Montag, Januar 04, 2016

Deutsche Kunden fordern von Schweizer Banken mehrere Milliarden Euro Retrozessionen zurück.

Betroffene Bankkunden können EXPRESS INKASSO mit dem Einzug der Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen! Mit dem von EXPRESS INKASSO Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH gegründeten ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit dem BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht steht geschädigten Kapitalanlegern ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!


Immer mehr Schweizer lassen ihr Geld im Sparstrumpf meldet der online Service von https://www.konsumer.info   mit Beitrag vom 17.August 2015. Demnach horten die Schweizer Eidgenossen, einer Studie zufolge, ihr „Bares“ lieber zu Hause. Grund dafür dürfte ein tiefes Misstrauen gegenüber Banken sein.

Dieses Misstrauen hatten viele Deutsche Anleger darunter viele Schwarzgeld-Kunden nicht und vertrauten den Schweizer Banken Milliardenbeträge an. Viele Schweizer Banken haben die Situation ihrer Schwarzgeld-Kunden gnadenlos zum eigenen Vorteil ausgenutzt in dem sie versteckte Vergütungen – in der Schweiz Retrozessionen genannt – für ihre Dienste zusätzlich kassierten ohne dass die Kunden davon wussten.

Schätzungen zufolge wurden pro Jahr mehrere Milliarden Franken kassiert. Das Schweizer Bundesgericht hat bereits im Jahr 2006 und danach nochmals im Jahr 2012 festgestellt, dass dieses Geld nie den Banken sondern deren Kunden zu stand.

Nachdem viele ehemalige Steuersünder durch Selbstanzeigen wieder in die finanzielle und steuerliche Legalität zurückgekehrt sind und die erste Schockwelle eines nie geahnten Vertrauensmissbrauchs überwunden haben, wird nunmehr mit der anderen Seite abgerechnet. Viele Betroffene verlangen jetzt von den Banken die Herausgabe von Retrozessionen.

Das ist zwar kein einfaches Vorhaben, da die Banken mauern und sich in die Verjährung retten wollen. Diese Taktik der Banken geht aber nun nicht mehr ganz so einfach auf, nachdem ein Entscheid des Obergerichts des Kantons Zürich, den Bankkunden die Möglichkeit eröffnet nicht nur zivilrechtlich sondern auch strafrechtlich gegen ihre Bank vorzugehen.

Viele ehemalige Schwarzgeldkunden würden nun gerne die von ihren Banken zu Unrecht kassierten Provisionen zurückfordern, haben aber nach ihrem persönlich erlebten Desaster mit den Schweizer Banken abgeschlossen.

Da der Anleger in der Regel aber keine Kenntnis davon hat, „ob“ und in „welcher Höhe“ der Verwalter Retrozessionen vereinnahmt hat, steht dem Anleger aufgrund einer rechtskräftigen Entscheidung des Schweizer Bundesgerichts ein diesbezüglicher Auskunftsanspruch und Rechtsanspruch auf Rückforderung zu. Sämtliche im Rahmen der Vermögensverwaltung durch den Vermögensverwalter vereinnahmten Retrozessionen sind – und das nach Ansicht der EXPRESS INKASSO Vertragsanwälte für einen Zeitraum von 10 Jahren (!) rückwirkend – an den Anleger zurückzuerstatten.

Trotz der eindeutigen Rechtslage verweigern die meisten Banken die Auskunftserteilung und Rückerstattung auf Anfrage des betroffenen Anlegers oder unterbreiten diesen Vergleichsangebote, die oft nur einen geringen Bruchteil der insgesamt vereinnahmten Retrozessionen ausmachen, aber regelmäßig Klauseln enthalten, die den Anleger hinsichtlich des „Löwenanteils“ der vereinnahmten Retrozessionen nach Zeichnung des „mageren“ Vergleichsangebots rechtlos stellen. Von der Annahme solcher Vergleichsangebote ist dringend abzuraten.

Um die mit der Selbstanzeige einhergehenden finanziellen Belastungen in Form von Steuernachzahlungen und Strafsteuern abzufedern, sollte die Rechtsprechung des Schweizer Bundesgerichts zur Pflicht der Banken im Rahmen der Vermögensverwaltung vereinnahmte „Kickbacks“ an den Kunden auszukehren, unbedingt nutzbar gemacht werden.

Die EXPRESS INKASSO Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und Gewinnoptimierungs Dienstleistungen mbH rät den betroffenen Bankkunden auf alle Fälle die von der Bank zu Unrecht kassierten Beträge einzufordern. Betroffene die das Risiko scheuen oder auch selbst nicht mehr aktiv werden möchten, können EXPRESS INKASSO mit dem Einzug der Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen.

Mit dem von EXPRESS INKASSO Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH gegründeten ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit dem BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht steht geschädigten Kapitalanlegern ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung beschäftigt sich mit Recherchen, Analysen und Kampagnen zu den wichtigsten Themen rund um das Thema Kapitalanlage. Insbesondere auch mit der Rückabwicklung gescheiterter Kapitalanlagen und der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich >wissen die vom ESK eingeschaltete Spezialisten>, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Der ESK sieht es als seine Pflicht, dem geschädigten Anleger zu seinem Recht und somit zu seinen Ansprüchen zu verhelfen.

Für die einmalige Beitrittsgebühr zu der ESK in Höhe von € 89,00 (inkl. Mehrwertsteuer) wird geprüft, ob sich bei der getätigten Anlage ein außergerichtlicher Ansatz bietet, der eine sehr schnelle Abwicklung ermöglicht. Diese Vorgehensweise ist in aller Regel weit kostengünstiger als ein langwieriges und riskantes gerichtliches Verfahren. Und es gibt eine umfangreiche kaufmännische und juristische Vorprüfung Ihres Falles mit Sichtung der zur Verfügung gestellten Dokumente. Prüfung ob Beitreibung auf Erfolgsbasis erfolgen kann. Prüfung ob EXPRESS Ihre Forderung ankaufen kann.

Betroffene Anleger, die eine solche Prüfung durchführen lassen möchten, können sich online, schriftlich oder telefonisch anmelden.

Direkter Link zum Anmeldeformular:

Bildquelle: © Andrea Damm / www.pixelio.de

EXPRESS INKASSO® GmbH
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung -Spezialinkasso für Kapitalanleger-
Lagerstaße 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813

Telefax: 06071-9816829

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