Es gibt viele Anleger die glauben Sie hätten auf Grund ihrer Investments eine sichere Altersversorgung. Dabei wird es nicht wenige Anleger geben die dann umsonst auf ihr Geld warten. Hunderttausende von Anlegern sitzen nämlich auf zweifelhaften Anlagen wie auf einer tickenden Zeitbombe ohne es auch nur zu ahnen.
Bei dem BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein
e.V. melden sich täglich verzweifelte
Kapitalanleger die Ihr Erspartes und damit ihre Altersvorsorge verloren
haben. Oft wurden diese Anleger von „seriösen“ Geschäftsbanken, meist der
eigenen Haubank in für sie nicht geeignete Anlageprodukte „hineinberaten“.
Da wurde offensichtlich auch noch der letzte Euro
eingesammelt, egal ob bei Rentner oder Kleinverdiener, wundert sich Horst
Roosen, Vorstand des BSZ e.V. Egal ob
Immobilen-, Film-, Medien- oder Schiffsfonds, der versprochene Geldsegen ist
bei der Bank und nicht auf den Konten der Anleger gelandet.
Ein guter Kriminalroman ist da oft näher an der Realität als
so manches Beratungsgespräch der Bankprofis. Da wird dem Kunden die Möglichkeit
hohe Profite zu kassieren schmackhaft gemacht.
Natürlich ganz ohne Risiko für das eingesetzte Kapital.
Heute sitzt so mancher Anleger nicht mehr bei der Bank im
bequemen Beratungssessel, sondern demonstriert gemeinsam mit anderen Anlegern,
die ihr Geld auch in Schiffsfonds versenkt haben, vor der Bank! Die Wut der Anleger wächst noch, da in vielen
Fällen die Ausschüttungen zurückgefordert werden, was für viele überraschend
kommt, weil sie über diese Möglichkeit der Fondsgesellschaft von ihren Beratern
gar nicht aufgeklärt wurden.
Bei dem BSZ e.V. kann man die Wut der geschädigten Anleger
verstehen: ,,Man muss sich doch nur in ihre Lage versetzen. Sie vertrauen ihr
sauer erspartes Geld ihrem Bankberater an, um eine sichere Altersvorsorge
aufzubauen. Und dann wird ihnen die Beteiligung an Schiffsfonds empfohlen, die
einfach hochriskant sind. Am Ende ist das Geld weg und die Anleger haben den
Schaden!“
Auch der so genannte Graue Kapitalmarkt spielt bei der
Geldvernichtung eine bedeutende Rolle. Dieser ist der Teil des Finanzmarktes,
der nicht oder nicht vollständig staatlicher Aufsicht bzw. staatlicher
Regulierungen unterliegt. Bei Graumarkt Produkte werden oft sagenhaft
anmutende Gewinne in Aussicht gestellt. Die Frage von kritischen
Marktteilnehmern wie die versprochenen Gewinne denn eigentlich entstehen sollen
bleiben in der Regel unbeantwortet. Wird vor diesen Systemen gewarnt, hagelt es
in sektenartiger Weise Kritik, die diese „geniale Idee des sehr erfolgreichen
Unternehmens“ vehement verteidigt und für die ausgesprochene Warnung für
die Berichterstattung beschimpft oder
auch abmahnen lässt.
Der BSZ e.V. warnt seit Jahren vor den Auswüchsen des Grauen
Kapitalmarkts. Aber immer wieder glauben Anleger an Investments welche
wesentlich höhere Erträge versprechen, als sie die Hausbank oder der eigene
Vermögensberater offerieren können. Dass man sich bei einem solchen Sachverhalt
jedoch getrost von seinem Geld verabschieden kann, dass wollen die Anleger
offensichtlich am eigenen Leibe verspüren. So ist es auch möglich, dass
Schneeballsysteme immer wieder viele
Tausende Geschädigte produzieren.
Man sollte nie vergessen, dass sich hinter jeder Geldanlage
eine Betrügerei verbergen kann. Daran ändert auch nichts wenn sich der
Graumarktanbieter der werblichen Unterstützung durch Prominente aus Politik und Wirtschaft
bedient. Diese prominenten Köpfe und deren im Anlageprospekt abgedruckten
„Anlage-Lyrik“ buhlen nur um das Vertrauen der Anleger. Die Herrschaften die
hier ihre Stimme –natürlich gegen Honorar- hergeben, haften den Anlegern für
eventuell später eintretende Schäden natürlich nicht. Daher ist diese
„vertrauensbildende Maßnahme“ gleichzusetzen mit der Werbung für Tütensuppen
oder Gummibärchen.
Auch der Philosoph Schopenhauer ist dem Irrtum unterlegen,
dass man einem Anleger nur einmall das Fell über die Ohren ziehen kann. (Kein
Geld ist vorteilhafter angelegt als das, um welches wir uns haben prellen
lassen; denn wir haben dafür unmittelbar Klugheit eingehandelt. Artur
Schopenhauer, Philosoph (1788–1860).)
Auch durch ,,seriöse" Produkte, die als sichere,
risikoarme Anlageprodukte verkauft werden, werden die Anleger tagtäglich um ihr
Geld gebracht. Die Unterstützung von Opfern solcher ,,versteckter"
Anlegerbetrügereien zählt zu den Hauptbetätigungsfeldern und -Zielen des BSZ
e.V.
Die Hilfestellung für Fördermitglieder des BSZ e.V. ist
kostenlos und erfolgt einerseits durch kompetente Beratung durch BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte andererseits durch Bereitstellung der erforderlichen
finanziellen Mittel zur Rechtsdurchsetzung durch eine
Prozessfinanzierungsgesellschaft.
So Maximieren Sie Ihre Chance auf Schadensersatz!
Die typische erste Reaktion eines Kapitalanlegers der Opfer
einer Anlagepleite wurde, ist eine
Kombination aus Wut und eigener Schuldzuweisung. Es nutzt nichts den Vorfall zu
verdrängen und die Angelegenheit unter
den Teppich zu kehren. Der BSZ e.V. rät
den Anlegern dringend nicht zu resignieren sondern sich zu wehren, auch dann,
wenn eventuell nicht mehr die finanziellen Möglichkeiten bestehen, gegen die
Verantwortlichen vorzugehen..
Der betroffene Anleger ist wahrscheinlich nicht das einzige
Opfer von Falsch bzw. Schlechtberatung und je länger er seine gemachte
Erfahrung verschweigt umso länger bleiben die Verantwortlichen unentdeckt und produzieren Tag für Tag neue
Opfer. Eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft oder der Polizei bringt die
ersten Ermittlungen ins rollen. Um die eigenen Chancen, das verloren gegangene
Geld wieder zurück zu bekommen zu erhöhen, muss der zivilrechtlichen Seite besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Es
muss ein fachkundiger Anwalt mit der Durchsetzung der Rechtsansprüche beauftragt
werden. Ideal ist es, wenn sich bereits eine Interessengemeinschaft betroffener Anleger gebildet hat.
Anlegerschutzvereine wie der BSZ Bund für soziales und
ziviles Rechtsbewußtsein e.V. tragen
dazu bei, dass die wirtschaftsstarken Hintermänner und Initiatoren, Vorstände
von Vertriebsgesellschaften, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und sonstige
Berater, die für die rechtliche Gestaltung, Prospektgestaltung und in
bestimmten Fällen auch für den Vertrieb des Kapitalanlageproduktes
verantwortlich oder mitverantwortlich sind, als Verursacher der Anlagepleiten,
nicht mehr so oft unbekannt bleiben oder ungeschoren davonkommen und schon am
nächsten Geldvermehrungssystem stricken können. Ob ein einzelner Anwalt – mit
oder ohne eines von ihm selbst gegründeten Anlegerschutzvereins oder
Interessengemeinschaft - diese Aufgabe
so wahrnehmen will oder kann, darf angezweifelt werden. Zumal sich die
Initiatoren zweifelhafter Kapitalanlagemodellen sehr wohl wehren und oft mit kostenträchtigen
Abmahnungen die Aufdeckung ihrer Machenschaften verhindern wollen.
Wollen Sie einen Rechtsanspruch gegenüber einem Dritten geltend machen,
ohne selbst das Prozesskostenrisiko zu tragen? Dann stellen Sie uns eine
Finanzierungsanfrage. Auf Basis der von Ihnen übermittelten Informationen, prüfen und beurteilen unsere
unabhängigen und renommierten Vertrauensanwälte fallbezogen und unter Berücksichtigung örtlicher
Rechtssprechungsgepflogenheiten die Erfolgswahrscheinlichkeit Ihres
Rechtsanspruchs sowie die Bonität des Anspruchsgegners. Ist Ihr Anspruch
(Mindestbetrag 30 000.- Euro) erfolgversprechend und die Bonität des
Anspruchsgegners gewährleistet, so steht einer Finanzierung Ihres Prozesses
nichts mehr im Weg und Sie erhalten von der Prozessfinanzierungsgesellschaft
ein verbindliches Vertragsangebot zur Übernahme Ihrer
Prozessfinanzierungskosten.
Fazit des BSZ® e.V.
Anleger sollten der Versuchung, bei Verlusten mit einer
windigen Kapitalanlage vorerst weiteres
Kapital einzuschießen, um nicht alles zu
verlieren, widerstehen. Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden
ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser
Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten Fällen.
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken
geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen
festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich
Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das
betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre
zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende
Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung
von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert,
fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.
Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche
aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von
entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste
ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die
Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich
sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im
Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf
kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V.
empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen
werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte
für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen
gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen in diesem Fall der BSZ
e.V.- Interessengemeinschaft Anlage gescheitert – was nun?
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
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Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Über den BSZ e.V.:
Der BSZ e.V. zählt seit 18 Jahren zu einer der ersten
Adressen wenn es um Verhütung und Aufdeckung von zweifelhaften Kapitalanlagen
geht. Der BSZ® e.V. arbeitet innerhalb
der Interessengemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich
nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören. Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in
allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem
durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte
von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V.
vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende
Interessengemeinschaft betreuen. Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder
Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder
vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften
umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt. Der Vorstand des BSZ®
e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Der BSZ® kann dabei auf
überdurchschnittliche Erfolge im Bereich Anlegerschutz verweisen: Ein Grund
dafür ist, dass die Zusammenführung von Geschädigten in
Interessengemeinschaften dazu führt, dass deren Rechte wesentlich effizienter
wahrgenommen werden können als wenn jeder Anleger alleine tätig werden würde. Die
Beweislast liegt bei den Anlegern, die Prozesshürden sind hoch, also ist es
wichtig, dass Erkenntnisse gebündelt werden. Dafür gibt es die BSZ® e.V.
Interessengemeinschaften für geschädigte Kapitalanleger.