Die Beteiligung am Lloyd Flottenfonds VII stand für die Anleger bisher unter keinem guten Stern. Jetzt könnte es noch dicker kommen. Denn das Amtsgericht Niebüll hat am 28. Dezember 2015 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft des Containerschiffs MS Patricia Schulte eröffnet (Az.: 5 IN 121/15).
Überraschend ist die Insolvenz der MS Patricia Schulte nicht
gekommen. Die Beschäftigungssituation für das Containerschiff war schwierig und
auch die finanzierende Bank war offenbar nicht zu Zugeständnissen bereit. Die
Konsequenz dürfte der Insolvenzantrag sein. Die MS Patricia Schulte bildete
gemeinsam mit dem Tanker MT Hamburg den Lloyd Flottenfonds VII. Die Beteiligung
an diesem Schiffsfonds war für die Anleger alles andere als eine
Erfolgsgeschichte. Ausschüttungen sind nur spärlich geflossen und wurden von
der Fondsgesellschaft im Rahmen eines Sanierungskonzepts auch wieder
zurückgefordert. „Durch die Insolvenz des MS Patricia Schulte dürfte die
Situation sich nicht verbessert haben. Anleger müssen mit Verlusten rechnen.
Daher sollten sie ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen“, sagt BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt Simon Kanz.
Der Lloyd Flottenfonds VII ist einer von vielen
Schiffsfonds, die in Folge der Finanzkrise 2008 in große wirtschaftliche
Schwierigkeiten geraten sind. Für etliche dieser Schiffsfonds endeten diese
Probleme in der Insolvenz. Für die betroffenen Anleger steht dabei regelmäßig
viel Geld auf dem Spiel. Ihnen droht der Totalverlust der Einlage.
„Schiffsfonds sind nicht die sicheren Kapitalanlagen als die
sie in den Anlageberatungsgesprächen oft beworben wurden. Davon zeugen nicht
nur die zahlreichen Schiffsfonds-Insolvenzen. Über die zahlreichen Risiken
hätten die Anleger in den Beratungsgesprächen aber auch ausführlich aufgeklärt
werden müssen. Ist das nicht geschehen, können Ansprüche auf Schadensersatz
wegen einer fehlerhaften Anlageberatung geltend gemacht werden“, erklärt
Rechtsanwalt Kanz. Neben den konjunkturellen Entwicklungen zählen für die
Anleger u.a. die meist langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit der
Anteile und besonders der Totalverlust zu den Risiken.
Darüber hinaus hätten die Anleger auch über die
Rückvergütungen der Bank, sog. Kick-Backs, aufgeklärt werden müssen. Wurden die
Risiken oder Kick-Backs verschwiegen, kann Schadensersatz geltend gemacht
werden. Da sich die Anleger seit 2005 am Lloyd Flottenfonds VII beteiligen
konnten, droht allerdings die Verjährung der Ansprüche. Daher sollten
betroffene Anleger umgehend handeln.
Dieser Beitrag gibt
die Sach- und Rechtslage zum 05.01.2016 wieder. Hiernach eintretende
Veränderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.
Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche
aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von
entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste
ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die
Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich
sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im
Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf
kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V.
empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen.
So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen
werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen
gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen in diesem Fall der BSZ
e.V.- Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ Lloyd Flottenfonds VII: MS Patricia
Schulte.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Simon Kanz
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