Das Emissionshaus Rothmann & Cie. AG hatte in dem Zeitraum 2004 bis 2007 insgesamt drei Rothmann & Cie. TrustFonds UK I bis III aufgelegt. Die erste Auflage des UK I erfolgte im Jahre 2004, sodann der zweite UK Fonds im Jahre 2006 und der TrustFonds UK III im Jahre 2007.
Die Fonds waren als strukturierte, geschlossene Fonds
aufgebaut und beinhalteten den Handel von Lebensversicherungen auf dem
britischen Markt. Im Hinblick auf deutsche Lebensversicherungsfonds unterliegt
der Handel von Lebensversicherungen in England einer geringeren Regulierung.
Die Fonds haben größere Handlungsmöglichkeiten. So ist es zum Beispiel üblich,
dass geschlossene Lebensversicherungsfonds in Deutschland nur einen sehr
geringen Teil, wenn überhaupt, in spekulative Anlagesparten investieren dürfen,
wohingegen die Handlungs- und Investitionsmöglichkeiten in England für diese
Fonds weniger reguliert sind und somit zumindest die Chance besteht , auch in
spekulativere Anlagen und Anlageformen zu investieren.
Das Anlagekonzept sah bei der Investition eine breite
Streuung auf dem Lebensversicherungszweitmarkt vor. Als roter Faden in den
Prospekten wird vorgegeben, dass eine hohe Sicherheit der Investition bestehe.
Es ist von der Übernahme von Garantien die Rede. Ebenso wird in den Prospekten
ausgeführt, dass neben einem staatlichen Sicherungsfonds, welcher die Anlagen
und Investitionen absichern sollte, auch eine gewisse Aufsicht der FSA
(Finanzaufsicht), vergleichbar der BaFin, die Investitionen überwachen würde.
Nachdem in den ersten Jahren offensichtlich die vollen
Ausschüttungen gezahlt werden konnten, gingen diese jedoch in den Folgejahren
erheblich zurück. Diese negative Entwicklung ist für viele Kapitalanleger wenig
erfreulich. Insbesondere unter Zugrundelegung der rechtlichen Folgen, müssen
Anleger bei Verlusten mit einem Wideraufleben der Haftung rechnen und ggfl. auch
bereits erhaltene Ausschüttungen zurückzahlen.
Neben dem Umstand, dass sich Anleger bei Zeichnung falsch
beraten fühlten, kommen
Prospekthaftungsansprüche in Betracht, da die Prospekte des TrustFonds
UK II und III möglicherweise Prospektfehler aufweisen. So hat erst kürzlich das
Landgericht Hamburg die Rothmann & Cie. TrustFonds UK II Verwaltung GmbH
zum Schadensersatz verurteilt (Urteil ist noch nicht rechtskräftig) und den
Erfolg der Klägerin darauf gestützt, dass Prospektfehler vorhanden waren. Als
wesentliches Argument wurde angeführt, dass der Emissionsprospekt über den
Umfang der ausgeübten Finanzaufsicht irreführend informiert.
Widersprüchliche Angaben und unklare Aussagen in einem
Prospekt gehen jedoch zu Lasten der Prospektverantwortlichen, so das
Landgericht Hamburg. Im Übrigen ergänzte das Landgericht Hamburg seine
Argumentation dahingehend, dass das gesamte Fondskonstrukt „verschachtelt“ und
„verkompliziert“ sei.
Betroffene Anleger der Rothmann & Cie. TrustFonds UK II
und III GmbH & Co. KG sollten daher ihren Einzelfall prüfen lassen und
gegebenenfalls Prospekthaftungsansprüche geltend machen.
Insbesondere Anleger des UK Fonds II müssen beachten, dass
Schadenersatzansprüche im Jahre 2016 verjähren könnten, da der Fonds 2006
aufgelegt wurde und Ansprüche nach Ablauf von 10 Jahren verjähren.
Der BSZ e.V. hat daher die „Interessengemeinschaft Rothmann
& Cie. TrustFonds UK II und III GmbH & Co. KG“ gegründet.
Dieser Beitrag gibt
den Sachstand zum 15.01.2016 wieder. Hiernach eintretende Änderungen, so zum
Beispiel durch die Berufungsentscheidung der oben genannten Entscheidung des
Landgerichts, können die Sach- und Rechtslage verändern.
Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche
aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von
entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste
ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die
Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich
sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im
Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf
kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V.
empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen
gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen in diesem Fall der BSZ e.V.- Interessengemeinschaft Rothmann
& Cie. TrustFonds UK II und III GmbH & Co. KG.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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