Montag, März 07, 2016

Nach wie vor wollen die Bausparkassen ihre Altkunden loswerden.

Bausparkassen versuchen momentan vermehrt, hochverzinste ältere Bausparverträge loszuwerden und verschicken zigtausende Kündigungen die sie auf § 489 Absatz 1 Nr.2 BGB stützen. Ob Wüstenrot oder BHW, Bausparkassen wollen Altkunden loswerden.


BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte prüfen für Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bausparkasse  kostenfrei die Rechtmäßigkeit der Kündigung. Die Anwälte  widersprechen der Kündigung damit Sie weiterhin in den Genuss der hohen Zinsen kommen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte beraten Sie bei unrechtmäßiger Kündigung Ihrer Bausparkasse!

Erklären Sie nicht ohne anwaltliche Prüfung den Verzicht auf das Darlehen - gehen Sie nicht ohne anwaltliche Prüfung auf den Vorschlag der Bausparkasse ein, das angesparte Geld anderweitig, also nicht für Bauzwecke, zu nutzen.

Das sog. Bausparen erfolgt in 3 Phasen

1. Phase Ansparphase

Bausparer sammeln zunächst ihr Guthaben an. Bei Verträgen, die für eine spätere Finanzierung gedacht sind, ist die Verzinsung nicht so wichtig und auch häufig schlechter als bei den besten Banksparplänen. Die Sparphase läuft mindestens so lange, bis der Kunde das Mindestguthaben erreicht hat.

In dieser Phase ist eine Kündigung nicht möglich, es sei denn die Bausparsumme ist zu 100% angespart.
Wehren Sie sich gegen die Kündigung solange Sie aus Ihrem Vertrag noch einen Darlehensanspruch ableiten können.

2. Phase Zuteilung

Wenn der Bausparer das vereinbarte Mindestguthaben angespart (meist 40-50 % der Bausparsumme), die abhängige Bewertungszahl erreicht und die Mindestwartezeiten eingehalten hat, ist der Vertrag zuteilungsreif. Dann kann der Kunde die Bausparsumme (Sparguthaben plus Bauspardarlehen) für die Finanzierung nutzen.

In dieser Phase ist ein Recht auf Kündigung umstritten. Je nachdem ob man das Darlehensrecht des BGB für anwendbar hält oder nicht.

Sonderreglungen gelten bei Bausparverträgen mit Bonuszins.

3. Phase Darlehensphase

Der Kunde zahlt für den Kredit einen bei Vertragsabschluss bereits vereinbarten Zinssatz. Die monatliche Rückzahlung des Darlehens wird auch Tilgungsrate genannt und fast immer in Promille der Bausparsumme ausgewiesen. Es ist schon bei Vertragsschluss daher auf eine angemessene Ratenhöhe zu achten.

In der Regel besteht keine Kündigungsmöglichkeit.

Diese Bausparkassen können sich so verhalten und kündigen Ihren Vertrag:

LBS Baden-Württemberg
Wüstenrot
LBS Ost
LBE Hessen-Thüringen
LBS Saar
LBS Nord
Alte Leipziger
Schwäbisch Hall
Signal Iduna
Deutsche Bausparkasse Badenia
LBS Bayer
Debeka
LBS Schleswig-Holstein
Deutscher Ring
Bausparkasse Mainz
BHW
LBW West
Aachener
Deutsche Bank Bauspar
LBS Rheinland-Pfalz

Es hat sich gezeigt, dass Verbraucher gute Chancen haben, wenn sie sich gegen die Kündigung ihres Bausparvertrags wehren wollen, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.

Wenn es um die Verfolgung oder Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage oder um die Abwehr scheinbar unberechtigter Forderungen geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung Ihres Bausparvertrags durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bausparkasse.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Bildquelle: © birgitH / www.pixelio.de

Direkter Link zum Kontaktformular:

Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.03.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

steff

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