Montag, Januar 04, 2016

HCI Hammonia I Anleger aufgepasst: Die Beschlussvorlagen für die kommende Gesellschafterversammlung sind mit Vorsicht zu genießen.

Der Dachfonds HCI Harmonia I UG (haftungsbeschränkt) & Co KG scheint sich in ernsten Schwierigkeiten zu befinden. Jetzt sollen die Anleger die Geschäftsführung auch noch entlasten. Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Oliver Frick rät davon ab.


Der Dachfonds HCI Harmonia I UG (haftungsbeschränkt) & Co KG wurde in den Jahren 2004 und 2005 platziert. Das angebotene Emissionskapital betrug € 60.825.000,00. Geworben wurde mit Ausschüttungen von 9 %, die im Rahmen eines Sanierungskonzeptes zurückgefordert werden sollten. Da schon zwei Sanierungskonzepte in den Jahren 2013 und 2014 gescheitert sind, wurden bereits einige der Schiffe veräußert.

Jetzt hat die Geschäftsführung mehrere neue Beschlussvorlagen an die Anleger versandt. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei Gröpper Köpke haben die Beschlussvorlagen geprüft. Und halten eine ganze Reihe Punkten für skandalös. Sie meinen:

Keine Zustimmung zur Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013.
Keine Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin, der HCI Harmonia I Verwaltungs UG (haftungsunterbeschränkt), für das Geschäftsjahr 2013.
Keine Entlastung des Beirates für das Geschäftsjahr 2013.
Keine Zustimmung zur Ergänzung von § 19 des Gesellschaftsvertrages um Ziff. 6 (Übertragungskosten).

Das Geschäftsjahr 2013 verlief schlecht. Deshalb sollte den handelnden Personen und Gesellschaften keine Entlastung erteilt werden. So konnten beim Zielfonds Europa I bei der Hälfte der Schiffe die Tilgungsraten nicht vollständig geleistet werden. Beim Zielfonds Europa II konnte das Betriebsergebnis für das Geschäftsjahr 2013 nur gerettet werden, indem die Unterdeckung im laufenden Geschäftsjahr mit einem Liquiditätsüberschusses aus dem Vorjahr und einer anrechenbarer Sondertilgungen einigermaßen ausgeglichen wurden. Außerdem macht die Änderung des § 19 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages Übertragungen der Gesellschaftsanteile unattraktiv, wenn die Käufer zukünftig auch die Kosten der Übertragung zahlen müssen. Dadurch wird eine Übertragung der Anteile in der derzeitigen wirtschaftlich schwierigen Situation nach Auffassung der Anwälte nahezu unmöglich.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Oliver Frick: „Diese Entwicklung des Dachfonds überrascht uns nicht. Der Fonds ist von Anfang an finanziell schlecht aufgestellt gewesen. So sind rund 30 % des eingezahlten Geldes in sogenannte Weichkosten geflossen. Außerdem bündelte der Dachfonds die Risiken von 6 Schiffen, an denen dieser über zwei Zielfonds beteiligte. So droht dem Dachfonds bereits bei der Insolvenz eines einzelnen Schiffes die Insolvenz und somit das Scheitern des gesamten Fondskonzeptes. Geschädigte Anleger sollten sich auch wegen einer drohenden Rückforderung der Ausschüttungen mit einem auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt in Verbindung setzen.

Dieser Beitrag gibt die Sach- und Rechtslage zum 04.01.2016 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können zu einer anderen Sach- und Rechtslage führen.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen in diesem Fall der BSZ e.V.- Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ HCI Hammonia I.

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Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper

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