BSZ e.V.-Vertrauensanwälte prüfen
Schadensersatzmöglichkeiten für Anleger!
Weiterhin schlechte Aussichten für die Anleger der Deutschen
Biofonds AG:
Die Gesellschaft wollte Investitionen in alternative
Investments, wie z. B. Wasserkraftwerke in der Türkei, tätigen und bis zu 300
Mio. € einsammeln. Es dürften Anlegergelder in großem Umfang veruntreut worden
sein und bereits Anklage von Seiten der Staatsanwaltschaft erhoben worden sein.
Es ist somit gegenwärtig somit komplett unsicher, wo z. B. die Anlegergelder
der Fonds Hydropower VI und VII verblieben sind. Anlegern drohen leider hohe
Verluste, die schlimmstenfalls bis zum Totalverlust reichen könnten.
BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: „Anleger sollten auf jeden Fall ihre
Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden, um noch einen Teil ihres angelegten
Geldes zu retten. Eile ist auf jeden Fall geboten. Allerdings wird eine Schadenskompensation
alleine hierüber vermutlich nicht möglich sein, sondern nur ein Bruchteil des
angelegten Geldes über das Insolvenzverfahren zurückkommen, es müssen daher
auch andere Möglichkeiten der Schadenskompensation geprüft werden.
So ist bereits die Haftung Verantwortlicher aus
Prospekthaftung im engeren Sinne zu prüfen.
Hier wurde gemäß Prospekt ausdrücklich mit ca. 200
Referenzobjekten geworben, die jedoch gar nicht vorgelegen haben.
Auch die Haftung anderer Verantwortlicher, wie z. B. des
Wirtschaftsprüfers und des Mittelverwendungskontrolleurs sollte überprüft
werden. Eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat hier z. B. beim Fonds
Hydropower VI die Mittelverwendung vorgenommen, es wird zu überprüfen sein, ob
diese ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Dies ist nach Ansicht von Dr. Späth
& Partner Rechtsanwälten mbB zumindest sehr fraglich.
Der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hätten nach Ansicht von
Dr. Späth & Partner die zahlreichen Ungereimtheiten des Anlagekonzeptes
auffallen müssen. Trotzdem wurde von Seiten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
ein Testat abgegeben.
Dieses hat nach Ansicht von Dr. Späth & Partner
Rechtsanwälten mbB drittschützende Wirkung, d. h., der Anleger kann sich
hierauf berufen.
Auch eine Steuerberatungsgesellschaft hat bestätigt, dass
die Vorgaben des Fondsprospekts beim Fonds Hydropower VI sowie der Nachträge
hinsichtlich der Verwendung von Anlegerkapital eingehalten worden sind.
Betroffene Anleger der Deutschen Biofonds AG können der BSZ
e.V.-Interessengemeinschaft Deutsche Biofonds AG anschließen.
Dieser Beitrag gibt die Sach- und Rechtslage zum 15.01.2016
wieder. Hiernach eintretende Veränderungen können die Sach- und Rechtslage
verändern.
Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche
aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von
entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste
ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die
Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich
sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im
Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf
kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt
geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen
gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen in diesem Fall der BSZ e.V.- Interessengemeinschaft Deutsche
Biofonds AG.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
Direkter Link zum Kontaktformular:
drspä
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