Dienstag, Januar 05, 2016

MS Christoph S von Weser Kapital insolvent

Erst 2011 hatte das Emissionshaus Weser Kapital, ehemals Navalis Invest, den Schiffsfonds MS Christoph S aufgelegt. Nun ist die Schiffsgesellschaft bereits insolvent.  Das Amtsgericht Nordenham hat das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS Christoph S H+H Schepers GmbH & Co. KG am 28. Dezember 2015 eröffnet (Az.: 7 IN 36/15).


Das Jahr 2015 endete für die Anleger des Schiffsfonds MS Christoph S sehr unerfreulich. Durch die Insolvenz müssen sie mit hohen finanziellen Verlusten bis zum Totalverlust ihrer Einlage rechnen. „Als Weser Kapital den Schiffsfonds MS Christoph S im Jahr 2011 auflegte, hat sich die Krise der Handelsschifffahrt schon bemerkbar gemacht. Dennoch wurden den Anlegern Ausschüttungen von bis zu 8 Prozent in Aussicht gestellt. Daraus wird für die Anleger leider nichts. Stattdessen müssen sie mit finanziellen Verlusten rechnen. Damit es nicht soweit kommt, sollten sie ihre rechtlichen Möglichkeiten ergreifen“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Obwohl sich die Krise der Handelsschifffahrt bereits abzeichnete, wurden Schiffsfonds in den Beratungsgesprächen immer wieder als sichere Kapitalanlage dargestellt. „Die Risiken wurden in den Beratungsgesprächen verschwiegen oder nur unzureichend dargestellt. Das entspricht aber nicht den Maßstäben einer ordnungsgemäßen Anlageberatung“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Da die Anleger mit ihren Fondsanteilen regelmäßig unternehmerische Beteiligungen erwerben, stehen sie dadurch auch im Risiko, das zum Totalverlust der Einlage führen kann.  Cäsar-Preller: „Weser Kapital legte den Schiffsfonds MS Christoph S mit einer Laufzeit bis 2023 auf. Über einen so langen Zeitraum lassen sich nur schwer Prognosen über die weltwirtschaftliche Entwicklung treffen. Da die Fondsanteile auch nur schwer handelbar sind, hätten die Anleger entsprechend aufgeklärt werden müssen. Zumal eine Geldanlage mit einem Totalverlust-Risiko nur schwerlich zur Altersvorsorge geeignet sein kann.“

Für Anleger, die gar nicht oder nur unzureichend über die Risiken aufgeklärt wurden, oder die über die Rückvergütungen der vermittelnden Bank (Kick-Backs) im Unklaren gelassen wurden, bestehen nach Ansicht Cäsar-Prellers gute Aussichten, ihre Forderungen erfolgreich geltend zu machen.

Dieser Beitrag gibt die Sach- und Rechtslage zum 05.01.2016 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen in diesem Fall der BSZ e.V.- Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ MS Christoph S von Weser Kapital.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller

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