Freitag, April 08, 2016

OPALENBURG – ANLEGER: NICHT UNGEPRÜFT ZAHLEN!

Anleger der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 1. und 2. KG werden derzeit gerichtlich in Anspruch genommen, wenn sie die Zahlung der Rateneinlagen gestoppt haben.


Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte CLLB empfehlen: Anleger sollten außergerichtlichen und / oder gerichtlichen Zahlungsaufforderungen nicht ungeprüft nachkommen.

Das Amtsgericht München hat in einem von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB erstrittenen Urteil im Februar 2016 die Klage der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG auf Zahlung rückständiger Raten abgewiesen. Die Widerrufsbelehrung, so das Amtsgericht München, sei fehlerhaft, weshalb die Anlegerin ihre auf den Beitritt gerichtete Vertragserklärung auch noch Jahre nach dem Beitritt widerrufen konnte.

Der Fall zeigt, dass Anleger gute Chancen haben können, sich gegen die behauptete Forderung der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG erfolgreich zu wehren, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Henning Leitz.

Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz meint, dass auch die von der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 1. KG verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.

Zudem sind nach den Erfahrungen der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  Anleger häufig nicht über die mit dem Erwerb einer Beteiligung an der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 1. und 2. KG einhergehenden Risiken bis hin zum Verlust des eingesetzten Kapitals aufgeklärt worden.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Rechtsanwälte vertreten bereits mehrere Anleger der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 1. und 2. KG und wurde mit der Forderungsabwehr beauftragt.

Die Rechtsanwälte empfehlen Anlegern der Fonds anwaltlich prüfen zu lassen, ob Erfolg versprechende Möglichkeiten zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bestehen. In vielen Fällen übernehmen zudem bestehende Rechtsschutzversicherungen der Anleger die mit einer Anspruchsdurchsetzung verbundenen Kosten. Wichtig dabei ist, wegen möglicher Verjährung nicht zu lange zu warten.

Wenn es um die Verfolgung oder Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen in diesem Fall der BSZ e.V.- Interessengemeinschaft Opalenburg Vermögensverwaltung.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Opalenburg Vermögensverwaltung können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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