Liegen erhebliche Prospektfehler vor? Verdacht auf Insiderhandel! Anleger schließen sich dem BSZ e.V. an! Weitere Ungereimtheiten beim Online-Reisebüro Travel24.com.
Einer Meldung der Online-Ausgabe der
Immobilienzeitung vom 13.01.2016 zufolge besteht Verdacht auf Insiderhandel und
mögliche Ad-hoc-Verstöße. So hatte Travel24.com Mitte Dezember in einer Pressemeldung
auch den Verkauf des Kölner Hotelprojekts gemeldet, obwohl der Kaufvertrag laut
Immobilienzeitung bereits ein Jahr zuvor unterzeichnet worden war.
Der Kurs war innerhalb weniger Tage erheblich
gestiegen, um dann wieder abzufallen. Gegenwärtig notiert die Anleihe bei nur
noch ca. 36 %.
Für BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt
für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth „stellt sich die Frage, ob der
Kapitalmarkt nicht umgehend über den Verkauf mit einer Ad-hoc-Mitteilung hätte
informiert werden müssen, denn sowohl der Kurs der Anleihe als auch der Aktie
hätte hierdurch erheblich beeinflusst werden können“.
Dies sind leider nicht die einzigen
schlechten Nachrichten für die Anleger:
Wie der BSZ e.V. bereits berichtete, könnten einer Mitteilung des Manager Magazins
vom 17.12.2015 zufolge sogar ein neuer Anlegerskandal drohen. Konkret geht es
um die Frage, was mit den ca. 20 -25 Mio. € geschehen ist, die Travel24 durch
eine Anleihe bei Anlegern eingesammelt hat. Hiermit sollten unter Anderem zwei
Design-Hotels in Leipzig und Köln ausgebaut werden und spätestens 2013 eröffnet
werden. Laut Wertpapierprospekt wollte Travel24 dabei bis zu 25 Hotels im
Segment "Budget Design Hotels" betreiben.
Nach einer in Auftrag gegebenen Sondeprüfung
wurden daraufhin die Geldtransfers ausgewertet, ein Kapitalmarktexperte wertete
auch Anlegersprospekte aus, der beauftragte Strafrechtsprofessor soll zu dem
Schluss gekommen sein, dass der Wertpapierprospekt in erheblicher Weise
fehlerhaft sein soll. Auch wenn bis zum Beweis des Gegenteils die
Unschuldsvermutung gilt und sich Travel 24 von den Ergebnissen der Prüfung
distanziert hat und nun eigenen Angaben zufolge bereits ein eigenes Gutachten
in Auftrag geben wird oder sogar in Auftrag gegeben hat, um für Klarheit zu
sorgen, sind das schlechte Nachrichten für die Anleger.
BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth empfiehlt daher "allen
Anlegern, umgehend ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen. Hierzu könnte z.B.
die Prüfung gehören, ob eine fristlose Kündigung der Anleihe aus wichtigem
Grund möglich ist. Auch sollte umgehend geprüft werden, ob nicht z.B. Ansprüche
aus Prospekthaftung im engeren Sinne gegen die Verantwortlichen geltend gemacht
werden können. Ein schnelles Handeln empfiehlt sich dabei. Zum Beispiel muss
eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund umgehend ausgesprochen werden,
nachdem der Anleger von dem Kündigungsgrund erfahren hat."
Betoffene Travel24-Anleger können sich der
BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „Travel24.com“ anschließen, die BSZ
e.V.-Vertauensanwälte Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB betreuen seit
dem Jahr 2002 schwerpunktmäßig geschädigte Kapitalanleger und sind daher mit
Fällen wie diesem bestens vertraut.
Der BSZ e.V. konnte mit der Kanzlei Dr. Späth
& Partner aus Berlin eine der erfahrensten Kanzleien im Bereich
Mittelstandsanleihen für die Zusammenarbeite für die IG Travel24 gewinnen. Dr,
Späth & Partner haben bereits etliche Fälle im Bereich Mittelstandsanleihen
betreut, z.B.:
Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West (mehrere
hundert Anleger wurden seit dem Jahr 2006 vertreten)
First Real Estate GmbH: Von Dr. Späth &
Partner wurden als erster Kanzlei in
Deutschland überhaupt hier bereits im Jahr 2009 rechtskräftige Urteile gegen
die Hintermänner erstritten.
DM Beteiligungen AG: Mehrere hundert
Geschädigte wurden seit 2006 vertreten
GlobalSwissCapital AG: Gerichtliche Erfolge
gegen diverse Vermittler der Anlage konnten erstritten werden
Getgoods AG: Ca. 50 Geschädigte werden
aktuell in Klagen gegen die Vorstand vertreten. Dr. Liebscher von Dr. Späth
& Partner wurde in den Gläubigerausschuss gewählt
Solar Millenium AG: Ca. 100 Geschädigte
wurden vertreten
Solen AG: Rechtsanwalt Dr. Liebscher von Dr.
Späth & Partner wurde in den Gläubigerausschuss gewählt
SIC Processing: Klagen gegen Verantwortliche
aus Prospekthaftung im engeren Sinne wurden geführt
WGF AG: Ca. 200 Geschädigte wurden betreut
Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum 16.01.2016
wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage
verändern.
Wenn es um die Verfolgung möglicher
finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter
Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben
Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste
auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre
Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften
Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben
können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu
lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer
Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl
von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche
mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit
optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die
Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht,
gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier
die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten
BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch
mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen
gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen in diesem Fall der BSZ e.V.- Interessengemeinschaft Travel24.com.
Weitere
Informationen
können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax
oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
Direkter Link zum Kontaktformular:
drspä
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Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
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erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei,
veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird
gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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