Er muss € 20.000,00 und die Prozesskosten zahlen. Der Nürnberger Goldfinger Werner Held wurde verurteilt. Er muss der Anlegerin den ganzen Einsatz ersetzen. Ein Präzidenzurteil.
Das Gericht hat nach der Einschätzung der BSZ
e.V. Anlegerschutzkanzlei Gröpper Köpke
Rechtsanwälte den Vermittler zu Recht verurteilt. Eine Information Der BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte Herrn Rechtsanwalt Matthias Gröpper und Frau
Rechtsanwältin Maren Beckmann.
Der Richter hat klargestellt, was Vermittler
der BWF Berliner Wirtschafts- und Finanzdienstleistung leisten müssen. Nämlich
sicherheitsorietierte Anleger vor erlaubnispflichtigen und in sich
unschlüssigen Kapitalanlagen schützen.
Dies vorausgeschickt hat der Nürnberger
Vermittler Werner Held das in dem Fall nach der Einschätzung des Landgerichts
nicht getan (nicht rechtskräftig). Er hat die Anlegerin nicht auf die
Erlaubnispflichtigkit des Investments und auch nicht auf Unschlüssigkeit des
Anlagekonzepts hingewiesen.
Das reichte dem Richter. Er verurteilte den
Bankkaufmann.
Das ist das erste Urteil gegen
BWF-Vermitltler. Viele Betroffene wurden von selbsternannten Anlegeranwälten
angeschrieben. Die BWF Anleger sollten sich von Betroffenen, die erfogreich
vertreten wurden, vertreten lassen. Meint der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Spezialist für Bank und Kapitalmarktrecht Matthias Gröpper.
Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum
16.01.2016 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und
Rechtslage verändern.
Wenn es um die Verfolgung möglicher
finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter
Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben
Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste
auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre
Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften
Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben
können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu
lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer
Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl
von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche
mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit
optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die
Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich
kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft
anschließen in diesem Fall der BSZ e.V.-
Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF).
Weitere
Informationen
können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax
oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper
Direkter Link zum Kontaktformular:
gröp
Hat
Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem
Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre
finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als
auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die
einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt
Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V.
Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können
Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung
und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von
Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ
e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten
erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei,
veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird
gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen