Der geschlossene Schiffsfonds „Maritime Werte 3“ wurde 2007 von der Hannover Leasing aufgesetzt um die baugleichen Vollcontainerschiffe „MS Lauenburg“ und „MS Papenburg“ zu betreiben.
Laut § 2 des Gesellschaftsvertrages der „Lauenburg“ mbH
& Co. KG soll Gegenstand des Unternehmens „der Erwerb, die Vercharterung,
der Betrieb, die Wartung und der Verkauf des Schiffes MS „Lauenburg“ (…) sowie
die Durchführung aller damit mittelbar oder unmittelbar zusammenhängenden
Geschäfte“ sein. Der
Gesellschaftsvertrage der „Papenburg“ mbH & Co. KG enthält ebenfalls unter
§ 2 eine wortgleiche Bestimmung hinsichtlich des Schiffes MS „Papenburg“.
Anleger konnten sich an beiden Schifffahrtsgesellschaften
direkt als Kommanditisten beteiligen. Die Laufzeit wurde auf 18 Jahre und damit
bis 2025 festgelegt. Der erste Chartervertrag war allerdings nur ab Juli 2007
bis Anfang bzw. Mitte 2009 befristet. Hiernach sollten die Containerschiffe an
den C17-Charterpooleinnahmen partizipieren. Die Einnahmen aus dem Beitritt zum
C17-Pool betrugen jedoch nur ca. 43% der Planwerte.
Entsprechend können schon seit 2010 die in den Prospekten
prognostizierten Ausschüttungen nicht an die Anleger ausgezahlt werden. Auch
die Tilgung der Darlehen musste zunächst bis 2011 ausgesetzt werden. Zudem war
eine Kapitalerhöhung auf Kosten der Anleger erforderlich um den Fonds überhaupt
weiter betreiben zu können. Diese wurde im Jahr 2010 unter der Bezeichnung
„Tranche 2010“ (Hannover Leasing Nr. 184) beigetrieben. Schon 2012 kam es
jedoch erneut zur Schieflage.
Bedingt durch den Verdrängungswettbewerb in dieser
Schiffsklasse ist eine Erholung des Chartermarktes derzeit eher nicht
abzusehen. Unserer Einschätzung nach, sind starke Verluste bis hin zum
Totalverlust für Anleger des „Maritime Werte 3 Schifffonds“ mehr als
wahrscheinlich. So wurde mit Schreiben vom Ende November 2015 mitgeteilt, dass
die MS „Papenburg“ nunmehr zu einem Kaufpreis von USD 12 Mio. verkauft werden musste
und bereits am 17.11.2015 im Hafen von Yokohama an den neuen Eigentümer
übergeben wurde. Allerdings konnte selbst der Verkauf die Verbindlichkeiten der
Gesellschaft in Höhe von mehr als USD 18 Mio. nicht decken. Ein Rückfluss aus
der Liquidation auf das Eigenkapital der Anleger kann man daher als
ausgeschlossen bezeichnen.
In Anbetracht der Umstände empfehlen wir den Anlegern prüfen
zu lassen, ob gegen die beratende bzw. vermittelnde Bank bzw. den Berater
Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden können. Dies ist im Einzelfall
möglich sofern die Bank es versäumt hat vor der Zeichnung der Beteiligung
pflichtgemäß über fondsspezifische Risiken aufzuklären bzw.
aufklärungspflichtige Umstände aufzuzeigen. Hierzu sind unter anderem das
Verschweigen von so genannten Kickback-Zahlungen, der unternehmerische
Charakter der Beteiligung sowie deren lange Laufzeit ohne geregelten Zweitmarkt
und das Totalverlustrisiko zu zählen. Zudem darf in Bezug auf die Beteiligung
insbesondere keine Empfehlung als Altersvorsorge vorgelegen haben.
Sollten Anleger des Schiffsfonds „Maritime Werte 3“ der
Auffassung sein, durch ihre Bank oder ihren Berater keine ausreichende
Aufklärung erhalten zu haben, empfehlen wir eine individuelle Prüfung durch
einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, um möglicherweise noch einen
verlustfreien oder zumindest verlustreduzierten Ausstieg erreichen zu können.
Dieser Beitrag gibt
die Sach- und Rechtslage zum 04.01.2016 wieder. Hiernach eintretende
Veränderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.
Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche
aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von
entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste
ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die
Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich
sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im
Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf
kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V.
empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem
BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen
gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen in diesem Fall der BSZ
e.V.- Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ Maritime Werte 3.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
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