Samstag, Januar 16, 2016

BWF Stiftung. Das Nürnberger Landgericht verurteilt den ersten Vermittler.

Er muss € 20.000,00 und die Prozesskosten zahlen. Der Nürnberger Goldfinger Werner Held wurde verurteilt. Er muss der Anlegerin den ganzen Einsatz ersetzen. Ein Präzidenzurteil.


Das Gericht hat nach der Einschätzung der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  Gröpper Köpke Rechtsanwälte den Vermittler zu Recht verurteilt. Eine Information Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Herrn Rechtsanwalt Matthias Gröpper und Frau Rechtsanwältin Maren Beckmann.

Der Richter hat klargestellt, was Vermittler der BWF Berliner Wirtschafts- und Finanzdienstleistung leisten müssen. Nämlich sicherheitsorietierte Anleger vor erlaubnispflichtigen und in sich unschlüssigen Kapitalanlagen schützen.

Dies vorausgeschickt hat der Nürnberger Vermittler Werner Held das in dem Fall nach der Einschätzung des Landgerichts nicht getan (nicht rechtskräftig). Er hat die Anlegerin nicht auf die Erlaubnispflichtigkit des Investments und auch nicht auf Unschlüssigkeit des Anlagekonzepts hingewiesen.

Das reichte dem Richter. Er verurteilte den Bankkaufmann.

Das ist das erste Urteil gegen BWF-Vermitltler. Viele Betroffene wurden von selbsternannten Anlegeranwälten angeschrieben. Die BWF Anleger sollten sich von Betroffenen, die erfogreich vertreten wurden, vertreten lassen. Meint der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Spezialist für Bank und Kapitalmarktrecht Matthias Gröpper.

Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum 16.01.2016 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen in diesem Fall der BSZ e.V.- Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF).

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt  Matthias Gröpper

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