Erst 2011 hatte das Emissionshaus Weser Kapital, ehemals Navalis Invest, den Schiffsfonds MS Christoph S aufgelegt. Nun ist die Schiffsgesellschaft bereits insolvent. Das Amtsgericht Nordenham hat das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS Christoph S H+H Schepers GmbH & Co. KG am 28. Dezember 2015 eröffnet (Az.: 7 IN 36/15).
Das Jahr 2015 endete für die Anleger des Schiffsfonds MS
Christoph S sehr unerfreulich. Durch die Insolvenz müssen sie mit hohen
finanziellen Verlusten bis zum Totalverlust ihrer Einlage rechnen. „Als Weser
Kapital den Schiffsfonds MS Christoph S im Jahr 2011 auflegte, hat sich die
Krise der Handelsschifffahrt schon bemerkbar gemacht. Dennoch wurden den
Anlegern Ausschüttungen von bis zu 8 Prozent in Aussicht gestellt. Daraus wird
für die Anleger leider nichts. Stattdessen müssen sie mit finanziellen
Verlusten rechnen. Damit es nicht soweit kommt, sollten sie ihre rechtlichen
Möglichkeiten ergreifen“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim
Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Obwohl sich die Krise der Handelsschifffahrt bereits
abzeichnete, wurden Schiffsfonds in den Beratungsgesprächen immer wieder als
sichere Kapitalanlage dargestellt. „Die Risiken wurden in den
Beratungsgesprächen verschwiegen oder nur unzureichend dargestellt. Das
entspricht aber nicht den Maßstäben einer ordnungsgemäßen Anlageberatung“, so
der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Da die Anleger mit ihren Fondsanteilen
regelmäßig unternehmerische Beteiligungen erwerben, stehen sie dadurch auch im
Risiko, das zum Totalverlust der Einlage führen kann. Cäsar-Preller: „Weser Kapital legte den
Schiffsfonds MS Christoph S mit einer Laufzeit bis 2023 auf. Über einen so
langen Zeitraum lassen sich nur schwer Prognosen über die weltwirtschaftliche
Entwicklung treffen. Da die Fondsanteile auch nur schwer handelbar sind, hätten
die Anleger entsprechend aufgeklärt werden müssen. Zumal eine Geldanlage mit
einem Totalverlust-Risiko nur schwerlich zur Altersvorsorge geeignet sein
kann.“
Für Anleger, die gar nicht oder nur unzureichend über die
Risiken aufgeklärt wurden, oder die über die Rückvergütungen der vermittelnden
Bank (Kick-Backs) im Unklaren gelassen wurden, bestehen nach Ansicht
Cäsar-Prellers gute Aussichten, ihre Forderungen erfolgreich geltend zu machen.
Dieser Beitrag gibt
die Sach- und Rechtslage zum 05.01.2016 wieder. Hiernach eintretende
Veränderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.
Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche
aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von
entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste
ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die
Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich
sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im
Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf
kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V.
empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft
anschließen in diesem Fall der BSZ e.V.- Interessengemeinschaft Schiffsfonds/
MS Christoph S von Weser Kapital.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller
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