Freitag, Januar 15, 2016

Rothmann & Cie. TrustFonds UK II und III / Chancen für Anleger?

Das Emissionshaus Rothmann & Cie. AG hatte in dem Zeitraum 2004 bis 2007 insgesamt drei Rothmann & Cie. TrustFonds UK I bis III aufgelegt. Die erste Auflage des UK I erfolgte im Jahre 2004, sodann der zweite UK Fonds im Jahre 2006 und der TrustFonds UK III im Jahre 2007.


Die Fonds waren als strukturierte, geschlossene Fonds aufgebaut und beinhalteten den Handel von Lebensversicherungen auf dem britischen Markt. Im Hinblick auf deutsche Lebensversicherungsfonds unterliegt der Handel von Lebensversicherungen in England einer geringeren Regulierung. Die Fonds haben größere Handlungsmöglichkeiten. So ist es zum Beispiel üblich, dass geschlossene Lebensversicherungsfonds in Deutschland nur einen sehr geringen Teil, wenn überhaupt, in spekulative Anlagesparten investieren dürfen, wohingegen die Handlungs- und Investitionsmöglichkeiten in England für diese Fonds weniger reguliert sind und somit zumindest die Chance besteht , auch in spekulativere Anlagen und Anlageformen zu investieren.

Das Anlagekonzept sah bei der Investition eine breite Streuung auf dem Lebensversicherungszweitmarkt vor. Als roter Faden in den Prospekten wird vorgegeben, dass eine hohe Sicherheit der Investition bestehe. Es ist von der Übernahme von Garantien die Rede. Ebenso wird in den Prospekten ausgeführt, dass neben einem staatlichen Sicherungsfonds, welcher die Anlagen und Investitionen absichern sollte, auch eine gewisse Aufsicht der FSA (Finanzaufsicht), vergleichbar der BaFin, die Investitionen überwachen würde.

Nachdem in den ersten Jahren offensichtlich die vollen Ausschüttungen gezahlt werden konnten, gingen diese jedoch in den Folgejahren erheblich zurück. Diese negative Entwicklung ist für viele Kapitalanleger wenig erfreulich. Insbesondere unter Zugrundelegung der rechtlichen Folgen, müssen Anleger bei Verlusten mit einem Wideraufleben der Haftung rechnen und ggfl. auch bereits erhaltene Ausschüttungen zurückzahlen.

Neben dem Umstand, dass sich Anleger bei Zeichnung falsch beraten fühlten, kommen  Prospekthaftungsansprüche in Betracht, da die Prospekte des TrustFonds UK II und III möglicherweise Prospektfehler aufweisen. So hat erst kürzlich das Landgericht Hamburg die Rothmann & Cie. TrustFonds UK II Verwaltung GmbH zum Schadensersatz verurteilt (Urteil ist noch nicht rechtskräftig) und den Erfolg der Klägerin darauf gestützt, dass Prospektfehler vorhanden waren. Als wesentliches Argument wurde angeführt, dass der Emissionsprospekt über den Umfang der ausgeübten Finanzaufsicht irreführend informiert.

Widersprüchliche Angaben und unklare Aussagen in einem Prospekt gehen jedoch zu Lasten der Prospektverantwortlichen, so das Landgericht Hamburg. Im Übrigen ergänzte das Landgericht Hamburg seine Argumentation dahingehend, dass das gesamte Fondskonstrukt „verschachtelt“ und „verkompliziert“ sei.

Betroffene Anleger der Rothmann & Cie. TrustFonds UK II und III GmbH & Co. KG sollten daher ihren Einzelfall prüfen lassen und gegebenenfalls Prospekthaftungsansprüche geltend machen. Insbesondere Anleger des UK Fonds II müssen beachten, dass Schadenersatzansprüche im Jahre 2016 verjähren könnten, da der Fonds 2006 aufgelegt wurde und Ansprüche nach Ablauf von 10 Jahren verjähren.

Der BSZ e.V. hat daher die „Interessengemeinschaft Rothmann & Cie. TrustFonds UK II und III GmbH & Co. KG“ gegründet.

Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum 15.01.2016 wieder. Hiernach eintretende Änderungen, so zum Beispiel durch die Berufungsentscheidung der oben genannten Entscheidung des Landgerichts, können die Sach- und Rechtslage verändern.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen in diesem Fall der BSZ e.V.- Interessengemeinschaft Rothmann & Cie. TrustFonds UK II und III GmbH & Co. KG.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel

Direkter Link zum Kontaktformular:

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