Montag, Januar 04, 2016

Hannover Leasing Nr. 177 / 184 – Maritime Werte 3 – MS „Lauenburg“ und MS „Papenburg“

Der geschlossene Schiffsfonds „Maritime Werte 3“ wurde 2007 von der Hannover Leasing aufgesetzt um die baugleichen Vollcontainerschiffe „MS Lauenburg“ und „MS Papenburg“ zu betreiben.


Laut § 2 des Gesellschaftsvertrages der „Lauenburg“ mbH & Co. KG soll Gegenstand des Unternehmens „der Erwerb, die Vercharterung, der Betrieb, die Wartung und der Verkauf des Schiffes MS „Lauenburg“ (…) sowie die Durchführung aller damit mittelbar oder unmittelbar zusammenhängenden Geschäfte“ sein.  Der Gesellschaftsvertrage der „Papenburg“ mbH & Co. KG enthält ebenfalls unter § 2 eine wortgleiche Bestimmung hinsichtlich des Schiffes MS „Papenburg“.

Anleger konnten sich an beiden Schifffahrtsgesellschaften direkt als Kommanditisten beteiligen. Die Laufzeit wurde auf 18 Jahre und damit bis 2025 festgelegt. Der erste Chartervertrag war allerdings nur ab Juli 2007 bis Anfang bzw. Mitte 2009 befristet. Hiernach sollten die Containerschiffe an den C17-Charterpooleinnahmen partizipieren. Die Einnahmen aus dem Beitritt zum C17-Pool betrugen jedoch nur ca. 43% der Planwerte.

Entsprechend können schon seit 2010 die in den Prospekten prognostizierten Ausschüttungen nicht an die Anleger ausgezahlt werden. Auch die Tilgung der Darlehen musste zunächst bis 2011 ausgesetzt werden. Zudem war eine Kapitalerhöhung auf Kosten der Anleger erforderlich um den Fonds überhaupt weiter betreiben zu können. Diese wurde im Jahr 2010 unter der Bezeichnung „Tranche 2010“ (Hannover Leasing Nr. 184) beigetrieben. Schon 2012 kam es jedoch erneut zur Schieflage.

Bedingt durch den Verdrängungswettbewerb in dieser Schiffsklasse ist eine Erholung des Chartermarktes derzeit eher nicht abzusehen. Unserer Einschätzung nach, sind starke Verluste bis hin zum Totalverlust für Anleger des „Maritime Werte 3 Schifffonds“ mehr als wahrscheinlich. So wurde mit Schreiben vom Ende November 2015 mitgeteilt, dass die MS „Papenburg“ nunmehr zu einem Kaufpreis von USD 12 Mio. verkauft werden musste und bereits am 17.11.2015 im Hafen von Yokohama an den neuen Eigentümer übergeben wurde. Allerdings konnte selbst der Verkauf die Verbindlichkeiten der Gesellschaft in Höhe von mehr als USD 18 Mio. nicht decken. Ein Rückfluss aus der Liquidation auf das Eigenkapital der Anleger kann man daher als ausgeschlossen bezeichnen.

In Anbetracht der Umstände empfehlen wir den Anlegern prüfen zu lassen, ob gegen die beratende bzw. vermittelnde Bank bzw. den Berater Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden können. Dies ist im Einzelfall möglich sofern die Bank es versäumt hat vor der Zeichnung der Beteiligung pflichtgemäß über fondsspezifische Risiken aufzuklären bzw. aufklärungspflichtige Umstände aufzuzeigen. Hierzu sind unter anderem das Verschweigen von so genannten Kickback-Zahlungen, der unternehmerische Charakter der Beteiligung sowie deren lange Laufzeit ohne geregelten Zweitmarkt und das Totalverlustrisiko zu zählen. Zudem darf in Bezug auf die Beteiligung insbesondere keine Empfehlung als Altersvorsorge vorgelegen haben.

Sollten Anleger des Schiffsfonds „Maritime Werte 3“ der Auffassung sein, durch ihre Bank oder ihren Berater keine ausreichende Aufklärung erhalten zu haben, empfehlen wir eine individuelle Prüfung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, um möglicherweise noch einen verlustfreien oder zumindest verlustreduzierten Ausstieg erreichen zu können.

Dieser Beitrag gibt die Sach- und Rechtslage zum 04.01.2016 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen in diesem Fall der BSZ e.V.- Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ Maritime Werte 3.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel

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