Nach Untersuchungen der Verbraucherzentrale Hamburg hat auch die HypoVereinsbank (heute UniCredit Bank) fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bei der Vergabe von Immobiliendarlehen verwendet. Das kann auch den Besitzern von Schrottimmobilien helfen.
Mit dem Erwerb von sog. Schrottimmobilien
haben etliche Verbraucher viel Geld verloren. Der sog. Widerrufsjoker kann
dabei helfen, dass die Betroffenen nicht auf dem Schaden sitzen bleiben müssen.
„Wer zur Immobilienfinanzierung ein Darlehen bei der HypoVereinsbank
aufgenommen hat, sollte prüfen lassen, ob die Bank eine ordnungsgemäße
Widerrufsbelehrung verwendet hat. Ist das nicht der Fall, kann das Darlehen
auch heute noch widerrufen werden. Im Idealfall kann der Verbraucher dann nicht
nur von den aktuell günstigen Zinsen profitieren, sondern ggfs. auch seine mit
dem Darlehen erworbene Schrottimmobilie loswerden“, sagt BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht..
Denn die Rechtsprechung tendiert inzwischen
dahin, dass sich Banken, die Schrottimmobilien vollfinanziert haben, nicht aus
der Haftung stehlen können. „Wird eine Immobilie über ein Darlehen der Bank
voll finanziert, ist es üblich, dass diese die Immobilie zuvor auch besichtigt.
Stellt sie fest, dass der Verkaufspreis völlig überhöht ist und vergibt
trotzdem das Darlehen anstatt den Kunden zu warnen, kann sie ggfs. auch haftbar
gemacht werden. Denn der Kunde vertraut dem Urteil der Bank“, erklärt
Cäsar-Preller.
Hat die Bank zudem eine fehlerhafte
Widerrufsbelehrung verwendet, kann das Darlehen auch Jahre nach Vertragsschuss
noch widerrufen werden. „Entscheidend für den Besitzer einer Schrottimmobilie
ist, ob ein im juristischen Sinne verbundenes Geschäft zwischen der
Darlehensvergabe und dem Immobilienkauf vorliegt. Dann kann es möglich sein,
dass Geschäft komplett rückabzuwickeln“, so Cäsar-Preller.
Dieser Beitrag gibt die Sach- und Rechtslage
zum 27.12.2015 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können zu einer anderen
Sach- und Rechtslage führen.
Wenn es um die Verfolgung möglicher
finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter
Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben
Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste
auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre
Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften
Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben
können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu
lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer
Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl
von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche
mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit
optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus
Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die
BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die
Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen
gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen in diesem Fall der BSZ
e.V.- Interessengemeinschaft Schrottimmobilien und Immobilien Rückabwicklung.
Weitere Informationen können kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller
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cp
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