Samstag, Januar 16, 2016

Travel 24: Droht ein neuer Anlegerkskandal? Jetzt auch noch Insidervorwürfe!

Liegen erhebliche Prospektfehler vor? Verdacht auf Insiderhandel! Anleger schließen sich dem BSZ e.V. an! Weitere  Ungereimtheiten beim Online-Reisebüro Travel24.com.


Einer Meldung der Online-Ausgabe der Immobilienzeitung vom 13.01.2016 zufolge besteht Verdacht auf Insiderhandel und mögliche Ad-hoc-Verstöße. So hatte Travel24.com Mitte Dezember in einer Pressemeldung auch den Verkauf des Kölner Hotelprojekts gemeldet, obwohl der Kaufvertrag laut Immobilienzeitung bereits ein Jahr zuvor unterzeichnet worden war.

Der Kurs war innerhalb weniger Tage erheblich gestiegen, um dann wieder abzufallen. Gegenwärtig notiert die Anleihe bei nur noch ca. 36 %.

Für BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth „stellt sich die Frage, ob der Kapitalmarkt nicht umgehend über den Verkauf mit einer Ad-hoc-Mitteilung hätte informiert werden müssen, denn sowohl der Kurs der Anleihe als auch der Aktie hätte hierdurch erheblich beeinflusst werden können“.

Dies sind leider nicht die einzigen schlechten Nachrichten für die Anleger:

Wie der BSZ e.V. bereits berichtete,  könnten einer Mitteilung des Manager Magazins vom 17.12.2015 zufolge sogar ein neuer Anlegerskandal drohen. Konkret geht es um die Frage, was mit den ca. 20 -25 Mio. € geschehen ist, die Travel24 durch eine Anleihe bei Anlegern eingesammelt hat. Hiermit sollten unter Anderem zwei Design-Hotels in Leipzig und Köln ausgebaut werden und spätestens 2013 eröffnet werden. Laut Wertpapierprospekt wollte Travel24 dabei bis zu 25 Hotels im Segment "Budget Design Hotels" betreiben.

Nach einer in Auftrag gegebenen Sondeprüfung wurden daraufhin die Geldtransfers ausgewertet, ein Kapitalmarktexperte wertete auch Anlegersprospekte aus, der beauftragte Strafrechtsprofessor soll zu dem Schluss gekommen sein, dass der Wertpapierprospekt in erheblicher Weise fehlerhaft sein soll. Auch wenn bis zum Beweis des Gegenteils die Unschuldsvermutung gilt und sich Travel 24 von den Ergebnissen der Prüfung distanziert hat und nun eigenen Angaben zufolge bereits ein eigenes Gutachten in Auftrag geben wird oder sogar in Auftrag gegeben hat, um für Klarheit zu sorgen, sind das schlechte Nachrichten für die Anleger.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth empfiehlt daher "allen Anlegern, umgehend ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen. Hierzu könnte z.B. die Prüfung gehören, ob eine fristlose Kündigung der Anleihe aus wichtigem Grund möglich ist. Auch sollte umgehend geprüft werden, ob nicht z.B. Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne gegen die Verantwortlichen geltend gemacht werden können. Ein schnelles Handeln empfiehlt sich dabei. Zum Beispiel muss eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund umgehend ausgesprochen werden, nachdem der Anleger von dem Kündigungsgrund erfahren hat."

Betoffene Travel24-Anleger können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „Travel24.com“ anschließen, die BSZ e.V.-Vertauensanwälte Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB betreuen seit dem Jahr 2002 schwerpunktmäßig geschädigte Kapitalanleger und sind daher mit Fällen wie diesem bestens vertraut.

Der BSZ e.V. konnte mit der Kanzlei Dr. Späth & Partner aus Berlin eine der erfahrensten Kanzleien im Bereich Mittelstandsanleihen für die Zusammenarbeite für die IG Travel24 gewinnen. Dr, Späth & Partner haben bereits etliche Fälle im Bereich Mittelstandsanleihen betreut, z.B.:

Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West (mehrere hundert Anleger wurden seit dem Jahr 2006 vertreten)

First Real Estate GmbH: Von Dr. Späth & Partner wurden als erster  Kanzlei in Deutschland überhaupt hier bereits im Jahr 2009 rechtskräftige Urteile gegen die Hintermänner erstritten.

DM Beteiligungen AG: Mehrere hundert Geschädigte wurden seit 2006 vertreten

GlobalSwissCapital AG: Gerichtliche Erfolge gegen diverse Vermittler der Anlage konnten erstritten werden
Getgoods AG: Ca. 50 Geschädigte werden aktuell in Klagen gegen die Vorstand vertreten. Dr. Liebscher von Dr. Späth & Partner wurde in den Gläubigerausschuss gewählt

Solar Millenium AG: Ca. 100 Geschädigte wurden vertreten

Solen AG: Rechtsanwalt Dr. Liebscher von Dr. Späth & Partner wurde in den Gläubigerausschuss gewählt

SIC Processing: Klagen gegen Verantwortliche aus Prospekthaftung im engeren Sinne wurden geführt
WGF AG: Ca. 200 Geschädigte wurden betreut

Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum 16.01.2016 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen in diesem Fall der BSZ e.V.- Interessengemeinschaft Travel24.com.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

Direkter Link zum Kontaktformular:

drspä

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