Montag, Januar 18, 2016

Kapitalanlage gescheitert? Wie finde ich den richtigen Anwalt?

Die Zahl der im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwaltskanzleien steigt stetig, die Qualität der Bearbeitung der Fälle nimmt dagegen weiter ab, berichtet der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. im hessischen Dieburg. Für die betroffenen Anleger wird es immer schwieriger, den richtigen Rechtsanwalt zu finden, der seine Interessen seriös und vor allem erfolgreich vertritt. Denn was nützt ein Anwalt, wenn am Ende nichts dabei herauskommt?


Um so bei der Vielzahl der in diesem Bereich tätigen Rechtsanwälte wahrgenommen zu werden gehen nun neben manchen Vereinen etc. inzwischen auch einige Rechtsanwälte dazu über, sich als selbsternannte Anlegerschützer aufzuspielen und vor dem Mandantenfang durch Vereine oder andere Rechtsanwälte zu warnen. Wir haben uns hierzu speziell einige Rechtsanwaltskanzleien näher angesehen, die von sich behaupten, seit Jahren mit großem Erfolg für Anleger tätig zu sein. Die Kanzleien stehen wohl beispielhaft für einige wenige Anwaltskanzleien, die in erster Linie durch massenhafte Presseveröffentlichungen auf sich aufmerksam machen, ohne jedoch in der Regel Erfolge für ihre Mandanten zu erzielen. Denn Erfolge konnten wir dort meist nicht entdecken, und oft finden sich nur landgerichtliche Urteile, die ab und an wohl eher zufällig gewonnen wurden. Fragen Sie immer, wie ein solches Verfahren in letzte Instanz ausgegangen ist. Sie werden viele Überraschungen erleben, wenn Sie denn eine ehrliche Antwort erhalten. Wohlgemerkt: wir sprechen hier von wenigen Kanzleien in Deutschland, die aber zahllose Kunden im Kapitalanlagebereich vertreten.

Wir haben natürlich auch gefragt, wie es denn überhaupt möglich ist, dass manche Anwälte fast täglich zahlreiche Presseveröffentlichungen über immer neue Kapitalanlageprodukte im Internet platzieren, bei denen Sie offenkundig noch kein Mandat haben. Hier sollte man zunächst erwarten, dass der Rechtsanwalt in erster Linie die ihm übertragenen Mandate bearbeitet. Offensichtlich gibt es aber Rechtsanwälte, die entweder viel Zeit haben, weil sie keine Mandate erhalten oder ihre Mandate dann schlampig bearbeiten, weil ihnen die Zeit fehlt, die sie lieber in vielfältige Pressearbeit stecken.

Wie können Sie sich als Anleger nun vor solch unseriösen Angeboten schützen? Wir haben versucht, Ihnen hierzu einige Möglichkeiten an die Hand zu geben:

1. Jeder Anwalt behauptet von sich, seriös und erfolgreich zu sein. Verschaffen Sie sich durch ein persönliches Gespräch (durchaus auch telefonisch)  einen Eindruck von dem Rechtsanwalt, dem Sie Ihr Vertrauen schenken möchten. Ein seriös tätiger Rechtsanwalt wird im Bereich des Kapitalanlagerechts ein erstes persönliches Gespräch im Rahmen einer richtigen Beratung nicht nach 5-10 Minuten beenden oder ein solches gar ablehnen. In kurzer Zeit wird er Ihnen sicher keine auf Ihren Fall zugeschnittene individuelle Beratung zu Teil lassen werden können, jedenfalls nicht bei den üblichen komplexen Fragestellungen in dem Bereich.

2. Bitte bedenken Sie immer, dass Ihr Fall individuell gelagert ist. Wenn Sie den Eindruck haben, dass der Rechtsanwalt Sie nicht individuell berät, sollten Sie auf jeden Fall zu einem anderen Rechtsanwalt gehen.

3. Wenn Sie einen hohen Geldbetrag (über 100.000 Euro und mehr) investiert haben, sollten Sie durchaus überlegen, sich zunächst von zwei oder drei Rechtsanwälten unabhängig beraten zu lassen, um dann zu entscheiden, wem sie das Mandat erteilen. Eine Erstberatung ist in der Regel nicht teuer, und eine erste Einschätzung der Möglichkeiten ist z.B. über den BSZ für seine Fördermitglieder sogar kostenlos. Dennoch empfehlen wir auch hier durchaus auch noch eine weitere kostenpflichtige Beratung, gerade wenn es sich um einen komplexen Fall handelt oder viel Geld auf dem Spiel steht.

4. Ob eine Rechtsanwaltskanzlei erfolgreich ist, darf der Anleger nicht daran messen, ob er ständig im Internet von dieser Rechtsanwaltskanzlei Artikel liest, vor allem solche, in denen nur allgemeine Aussagen zu Kapitalanlageprodukten getroffen werden, ohne das Erfolge für die Mandanten erkennbar sind. Zu beachten ist, dass es viele Möglichkeiten im Internet gibt, als Anwalt selbst Artikel einzustellen. In dem Sinne gilt meist: Masse statt Klasse (in Anlehnung an einen Artikel der Wirtschaftswoche).

5. Anhaltspunkte für die Seriosität einer Anwaltskanzlei finden Sie natürlich auch auf deren Homepage. Eine Kanzlei mit fünf oder zehn Anwälten, die sich mit 200 oder 300 verschiedenen Anlageprodukten beschäftigt, bei der angeblich stets eine große Vielzahl von Anlegern vertreten werden, kann unseres Erachtens ihre Arbeit kaum seriös verrichten. Ein Anwalt wird nach Mitteilung von uns befragter Anwälte im Kapitalanlagerecht meist kaum mehr als 200 Mandate im Jahr richtig und umfassend bearbeiten können. Gibt also eine Kanzlei an, tausende von Anlegern zu vertreten, sollten Sie zumindest nachfragen, wie viele Anwälte bei einem bestimmten Anlageprodukt die Mandanten vertreten. Lassen Sie sich dabei auch die Namen der jeweiligen Anwälte nennen. Weicht man Ihren Fragen aus oder beantwortet man diese nicht zufriedenstellend, gehen Sie lieber zu einer anderen Kanzlei.

6. Vertritt eine Anwaltskanzlei bezüglich eines Kapitalanlageproduktes nur ein oder zwei Mandaten, muss das nicht heißen, dass das für Sie konkret ein Nachteil ist. Sie sind dort vielleicht viel besser aufgehoben als bei einer Kanzlei, die erklärt, fünfhundert Mandanten in dem Bereich zu vertreten, denn dann muss man die Befürchtung haben, dass Ihr individueller Fall überhaupt nicht gesehen wird und damit automatisch die Erfolgsaussichten in Ihrem Fall erheblich schlechter werden, wenn Ihre Sache dann nicht richtig bearbeitet wird.

Der BSZ bietet immer wieder durch von Anwälten selbst verfasste Artikel Anlegern die Möglichkeit, sich über deren Kanzlei, Tätigkeit und Erfolge kundig zu machen. Beachten Sie immer, dass die meisten Kanzleien über Misserfolge nicht sprechen, die es aber bei jeder Kanzlei gibt, denn jeden Prozess kann niemand gewinnen. Hat eine Kanzlei bei einem Produkt einen Prozess gewonnen, aber 20 verloren, dann ist eine solche Information für Sie wichtig.

Der BSZ ist im Gegensatz zu praktisch allen Interessengemeinschaften und Anlegerschutzvereinen nicht an eine konkrete Anwaltskanzlei gebunden, sondern bietet Ihnen eine große Auswahl von Rechtsanwaltskanzleien, von denen einige im Rahmen der öffentlichen Wahrnehmung zu den besten in Deutschland zählen. Nutzen Sie über den BSZ die Möglichkeit, einen ersten Kontakt zu einer spezialisierten Anwaltskanzlei zu erhalten. Haben Sie das Gefühl, dort nicht richtig aufgehoben zu sein, bietet Ihnen der BSZ e.V. auch gerne eine Alternative an.

Denken Sie aber immer daran, dass eine seriös tätige Rechtsanwaltskanzlei, die erfolgreich ist, sicherlich nicht mit günstigen Gebühren etc. werben wird (so halten wir viele Erstberatungen für Minigebühren für reine Lockangebote). Nur wenn der Anleger am Ende seinen Prozess gewinnt (besser noch der Anwalt schon außergerichtlich erfolgreich ist), erhält er alle Gerichts- und Rechtsanwaltskosten von der Gegenseite erstattet. Haben Sie den falschen Rechtsanwalt, dann bringt es Ihnen auch nichts, wenn der im Vorfeld "günstiger" gearbeitet hat, wenn Sie am Ende sämtliche Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in einem Prozessverfahren tragen müssen und vor allem ihr Geld und ihren Schaden nicht zurückerhalten. Daher gilt: Geiz ist nicht immer geil. Sie "Kaufen" nicht das gleiche Produkt, wenn Sie zu einem Anwalt gehen, da der eine Anwalt vielleicht besser ist als der andere. Das wirkt sich erheblich auf die Erfolgsaussichten in Ihrem Fall aus.

Insoweit warnen wir abschließend auch vor manchen dilettantisch angelegten "Sammelklagen", die es zum einen in Deutschland nicht gibt und zum anderen in der Regel dazu dienen, für einige Anwälte Mandate zu akquirieren, mit denen nur viel Geld verdient werden soll. Die uns bekannten "Sammelklagen" haben alle zu einem großen finanziellen Schaden für die Anleger, nicht aber für die Anwälte, die das propagiert haben, geführt. Daher unser Rat: Lassen Sie lieber die Finger von solchen Lockangeboten.

Fazit:
Für die geschädigten Anleger sind oft sofort konkrete Maßnahmen erforderlich. Der BSZ® e.V. bietet Betroffenen die Aufnahme in eine "BSZ® Interessengemeinschaft“ und eine entsprechende Prüfung durch die BSZ® Vertragsanwälte. Geschädigte  können sich mit der BSZ®  Interessengemeinschaft  ausgewiesene  Anlage-Schutz-Experten leisten und somit Ihre Chancen wirkungsvoll verbessern!

Grundsätzlich ist zu sagen, Anleger die sich mit ihrem Verlust einfach abfinden, haben auch keine Chance ihr Geld wieder zu bekommen. Anleger die das zwar gerne möchten, aber glauben, dass man gute Helfer zum Null- oder Spartarif findet, werden ihr Geld auch abschreiben müssen.  Ohne einen auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt, der nicht über eine mit Beweisen gespickte Argumentationskette verfügt, ist der geschädigte Anleger vor Gericht ohne Chance seinen Anspruch durchzusetzen! Gerade solche Anwälte arbeiten oft mit Geschädigtengemeinschaften zusammen. Denn diese Experten wissen ganz genau, dass eine Informationsbündelung viele neue Erkenntnisse bringt und stets einen Wissensvorsprung garantiert.



Auf den  BSZ® e.V. Internetplattformen www.fachanwalt-hotline.eu  und www.rechtsboerse.de  stellen viele Rechtsanwälte Beiträge zu den Themen Anleger- und Verbraucherschutz und Kapitalanlagerecht ein. Betroffenen Kapitalanlegern werden somit wertvolle, hochaktuelle Top-Informationen verschiedener Anwaltskanzleien an die Hand gegeben, auf denen sie ihre Entscheidungen aufbauen können – ein Service, der in Deutschland unter den Vereinen wohl einmalig und unübertroffen ist und seinesgleichen sucht!

Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum 18.01.2016 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.





Samstag, Januar 16, 2016

BWF Stiftung. Das Nürnberger Landgericht verurteilt den ersten Vermittler.

Er muss € 20.000,00 und die Prozesskosten zahlen. Der Nürnberger Goldfinger Werner Held wurde verurteilt. Er muss der Anlegerin den ganzen Einsatz ersetzen. Ein Präzidenzurteil.


Das Gericht hat nach der Einschätzung der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  Gröpper Köpke Rechtsanwälte den Vermittler zu Recht verurteilt. Eine Information Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Herrn Rechtsanwalt Matthias Gröpper und Frau Rechtsanwältin Maren Beckmann.

Der Richter hat klargestellt, was Vermittler der BWF Berliner Wirtschafts- und Finanzdienstleistung leisten müssen. Nämlich sicherheitsorietierte Anleger vor erlaubnispflichtigen und in sich unschlüssigen Kapitalanlagen schützen.

Dies vorausgeschickt hat der Nürnberger Vermittler Werner Held das in dem Fall nach der Einschätzung des Landgerichts nicht getan (nicht rechtskräftig). Er hat die Anlegerin nicht auf die Erlaubnispflichtigkit des Investments und auch nicht auf Unschlüssigkeit des Anlagekonzepts hingewiesen.

Das reichte dem Richter. Er verurteilte den Bankkaufmann.

Das ist das erste Urteil gegen BWF-Vermitltler. Viele Betroffene wurden von selbsternannten Anlegeranwälten angeschrieben. Die BWF Anleger sollten sich von Betroffenen, die erfogreich vertreten wurden, vertreten lassen. Meint der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Spezialist für Bank und Kapitalmarktrecht Matthias Gröpper.

Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum 16.01.2016 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.

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Travel 24: Droht ein neuer Anlegerkskandal? Jetzt auch noch Insidervorwürfe!

Liegen erhebliche Prospektfehler vor? Verdacht auf Insiderhandel! Anleger schließen sich dem BSZ e.V. an! Weitere  Ungereimtheiten beim Online-Reisebüro Travel24.com.


Einer Meldung der Online-Ausgabe der Immobilienzeitung vom 13.01.2016 zufolge besteht Verdacht auf Insiderhandel und mögliche Ad-hoc-Verstöße. So hatte Travel24.com Mitte Dezember in einer Pressemeldung auch den Verkauf des Kölner Hotelprojekts gemeldet, obwohl der Kaufvertrag laut Immobilienzeitung bereits ein Jahr zuvor unterzeichnet worden war.

Der Kurs war innerhalb weniger Tage erheblich gestiegen, um dann wieder abzufallen. Gegenwärtig notiert die Anleihe bei nur noch ca. 36 %.

Für BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth „stellt sich die Frage, ob der Kapitalmarkt nicht umgehend über den Verkauf mit einer Ad-hoc-Mitteilung hätte informiert werden müssen, denn sowohl der Kurs der Anleihe als auch der Aktie hätte hierdurch erheblich beeinflusst werden können“.

Dies sind leider nicht die einzigen schlechten Nachrichten für die Anleger:

Wie der BSZ e.V. bereits berichtete,  könnten einer Mitteilung des Manager Magazins vom 17.12.2015 zufolge sogar ein neuer Anlegerskandal drohen. Konkret geht es um die Frage, was mit den ca. 20 -25 Mio. € geschehen ist, die Travel24 durch eine Anleihe bei Anlegern eingesammelt hat. Hiermit sollten unter Anderem zwei Design-Hotels in Leipzig und Köln ausgebaut werden und spätestens 2013 eröffnet werden. Laut Wertpapierprospekt wollte Travel24 dabei bis zu 25 Hotels im Segment "Budget Design Hotels" betreiben.

Nach einer in Auftrag gegebenen Sondeprüfung wurden daraufhin die Geldtransfers ausgewertet, ein Kapitalmarktexperte wertete auch Anlegersprospekte aus, der beauftragte Strafrechtsprofessor soll zu dem Schluss gekommen sein, dass der Wertpapierprospekt in erheblicher Weise fehlerhaft sein soll. Auch wenn bis zum Beweis des Gegenteils die Unschuldsvermutung gilt und sich Travel 24 von den Ergebnissen der Prüfung distanziert hat und nun eigenen Angaben zufolge bereits ein eigenes Gutachten in Auftrag geben wird oder sogar in Auftrag gegeben hat, um für Klarheit zu sorgen, sind das schlechte Nachrichten für die Anleger.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth empfiehlt daher "allen Anlegern, umgehend ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen. Hierzu könnte z.B. die Prüfung gehören, ob eine fristlose Kündigung der Anleihe aus wichtigem Grund möglich ist. Auch sollte umgehend geprüft werden, ob nicht z.B. Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne gegen die Verantwortlichen geltend gemacht werden können. Ein schnelles Handeln empfiehlt sich dabei. Zum Beispiel muss eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund umgehend ausgesprochen werden, nachdem der Anleger von dem Kündigungsgrund erfahren hat."

Betoffene Travel24-Anleger können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „Travel24.com“ anschließen, die BSZ e.V.-Vertauensanwälte Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB betreuen seit dem Jahr 2002 schwerpunktmäßig geschädigte Kapitalanleger und sind daher mit Fällen wie diesem bestens vertraut.

Der BSZ e.V. konnte mit der Kanzlei Dr. Späth & Partner aus Berlin eine der erfahrensten Kanzleien im Bereich Mittelstandsanleihen für die Zusammenarbeite für die IG Travel24 gewinnen. Dr, Späth & Partner haben bereits etliche Fälle im Bereich Mittelstandsanleihen betreut, z.B.:

Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West (mehrere hundert Anleger wurden seit dem Jahr 2006 vertreten)

First Real Estate GmbH: Von Dr. Späth & Partner wurden als erster  Kanzlei in Deutschland überhaupt hier bereits im Jahr 2009 rechtskräftige Urteile gegen die Hintermänner erstritten.

DM Beteiligungen AG: Mehrere hundert Geschädigte wurden seit 2006 vertreten

GlobalSwissCapital AG: Gerichtliche Erfolge gegen diverse Vermittler der Anlage konnten erstritten werden
Getgoods AG: Ca. 50 Geschädigte werden aktuell in Klagen gegen die Vorstand vertreten. Dr. Liebscher von Dr. Späth & Partner wurde in den Gläubigerausschuss gewählt

Solar Millenium AG: Ca. 100 Geschädigte wurden vertreten

Solen AG: Rechtsanwalt Dr. Liebscher von Dr. Späth & Partner wurde in den Gläubigerausschuss gewählt

SIC Processing: Klagen gegen Verantwortliche aus Prospekthaftung im engeren Sinne wurden geführt
WGF AG: Ca. 200 Geschädigte wurden betreut

Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum 16.01.2016 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen in diesem Fall der BSZ e.V.- Interessengemeinschaft Travel24.com.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

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Freitag, Januar 15, 2016

Rothmann & Cie. TrustFonds UK II und III / Chancen für Anleger?

Das Emissionshaus Rothmann & Cie. AG hatte in dem Zeitraum 2004 bis 2007 insgesamt drei Rothmann & Cie. TrustFonds UK I bis III aufgelegt. Die erste Auflage des UK I erfolgte im Jahre 2004, sodann der zweite UK Fonds im Jahre 2006 und der TrustFonds UK III im Jahre 2007.


Die Fonds waren als strukturierte, geschlossene Fonds aufgebaut und beinhalteten den Handel von Lebensversicherungen auf dem britischen Markt. Im Hinblick auf deutsche Lebensversicherungsfonds unterliegt der Handel von Lebensversicherungen in England einer geringeren Regulierung. Die Fonds haben größere Handlungsmöglichkeiten. So ist es zum Beispiel üblich, dass geschlossene Lebensversicherungsfonds in Deutschland nur einen sehr geringen Teil, wenn überhaupt, in spekulative Anlagesparten investieren dürfen, wohingegen die Handlungs- und Investitionsmöglichkeiten in England für diese Fonds weniger reguliert sind und somit zumindest die Chance besteht , auch in spekulativere Anlagen und Anlageformen zu investieren.

Das Anlagekonzept sah bei der Investition eine breite Streuung auf dem Lebensversicherungszweitmarkt vor. Als roter Faden in den Prospekten wird vorgegeben, dass eine hohe Sicherheit der Investition bestehe. Es ist von der Übernahme von Garantien die Rede. Ebenso wird in den Prospekten ausgeführt, dass neben einem staatlichen Sicherungsfonds, welcher die Anlagen und Investitionen absichern sollte, auch eine gewisse Aufsicht der FSA (Finanzaufsicht), vergleichbar der BaFin, die Investitionen überwachen würde.

Nachdem in den ersten Jahren offensichtlich die vollen Ausschüttungen gezahlt werden konnten, gingen diese jedoch in den Folgejahren erheblich zurück. Diese negative Entwicklung ist für viele Kapitalanleger wenig erfreulich. Insbesondere unter Zugrundelegung der rechtlichen Folgen, müssen Anleger bei Verlusten mit einem Wideraufleben der Haftung rechnen und ggfl. auch bereits erhaltene Ausschüttungen zurückzahlen.

Neben dem Umstand, dass sich Anleger bei Zeichnung falsch beraten fühlten, kommen  Prospekthaftungsansprüche in Betracht, da die Prospekte des TrustFonds UK II und III möglicherweise Prospektfehler aufweisen. So hat erst kürzlich das Landgericht Hamburg die Rothmann & Cie. TrustFonds UK II Verwaltung GmbH zum Schadensersatz verurteilt (Urteil ist noch nicht rechtskräftig) und den Erfolg der Klägerin darauf gestützt, dass Prospektfehler vorhanden waren. Als wesentliches Argument wurde angeführt, dass der Emissionsprospekt über den Umfang der ausgeübten Finanzaufsicht irreführend informiert.

Widersprüchliche Angaben und unklare Aussagen in einem Prospekt gehen jedoch zu Lasten der Prospektverantwortlichen, so das Landgericht Hamburg. Im Übrigen ergänzte das Landgericht Hamburg seine Argumentation dahingehend, dass das gesamte Fondskonstrukt „verschachtelt“ und „verkompliziert“ sei.

Betroffene Anleger der Rothmann & Cie. TrustFonds UK II und III GmbH & Co. KG sollten daher ihren Einzelfall prüfen lassen und gegebenenfalls Prospekthaftungsansprüche geltend machen. Insbesondere Anleger des UK Fonds II müssen beachten, dass Schadenersatzansprüche im Jahre 2016 verjähren könnten, da der Fonds 2006 aufgelegt wurde und Ansprüche nach Ablauf von 10 Jahren verjähren.

Der BSZ e.V. hat daher die „Interessengemeinschaft Rothmann & Cie. TrustFonds UK II und III GmbH & Co. KG“ gegründet.

Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum 15.01.2016 wieder. Hiernach eintretende Änderungen, so zum Beispiel durch die Berufungsentscheidung der oben genannten Entscheidung des Landgerichts, können die Sach- und Rechtslage verändern.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen in diesem Fall der BSZ e.V.- Interessengemeinschaft Rothmann & Cie. TrustFonds UK II und III GmbH & Co. KG.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel

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Riester-Rente: BGH erklärt Klauseln zur Kostenüberschussbeteiligung für unwirksam

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 13. Januar 2016 zwei Klauseln zur Kostenüberschussbeteiligung in Riester-Rentenversicherungsbeträgen für unwirksam erklärt (Az.: IV ZR 38/14).  „Durch die betroffenen Klauseln wurden insbesondere Riester-Sparer mit relativ niedrigem Einkommen benachteiligt“, erklärt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Christof Bernhardt.


Konkret hatte der IV. Zivilsenat des BGH über zwei Teilklauseln zur Kostenüberschussbeteiligung zu entscheiden, die die Allianz bei Riester-Rentenversicherungen verwendet hat. Nach dem Transparenzgebot müssen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Rechte der Vertragspartner klar und durchschaubar dargestellt werden. Ebenso müssen wirtschaftliche Nachteile und Belastungen erkennbar sein. So sind Regelungen, die sich über mehrere Stellen verteilen und die für den Verbraucher nur schwer in einem Zusammenhang zu bringen sind, intransparent.

Im vorliegenden Fall bemängelte der Senat konkret die Textstellen „Wir beteiligen Sie nach § 153 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) an den Überschüssen …." und – speziell zur Verteilung u.a. von Überschüssen aus Kosteneinsparungen – „Auch von diesen Überschüssen erhalten die … Versicherungsnehmer mindestens den in der jeweils aktuellen Fassung der MindZV genannten Prozentsatz (derzeit … 50 Prozent …)." Durch diese Passagen werde bei dem Verbraucher der Eindruck erweckt, dass er in jedem Fall am Kostenüberschuss beteiligt wird.

Tatsächlich partizipierten die Versicherungsnehmer in dem Riester-Rentenversicherungsvertrag der Allianz erst ab einem Garantiekapital von mindestens 40.000 Euro. Bei niedrigeren Beträgen sind sie automatisch von der Beteiligung am Kostenüberschuss ausgeschlossen. Das wird aber erst an anderer Stelle deutlich. Nach Ansicht des Senats enthielten die Vertragsbedingungen keinen ausreichenden Hinweis darauf, dass Versicherungsnehmer mit einem geringeren Garantiekapital als 40.000 Euro von der Kostenüberschussbeteiligung automatisch ausgeschlossen sind. Die entsprechenden Klauseln in den Verträgen seien intransparent und daher unwirksam, so der BGH. Die Karlsruher Richter bestätigten damit die Rechtsprechung der Vorinstanzen. Diese hatten auch festgestellt, dass rund 30 bis 50 Prozent der Riester-Rentenversicherungsverträge der Allianz von diesen Klauseln betroffen sind.

Gegen die Verwendung dieser Klauseln hatten die Verbraucherzentrale Hamburg und der Bund der Versicherten (BdV) geklagt. Der BdV schätzt, dass durch diese Klausel ein Betrag von 3500 Euro zu Rentenbeginn fehlen könnte. Rechtsanwalt Bernhardt: „Es ist davon auszugehen, dass auch andere Versicherer ähnlich intransparente und daher unwirksame Klauseln verwendet haben. Betroffene können nach dem Grundsatzurteil des BGH ihre Ansprüche geltend machen.“

Wer mit dem Verlauf seiner Rentenversicherung oder Lebensversicherung unzufrieden ist, kann darüber hinaus auch die Möglichkeit zum Widerspruch haben. Das ist dann möglich, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten belehrt wurde. Nach einem erfolgreichen Widerspruch wird die Lebens- bzw. Rentenversicherung rückabgewickelt und der Verbraucher erhält seine gezahlten Prämien fast komplett zurück.

Dieser Beitrag gibt die Sach- und Rechtslage zum 15.01.2016 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen in diesem Fall der BSZ e.V.- Interessengemeinschaft Rente“

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.






PartnerFonds „Kapital für den Mittelstand“

Die PartnerFonds „Kapital für den Mittelstand“ wurden von Wunderlich & Partner initiiert und gemanagt. Ziel der PartnerFonds waren Investitionen in das Wachstum mittelständischer Unternehmen.


Nach eigenen Angaben hat die PartnerFonds AG mit einem Gesamtvolumen von mehr als 320 Millionen Euro mehr als 70 Wachstumsfinanzierungen finanziert.

Um die mittelständischen Unternehmen zu finanzieren, wurden verschiedene Fonds wie der PartnerFonds „Kapital für den Mittelstand“ 4. Beteiligungs GmbH & Co. KG aufgelegt. Bei diesem Beteiligungsangebot handelte es sich um einen Private Equity-Fonds, an dem sich die Anleger direkt oder über einen Treuhandkommanditisten mit einer Mindestzeichnungssumme von 20.000 Euro beteiligen konnten. Die prospektierten Ausschüttungen lagen jährlich bei sechs Prozent.

Da der Mittelstand als Säule der deutschen Wirtschaft gilt, hörte sich dieses Angebot für viele Anleger wahrscheinlich nach einer seriösen und lukrativen Geldanlage an. Allerdings konnten die Erwartungen bei diesem Fonds genau so wenig erfüllt werden wie bei den anderen Fonds. Wenig transparente Geschäfte wie die Übernahme der CoInvest Holding GmbH und personelle Verflechtungen sorgten bei den Anlegern für Unruhe. Unklar ist auch die Rolle des Treuhandaktionärs, der über die Mehrheit der Stimmen verfügt und so entscheidenden Einfluss auf die Beschlüsse nehmen kann, was offenbar nicht allen Anlegern gefällt. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die PartnerFonds AG liquidiert werden sollte, damit die Anleger wenigstens einen Teil ihrer Gelder zurückerhalten oder ob weiter investiert werden sollte. Letzteres wäre mit dem Risiko verbunden, dass den Anlegern noch weitere Verluste drohen könnten.

Für die Anleger der ursprünglichen fünf PartnerFonds „Kapital für den Mittelstand“ bleibt ihre Investition ein Spiel mit dem Feuer. Um sich dabei nicht die Finger zu verbrennen, sprich hohe finanzielle Verluste hinzunehmen, können die Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. In Betracht kommt dabei die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Initiatoren oder Anlageberater.

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Deutsche Biofonds AG: Anleger schließen sich dem BSZ e.V. an!

Interessenbündeldung beim BSZ e.V.
BSZ e.V.-Vertrauensanwälte prüfen Schadensersatzmöglichkeiten für Anleger!


Weiterhin schlechte Aussichten für die Anleger der Deutschen Biofonds AG:

Die Gesellschaft wollte Investitionen in alternative Investments, wie z. B. Wasserkraftwerke in der Türkei, tätigen und bis zu 300 Mio. € einsammeln. Es dürften Anlegergelder in großem Umfang veruntreut worden sein und bereits Anklage von Seiten der Staatsanwaltschaft erhoben worden sein. Es ist somit gegenwärtig somit komplett unsicher, wo z. B. die Anlegergelder der Fonds Hydropower VI und VII verblieben sind. Anlegern drohen leider hohe Verluste, die schlimmstenfalls bis zum Totalverlust reichen könnten.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: „Anleger sollten auf jeden Fall ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden, um noch einen Teil ihres angelegten Geldes zu retten. Eile ist auf jeden Fall geboten. Allerdings wird eine Schadenskompensation alleine hierüber vermutlich nicht möglich sein, sondern nur ein Bruchteil des angelegten Geldes über das Insolvenzverfahren zurückkommen, es müssen daher auch andere Möglichkeiten der Schadenskompensation geprüft werden.

So ist bereits die Haftung Verantwortlicher aus Prospekthaftung im engeren Sinne zu prüfen.
Hier wurde gemäß Prospekt ausdrücklich mit ca. 200 Referenzobjekten geworben, die jedoch gar nicht vorgelegen haben.

Auch die Haftung anderer Verantwortlicher, wie z. B. des Wirtschaftsprüfers und des Mittelverwendungskontrolleurs sollte überprüft werden. Eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat hier z. B. beim Fonds Hydropower VI die Mittelverwendung vorgenommen, es wird zu überprüfen sein, ob diese ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Dies ist nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB zumindest sehr fraglich.

Der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hätten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner die zahlreichen Ungereimtheiten des Anlagekonzeptes auffallen müssen. Trotzdem wurde von Seiten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ein Testat abgegeben.

Dieses hat nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB drittschützende Wirkung, d. h., der Anleger kann sich hierauf berufen.

Auch eine Steuerberatungsgesellschaft hat bestätigt, dass die Vorgaben des Fondsprospekts beim Fonds Hydropower VI sowie der Nachträge hinsichtlich der Verwendung von Anlegerkapital eingehalten worden sind.

Betroffene Anleger der Deutschen Biofonds AG können der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft Deutsche Biofonds AG anschließen.

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Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
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Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

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