Jedes Jahr finden sich viele Kapitalanleger
in der Rolle des Opfers wieder. Die Schadenshöhe wächst scheinbar ungebremst.
Treffen kann es offensichtlich jeden – auch Finanzspezialisten. Prominente
Beispiele gibt es genug; sie können in der Tagespresse und www.fachanwalt-hotline.eu nachgelesen werden.
Für die Milliardenschäden bei den
Kapitalanlegern und Steuerzahlern zeichnen nicht nur unfähige und unseriöse Marktteilnehmer
sondern oft auch die erste Garnitur der Bank- und Finanzbranche. Diese
„Kapitalvernichtungsoberschicht“, die immer „nach Recht und Gesetz“ handelt, kann – wie ja schon in der Praxis vorgeführt-
ganze Finanz- und Staatssysteme
erschüttern. Bei vielen Kapitalanlagemodellen besteht für die Initiatoren und
die Vertriebe offensichtlich die Versuchung, die Kapitalanleger zu benutzen, um
ihren eigenen Profit zu steigern. Nur so lässt sich erklären, warum eine
Vorstellung von Wohlstand und Sicherheit alleine durch Werbung geschaffen wird
und nicht durch eine für den Anleger tatsächlich profitable Anlage.
Einige Finanzdienstleister agieren auch gerne
aus der Schweiz und Liechtenstein heraus und nutzen damit für ihre zweifelhaften Transaktionen das
besondere Image der Schweiz und Liechtenstein als seriösen Finanzplatz. So
warnte zum Beispiel schon im Jahr 2013 die Finanzmarktaufsicht (FMA) (Liechtenstein)
bezüglich Veranlagungen in physischen
Edelmetallen. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein stellt ein vermehrtes
Auftreten von Unternehmen mit Domizil in Liechtenstein fest, die verschiedene
Modelle zum Handel mit physischem Gold und anderen Edelmetallen entwickelt
haben. Sie verkaufen diese Edelmetalle über das Internet oder über
Vermittlerunternehmen, insbesondere im deutschsprachigen Ausland, und lagern
diese anschliessend in schweizerischen oder liechtensteinischen
Lagerunternehmen oder Banken ein. Die FMA hält dazu fest, dass der Verkauf
zusammen mit dem anschliessenden Verwahren der physischen Edelmetalle und das
entsprechende Ausweisen der Bestände gegenüber den Anlegern grundsätzlich keine
spezialgesetzlich bewilligungspflichtige Tätigkeit darstellt und somit keiner
Bewilligung der FMA bedarf. Die Anbieter unterliegen daher diesbezüglich nicht
der Aufsicht der FMA.
Bei zahlreichen dieser Anlagemodelle erfolgt
der Verkauf von physischen Edelmetallen (einmalige Zahlung oder in Form
sogenannter „Sparpläne“) ohne tatsächliche Übergabe des Edelmetalls. Die FMA
macht darauf aufmerksam, dass bei allfälligen Unregelmässigkeiten seitens des
Verkäufers die Herausgabe des physischen Edelmetalls durch den Anleger,
allenfalls gerichtlich, durchgesetzt werden muss. Falls solche Käufe getätigt
werden, rät die FMA den Anlegern, die mit derartigen Angeboten verbundenen
Nebenkosten (Abschluss- und Verwaltungskosten) genau zu prüfen und mit
konventionellen Angeboten zu vergleichen.
Wie der BSZ® e.V. immer wieder feststellen
kann haben einige Anbieter, die Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsverfahren
sind, eine Methode entwickelt, um von
den berechtigten Fragen ihrer Anleger ablenken zu können: In Rundschreiben an
Anleger werden Anlegerschutzanwälte und
insbesondere auch Anlegerschutzvereine als „gierig“ und in ähnlicher Weise
diffamiert. Zugleich wird ein klageabweisendes Urteil erster
Instanz verschickt und damit der Eindruck erweckt, als würden solche Klagen
stets abgewiesen werden. Dabei wird jedoch verschwiegen, dass ein Urteil
zweiter Instanz (OLG) dieselben Beklagten zum Schadensersatz verurteilt hat.
So stehen öfters bereits folgende Fakten
fest:
Gegen die Geschäftsführer wird ein
Ermittlungsverfahren der
Staatsanwaltschaft geführt. Von den
eingesammelten Anlegergeldern haben sich
die Prospektinitiatoren mehrere Mio. Euro Gebühren und sonstige „weiche Kosten“
genehmigt (soviel zur Gier).
Die Anleger stellen berechtigte Fragen: Was
ist der Grund für das Ermittlungsverfahren, wie ist das Geld der Anleger
verwendet worden? Statt Antworten erhalten die Anleger Briefe mit Hetzkampagnen
gegen Rechtsanwälte und Anlegerschutzvereine. Anleger und Presse sollten auf
derart billige Manöver nicht hereinfallen. Anleger haben nun einmal das Recht,
sich anwaltlich beraten zu lassen und von der Geschäftsführung transparente
Informationen zu erlangen. Stattdessen werden sie weiterhin systematisch
desinformiert.
Auf der Niedrigzinswelle reiten viele
Anbieter und Berater mit, die gutgläubige Kunden, die an rentierlichen aber
sicheren Anlagen interessiert sind, mit ihren übersetzten und unglaubwürdigen
Angeboten in die Falle locken wollen und dabei in Kauf nehmen, daß ihre Kunden
das eingesetzte Kapital restlos verlieren können.
Im Nachhinein weiß man es immer besser.
Spätestens, wenn in der nüchternen Atmosphäre des Gerichtsaals über die
Methoden des Anlageberaters referiert wird, wirken die Tricks plötzlich
offensichtlich. Die Renditeversprechungen klingen nun so unglaubwürdig, wie sie
es eigentlich immer waren, die noble Geschäftsadresse wird als bloße Staffage
enttarnt, die aufwendige Homepage als Blendwerk, die beeindruckenden Referenzen
als reine Erfindungen. Der gesunde Menschenverstand und ein paar gezielte
Recherchen im Internet hätten eigentlich genügen müssen, um jegliche
Geschäftskontakte abzulehnen. Doch dies alles wird für getäuschte Anleger oft
erst dann offensichtlich, wenn das Geld bereits verloren ist.
Aber dann, wenn es darum geht, das verlorene
Geld wieder zu beschaffen oder zumindest den Schaden zu begrenzen, sind viele
geprellte Anleger nicht mehr bereit professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen,
geschweige denn dafür zu bezahlen. Der unsägliche Spruch vom „guten Geld“ was
man dem „schlechten Geld“ nicht hinterherwerfen möchte muss dann als absurde
Begründung herhalten. Diese Haltung freut die Finanzbranche. Von interessierter
Seite wird der geprellte Anleger oft noch in dieser falschen Meinung bestärkt. Da werden Anlegerschutzanwälte
schon mal als gierige Raffzähne diffamiert. Anlegerschutzvereine als
selbsternannte Verbraucherschützer mit Abzockermentalität beschimpft. Das wird
mit Methode betrieben. Diese Aktionen wiederholen sich ständig, denn
Wiederholung macht Meinung!
Geschädigte Anleger die von scheinbar
seriöser Seite immer wieder die gleiche Aussage hören, glauben schließlich
selbst daran. Menschen lassen sich
besonders dann von einer Meinung überzeugen, wenn sie diese mehrmals hören.
Dabei ist es egal, ob mehrere Personen diese Auffassung teilen oder ob immer
wieder die gleiche Person die Meinung äußert. Das haben amerikanische
Wissenschaftler in Tests mit über tausend Freiwilligen herausgefunden. Demnach
erhöht das Wiederholen einer Meinung die eigene Glaubwürdigkeit und die Zuhörer
bewerten den Standpunkt als allgemein bekannt, auch wenn dieser es in
Wirklichkeit nicht ist. Die Studie zeigt, wie Menschen eine Meinungsäußerung
bewerten und wie leicht eigene Eindrücke beeinflusst werden können!
Der BSZ® e.V. bietet seit Jahren auf seiner
Homepage www.fachanwalt-hotline.de eine aktuelle Berichterstattung über Fälle im
Kapitalanlegebereich. Teilweise auch gegen den erheblichen Widerstand der in
das Visier geratenen Initiatoren. Die Beweislast liegt bei den Anlegern, die
Prozesshürden sind hoch, also ist es wichtig, dass Erkenntnisse gebündelt
werden. Dafür gibt es die BSZ® e.V. Interessengemeinschaften für geschädigte
Kapitalanleger.
Für die Betroffenen notleidender
Kapitalanlagen stellt sich die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die
Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie
sich wenden? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt
zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren
gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen
immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das
konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare
Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft,
über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer
Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche
nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür
Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es
aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall
juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht
spezialisierte Rechtsanwälte.
Fazit
des BSZ® e.V.
Anleger sollten der Versuchung, bei Verlusten
mit einer windigen Kapitalanlage vorerst
weiteres Kapital einzuschießen, um nicht
alles zu verlieren, widerstehen. Wenn klar wird, dass man über den Tisch
gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch
nehmen. Dieser Kapitalansatz rechnet sich in den meisten Fällen.
Der BSZ® e.V.
arbeitet innerhalb der Interessengemeinschaft für geschädigte
Kapitalanleger mit Kanzleien zusammen,
die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in
Deutschland gehören. Die Anwälte haben
langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben
ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar
höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre
Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu
denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen. Der
BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen
entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der
Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise
eingeschränkt. Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht
weisungsgebunden. Deshalb ist er frei in der Entscheidung, welcher Anwalt oder
welche Kanzlei eine Interessengemeinschaft betreut.
Info zu
den BSZ® e.V. Interessengemeinschaften:
Der BSZ®
e.V. ist eine geschützte Marke, kooperiert mit ausgewiesenen kompetenten
Anlegerschutzkanzleien und hat sich mit seinen erfolgreich agierenden
Interessengemeinschaften für geschädigte Kapitalanleger bei Anlegern und Verbraucherschutzinstitutionen
einen guten Ruf erworben. Anleger können
in die Qualitätsstandards der Marke vertrauen und sich damit die schwierige
Aufgabe, rechtliche Qualifikation wirklich zu beurteilen wesentlich
erleichtern.
Vorteile der
BSZ® e.V.
Interessengemeinschaften: In vielen Rechtsfällen ist nicht nur ein einzelner
Anleger betroffen, sondern Hunderte oder gar Tausende. Oft ist es nicht leicht,
die zur Beweisführung notwendigen Informationen zu beschaffen. Hier gilt es,
die Interessen der Anleger zu bündeln, denn von einem effektiven
Informationsaustausch profitieren alle.
Durch den Beitritt zu einer BSZ®
Interessengemeinschaft erhalten Betroffene das was sie in dieser Situation am
nötigsten brauchen: Eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt, welche
rechtlichen Möglichkeiten offen stehen um den Anspruch durchzusetzen. Gegen
welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten
kann,wie die Erfolgsausichten sind, mit welchen Kosten zu rechnen ist, ob
eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind.
Wenn es um die Verfolgung möglicher
finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter
Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben
Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste
auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre
Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften
Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben
können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu
lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer
Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl
von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche
mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit
optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus
Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die
BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die
Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen
gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Weitere Informationen können kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Direkter Link zum Kontaktformular:
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Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem
Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre
finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als
auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die
einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt
Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V.
Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung
und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von
Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ
e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten
erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei,
veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird
gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.