Bausparkassen versuchen momentan vermehrt, hochverzinste ältere Bausparverträge loszuwerden und verschicken zigtausende Kündigungen die sie auf § 489 Absatz 1 Nr.2 BGB stützen. Ob Wüstenrot oder BHW, Bausparkassen wollen Altkunden loswerden.
BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte prüfen für Fördermitglieder
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bausparkasse kostenfrei die Rechtmäßigkeit der Kündigung.
Die Anwälte widersprechen der Kündigung
damit Sie weiterhin in den Genuss der hohen Zinsen kommen. Die BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte beraten Sie bei unrechtmäßiger Kündigung Ihrer
Bausparkasse!
Erklären Sie nicht ohne anwaltliche Prüfung den Verzicht auf
das Darlehen - gehen Sie nicht ohne anwaltliche Prüfung auf den Vorschlag der
Bausparkasse ein, das angesparte Geld anderweitig, also nicht für Bauzwecke, zu
nutzen.
Das sog. Bausparen
erfolgt in 3 Phasen
1. Phase Ansparphase
Bausparer sammeln zunächst ihr Guthaben an. Bei Verträgen,
die für eine spätere Finanzierung gedacht sind, ist die Verzinsung nicht so
wichtig und auch häufig schlechter als bei den besten Banksparplänen. Die
Sparphase läuft mindestens so lange, bis der Kunde das Mindestguthaben erreicht
hat.
In dieser Phase ist eine Kündigung nicht möglich, es sei
denn die Bausparsumme ist zu 100% angespart.
Wehren Sie sich gegen die Kündigung solange Sie aus Ihrem
Vertrag noch einen Darlehensanspruch ableiten können.
2. Phase Zuteilung
Wenn der Bausparer das vereinbarte Mindestguthaben angespart
(meist 40-50 % der Bausparsumme), die abhängige Bewertungszahl erreicht und die
Mindestwartezeiten eingehalten hat, ist der Vertrag zuteilungsreif. Dann kann
der Kunde die Bausparsumme (Sparguthaben plus Bauspardarlehen) für die
Finanzierung nutzen.
In dieser Phase ist ein Recht auf Kündigung umstritten. Je
nachdem ob man das Darlehensrecht des BGB für anwendbar hält oder nicht.
Sonderreglungen gelten bei Bausparverträgen mit Bonuszins.
3. Phase Darlehensphase
Der Kunde zahlt für den Kredit einen bei Vertragsabschluss
bereits vereinbarten Zinssatz. Die monatliche Rückzahlung des Darlehens wird
auch Tilgungsrate genannt und fast immer in Promille der Bausparsumme
ausgewiesen. Es ist schon bei Vertragsschluss daher auf eine angemessene
Ratenhöhe zu achten.
In der Regel besteht keine Kündigungsmöglichkeit.
Diese Bausparkassen
können sich so verhalten und kündigen Ihren Vertrag:
LBS Baden-Württemberg
Wüstenrot
LBS Ost
LBE Hessen-Thüringen
LBS Saar
LBS Nord
Alte Leipziger
Schwäbisch Hall
Signal Iduna
Deutsche Bausparkasse Badenia
LBS Bayer
Debeka
LBS Schleswig-Holstein
Deutscher Ring
Bausparkasse Mainz
BHW
LBW West
Aachener
Deutsche Bank Bauspar
LBS Rheinland-Pfalz
Es hat sich gezeigt, dass Verbraucher gute Chancen haben,
wenn sie sich gegen die Kündigung ihres Bausparvertrags wehren wollen, sagt
Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.
Wenn es um die Verfolgung
oder Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage oder
um die Abwehr scheinbar unberechtigter Forderungen geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand
von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste
ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die
Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich
sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im
Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf
kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V.
empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung Ihres Bausparvertrags durch Fachanwälte für
Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende
Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos
einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bausparkasse.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.03.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
steff
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Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
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aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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