Der Dachfonds HCI Harmonia I UG (haftungsbeschränkt) & Co KG scheint sich in ernsten Schwierigkeiten zu befinden. Jetzt sollen die Anleger die Geschäftsführung auch noch entlasten. Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Oliver Frick rät davon ab.
Der Dachfonds HCI Harmonia I UG (haftungsbeschränkt) &
Co KG wurde in den Jahren 2004 und 2005 platziert. Das angebotene Emissionskapital
betrug € 60.825.000,00. Geworben wurde mit Ausschüttungen von 9 %, die im
Rahmen eines Sanierungskonzeptes zurückgefordert werden sollten. Da schon zwei
Sanierungskonzepte in den Jahren 2013 und 2014 gescheitert sind, wurden bereits
einige der Schiffe veräußert.
Jetzt hat die Geschäftsführung mehrere neue
Beschlussvorlagen an die Anleger versandt. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte
der Kanzlei Gröpper Köpke haben die Beschlussvorlagen geprüft. Und halten eine
ganze Reihe Punkten für skandalös. Sie meinen:
Keine Zustimmung zur Feststellung des Jahresabschlusses zum
31.12.2013.
Keine Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin,
der HCI Harmonia I Verwaltungs UG (haftungsunterbeschränkt), für das
Geschäftsjahr 2013.
Keine Entlastung des Beirates für das Geschäftsjahr 2013.
Keine Zustimmung zur Ergänzung von § 19 des
Gesellschaftsvertrages um Ziff. 6 (Übertragungskosten).
Das Geschäftsjahr 2013 verlief schlecht. Deshalb sollte den
handelnden Personen und Gesellschaften keine Entlastung erteilt werden. So
konnten beim Zielfonds Europa I bei der Hälfte der Schiffe die Tilgungsraten
nicht vollständig geleistet werden. Beim Zielfonds Europa II konnte das
Betriebsergebnis für das Geschäftsjahr 2013 nur gerettet werden, indem die
Unterdeckung im laufenden Geschäftsjahr mit einem Liquiditätsüberschusses aus
dem Vorjahr und einer anrechenbarer Sondertilgungen einigermaßen ausgeglichen
wurden. Außerdem macht die Änderung des § 19 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages
Übertragungen der Gesellschaftsanteile unattraktiv, wenn die Käufer zukünftig
auch die Kosten der Übertragung zahlen müssen. Dadurch wird eine Übertragung
der Anteile in der derzeitigen wirtschaftlich schwierigen Situation nach
Auffassung der Anwälte nahezu unmöglich.
BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Oliver Frick: „Diese
Entwicklung des Dachfonds überrascht uns nicht. Der Fonds ist von Anfang an
finanziell schlecht aufgestellt gewesen. So sind rund 30 % des eingezahlten
Geldes in sogenannte Weichkosten geflossen. Außerdem bündelte der Dachfonds die
Risiken von 6 Schiffen, an denen dieser über zwei Zielfonds beteiligte. So
droht dem Dachfonds bereits bei der Insolvenz eines einzelnen Schiffes die
Insolvenz und somit das Scheitern des gesamten Fondskonzeptes. Geschädigte
Anleger sollten sich auch wegen einer drohenden Rückforderung der
Ausschüttungen mit einem auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten
Anwalt in Verbindung setzen.
Dieser Beitrag gibt die Sach- und Rechtslage zum 04.01.2016
wieder. Hiernach eintretende Änderungen können zu einer anderen Sach- und
Rechtslage führen.
Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche
aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von
entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste
ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die
Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich
sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im
Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf
kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V.
empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen
gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen in diesem Fall der BSZ
e.V.- Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ HCI Hammonia I.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper
Direkter Link zum Kontaktformular:
gröpköp
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