Mittwoch, Januar 06, 2016

Anlagebetrug: Die Deltoton-Vorstände stehen vor Gericht. Das Abmahnunwesen leider nicht!

Seit dem Jahr 2007 warnte der BSZ e.V. vor der Deltoton GmbH (vormals Frankonia-Gruppe).


In einer Pressemitteilung vom 19.10.2007 schrieb der BSZ e.V.: „Es wurde bereits mehrfach obergerichtlich festgestellt, dass atypisch stille Beteiligungen, wie sie beispielsweise von der Frankonia Sachwert AG (jetzt: Deltoton AG) angeboten wurden, u.a. wegen des bestehenden Totalverlustrisikos als Altersvorsorge i.d.R. nicht geeignet sind.  Wegen des Totalverlustrisikos sind auch (mittelbare) Kommanditbeteiligungen nicht für die Altersvorsorge geeignet.“

Mit welcher Energie die Deltoton versuchte die Anleger zur Kasse zu bitten, darüber berichtete der BSZ e.V. mit seiner Pressemitteilung vom  08.04.2013: „ Für viele Anleger der Deltoton GmbH (vormals Frankonia-Gruppe) gibt es derzeit böse Überraschungen.“ „Anstelle der langersehnten Mitteilung über ein auszuzahlendes Guthaben werden aktuell zahlreiche Anleger der Deltoton GmbH per Post zur sofortigen Zahlung erheblicher Beträge aufgefordert. Nach erfolgter Zahlung bestünden - so die Deltoton GmbH - dann keine wechselseitigen Ansprüche mehr.“

Der BSZ hatte die Anleger gewarnt ohne rechtliche Überprüfung dieser Zahlungsaufforderung nachzukommen. Wie richtig wir damit lagen, zeigt sich jetzt vor Gericht.

Nun endlich müssen sich fünf mit der Deutschen Frankonia-Beteiligungs AG / Deloton in Verbindung stehende Geschäftsführer vor Gericht erklären. Vorgeworfen wird ihnen, dass sie sich an den Anlegergeldern ihrer etwa 25 000 Kunden bereichert haben. Vor dem Landgericht Würzburg nehmen 12 Rechtsanwälte die Rechte der Angeklagten wahr. Drei Staatsanwälte vertreten die Anklage. 60 Seiten dick ist die Anklageschrift.

Der BSZ e.V. und die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte haben im Lauf der Jahre der Berichterstattung über Deltoton  ausreichend Erfahrung mit dieser juristischen „Gegenwehr“ sammeln dürfen.

So fiel dem BSZ e.V. damals auf, dass bei Eingabe des Keywords ‚Deltoton’ in der Internetsuchmaschine Google auch Anzeigen erschienen, die auf eine regelrechte Kampagne gegen Anlegeranwälte und Anlegerschutzvereine hinausliefen und  nachdem festgestellt werden konnte, dass für eine dieser Seiten – was aus dem Impressum hervorging - die Deltoton AG selbst verantwortlich war, klingelten bei dem BSZ e.V. die Arlarmglocken.

Der BSZ e.V. hat sich trotz solcher Kampagnen und den durch die bekannten Abmahnkanzleien angedrohten Sanktionen und Abmahnungen, nicht davon abhalten lassen, seine Meinung im Rahmen des rechtlich zulässigen zu äußern und sich auch weiterhin kritisch mit den Anlagemodellen von Kapitalanlagegesellschaften auseinander zu setzen und betroffene und interessierte Anleger entsprechend zu informieren.

Wie wichtig es ist, die uneingeschränkte Aufklärung und Information durch Dritte nicht nur zuzulassen, sondern im Hinblick auf das Recht auf freie Meinungsäußerung geradezu geboten ist, zeigt nunmehr das traurige Ergebnis. 25 000 Anleger wurden betrogen.

Jetzt zeigt sich wieder, dass fast jede große Anlagepleite in Deutschland durch Abmahnschlachten künstlich verlängert wird. Die Leidtragenden sind die Anleger. Die Profiteure, die Abmahnanwälte. Denn eine Abmahnung kann auch  den Zweck haben durch finanzielle Nötigung kritische Nachrichten zu unterdrücken. Gerade die größten Kapitalvernichter ziehen die Keule der juristischen Unterlassungsaufforderung einer sachlichen Auseinandersetzung vor. Die dabei zu Grunde gelegten Gegenstandswerte werden dabei oft als juristischer Maulkorb missbraucht und in utopischer Höhe festgelegt so dass die gerichtliche Klärung meist gescheut wird. Also zahlt man der Kanzlei ihr fettes Honorar (oft mehrere Tausend Euro) unterschreibt eine Unterlassungserklärung und löscht den Beitrag im Internet.  Da duckt sich leider so mancher Anlegerschützer vorher weg, zieht den Kopf ein und wartet bis die Gefahr zur Kasse gebeten zu werden vorbei ist.

Damit ist das Geschäft für die Abmahnkanzlei aber noch nicht gelaufen. Es gibt Kanzleien die Hunderte manche sogar Tausende von Unterlassungserklärungen erwirkt haben. Das ist für diese „seriösen Wirtschaftskanzleien“ der eigentliche Goldklumpen. Mit speziellen Programmen wird täglich geprüft, ob gegen eine Unterlassungserklärung verstoßen wurde. Ist dies der Fall wird eine Vertragsstrafe mindestens 5000.- Euro für jeden einzelnen Verstoß in Rechnung gestellt und auch beigetrieben.

Diese Abmahnpraxis ist in Deutschland ein seit vielen Jahren existierendes und wie geschmiert laufendes Geschäftsmodell. Es sind meist die gleichen Kanzleien und es sind meist die gleichen Gerichte, die daran beteiligt sind. Man kennt sich und man schätzt sich.

Das „Abmahnrecht“ bietet „Abmahnanwälten“ eine Fülle von Möglichkeiten, Geld auch aus den kleinsten Wettbewerbs- und Urheber Rechtsverstößen zu schlagen. Dazu findet sich in vielen Fällen die Kombination Geschäftsmann/Anwalt. Der Missbrauch des Wettbewerbs- und Urheberrechts zur Erzielung von Einkünften ist weit verbreitet aber nur schwer nachzuweisen

Viele Abmahnungen dienen nicht der Rechtsdurchsetzung, sondern ausschließlich der Erzielung von Gebühren. Verschiedene Quellen berichten dass in vielen Fällen den Auftraggebern der Abmahnung keinerlei Kosten entstehen, auch wenn der Abgemahnte nicht zahlt oder eventuell nicht zahlen kann. Wenn die Auftraggeber also nicht zahlen müssen, woraus soll sich dann der Kostenerstattungsanspruch ergeben, fragt man sich beim BSZ e.V..

Der Abgemahnte, will er einen Prozess vermeiden, muss zwecks Beseitigung der Wiederholungsgefahr versichern, dass er für jeden weiteren Verstoß des beanstandeten Sachverhalts, eine Vertragsstrafe von bis zu mehreren Tausend Euro bezahlen wird. So scheuen sich mittlerweile viele Anlegerschützer frühzeitige Warnungen vor einem Engagement bei fraglichen Kapitalanlagen auszusprechen, da sie sich damit leicht eine kostenträchtige Unterlassungserklärung einhandeln können. Dazu Horst Roosen Vorstand des BSZ® e.V.: „Die Finanzjongleure leisten sich auf Kosten ihrer Anleger teure Anwälte, die mit allen juristischen Raffinessen versuchen Kritiker mundtot zu machen.“ Dabei entsteht leicht der Eindruck, dass der Schutz der Finanzhaie wichtiger ist, als der Schutz der gutgläubigen Kapitalanleger.“

Ein Vertragsstrafeversprechen einzuhalten ist nahezu unmöglich. Das Internet ist weit verzweigt und verlinkt, das der erneute Verstoß vorprogrammiert ist. Auch der Manipulation sind hierbei Tür und Tor weit geöffnet. Es soll Leute geben, die sich alleine aus Vertragsstrafen ein sorgenfreies Leben finanzieren.

Wer die Unterschrift auf der Unterlassungserklärung mit der Vertragsstrafe-Verpflichtung verweigert, wird verklagt und eine einstweilige Verfügung beantragt. Auch die ist für den Anwalt ein lukratives Geschäft, da für die Tätigkeit im Prozess erneut Gebühren aus hohen Streitwerten fällig sind.

Rechtsanwälte haben natürlich das Recht – wie jeder andere Gewerbetreibende auch – Geld zu verdienen. Wo allerdings „Rechtspflege“ einzig zu dem Zweck betrieben wird, den Beteiligten Einkünfte zu verschaffen und zwar auf Kosten anderer, da ist die Bezeichnung „Rechtspflege“ unangebracht.

So lange Rechtsanwaltskanzleien Abmahnungen an Anlegerschützer wegen angeblicher Rechtsverletzungen verschicken können, bringen Sie die Abmahnopfer automatisch in eine juristische Zwickmühle. Zahlt man, sitzt man automatisch in der Vertragsstrafenfalle. Beauftragt man einen Rechtsanwalt wird es auch teuer. Wenn man nichts macht, ist man so oder so der Dumme!

Es ist wichtig, dass in Deutschland ein unabhängiger und nicht staatlich organisierter Anlegerschutz die Verbraucher informiert und fachkundige Hilfe vermitteln kann. Es ist zwingend die Forderung nach einer politischen Lösung zu stellen. Aber welcher Berufsstand ist in unserer Regierung überdurchschnittlich stark vertreten? Natürlich die Juristen!!

Wenn das geltende Recht einen Misstand legalisiert, wenn die bloße Anwendung des Rechts nicht ausreicht, eine solche asoziale Handlungsmöglichkeit zu bekämpfen, dann muss das geltende Recht überprüft werden. Wenn tatsächlich Wettbewerbs- und Urheber- Rechtsverstöße lückenlos verfolgt werden sollen, dann gehört diese Aufgabe nicht in private Verfügungsgewalt. Wenn die allzu verlockenden Spitzengebühren für Abmahntätigkeit wegfallen sollen, dann dürfen keine selbsterfundenen Streitwerte und Vertragsstrafen der Abmahner mehr von den Gerichten einfach durchgewunken werden.

Fast jede große Anlagepleite in Deutschland wurde durch Abmahnschlachten künstlich verlängert. Die Anleger sollten sich einmal fragen, mit welchem Geld diese Schlachten denn finanziert wurden.

Es gibt in Deutschland Anlageunternehmen die schon jahrelang im Fokus der Kritik des Anlegerschutzes stehen. Aber dort ist der Abmahnkrieg so perfektioniert worden, dass selbst große Wirtschaftszeitungen eingeknickt sind. Selbst mutige Fernsehjournalisten mussten sich auf der Bühne der Anlegebetrüger geschlagen geben. Da kann man nur sagen „Carpe diem“.

Bei dem BSZ e.V. findet man das Abmahnunwesen im Bereich Anlegerschutz als eine gründlich aus dem Ruder gelaufene Paralleljustiz die erheblich eingeschränkt werden sollte.

Die Initiatoren von Kapitalanlagen sind doch sicher auch an einem intakten Anlegerschutz in Deutschland interessiert. Wer sich ungerecht behandelt fühlt, sollte einmal darüber nachdenken ob es der Reputation seines Unternehmens nicht dienlicher sein kann, wenn er auf die Abmahnkeule verzichtet und sich stattdessen der Möglichkeit der Gegendarstellung bedient. Die Gegendarstellungen müssen ohne Prüfung des Wahrheitsgehalts veröffentlicht werden, wenn der Gegendarsteller durch einen öffentlich verbreiteten Text in seinen Rechten beeinträchtigt ist. In die Gegendarstellung kann der in seinen Rechten Verletzte die volle Güte seines Angebotes hinein packen. Die Gegendarstellung ist eine der seltenen Ausnahmen zum vermeintlichen Grundsatz, dass man gegen Rechtsverletzungen nur mit Abmahnung und Gericht vorgehen kann.

Diese wünschenswerte Vorgehensweise ist aktiver Anlegerschutz, denn hier wird nicht durch finanzielle Nötigung eine Nachricht unterdrückt, sondern dem Verbraucher werden zwei Sichtweisen auf einen Sachverhalt aufgezeigt und er kann daraus seine eigenen Schlüsse ziehen.

Seit der Gründung des BSZ e.V. im Jahre 1998 haben wir viele Verbraucherschutzorganisationen kommen und gehen sehen, sagt Horst Roosen Vorstand des BSZ e.V. Einige sind der normalen und üblichen „Marktbereinigung“ zum Opfer gefallen. Es sind aber auch Verbraucherschützer durch den Abmahnwahnsinn zur Aufgabe gezwungen worden. Traurig ist auch, dass der Anlegerschutz in Deutschland ein so schlechtes Ansehen hat. Dies rührt nach meiner Beobachtung, sagt Roosen, an der kräftigen Lobbyarbeit interessierter Kreise, die finanziell bestens ausgestattet, dafür sorgt, dass möglichst keine Veränderungen eintreten.

Den ausgebeuteten Anlegern wird durch ständige Wiederholung eingebläut kein „Gutes Geld“ dem „Schlechten Geld“ hinterher zu werfen. Dass Ihr „Schlechtes Geld“ jetzt als „Gutes Geld“ in den Taschen anderer Leute zu finden ist, wird unterschlagen. Dass die Anlegerschützer nichts anders im Sinn haben, als Sie ein zweites Mal abzuzocken wird durch ständige Wiederholung zum Allgemeingut – ist aber trotzdem reiner Unfug!

Dem Anleger ist nicht mit guten Ratschlägen gedient – vor allen Dingen dann nicht, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist – sondern nur mit ausreichend und nachvollziehbaren Informationen. Das funktioniert nur wenn Anlageinitiatoren und Anlegerschützer im Dialog stehen.

Bei vielen Anlageskandalen konnten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte, die aus Sicht des BSZ e.V. bestehende bundesweite Sonderstellung bei gerichtlichen Erfolgen für Ihre Mandanten unter Beweis stellen. Nur wenige Kanzleien können bundesweit solche Erfolge vorweisen. Da wundert es dann nicht wenn es auch Anwälte gibt welche auf den fahrenden Zug aufspringen wollen - auch ohne eigene erstrittene Urteile. Zu diesen Fällen kommentiert der BSZ e.V. nur kurz: ,,Wir freuen uns, dass die von uns veröffentlichten Nachrichten doch schon so zeitnah von anderen Rechtsanwälten als sehr bedeutsam wahrgenommen und verbreitet werden."

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu 

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=9d30d799f193da5cecf8ebe46a31c29c 

Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.01. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
bsz

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Rechtshinweis
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