Freitag, Januar 15, 2016

PartnerFonds „Kapital für den Mittelstand“

Die PartnerFonds „Kapital für den Mittelstand“ wurden von Wunderlich & Partner initiiert und gemanagt. Ziel der PartnerFonds waren Investitionen in das Wachstum mittelständischer Unternehmen.


Nach eigenen Angaben hat die PartnerFonds AG mit einem Gesamtvolumen von mehr als 320 Millionen Euro mehr als 70 Wachstumsfinanzierungen finanziert.

Um die mittelständischen Unternehmen zu finanzieren, wurden verschiedene Fonds wie der PartnerFonds „Kapital für den Mittelstand“ 4. Beteiligungs GmbH & Co. KG aufgelegt. Bei diesem Beteiligungsangebot handelte es sich um einen Private Equity-Fonds, an dem sich die Anleger direkt oder über einen Treuhandkommanditisten mit einer Mindestzeichnungssumme von 20.000 Euro beteiligen konnten. Die prospektierten Ausschüttungen lagen jährlich bei sechs Prozent.

Da der Mittelstand als Säule der deutschen Wirtschaft gilt, hörte sich dieses Angebot für viele Anleger wahrscheinlich nach einer seriösen und lukrativen Geldanlage an. Allerdings konnten die Erwartungen bei diesem Fonds genau so wenig erfüllt werden wie bei den anderen Fonds. Wenig transparente Geschäfte wie die Übernahme der CoInvest Holding GmbH und personelle Verflechtungen sorgten bei den Anlegern für Unruhe. Unklar ist auch die Rolle des Treuhandaktionärs, der über die Mehrheit der Stimmen verfügt und so entscheidenden Einfluss auf die Beschlüsse nehmen kann, was offenbar nicht allen Anlegern gefällt. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die PartnerFonds AG liquidiert werden sollte, damit die Anleger wenigstens einen Teil ihrer Gelder zurückerhalten oder ob weiter investiert werden sollte. Letzteres wäre mit dem Risiko verbunden, dass den Anlegern noch weitere Verluste drohen könnten.

Für die Anleger der ursprünglichen fünf PartnerFonds „Kapital für den Mittelstand“ bleibt ihre Investition ein Spiel mit dem Feuer. Um sich dabei nicht die Finger zu verbrennen, sprich hohe finanzielle Verluste hinzunehmen, können die Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. In Betracht kommt dabei die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Initiatoren oder Anlageberater.

Dieser Beitrag gibt die Sach- und Rechtslage zum 15.01.2016 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen in diesem Fall der BSZ e.V.- Interessengemeinschaft PartnerFonds „Kapital für den Mittelstand“
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Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hansjörg Looser

Direkter Link zum Kontaktformular:

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