Sonntag, Dezember 27, 2015

Schrottimmobilie mit Darlehen der HypoVereinsbank – Widerruf prüfen

Nach Untersuchungen der Verbraucherzentrale Hamburg hat auch die HypoVereinsbank (heute UniCredit Bank) fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bei der Vergabe von Immobiliendarlehen verwendet. Das kann auch den Besitzern von Schrottimmobilien helfen.


Mit dem Erwerb von sog. Schrottimmobilien haben etliche Verbraucher viel Geld verloren. Der sog. Widerrufsjoker kann dabei helfen, dass die Betroffenen nicht auf dem Schaden sitzen bleiben müssen. „Wer zur Immobilienfinanzierung ein Darlehen bei der HypoVereinsbank aufgenommen hat, sollte prüfen lassen, ob die Bank eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung verwendet hat. Ist das nicht der Fall, kann das Darlehen auch heute noch widerrufen werden. Im Idealfall kann der Verbraucher dann nicht nur von den aktuell günstigen Zinsen profitieren, sondern ggfs. auch seine mit dem Darlehen erworbene Schrottimmobilie loswerden“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht..

Denn die Rechtsprechung tendiert inzwischen dahin, dass sich Banken, die Schrottimmobilien vollfinanziert haben, nicht aus der Haftung stehlen können. „Wird eine Immobilie über ein Darlehen der Bank voll finanziert, ist es üblich, dass diese die Immobilie zuvor auch besichtigt. Stellt sie fest, dass der Verkaufspreis völlig überhöht ist und vergibt trotzdem das Darlehen anstatt den Kunden zu warnen, kann sie ggfs. auch haftbar gemacht werden. Denn der Kunde vertraut dem Urteil der Bank“, erklärt Cäsar-Preller.

Hat die Bank zudem eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet, kann das Darlehen auch Jahre nach Vertragsschuss noch widerrufen werden. „Entscheidend für den Besitzer einer Schrottimmobilie ist, ob ein im juristischen Sinne verbundenes Geschäft zwischen der Darlehensvergabe und dem Immobilienkauf vorliegt. Dann kann es möglich sein, dass Geschäft komplett rückabzuwickeln“, so Cäsar-Preller.

Dieser Beitrag gibt die Sach- und Rechtslage zum 27.12.2015 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können zu einer anderen Sach- und Rechtslage führen.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen in diesem Fall der BSZ e.V.- Interessengemeinschaft Schrottimmobilien und Immobilien Rückabwicklung.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller

cp

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