Donnerstag, März 10, 2016

German Pellets GmbH: BSZ e.V.-Vertrauens-Anwälte nehmen Geschäftsführer Peter L. aus Prospekthaftung in Anspruch!

Anleger sollten Prospekthaftungsansprüche geltend machen. Insolvenzquote eventuell bei unter 1 %!


Die BSZ e.V.-Vertrauens-Kanzlei Dr. Späth & Partner mbB hat heute den geschäftsführenden Gesellschafter der German Pellets GmbH, Peter L., außergerichtlich in einem ersten Fall aus Prospekthaftung im engeren Sinne in Anspruch genommen und diesen zum vollständigen Schadensersatz an den dortigen Anleger aufgefordert. Gefordert wird von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei als Schadensersatz der vollständige Anlagebetrag, den der dortige Anleger investiert hat.  Im Laufe der Woche werden weitere Anspruchsschreiben zugunsten geschädigter Anleger folgen. Erste Klagen sind in ebenfalls in Kürze geplant.

Das Wertpapierprospektgesetz (WpPG) bestimmt, dass Wertpapierprospekte, die der Emission von an der Börse handelbaren Wertpapieren zugrunde liegen, vollständig und richtig sein müssen. Die inzwischen wertlosen Anleihen und Genussrechte der German Pellets GmbH stellen solche Wertpapiere dar.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth hierzu: „Eine gründliche Überprüfung der jeweiligen Emissionsprospekte durch unsere Kanzlei hat unserer Ansicht nach ergeben, dass zentrale Risiken der Beteiligung nicht benannt wurden und die Geschäftsführung vermutlich Anlegergelder für andere als die prospektierten Zwecke verwendet hat. Dies führt nach unserer Ansicht zu einem Anspruch gegen die Prospektverantwortlichen auf Rückabwicklung des Erwerbs, im Ergebnis also Zahlung des Erwerbspreises gegen Übertragung der Anleihen und Genussrechte auf die Prospektverantwortlichen.

Als Haftungsgegner kommt nicht nur die insolvente Gesellschaft, sondern auch der Veranlasser des Prospektes in Betracht. Peter L. ist unserer Ansicht nach klar als Prospektverantwortlicher anzusehen. Anleger sollten unserer Ansicht nach gute Chancen haben, ihre Ansprüche zu realisieren.“

Anleihegläubiger von German Pellets können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft German Pellets anschließen. Die Interessengemeinschaft „German Pellets“ bündelt die Anlegerinteressen. Zudem sollten Anleger nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth & Partner dringend Prospekthaftungsansprüche geltend gemacht werden, denn Medienberichten der letzten Tage zufolge könnte die Insolvenzquote für die Anleger nur bei ca. 0,4 % liegen. Allein über das Insolvenzverfahren wird somit eine Schadenskompensation nicht möglich sein.

Seit dem Jahr 2002 ist die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und langjährig mit dem Bereich Mittelstandsanleihen, wie im gegenwärtigen Fall, vertraut.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft  German Pellets anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

drspä

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.


Mittwoch, März 09, 2016

Schrottimmobilie – Erwerberin erhält Schadensersatz

Das Landgericht Karlsruhe hat einer Erwerberin einer sogenannten „Schrottimmobilie“ Schadensersatz zugesprochen. Die Ansprüche richteten sich gegen die Beratungs- und Vermittlungsfirma. Diese hatte im Wege des Strukturvertriebes Wohnungen in Leipzig und im Osten vertrieben. Geworben wurde mit einem sogenannten „Steuersparmodell“.


Wie so oft in diesen Fällen wurden Musterberechnungen erstellt. Es wurde vorgerechnet, dass sich die Immobilie durch die Mieteinnahmen und Steuervorteile fast von selbst trägt. Auch organisierten die Vermittler die Finanzierung, indem Drittfirmen für Finanzierungsfragen eingeschaltet wurden.

Vor Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages fanden mehrere Beratungsgespräche statt. Hierin wurde neben den Musterberechnungen darauf hingewiesen, dass die Immobilie nach Ablauf von zehn Jahren mit einem erheblichen fünfstelligen Gewinn wieder veräußert werden könne. Der Preis für diese sanierungsbedürftige Immobilie nach Fertigstellung der Sanierungsarbeiten wurde jedoch verschwiegen. Die Musterberechnungen wurden schön gerechnet. Im Übrigen wurde die steuerliche Entwicklung im Rahmen der Musterberechnungen nur auf vier bis fünf Jahre angelegt. Ein Mietausfallwagnis oder die Berücksichtigung von Hausgeldern und Rücklagenbildung fanden sich in der Musterberechnung nicht wieder.

Nachdem die Erwerberin anwaltliche Hilfe bei der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  WHP Wegel Hemmerich Partner suchte, wurde zunächst mit der finanzierenden Bank ein Vergleich abgeschlossen. Die Wohnung wurde veräußert. Die Erwerberin war der Auffassung, dass sie durch die Vermittlungsgesellschaft falsch beraten und getäuscht wurde. Den Vergleichsbetrag hat diese dann gegenüber der Vermittlungsfirma eingeklagt.

Mit Urteil vom 25.02.2016 hat das Landgericht Karlsruhe ihr diesen Schadensersatzanspruch zugesprochen (Urteil noch nicht rechtskräftig). Das Landgericht führte aus, dass ein Beratungsvertrag im Hinblick auf den Immobilienerwerb zustande gekommen sei. Das Landgericht kam zu dem zutreffenden Ergebnis, dass der Vermittler seine Beratungspflicht dann verletzt, wenn er ein in tatsächlicher Hinsicht unzutreffendes, zu positives, Bild der Ertragserwartung einer Immobilie vermittelt und den Interessenten dadurch zum Vertragsschluss veranlasst.

Sowohl die Höhe der zu erwartenden Instandsetzungskosten für das Objekt als auch der Beitritt zu einem Mietpool beeinflussen die Ertragserwartung in hohem Maße. Insoweit ist es Sache des Anlageberaters, auch ein Ausfallrisiko und das Kostenrisiko beim Sondereigentum, etwa durch Aufnahme einer seriös kalkulierten Instandhaltungsrücklage, zu berücksichtigen. Hiergegen hatten die Anlagevermittler und Berater verstoßen. Die Musterberechnung war unzureichend, sodass die Rentierlichkeitsberechnung (Musterberechnung) nach Auffassung des Landgerichts fehlerhaft war.

Da der Vertrieb von derartigen Steuersparmodellen nahezu immer identisch ablief und Erwerber durch die Erstellung von Musterberechnungen zum Kauf veranlasst wurden, raten wir betroffenen Immobilienerwerbern, ihren Fall durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen. Selbst wenn der Erwerb im Jahre 2006 und später erfolgt ist, bestehen Chancen zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Dies hat das Urteil des Landgerichts Karlsruhe gezeigt.

Neben diesem Umstand sollten Erwerber aber auch berücksichtigen, dass zwischenzeitlich zahlreiche oberlandesgerichtliche Entscheidungen vorliegen, welche zu dem Ergebnis kamen, dass bereits ein wirksamer Kaufvertrag nicht zustande gekommen ist. Da ein Großteil der Termine bei den Notaren für die Erwerber völlig übereilt stattgefunden hat und die Urkunden teilweise auch in kürzester Zeit vorbereitet wurden, kommt es immer wieder zur Vereinbarung von überlangen Fristen zum Nachteil der Erwerber.

Sollte ein notarielles Kaufangebot von der Bauträgergesellschaft verspätet angenommen worden sein, hat erst kürzlich das OLG Dresden und nunmehr auch das OLG Celle entschieden, dass ein wirksamer Kaufvertrag nicht vorliegt. Die jeweilige Bauträgergesellschaft wurde zur Rückabwicklung verurteilt. Bemerkenswert hierbei ist, dass beide Oberlandesgerichte der Auffassung sind, dass die erzielten Steuervorteile nicht zu berücksichtigen sind, das heißt beim Erwerber verbleiben. Betroffene Erwerber sollten Ihren Fall prüfen lassen.

Wenn es um die Verfolgung oder Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen in diesem Fall der BSZ e.V.- Interessengemeinschaft Schrottimmobilien / Immobilien-Rückabwicklung.

Weitere Informationen und einen Antrag zum Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schrottimmobilien / Immobilien-Rückabwicklung können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Deutsche Kreditbank AG (DKB) ändert Taktik nach Widerruf und Klagen bei Zivilgerichten

Es besteht Grund zur Freude bei vielen Mandanten der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Steffens  mit Krediten bei der DKB, die einen Darlehensvertrag bei der DKB widerrufen haben.


Deutsche Kreditbank AG (DKB) als Immobilenfinanzierer

In den Jahren 2005 bis 2008 finanzierte die DKB über ihre Filialen und über die “Niederlassung Internet” in Potsdam viele Immobilienkäufe.

Dabei verwendete sie oft Widerrufsbelehrungen, die inhaltlich falsch oder nicht deutlich hervorgehoben waren. Die Folge einer solchen fehlerhaften Belehrung ist, dass die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt wird und die Darlehensnehmer ein ewiges Widerrufsrecht haben.

In der aktuellen Niedrigzinsphase nutzen viele betroffene Darlehensnehmer folglich  die Möglichkeit zum Widerruf um zu einem anderen Kreditinstitut zu wechseln, das im Moment einen deutlich günstigeren Zinssatz hat.

Nachdem  die Kanzlei im Jahr 2013 noch außergerichtlich Vergleiche für ihre Mandanten mit der DKB schließen konnten, änderte diese ihre Taktik und ließ es in jedem einzelnen Fall auf ein Gerichtsverfahren ankommen. Die für die DKLB zuständigen Landgerichte in Berlin und in Potsdam und auch die Berufungsgerichte (Kammergericht Berlin und OLG Brandenburg) entschieden oft   zu Gunsten der Verbraucher.

Die DKB legte in jedem Fall Berufung ein. Sie wandte sich nach negativem Berufungsverfahren an den Bundesgerichtshof. Dieser sollte wohl in letzter Instanz  doch noch für die DKB entscheiden. Hierzu wird es nicht kommen, da die DKB die entsprechenden Verfahren zwischenzeitlich aufgegeben hat.

Für die Mandanten der Kanzlei führte das zu unbefriedigend langen Verfahren, die wir aus anwaltlicher Vorsicht auch nur in den Fällen empfohlen haben, in denen der Darlehensnehmer rechtsschutzversichert war.

Für Mandanten mit Rechtsschutzversicherung erhoben wir Klage. Die Berufung der DKB war aber abzusehen, auf ein schnelles Ende konnte der Mandant nicht hoffen.

Für Mandanten ohne Rechtsschutzversicherung war die Situation noch weniger befriedigend. Es bestand immerhin die Möglichkeit, dass der Bundesgerichtshof in letzter Instanz zu Gunsten der Deutschen Kreditbank entscheiden würde. Dann wäre der Mandant im Zweifel mit Kosten für zwei Instanzen belastet.

Daher haben wir nach Erklärung des Widerrufs vielen Mandanten zum Abwarten geraten.

Änderung der Taktik bei der DKB

Das Abwarten in den Zivilverfahren hat jetzt ein Ende. Die DKB kann kaum noch auf eine Wende in den laufenden Verfahren hoffen und ist daher kompromissbereit. Mittlerweile hat die DKB mehrere Urteile von Mandanten rechtskräftig werden lassen. Teilweise wurde die Berufung gar nicht erst eingelegt, teilweise auch wieder zurück genommen.

Nun erfolgen auch in laufenden Gerichtsverfahren Vergleichsangebote der DKB.

Damit können alle Darlehensnehmer, die bereits den Widerruf erklärt haben,  auf eine baldige Lösung hoffen. Wir gehen davon aus, dass die DKB über kurz oder lang auch ohne Klage einlenken wird und wieder zu ihrem früheren Vorgehen, sich schnell außergerichtlich zu einigen, zurückkehren wird.

Betroffenen Darlehensnehmern bleibt zu raten, möglichst bald den Widerruf zu erklären.

Das ewige Widerrufsrecht wurde für Altfälle zwischen 2002 und 2010 im Juni 2016 abgeschafft.

Wer bis dahin widerrufen hat, kann sich selbst später auf den Widerruf berufen und auf eine neue Finanzierung zu günstigeren Konditionen setzen.
- Für Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf prüfen BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte zunächst kostenfrei Ihre Unterlagen.

- die Anwälte holen dann gegebenenfalls eine Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung ein oder sie kalkulieren die Kosten sowohl einer außergerichtlichen als auch einer gerichtlichen Durchsetzung des Widerrufs

- falls keine Rechtschutzversicherung vorhanden kann die Kostenübernahme durch einen Prozessfinanzierer geprüft werden.

- die Anwälte erklären für den Kreditnehmer gegebenenfalls den Widerruf und führen den damit verbundenen Schriftverkehr mit der Bank oder Sparkasse und verhandeln bei Bereitschaft der Bank über neue Konditionen.

- auf Wunsch des Kreditnehmers führen die Rechtsanwälte die Klage auf Feststellung des wirksamen Widerrufs bzw. auf Rückzahlung geleisteter Zahlungen durch.

- auf Wunsch stellen die Rechtsanwälte den Kontakt zu einem Kreditvermittler für günstige Neuverträge her.

- auf Wunsch wickeln die Rechtsanwälte schließlich die Umschuldung und gegebenenfalls die Übertragung der Sicherheiten an die neue Bank ab.

Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.

Weitere Informationen und einen Antrag zur Fördermitgliedschaft der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
steff

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass von beiden Seiten aktiver Anlegerschutz betrieben wird!

Dienstag, März 08, 2016

Griechenland: BGH stützt Schuldenschnitt

In einem Pilotverfahren hatte ein Privatanleger gegen den Schuldenschnitt aus dem Jahr 2012 geklagt. Der BGH ließ nun erkennen, dass er die Klage für unzulässig hält.


Aus dem in Frankfurt am Main geführten Wertpapierdepot des Klägers wurden im Frühjahr 2012 griechische Schuldverschreibungen herausgenommen und andere Papiere mit einem um 53,5% verminderten Nominalbetrag eingebucht. Nachdem sich Griechenland weigerte, die ursprünglichen Papiere zurückzugeben, wurde Klage in Frankfurt am Main eingereicht. Die Instanzgerichte hatten die Klage mit unterschiedlichen Begründungen abgewiesen.

Der griechische Staat behauptete vor allem, der Schuldenschnitt sei in Ausübung staatlicher Macht erfolgt und könne deshalb nicht vor Gerichten außerhalb Griechenlands angegriffen werden. Der BGH ließ in der mündlichen Verhandlung jetzt erkennen, dass er dieser Argumentation wohl folgen wird. Es geht um die grundsätzliche Unterscheidung zwischen hoheitlicher Tätigkeit und fiskalischer Tätigkeit. Hoheitliche Maßnahmen können in einem anderen Land nicht überprüft werden, weil dem der so genannte Grundsatz der Staatenimmunität entgegen steht. Zivilrechtliche Maßnahmen können dagegen auch vor Gerichten eines anderen Landes angegriffen werden. Staaten handeln zwar zivilrechtlich, wenn sie Schulden aufnehmen. Die Frage ist jedoch, ob das auch dann gilt, wenn sie ein Gesetz erlassen, aufgrund dessen eine Mehrheitsentscheidung zu einem Schuldenschnitt ergeht. Davon geht Griechenland aus. Nachdem der Umschuldung im Jahr 2012 das griechische Gesetz 4050/12 und ein Ministererlass zugrunde lag, sei, so der beklagte Staat, von hoheitlichem Handeln auszugehen.

Soweit der BGH dem folgt, könnte er allerdings für weitere Verwerfungen sorgen. Denn damit stellt er sich ausdrücklich gegen die Auffassung der europäischen Kommission, die bei hoheitlichem Handeln einen Verstoß gegen europäische Verträge (Art. 124 AEUV) annimmt. Das hatte die Kommission bereits im vergangenen Jahr in einem vor dem EuGH geführten Parallelverfahren schriftlich festgehalten.

„Wenn sie konsequent ist, bleibt der Europäischen Kommission als Hüterin der Verträge dann nichts anderes übrig, als gegen Griechenland vorzugehen.“ meint BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Franz Braun. Braun vertritt den Kläger in dem Pilotverfahren.

 Er hält die Annahme hoheitlichen Handelns ebenfalls für staatsrechtlich verfehlt. Denn der Staat habe seinen Staatshaushalt durch das Steuer- und Abgabenmonopol in Ordnung zu bringen. „Wenn der BGH nun einen Freibrief dafür erteilt, dass der Staatshaushalt darüber hinaus auch mit Hilfe des staatlichen Gewaltmonopols saniert werden darf, haben wir ein weit über den einzelnen Fall hinaus reichendes, staatsrechtliches Problem. Pikant ist außerdem, dass der EuGH letztes Jahr die Offenkundigkeit hoheitlichen Handelns verneint hat. Die Annahme eines gewissermaßen verdeckten hoheitlichen Handelns zur Sanierung des Staatshaushalts ist sachlich nicht mehr kommentierbar. Ich denke, auch Zivilrechtler täten manchmal gut daran, ihre Begründung auch im Gesamtkontext des Rechtssystems zu betrachten.“

Es bleibt abzuwarten, ob die Europäische Kommission die Entscheidung des BGH zum Anlass nimmt und ihre bereits geäußerte Rechtsauffassung zur Verletzung des Art. 124 AEUV gegenüber Griechenland durchsetzt. Für die Glaubwürdigkeit der Europäischen Institutionen wäre das ein nicht zu unterschätzender Schritt.

Dieser Beitrag gibt die Sach- und Rechtslage zum 08.03.2016 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können zu einer anderen Sach- und Rechtslage führen.

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GERMAN PELLETS: auch zahlreiche Tochterfirmen sind von der Insolvenz betroffen.

Das Drama um German Pellets zieht immer weitere Kreise. Nachdem am 10. Februar 2016 der Mutterkonzern Insolvenz anmelden musste, sind nun auch zahlreiche Tochterfirmen von der Insolvenz betroffen.


Das Amtsgericht Schwerin hat über die Vermögen der nachstehend aufgeführten Gesellschaften die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und folgende vorläufige Insolvenzverwalter bestellt:

German Pellets GmbH – Frau Rechtsanwältin Bettina Schmudde
German Pellets Genussrechte GmbH – Herr Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz
German Pellets Beteiligungs GmbH – Herr Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz
German Pellets Supply GmbH & Co. KG – Frau Rechtsanwältin Bettina Schmudde
German Pellets Sachsen GmbH – Frau Rechtsanwältin Bettina Schmudde

Seit Montag, den 29.02.2016 können sich alle Anleger, die in Anleihen oder Genussscheine bei German Pellets investiert haben, auf der Seite von German Pellets als betroffene Anleihegläubiger oder Inhaber von Genussscheinen registrieren lassen. Die von der German Pellets GmbH ausgegebenen Schuldverschreibungen (Anleihen und Genussscheine) befinden sich im Streubesitz. Der German Pellets GmbH und damit auch der Insolvenzverwaltung ist deshalb nicht bekannt, wer aktuell Inhaber der Schuldverschreibungen ist. Als Anleger haben Sie deshalb die Möglichkeit, sich auf der Webseite von German Pellets zu registrieren. Die Registrierung auf dieser Webseite ist jedoch keine Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte rät dringend jedem Anleger, der sein Geld bei German Pellets investiert hat, Kontakt mit einem Fachanwalt für Kapitalmarktrecht aufzunehmen und alle Möglichkeiten auf Schadenersatz, insbesondere Ansprüche aus Prospekthaftung gegen die Unternehmensverantwortlichen oder eine Vermittlerhaftung, von diesem prüfen zu lassen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten bereits viele Anleger. Sie helfen Ihnen bei der Durchsetzung und Wahrung Ihrer Rechte.

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Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft  German Pellets anschließen.

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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.



Deutsche Biofonds: Droht Anlegern ein Totalverlust?

Anleger der Deutsche Biofonds Hydropower GmbH & Co. KG sind verunsichert: Über das Vermögen der Treuhänderin wurde das Insolvenzverfahren eröffnet.


Wie bereits mehrfach berichtet, wurde über das Vermögen der Rechtsnachfolgerin der Deutsche Biofonds Treuhand GmbH, der Centauri Trust GmbH, das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Deutsche Biofonds Treuhand GmbH war Treuhandkommanditistin der Deutsche Biofonds Hydropower GmbH & Co. KG.

Die Deutsche Biofonds Hydropower GmbH & Co. KG investierte laut Memorandum in ein Portfolio von drei modernen Wasserkraftwerken. In diesem Zusammenhang wird zu klären sein, in welchem Umfang überhaupt wie im Prospekt vorgegeben Investitionen getätigt oder was sonst mit den Anlegergeldern passiert ist.

Nach Angaben der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB sollten betroffene Anleger nun aktiv werden. Es gilt zu prüfen, ob gegenüber Beratern und/ oder Prospektverantwortlichen Ansprüche geltend gemacht werden können.

Gemäß der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ein Anleger zutreffend und vollständig über die Risiken eines Kapitalanlagemodells aufgeklärt werden, bevor er sich hieran beteiligt. Aufzuklären ist insbesondere über mögliche Verlustrisiken, das Fehlen eines funktionierenden Zweitmarktes für den Handel der Anlage sowie weitere anlageimmanente Risiken.

Lässt sich eine unterlassene oder falsche Risikoaufklärung nachweisen, so besteht gegenüber dem Berater oder der dahinter stehenden Beratungsgesellschaft ein Anspruch auf Schadensersatz, gerichtet auf Rückabwicklung des gesamten Anlageerwerbs. Der Anleger erhält dann das in die Anlage investierte Kapital abzüglich etwaiger aus der Anlage erlangter Vorteile zurück.

Sollten sich zudem Prospektfehler feststellen lassen, kommen außerdem Ansprüche gegen Prospektverantwortliche in Betracht.

Anleger sollten nicht lange zögern und eine auf Kapital- und Anlagerecht spezialisierte Kanzlei mit der Prüfung etwaiger Ansprüche beauftragen. Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines entsprechenden Vorgehens.

Wenn es um die Verfolgung oder Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen in diesem Fall der BSZ e.V.- Interessengemeinschaft Deutsche Biofonds AG.

Weitere Informationen und einen Antrag zum Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Deutsche Biofonds können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Manon Linz
   


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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

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Montag, März 07, 2016

Nach wie vor wollen die Bausparkassen ihre Altkunden loswerden.

Bausparkassen versuchen momentan vermehrt, hochverzinste ältere Bausparverträge loszuwerden und verschicken zigtausende Kündigungen die sie auf § 489 Absatz 1 Nr.2 BGB stützen. Ob Wüstenrot oder BHW, Bausparkassen wollen Altkunden loswerden.


BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte prüfen für Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bausparkasse  kostenfrei die Rechtmäßigkeit der Kündigung. Die Anwälte  widersprechen der Kündigung damit Sie weiterhin in den Genuss der hohen Zinsen kommen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte beraten Sie bei unrechtmäßiger Kündigung Ihrer Bausparkasse!

Erklären Sie nicht ohne anwaltliche Prüfung den Verzicht auf das Darlehen - gehen Sie nicht ohne anwaltliche Prüfung auf den Vorschlag der Bausparkasse ein, das angesparte Geld anderweitig, also nicht für Bauzwecke, zu nutzen.

Das sog. Bausparen erfolgt in 3 Phasen

1. Phase Ansparphase

Bausparer sammeln zunächst ihr Guthaben an. Bei Verträgen, die für eine spätere Finanzierung gedacht sind, ist die Verzinsung nicht so wichtig und auch häufig schlechter als bei den besten Banksparplänen. Die Sparphase läuft mindestens so lange, bis der Kunde das Mindestguthaben erreicht hat.

In dieser Phase ist eine Kündigung nicht möglich, es sei denn die Bausparsumme ist zu 100% angespart.
Wehren Sie sich gegen die Kündigung solange Sie aus Ihrem Vertrag noch einen Darlehensanspruch ableiten können.

2. Phase Zuteilung

Wenn der Bausparer das vereinbarte Mindestguthaben angespart (meist 40-50 % der Bausparsumme), die abhängige Bewertungszahl erreicht und die Mindestwartezeiten eingehalten hat, ist der Vertrag zuteilungsreif. Dann kann der Kunde die Bausparsumme (Sparguthaben plus Bauspardarlehen) für die Finanzierung nutzen.

In dieser Phase ist ein Recht auf Kündigung umstritten. Je nachdem ob man das Darlehensrecht des BGB für anwendbar hält oder nicht.

Sonderreglungen gelten bei Bausparverträgen mit Bonuszins.

3. Phase Darlehensphase

Der Kunde zahlt für den Kredit einen bei Vertragsabschluss bereits vereinbarten Zinssatz. Die monatliche Rückzahlung des Darlehens wird auch Tilgungsrate genannt und fast immer in Promille der Bausparsumme ausgewiesen. Es ist schon bei Vertragsschluss daher auf eine angemessene Ratenhöhe zu achten.

In der Regel besteht keine Kündigungsmöglichkeit.

Diese Bausparkassen können sich so verhalten und kündigen Ihren Vertrag:

LBS Baden-Württemberg
Wüstenrot
LBS Ost
LBE Hessen-Thüringen
LBS Saar
LBS Nord
Alte Leipziger
Schwäbisch Hall
Signal Iduna
Deutsche Bausparkasse Badenia
LBS Bayer
Debeka
LBS Schleswig-Holstein
Deutscher Ring
Bausparkasse Mainz
BHW
LBW West
Aachener
Deutsche Bank Bauspar
LBS Rheinland-Pfalz

Es hat sich gezeigt, dass Verbraucher gute Chancen haben, wenn sie sich gegen die Kündigung ihres Bausparvertrags wehren wollen, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.

Wenn es um die Verfolgung oder Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage oder um die Abwehr scheinbar unberechtigter Forderungen geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung Ihres Bausparvertrags durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bausparkasse.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.03.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

steff

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.




Anwaltsfehler bei Kapitalanlagesachen!

Leider kommt es vor. Hier die Entscheidungen dazu. Sie müssen auch gegen den Anwalt ggf. Ihr Recht durchsetzen. Fehlende Spezialkenntnisse im Bank- und Kapitalmarktrecht. Das ursprüngliche Leitbild eines Rechtsanwalts war, dass er jeden Fall bearbeiten können sollte. Es sollte keine Rolle spielen, ob es z. B. um eine familienrechtliche Streitigkeit oder um einen Arzthaftungsfall ging. Dies mag früher möglich gewesen sein, obwohl der Autor dieses Beitrags BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Steffens das schon in Zweifel zieht.


Heutzutage ist dies jedoch illusorisch. Jeder sollte immer zum bestmöglichen Rechtsanwalt gehen. Bei Ärzten ist dies schon seit Jahrzehnten gang und gäbe, nur bei Rechtsanwälten ist es häufig so, dass man mit jeder Art von Problem zu „seinem“ Anwalt geht. Ob dieser dafür prädestiniert ist oder nicht. Es ist nur möglich auf einigen wenigen Rechtsgebieten sich Spezialkenntnisse anzueignen und diese auf dem aktuellen Stand zu halten. Es wäre in einem solchen Fall die Pflicht des Anwalts, zu erkennen und es seinem potentiellen Mandanten auch zu sagen, dass er einen Fall nicht optimal wird bearbeiten können wird und das an ihn herangetragene Mandat daher ablehnen. Dies machen jedoch die wenigsten.

Viele Kollegen befürchten, dass sie einen Mandanten, wenn sie diesen einmal zu einem anderen Rechtsanwalt wegen eines Falles geschickt haben, nie wieder sehen werden.

Wirtschaftliche Zwänge oder die Aussicht auf schnell und einfach verdientes Geld, mögen den ein oder anderen Kollegen dazu bewogen haben, ein Mandat anzunehmen, was er besser ablehnt hätte. Daher beherzigt RA Steffens das Motto: Schuster bleib bei Deinen Leisten und  warnt vor sog. „Wald-und-Wiesen-Anwalt“ dies jedes an sie herangetragenen Mandat annehmen.

Von einem Rechtsanwalt wird nicht nur verlangt, dass er besondere Kenntnisse von einem speziellen Rechtsgebiet hat, sondern auch, dass er sich mit den allgemeinen Vorschriften bestens auskennt, die für alle besonderen Rechtsgebiete gelten. Hierunter fallen vor allem Form- und Fristvorschriften.

So muss z. B. eine Klage- oder eine Berufungsschrift von einem Rechtsanwalt im Original unter- schrieben und an das zuständige Gericht rechtzeitig übermittelt werden. Bei einer zu begründenden Berufung reicht es jedoch nicht aus, lediglich hineinzuschreiben, dass das erstinstanzliche Urteil falsch sei, sondern die Berufungsbegründung muss sämtliche tragenden Argumente des angegriffenen Urteils thematisieren. Wenn also ein klageabweisendes Urteil auf zwei Begründungen gestützt wird (z. B. die behauptete Pflichtverletzung wurde bereits nicht ausreichend substantiiert behauptet und die behaupteten Ansprüche sind (absolut und/oder relativ) verjährt, dann müssen in der Berufungsschrift alle diese Punkte angegriffen werden. Wenn dies nicht erfolgt, liegt ein Anwaltsfehler vor.

Auch kommt es vor, dass Rechtsanwälte in der mündlichen Verhandlung vom Gericht auf einen bestimmten, für diesen Rechtsanwalt, negativen aber von ihm noch nicht – ausreichend – thematisierten Aspekt angesprochen werden, weshalb die Klage wohl abzuweisen sei.

In einem solchen Fall, versuchen manche Rechtsanwälte zu argumentieren, dass sie von diesem Punkt überrascht sind, und hierzu im Rahmen eines vom Gericht zu gewährenden Schriftsatznachlasses noch vortragen wollen. Wenn ihnen dann kein Schriftsatznachlass gewährt wird, so liegt dies nicht an einem kaltherzigen Richter, sondern kann darin begründet sein, dass der gegnerische Rechtsanwalt in seinen Schriftsätzen, bereits „den Finger in die Wunde gelegt“ hatte. In solchen Fällen bedarf es u. U. keines weiteren – gerichtlichen – Hinweises.

Aus diesen Gründen wurden Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht geschaffen. Der Fachanwalt muss 120 Theoriestunden und 120 Fälle aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Rechtsanwaltskammer einreichen, die dann die Kenntnisse prüft. Es sind 15 Stunden pro Jahr Fortbildungen zu absolvieren.

Schlüssige Klage des Darlehensnehmers nach Widerruf

Nach Auskunft des Richters Dr. Bernhard Dietrich im Seminar Bank- und Kapitalmarktrecht aktuell sollen bei den Gerichten 1/3 der Klagen erhebliche Fehler haben, die bis zur Unschlüssigkeit führen.

Fazit des BSZ e.V.

Selbstverständlich machen Anwälte auch Fehler. Ob sie ihre Mandanten darüber informieren steht allerdings auf einem anderen Blatt. Auch das Eingeständnis einen Fehler begangen zu haben fällt so manchem Juristen doch erheblich schwer.

Wenn Sie der Meinung sind Ihr Anwalt hat Sie nicht richtig vertreten oder gar handwerkliche Fehler festgestellt haben, dann sollten Sie nicht zögern den dadurch entstandenen Schaden bei dem Anwalt geltend zu machen.  Ist das nicht zielführend, sollten Sie Ihren Anspruch gerichtlich geltend mach.

Vom eigenen Anwalt Geschädigte sollten sich nicht von der Tatsache beeindrucken lassen, dass der Anwalt einen besonderen Berufsschutz genießt, und die Durchsetzung eines Anspruchs schwierig sein kann.   Die strengen Sorgfaltsanforderungen für die anwaltliche Tätigkeit führen aber auch dazu, dass der  Anwalt laufend der Gefahr ausgesetzt ist, schadensauslösende Sorgfaltspflichtverletzungen zu begehen, und dadurch wiederum seinem Mandanten bei schuldhafter Pflichtverletzung aus dem anwaltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag haftet.

Wer bei dem falschen Anwalt gelandet ist und finanziellen Schaden erlitten hat, sollte prüfen lassen, ob er seinen Anwalt dafür haftbar machen kann.  Die Hürden für Regressprozesse gegen den Anwalt  sind zwar sehr hoch - so muss der Mandant  z.B. beweisen, dass zwischen dem Fehler seines Anwalts und seinem Schaden ein Ursachenzusammenhang besteht – aber mit der richtigen fachkundigen Betreuung durch einen in diesem Rechtsgebiet versierten Anwalt, gelingt es meistens den Sachverhalt zu klären und entsprechende Ergebnisse zu erzielen.

Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die BSZ e.V. Vertragsanwälte  welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Rechtsanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anwaltshaftung.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens


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