Dienstag, Januar 05, 2016

Lloyd Flottenfonds VII: MS Patricia Schulte insolvent

Die Beteiligung am Lloyd Flottenfonds VII stand für die Anleger bisher unter keinem guten Stern. Jetzt könnte es noch dicker kommen. Denn das Amtsgericht Niebüll hat am 28. Dezember 2015 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft des Containerschiffs MS Patricia Schulte eröffnet (Az.: 5 IN 121/15).


Überraschend ist die Insolvenz der MS Patricia Schulte nicht gekommen. Die Beschäftigungssituation für das Containerschiff war schwierig und auch die finanzierende Bank war offenbar nicht zu Zugeständnissen bereit. Die Konsequenz dürfte der Insolvenzantrag sein. Die MS Patricia Schulte bildete gemeinsam mit dem Tanker MT Hamburg den Lloyd Flottenfonds VII. Die Beteiligung an diesem Schiffsfonds war für die Anleger alles andere als eine Erfolgsgeschichte. Ausschüttungen sind nur spärlich geflossen und wurden von der Fondsgesellschaft im Rahmen eines Sanierungskonzepts auch wieder zurückgefordert. „Durch die Insolvenz des MS Patricia Schulte dürfte die Situation sich nicht verbessert haben. Anleger müssen mit Verlusten rechnen. Daher sollten sie ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Simon Kanz.

Der Lloyd Flottenfonds VII ist einer von vielen Schiffsfonds, die in Folge der Finanzkrise 2008 in große wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Für etliche dieser Schiffsfonds endeten diese Probleme in der Insolvenz. Für die betroffenen Anleger steht dabei regelmäßig viel Geld auf dem Spiel. Ihnen droht der Totalverlust der Einlage.

„Schiffsfonds sind nicht die sicheren Kapitalanlagen als die sie in den Anlageberatungsgesprächen oft beworben wurden. Davon zeugen nicht nur die zahlreichen Schiffsfonds-Insolvenzen. Über die zahlreichen Risiken hätten die Anleger in den Beratungsgesprächen aber auch ausführlich aufgeklärt werden müssen. Ist das nicht geschehen, können Ansprüche auf Schadensersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung geltend gemacht werden“, erklärt Rechtsanwalt Kanz. Neben den konjunkturellen Entwicklungen zählen für die Anleger u.a. die meist langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit der Anteile und besonders der Totalverlust zu den Risiken.

Darüber hinaus hätten die Anleger auch über die Rückvergütungen der Bank, sog. Kick-Backs, aufgeklärt werden müssen. Wurden die Risiken oder Kick-Backs verschwiegen, kann Schadensersatz geltend gemacht werden. Da sich die Anleger seit 2005 am Lloyd Flottenfonds VII beteiligen konnten, droht allerdings die Verjährung der Ansprüche. Daher sollten betroffene Anleger umgehend handeln.

Dieser Beitrag gibt die Sach- und Rechtslage zum 05.01.2016 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen in diesem Fall der BSZ e.V.- Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ Lloyd Flottenfonds VII: MS Patricia Schulte.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Simon Kanz

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