Mittwoch, Januar 06, 2016

LASSEN AUCH SIE IHREN DARLEHENSVERTRAG PRÜFEN

Wie können Kreditkunden ihren teuren Immobilienkredit günstig umschulden?


Aufgrund der aktuellen Niedrigzinsphase bewegen sich die Kreditfinanzierungskosten auf einem historischen Tiefpunkt. Banken, Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken bieten aktuell Darlehenskonditionen für Immobilienfinanzierungen mit einer 10-jährigen Laufzeit von unter 2,0% p. a. an.

Kreditkunden, die vor drei oder mehr Jahren für den Erwerb ihrer Immobilie oder Eigentumswohnung einen langfristigen Darlehensvertrag abgeschlossen haben und häufig 4 bis 5% bezahlen, ärgert sich heute.

Die Lösung des Problems besteht in einer sofortigen Umschuldung auf das aktuelle Niveau. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte helfen Ihnen, Ihre Immobilienfinanzierung zu widerrufen und den Vertrag günstig umschulden.

Berechnungsbeispiel für ein Darlehen in Höhe von 316.271 EUR: Die Umschuldung von 4,15% auf 1,8% p. a. bei gleichbleibender Darlehensrate führt zu einer Ersparnis von 52.010 € binnen 7 Jahren.

Die Anlegerschutzanwälte der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf bieten den Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen an. Einem Widerruf sollte immer eine umfassende Prüfung der konkreten Belehrung vorausgehen. Denn ein erfolgreicher Widerruf hängt von einer handfesten juristischen Argumentation zur Fehlerhaftigkeit der Belehrung ab.

Prüfen Sie die Möglichkeit eines Widerspruchs ihrer Kredit, Lebens- oder Rentenversicherungsverträge. Sie sind sich unsicher, ob bei Ihrem Vertrag eine Widerrufsmöglichkeit besteht? Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu      

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