Trotz aller Verbraucherschutzgesetze ist nach wie vor ein ständig wachsender Boom der Kapitalvernichtung bei der Geldanlage zu verzeichnen sagt Horst Roosen Vorstand des BSZ e.V. Der klassische Kapitalanlagebetrug spielt bei dieser Art von Geldvernichtung eine eher untergeordnete Rolle. Hauptsächlich wird das Geld der Anleger durch falsche bzw. schlechte Anlageberatung versenkt. Die Jagd nach dem Kapitalanleger ist für die Banken, Fonds- und Finanzvertriebsgesellschaften genauso Wettbewerbskampf wie für jedes andere Unternehmen auch.
Besonders frustrierend für geschädigte Kapitalanleger ist,
wenn sie im Rahmen von Sanierungskonzepten und Insolvenzen geschlossener
Beteiligungen mit der Rückforderung der bereits vor Jahren vereinnahmten
Ausschüttungen konfrontiert werden. Immer öfter werden diese Ansprüche durch
Inkassoinstitute geltend gemacht. Banken, Fonds- und Vertriebsgesellschaften wollen
damit offensichtlich die Zahlungsbereitschaft der betroffenen Anleger steigern.
Viele geschröpfte Anleger haben oft nicht mehr die innere
Kraft und mitunter auch nicht mehr die finanziellen Möglichkeiten ihre
berechtigten Forderungen einzutreiben. Gerichtsprozess Gerichtskostenvorschüsse, Anwaltsgebühren,
Gutachterkosten, das kann sich summieren. Man kann aber auch ganz ohne eigenes
finanzielles Risiko seine berechtigten Forderungen realisieren. Denn was die Banken, Fonds- und
Vertriebsgesellschaften können, das können Anleger jetzt auch.
Mit dem von EXPRESS INKASSO Vermittlungsgesellschaft für
Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH gegründeten ESK Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit dem BSZ® Bund für
soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und Fachanwälten für Bank- und
Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht steht geschädigten
Kapitalanlegern ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!
Geschädigte Kapitalanleger können den Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung mit dem Einzug ihrer berechtigten Forderung auf
Erfolgsbasis beauftragen!
Sie haben sich zum Beispiel an einer Solaranlage beteiligt
und die vertraglich vereinbarten Mietzahlungen bleiben aus. Ihre
Fondsverwaltung zahlt die vereinbarten Zinsen nicht. Sie haben Ihre
Kapitalanlage gekündigt, aber die Auszahlung des Geldes wird verweigert. Dann
sollten Sie schnell eine Lösung herbeiführen ehe es zu spät ist.
Für die einmalige Beitrittsgebühr zu der ESK in Höhe von €
89,00 (inkl. Mehrwertsteuer) wird die ausstehende Geldsumme vom Inkassoinstitut
bei dem Schuldner geltend gemacht.
Diese Vorgehensweise ist in aller Regel weit kostengünstiger als die Einschaltung
eines Rechtsanwalts.
Bei Erfolg zahlt das Inkassoinstitut 90% der beigetriebenen
Summe (bereinigt um die angefallenen Kosten) an den Auftraggeber aus.
Betroffene Anleger, die einen solchen Forderungseinzug durchführen
lassen möchten, können sich online per Post oder auch telefonisch anmelden.
Direkter Link zum Anmeldeformular:
EXPRESS INKASSO® GmbH
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
-Spezialinkasso für Kapitalanleger-
Lagerstaße 49
64807 Dieburg
www.express-inkasso.de
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
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