Donnerstag, Dezember 31, 2015

Captura GmbH - Insolvenzverwalter zeigt Masseunzulänglichkeit an

In dem am 17.12.2015 eröffneten Insolvenzverfahren der Captura GmbH hat der Insolvenzverwalter am 21.12.2015 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.

Die Captura GmbH begab Nachrang-Darlehen und Inhaberschuldverschreibungen mit kurzen Laufzeiten und hohe Zinsversprechen. Mit den Anlegergeldern sollten anschließend Immobilienprojekte im Bereich Wohnraum-Immobilien realisiert werden.

Im September 2015 musste die Captura den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen, welches im Dezember eröffnet wurde. Nur wenige Tage danach stellt nun der Insolvenzverwalter fest, dass das vorhandene Vermögen der Captura nicht ausreichen wird, selbst die Masseverbindlichkeiten zu decken.

Zu den Masseverbindlichkeiten gehören die Kosten des Verfahrens sowie Verbindlichkeiten, die während des Insolvenzverfahrens begründet werden, um z.B. noch laufende Geschäfte abzuwickeln.

Die Masseunzulänglichkeit hat zur Folge, dass selbst Gläubiger, die eine Forderung im Range des § 38 InsO - also eine normale Insolvenzforderung - innehaben, voraussichtlich mit dieser im Insolvenzverfahren ausfallen werden. Auf die Zahlung einer Quote auf nachrangige Forderungen können die Anleger nun nicht mehr zu hoffen. „Die bei der Captura GmbH angelegten Gelder dürften damit endgültig verloren sein“, meint Rechtsanwalt und BSZ-Vertrauensanwalt Torsten Geißler.

Trotz allem sollten die Anleger ihre Forderungen im Insolvenzverfahren termingerecht zur Tabelle anmelden. So müssen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens die Forderungen der Gläubiger innerhalb der gesetzten Frist ausreichend konkretisiert angemeldet werden, so dass eine Prüfung durch den Insolvenzverwalter möglich ist.

Gleichzeitig wäre zu prüfen, ob gegebenenfalls Ansprüche gegen Dritte (Geschäftsführer, Treuhänder, Vertrieb) bestehen. So wären Schadensersatzansprüche denkbar, wenn der Anleger im Rahmen der Beratung zur Zeichnung der Kapitalanlage nicht hinreichend über die mit der Kapitalanlage verbundenen Risiken aufgeklärt wurde. Er wäre dann so zu stellen, wie er stände, hätte er die Kapitalanlage nicht gezeichnet, und bekäme alle seine eingezahlten Gelder zurück.

Dieser Beitrag gibt die Sach- und Rechtslage zum 31.12.2015 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können zu einer anderen Sach- und Rechtslage führen.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen in diesem Fall der BSZ e.V.- Interessengemeinschaft Captura GmbH.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Steffen Hielscher

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