Seit dem Jahr 2007 warnte der BSZ e.V. vor der Deltoton GmbH
(vormals Frankonia-Gruppe).
In einer Pressemitteilung vom 19.10.2007 schrieb der BSZ
e.V.: „Es wurde bereits mehrfach obergerichtlich festgestellt, dass atypisch
stille Beteiligungen, wie sie beispielsweise von der Frankonia Sachwert AG
(jetzt: Deltoton AG) angeboten wurden, u.a. wegen des bestehenden
Totalverlustrisikos als Altersvorsorge i.d.R. nicht geeignet sind. Wegen des Totalverlustrisikos sind auch
(mittelbare) Kommanditbeteiligungen nicht für die Altersvorsorge geeignet.“
Mit welcher Energie die Deltoton versuchte die Anleger zur
Kasse zu bitten, darüber berichtete der BSZ e.V. mit seiner Pressemitteilung
vom 08.04.2013: „ Für viele Anleger der
Deltoton GmbH (vormals Frankonia-Gruppe) gibt es derzeit böse Überraschungen.“
„Anstelle der langersehnten Mitteilung über ein auszuzahlendes Guthaben werden
aktuell zahlreiche Anleger der Deltoton GmbH per Post zur sofortigen Zahlung
erheblicher Beträge aufgefordert. Nach erfolgter Zahlung bestünden - so die
Deltoton GmbH - dann keine wechselseitigen Ansprüche mehr.“
Der BSZ hatte die Anleger gewarnt ohne rechtliche
Überprüfung dieser Zahlungsaufforderung nachzukommen. Wie richtig wir damit
lagen, zeigt sich jetzt vor Gericht.
Nun endlich müssen sich fünf mit der Deutschen
Frankonia-Beteiligungs AG / Deloton in Verbindung stehende Geschäftsführer vor
Gericht erklären. Vorgeworfen wird ihnen, dass sie sich an den Anlegergeldern
ihrer etwa 25 000 Kunden bereichert haben. Vor dem Landgericht Würzburg nehmen
12 Rechtsanwälte die Rechte der Angeklagten wahr. Drei Staatsanwälte vertreten
die Anklage. 60 Seiten dick ist die Anklageschrift.
Der BSZ e.V. und die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte haben im
Lauf der Jahre der Berichterstattung über Deltoton ausreichend Erfahrung mit dieser juristischen
„Gegenwehr“ sammeln dürfen.
So fiel dem BSZ e.V. damals auf, dass bei Eingabe des
Keywords ‚Deltoton’ in der Internetsuchmaschine Google auch Anzeigen
erschienen, die auf eine regelrechte Kampagne gegen Anlegeranwälte und
Anlegerschutzvereine hinausliefen und
nachdem festgestellt werden konnte, dass für eine dieser Seiten – was
aus dem Impressum hervorging - die Deltoton AG selbst verantwortlich war,
klingelten bei dem BSZ e.V. die Arlarmglocken.
Der BSZ e.V. hat sich trotz solcher Kampagnen und den durch
die bekannten Abmahnkanzleien angedrohten Sanktionen und Abmahnungen, nicht
davon abhalten lassen, seine Meinung im Rahmen des rechtlich zulässigen zu
äußern und sich auch weiterhin kritisch mit den Anlagemodellen von
Kapitalanlagegesellschaften auseinander zu setzen und betroffene und
interessierte Anleger entsprechend zu informieren.
Wie wichtig es ist, die uneingeschränkte Aufklärung und
Information durch Dritte nicht nur zuzulassen, sondern im Hinblick auf das
Recht auf freie Meinungsäußerung geradezu geboten ist, zeigt nunmehr das
traurige Ergebnis. 25 000 Anleger wurden betrogen.
Jetzt zeigt sich wieder, dass fast jede große Anlagepleite
in Deutschland durch Abmahnschlachten künstlich verlängert wird. Die
Leidtragenden sind die Anleger. Die Profiteure, die Abmahnanwälte. Denn eine
Abmahnung kann auch den Zweck haben durch
finanzielle Nötigung kritische Nachrichten zu unterdrücken. Gerade die größten
Kapitalvernichter ziehen die Keule der juristischen Unterlassungsaufforderung
einer sachlichen Auseinandersetzung vor. Die dabei zu Grunde gelegten
Gegenstandswerte werden dabei oft als juristischer Maulkorb missbraucht und in
utopischer Höhe festgelegt so dass die gerichtliche Klärung meist gescheut
wird. Also zahlt man der Kanzlei ihr fettes Honorar (oft mehrere Tausend Euro)
unterschreibt eine Unterlassungserklärung und löscht den Beitrag im Internet. Da duckt sich leider so mancher
Anlegerschützer vorher weg, zieht den Kopf ein und wartet bis die Gefahr zur
Kasse gebeten zu werden vorbei ist.
Damit ist das Geschäft für die Abmahnkanzlei aber noch nicht
gelaufen. Es gibt Kanzleien die Hunderte manche sogar Tausende von
Unterlassungserklärungen erwirkt haben. Das ist für diese „seriösen
Wirtschaftskanzleien“ der eigentliche Goldklumpen. Mit speziellen Programmen
wird täglich geprüft, ob gegen eine Unterlassungserklärung verstoßen wurde. Ist
dies der Fall wird eine Vertragsstrafe mindestens 5000.- Euro für jeden
einzelnen Verstoß in Rechnung gestellt und auch beigetrieben.
Diese Abmahnpraxis ist in Deutschland ein seit vielen Jahren
existierendes und wie geschmiert laufendes Geschäftsmodell. Es sind meist die
gleichen Kanzleien und es sind meist die gleichen Gerichte, die daran beteiligt
sind. Man kennt sich und man schätzt sich.
Das „Abmahnrecht“ bietet „Abmahnanwälten“ eine Fülle von
Möglichkeiten, Geld auch aus den kleinsten Wettbewerbs- und Urheber
Rechtsverstößen zu schlagen. Dazu findet sich in vielen Fällen die Kombination
Geschäftsmann/Anwalt. Der Missbrauch des Wettbewerbs- und Urheberrechts zur
Erzielung von Einkünften ist weit verbreitet aber nur schwer nachzuweisen
Viele Abmahnungen dienen nicht der Rechtsdurchsetzung,
sondern ausschließlich der Erzielung von Gebühren. Verschiedene Quellen
berichten dass in vielen Fällen den Auftraggebern der Abmahnung keinerlei
Kosten entstehen, auch wenn der Abgemahnte nicht zahlt oder eventuell nicht
zahlen kann. Wenn die Auftraggeber also nicht zahlen müssen, woraus soll sich
dann der Kostenerstattungsanspruch ergeben, fragt man sich beim BSZ e.V..
Der Abgemahnte, will er einen Prozess vermeiden, muss zwecks
Beseitigung der Wiederholungsgefahr versichern, dass er für jeden weiteren
Verstoß des beanstandeten Sachverhalts, eine Vertragsstrafe von bis zu mehreren
Tausend Euro bezahlen wird. So scheuen sich mittlerweile viele Anlegerschützer
frühzeitige Warnungen vor einem Engagement bei fraglichen Kapitalanlagen auszusprechen,
da sie sich damit leicht eine kostenträchtige Unterlassungserklärung einhandeln
können. Dazu Horst Roosen Vorstand des BSZ® e.V.: „Die Finanzjongleure leisten
sich auf Kosten ihrer Anleger teure Anwälte, die mit allen juristischen
Raffinessen versuchen Kritiker mundtot zu machen.“ Dabei entsteht leicht der
Eindruck, dass der Schutz der Finanzhaie wichtiger ist, als der Schutz der
gutgläubigen Kapitalanleger.“
Ein Vertragsstrafeversprechen einzuhalten ist nahezu
unmöglich. Das Internet ist weit verzweigt und verlinkt, das der erneute
Verstoß vorprogrammiert ist. Auch der Manipulation sind hierbei Tür und Tor
weit geöffnet. Es soll Leute geben, die sich alleine aus Vertragsstrafen ein
sorgenfreies Leben finanzieren.
Wer die Unterschrift auf der Unterlassungserklärung mit der
Vertragsstrafe-Verpflichtung verweigert, wird verklagt und eine einstweilige
Verfügung beantragt. Auch die ist für den Anwalt ein lukratives Geschäft, da
für die Tätigkeit im Prozess erneut Gebühren aus hohen Streitwerten fällig
sind.
Rechtsanwälte haben natürlich das Recht – wie jeder andere
Gewerbetreibende auch – Geld zu verdienen. Wo allerdings „Rechtspflege“ einzig
zu dem Zweck betrieben wird, den Beteiligten Einkünfte zu verschaffen und zwar
auf Kosten anderer, da ist die Bezeichnung „Rechtspflege“ unangebracht.
So lange Rechtsanwaltskanzleien Abmahnungen an
Anlegerschützer wegen angeblicher Rechtsverletzungen verschicken können,
bringen Sie die Abmahnopfer automatisch in eine juristische Zwickmühle. Zahlt
man, sitzt man automatisch in der Vertragsstrafenfalle. Beauftragt man einen
Rechtsanwalt wird es auch teuer. Wenn man nichts macht, ist man so oder so der
Dumme!
Es ist wichtig, dass in Deutschland ein unabhängiger und
nicht staatlich organisierter Anlegerschutz die Verbraucher informiert und
fachkundige Hilfe vermitteln kann. Es ist zwingend die Forderung nach einer
politischen Lösung zu stellen. Aber welcher Berufsstand ist in unserer
Regierung überdurchschnittlich stark vertreten? Natürlich die Juristen!!
Wenn das geltende Recht einen Misstand legalisiert, wenn die
bloße Anwendung des Rechts nicht ausreicht, eine solche asoziale
Handlungsmöglichkeit zu bekämpfen, dann muss das geltende Recht überprüft
werden. Wenn tatsächlich Wettbewerbs- und Urheber- Rechtsverstöße lückenlos
verfolgt werden sollen, dann gehört diese Aufgabe nicht in private
Verfügungsgewalt. Wenn die allzu verlockenden Spitzengebühren für
Abmahntätigkeit wegfallen sollen, dann dürfen keine selbsterfundenen
Streitwerte und Vertragsstrafen der Abmahner mehr von den Gerichten einfach
durchgewunken werden.
Fast jede große Anlagepleite in Deutschland wurde durch
Abmahnschlachten künstlich verlängert. Die Anleger sollten sich einmal fragen,
mit welchem Geld diese Schlachten denn finanziert wurden.
Es gibt in Deutschland Anlageunternehmen die schon jahrelang
im Fokus der Kritik des Anlegerschutzes stehen. Aber dort ist der Abmahnkrieg
so perfektioniert worden, dass selbst große Wirtschaftszeitungen eingeknickt
sind. Selbst mutige Fernsehjournalisten mussten sich auf der Bühne der
Anlegebetrüger geschlagen geben. Da kann man nur sagen „Carpe diem“.
Bei dem BSZ e.V. findet man das Abmahnunwesen im Bereich
Anlegerschutz als eine gründlich aus dem Ruder gelaufene Paralleljustiz die
erheblich eingeschränkt werden sollte.
Die Initiatoren von Kapitalanlagen sind doch sicher auch an
einem intakten Anlegerschutz in Deutschland interessiert. Wer sich ungerecht
behandelt fühlt, sollte einmal darüber nachdenken ob es der Reputation seines
Unternehmens nicht dienlicher sein kann, wenn er auf die Abmahnkeule verzichtet
und sich stattdessen der Möglichkeit der Gegendarstellung bedient. Die
Gegendarstellungen müssen ohne Prüfung des Wahrheitsgehalts veröffentlicht
werden, wenn der Gegendarsteller durch einen öffentlich verbreiteten Text in
seinen Rechten beeinträchtigt ist. In die Gegendarstellung kann der in seinen
Rechten Verletzte die volle Güte seines Angebotes hinein packen. Die
Gegendarstellung ist eine der seltenen Ausnahmen zum vermeintlichen Grundsatz,
dass man gegen Rechtsverletzungen nur mit Abmahnung und Gericht vorgehen kann.
Diese wünschenswerte Vorgehensweise ist aktiver
Anlegerschutz, denn hier wird nicht durch finanzielle Nötigung eine Nachricht
unterdrückt, sondern dem Verbraucher werden zwei Sichtweisen auf einen
Sachverhalt aufgezeigt und er kann daraus seine eigenen Schlüsse ziehen.
Seit der Gründung des BSZ e.V. im Jahre 1998 haben wir viele
Verbraucherschutzorganisationen kommen und gehen sehen, sagt Horst Roosen
Vorstand des BSZ e.V. Einige sind der normalen und üblichen „Marktbereinigung“
zum Opfer gefallen. Es sind aber auch Verbraucherschützer durch den
Abmahnwahnsinn zur Aufgabe gezwungen worden. Traurig ist auch, dass der
Anlegerschutz in Deutschland ein so schlechtes Ansehen hat. Dies rührt nach
meiner Beobachtung, sagt Roosen, an der kräftigen Lobbyarbeit interessierter
Kreise, die finanziell bestens ausgestattet, dafür sorgt, dass möglichst keine
Veränderungen eintreten.
Den ausgebeuteten Anlegern wird durch ständige Wiederholung
eingebläut kein „Gutes Geld“ dem „Schlechten Geld“ hinterher zu werfen. Dass
Ihr „Schlechtes Geld“ jetzt als „Gutes Geld“ in den Taschen anderer Leute zu
finden ist, wird unterschlagen. Dass die Anlegerschützer nichts anders im Sinn
haben, als Sie ein zweites Mal abzuzocken wird durch ständige Wiederholung zum
Allgemeingut – ist aber trotzdem reiner Unfug!
Dem Anleger ist nicht mit guten Ratschlägen gedient – vor
allen Dingen dann nicht, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist –
sondern nur mit ausreichend und nachvollziehbaren Informationen. Das
funktioniert nur wenn Anlageinitiatoren und Anlegerschützer im Dialog stehen.
Bei vielen Anlageskandalen konnten die BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte, die aus Sicht des BSZ e.V. bestehende bundesweite
Sonderstellung bei gerichtlichen Erfolgen für Ihre Mandanten unter Beweis
stellen. Nur wenige Kanzleien können bundesweit solche Erfolge vorweisen. Da
wundert es dann nicht wenn es auch Anwälte gibt welche auf den fahrenden Zug
aufspringen wollen - auch ohne eigene erstrittene Urteile. Zu diesen Fällen
kommentiert der BSZ e.V. nur kurz: ,,Wir freuen uns, dass die von uns
veröffentlichten Nachrichten doch schon so zeitnah von anderen Rechtsanwälten
als sehr bedeutsam wahrgenommen und verbreitet werden."
Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche
aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von
entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste
ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die
Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich
sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im
Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf
kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V.
empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen
gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=9d30d799f193da5cecf8ebe46a31c29c
Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.01. 2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
bsz
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Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere
Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und
unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem
Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und
Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den
"bitte zahlen" Button verwenden.
http://antwort-erbeten.de/unterstuetzerliste
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.