Die PartnerFonds „Kapital für den Mittelstand“ wurden von Wunderlich & Partner initiiert und gemanagt. Ziel der PartnerFonds waren Investitionen in das Wachstum mittelständischer Unternehmen.
Nach eigenen Angaben hat die PartnerFonds AG mit einem
Gesamtvolumen von mehr als 320 Millionen Euro mehr als 70
Wachstumsfinanzierungen finanziert.
Um die mittelständischen Unternehmen zu finanzieren, wurden
verschiedene Fonds wie der PartnerFonds „Kapital für den Mittelstand“ 4.
Beteiligungs GmbH & Co. KG aufgelegt. Bei diesem Beteiligungsangebot
handelte es sich um einen Private Equity-Fonds, an dem sich die Anleger direkt
oder über einen Treuhandkommanditisten mit einer Mindestzeichnungssumme von
20.000 Euro beteiligen konnten. Die prospektierten Ausschüttungen lagen
jährlich bei sechs Prozent.
Da der Mittelstand als Säule der deutschen Wirtschaft gilt,
hörte sich dieses Angebot für viele Anleger wahrscheinlich nach einer seriösen
und lukrativen Geldanlage an. Allerdings konnten die Erwartungen bei diesem
Fonds genau so wenig erfüllt werden wie bei den anderen Fonds. Wenig
transparente Geschäfte wie die Übernahme der CoInvest Holding GmbH und
personelle Verflechtungen sorgten bei den Anlegern für Unruhe. Unklar ist auch
die Rolle des Treuhandaktionärs, der über die Mehrheit der Stimmen verfügt und
so entscheidenden Einfluss auf die Beschlüsse nehmen kann, was offenbar nicht
allen Anlegern gefällt. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die PartnerFonds AG
liquidiert werden sollte, damit die Anleger wenigstens einen Teil ihrer Gelder
zurückerhalten oder ob weiter investiert werden sollte. Letzteres wäre mit dem
Risiko verbunden, dass den Anlegern noch weitere Verluste drohen könnten.
Für die Anleger der ursprünglichen fünf PartnerFonds
„Kapital für den Mittelstand“ bleibt ihre Investition ein Spiel mit dem Feuer.
Um sich dabei nicht die Finger zu verbrennen, sprich hohe finanzielle Verluste
hinzunehmen, können die Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen.
In Betracht kommt dabei die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen
die Initiatoren oder Anlageberater.
Dieser Beitrag gibt die Sach- und Rechtslage zum 15.01.2016
wieder. Hiernach eintretende Veränderungen können die Sach- und Rechtslage
verändern.
Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche
aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von
entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste
ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die
Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich
sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im
Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf
kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V.
empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen
gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen in diesem Fall der BSZ e.V.- Interessengemeinschaft PartnerFonds
„Kapital für den Mittelstand“
.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hansjörg Looser
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