Mittwoch, Januar 06, 2016

Geschädigte Kapitalanleger: Ohne eigenes finanzielles Risiko berechtigte Forderungen einziehen

Trotz aller Verbraucherschutzgesetze ist nach wie vor ein ständig wachsender Boom der Kapitalvernichtung bei der Geldanlage zu verzeichnen sagt Horst Roosen Vorstand des BSZ e.V.  Der klassische Kapitalanlagebetrug spielt bei dieser Art von Geldvernichtung eine eher untergeordnete Rolle. Hauptsächlich wird das Geld der Anleger durch falsche bzw. schlechte Anlageberatung versenkt. Die Jagd nach dem Kapitalanleger ist für die Banken, Fonds- und Finanzvertriebsgesellschaften  genauso Wettbewerbskampf wie für jedes andere Unternehmen auch. 


Besonders frustrierend für geschädigte Kapitalanleger ist, wenn sie im Rahmen von Sanierungskonzepten und Insolvenzen geschlossener Beteiligungen mit der Rückforderung der bereits vor Jahren vereinnahmten Ausschüttungen konfrontiert werden. Immer öfter werden diese Ansprüche durch Inkassoinstitute geltend gemacht. Banken, Fonds- und Vertriebsgesellschaften wollen damit offensichtlich die Zahlungsbereitschaft der betroffenen Anleger steigern.

Viele geschröpfte Anleger haben oft nicht mehr die innere Kraft und mitunter auch nicht mehr die finanziellen Möglichkeiten ihre berechtigten Forderungen einzutreiben.  Gerichtsprozess Gerichtskostenvorschüsse, Anwaltsgebühren, Gutachterkosten, das kann sich summieren. Man kann aber auch ganz ohne eigenes finanzielles Risiko seine berechtigten Forderungen realisieren.  Denn was die Banken, Fonds- und Vertriebsgesellschaften können, das können Anleger jetzt auch.

Mit dem von EXPRESS INKASSO Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH gegründeten ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit dem BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht steht geschädigten Kapitalanlegern ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Geschädigte Kapitalanleger können den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem Einzug ihrer berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Sie haben sich zum Beispiel an einer Solaranlage beteiligt und die vertraglich vereinbarten Mietzahlungen bleiben aus. Ihre Fondsverwaltung zahlt die vereinbarten Zinsen nicht. Sie haben Ihre Kapitalanlage gekündigt, aber die Auszahlung des Geldes wird verweigert. Dann sollten Sie schnell eine Lösung herbeiführen ehe es zu spät ist.

Für die einmalige Beitrittsgebühr zu der ESK in Höhe von € 89,00 (inkl. Mehrwertsteuer) wird die ausstehende Geldsumme vom Inkassoinstitut bei dem Schuldner geltend gemacht.   Diese Vorgehensweise ist in aller Regel weit kostengünstiger als die Einschaltung eines Rechtsanwalts.

Bei Erfolg zahlt das Inkassoinstitut 90% der beigetriebenen Summe (bereinigt um die angefallenen Kosten) an den Auftraggeber aus.

Betroffene Anleger, die einen solchen Forderungseinzug durchführen lassen möchten, können sich online per Post oder auch telefonisch anmelden.

Direkter Link zum Anmeldeformular:

EXPRESS INKASSO® GmbH
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung -Spezialinkasso für Kapitalanleger-
Lagerstaße 49
64807 Dieburg
www.express-inkasso.de
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829





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