Immer wieder werben Rechtsanwälte damit, dass ihre Kanzlei in irgendeiner Liste als eine zu den zehn besten Kanzleien für ein bestimmtes Rechtsgebiet benannt werde. So weit so gut. Aber was hilft eine solche Aussage dem Mandanten? Hat der Mandant hier größere Chancen einen Rechtstreit vor Gericht zu gewinnen?
Bei jedem Rechtstreit werden die Karten neu gemischt und
vergangene – wenn auch eventuell gewonnene- Schlachten zählen nicht mehr, sagt
Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.
Der Mandant will in der Regel vom Anwalt wissen wie seine
Chancen bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu bewerten sind. Da der
Anwalt aus wirtschaftlicher Sicht an der Übernahme des Mandats, zumal bei hohen
Streitwerten, größtes Interesse hat, wird seine Prognose zumindest durch diesen
Sachverhalt beeinflusst werden. Auf der gegnerischen Seite ist das gleiche
Szenario zu beobachten.
Die Prognose über den Ausgang eines Prozesses entpuppt sich
in vielen Fällen als reines Würfelspiel. Ob die zu den in einer Bewertungsliste10 besten Anwaltskanzleien nun
unbedingt auch die besseren Spieler sind, darf angezweifelt werden.
Der Anwalt wird, auch wenn seine Prognose nicht eingetroffen
ist, sein Honorar gegenüber seinem Mandanten geltend Machen. Denn ein Anwalt
verliert seinen Vergütungsanspruch nicht schon alleine dadurch, wenn er einen
Prozessausgang falsch einschätzt. So hat das Landgericht Aachen festgestellt,
dass ein Anwalt nicht Hellsehen können muss. Die juristische Bewertung
vollzieht sich zwar nach den Regeln der Logik. Sie kennt aber anders als die
Mathematik nicht allein ein richtiges oder ein falsches Ergebnis. Die
Rechtsanwendung ist vielmehr immer auch mit einer menschlichen und damit subjektiven
Wertung verbunden.
Bei der Suche nach dem geeigneten Anwalt sollte man sein
Augenmerk nicht alleine auf irgendwelche Bewertungslisten sondern auch darauf
richten, dass der Anwalt neben seiner fachlichen Kompetenz die notwendige
Aufgeschlossenheit und Neugierde seinem Mandanten entgegenbringt und in der
Lage ist vorgezeichnete juristische Trampelpfade auch zu verlassen. Ein guter
Prognostiker agiert außerhalb einer starren juristischen Denkschule und
vorgefertigter Lehrmeinungen.
Der Mandant kann von seinem Anwalt eine sorgfältige Beratung
unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung und des Schrifttums erwarten.
Er sollte auch über Kosten und Risiken einer gerichtlichen Auseinandersetzung
informiert werden. Was er vom Anwalt
nicht fordern kann, ist das richtige Ergebnis eines Prozesses vorherzusagen.
Natürlich will sich kein Anwalt mit seiner Prognose über den
Ausgang eines Prozesses zu weit aus dem Fenster lehnen. Also versteckt er sich
hinter der berühmten so wohl als auch Prognose und formuliert mit „hätte“,
„könnte“ oder „dürfte“. Damit hat der Anwalt seine Prognose weites gehend
abgesichert. Eine wirkliche Entscheidungsgrundlage hat der Mandant damit aber
immer noch nicht in der Hand,
Gerade bei den Anwälte die sich gerne in den best of Listen
geführt sehen, sind die Prognosen oft „so wohl“, „als auch“. Man nimmt sich
selbst zu wichtig und scheut sich vor präzisen Antworten, ergeht sich in vagen
Formulierungen und trägt offenbar schwer an der Last, demnächst nicht mehr in
der best of Liste aufgeführt zu werden.
Viele geschädigte Kapitalanleger können und wollen keine
finanziellen Risiken mehr auf sich nehmen. Gerade betrogene Anleger, die schon
einmal um ihre Ersparnisse gebracht wurden, scheuen aus verständlichen Gründen
oft davor zurück, noch mehr Geld in die Hand zu nehmen, um gegen scheinbar
übermächtige Banken oder Versicherungsgesellschaften anzukämpfen und Gefahr zu
laufen, in aufwendigen Gerichtsverfahren noch mehr Geld zu verlieren. Sie
bleiben auf der Strecke. Das ist aber nach Meinung des BSZ e.V. der falsche
Weg..
Der BSZ e.V. und eine Prozessfinanzierungsgesellschaft
wollen Rechtssuchenden, insbesondere betrogenen Anlegern, zu ihrem Recht
verhelfen. Die Hilfestellung erfolgt einerseits durch kompetente Beratung,
andererseits durch Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel zur
Rechtsdurchsetzung. Der mit dem BSZ e.V. verbundene Prozessfinanzierer
finanziert die Durchsetzung außergerichtlicher und gerichtlicher
Rechtsansprüche Rechtssuchender. Zu seinen Spezialgebieten zählt die
Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Wertpapier- und Kapitalmarktrecht.
Bevor eine Annahme eines Falles durch die
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft erfolgt, wird der Fall von der
Gesellschaft eingehend geprüft. Entscheidet sich die
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft den Fall anzunehmen, werden sämtlicher
Kosten übernommen, Auslagen und Gebühren, insbesondere Rechtsanwalts-,
Gutachterkosten und sonstiger Honorare, im vorprozessualen Stadium, insoweit
keine Rechtschutzversicherung besteht oder die Rechtschutzversicherung nicht
alle Leistungen des eigenen Anwaltes trägt. Falls eine Prozessführung
erforderlich ist, wird mit dem jeweiligen Kunden eine individuelle
Honorarvereinbarung geschlossen.
Prinzipiell gilt: Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft
die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen
für den Kunden keine weiteren Kosten mehr an. Sämtliche Prozesskosten gehen in
diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft!
Der Kunde hat nicht das geringste Risiko.
Kann die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft für den
Kunden Gelder einklagen, so erhält sie eine prozentuale Beteiligung von dem
beigetriebenen Betrag.
Bei folgenden Problemen und einem Streitwert ab 50 000 Euro
können Sie wegen einer Prozessfinanzierung anfragen:
"
Kapitalanlageverluste
"
Versicherungsstreitigkeiten
"
Lebensversicherungen
"
Fondsverluste
"
Schadensersatz bei Personenschäden
"
Falschberatung durch Banken
" Fehlberatung
durch Rechtsanwälte
Sie scheuen sich, gerichtlich gegen Ihren Gegner vorzugehen,
weil Ihnen das finanzielle Risiko zu groß erscheint? Es ist richtig, dass jeder
Gerichtsprozess erst einmal Geld kostet!
Gerichtskostenvorschüsse, Anwaltsgebühren, Gutachterkosten. Sie können aber auch ganz ohne eigenes
finanzielles Risiko klagen!
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht
auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu
haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von
geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei Bedarf gerne, ob
sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht -
geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche
Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! -
Sie haben nicht das geringste Risiko!
Wie das genau funktioniert erfahren Sie wenn Sie unsere
weiteren Informationen Prozessfinanzierung kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
anfordern.
Fazit:
Der beste Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld
zurückzuholen. Wenn die Banken und die anderen Finanzakrobaten sich massenhaft
Klagen Ihrer Kundschaft ausgesetzt sehen, wird sich die Finanzpolitik dieser
Branche relativ schnell ändern. Der BSZ e.V. mit der finanzkräftigen
Prozessfinanzierungsgesellschaft an der Seite kämpft gemeinsam mit Ihnen fu¨r
Ihr Recht und hat keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und
finanzstarken „Gegnern“.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank-
und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Prozessfinanzierung. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular
Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.12.2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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