Montag, Dezember 28, 2015

BSZ e.V. seit 18 Jahren eine der ersten Adressen zur Verhütung und Aufdeckung von zweifelhaften Kapitalanlagen.

Sind Sie geschädigt durch Anlagebetrug oder Falschberatung durch Anlageberater oder Banken? Dann ergreifen Sie die richtigen Schritte um nicht zum Opfer zu werden.


Manche Anleger glauben irrtümlich, die Staatsanwaltschaft wird sich um ihre Verluste kümmern. Diese kann strafrechtliche Schritte gegen Übeltäter einleiten, aber Anlegerverluste kann sie nicht ausgleichen. Andere schreiben Briefe an die BAFIN und beschweren sich über einen Anlageberater oder einen Anlageverlust. Aber auch die Bafin ist kein Ersatz für die Beauftragung eines Anwalts.

Die Verbände der Geldinstitute haben unabhängige Schlichter bestellt. Die sollen den Kunden unkompliziert und vor allem kostenlos helfen, wenn sie Anlass zu Beschwerden haben. Doch Kunden sind häufig enttäuscht von den Schlichtersprüchen. Laut plusminus sollen Schlichtersprüche überwiegend zugunsten der Geldinstitute ausfallen. Plusminus hat einfach in den eigenen Berichten der Ombudsleute nachgeforscht. Die Statistiken sind eindeutig: Bei den Privatbanken bekommen 50 Prozent der Kunden Recht. Doch beim Sparkassenverband sind es lediglich 12 Prozent. Und die genossenschaftlichen Volks- und Raiffeisenbanken halten den Negativrekord: Nur 10 Prozent der Kunden bekommen dort Recht.

Weil die Schiedsverfahren kostenlos sind, ziehen viele Anleger nicht vor Gericht und genau darauf setzen die Banken. Durch die Schlichtersprüche werden die Kunden davon abgehalten, ihr Recht vor Gerichten zu suchen. So haben sie das Nachsehen. Volksbanken und Sparkassen dürfen Schlichtersprüche, die ihnen nicht passen, ablehnen. Und davon machen sie auch reichlich Gebrauch.

Immer mehr Investoren und Aktionäre fragen sich, ob sie tatsächlich richtig beraten wurden und ob ihre Berater und Banken nicht doch überwiegend ihre eigenen Interessen vertreten haben. Leider fehlt vielen Investoren das Know-how solches Fehlverhalten zu erkennen. Die BSZ® e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben sowohl das Wissen und die juristische Erfahrung um ein solches Fehlverhalten aufzudecken und festzustellen was passiert ist.

„Unser Kampf gegen Initiatoren dubioser Kapitalanlagen hört nie auf, weil jedes Jahr neue Produkte entwickelt werden mit denen Kapitalanleger erneut geschröpft werden und um ihre Ersparnisse gebracht werden“, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.

Der wichtigste Schritt um Ihren Fall zu einem positiven Ende zu bringen - ist es, den richtigen Anwalt zu beauftragen. Erwarten Sie nicht, dass Sie dies erreichen werden, indem sie einfach in das Telefonbuch schauen oder im Internet suchen. Das wird nicht reichen! Eine Entscheidung für einen bestimmten Rechtsanwalt allein auf der Grundlage der Empfehlung eines Bekannten zu treffen ist heikel.

Denken Sie daran, jede Beratungssituation ist einzigartig, und das rechtliche Vorgehen hängt von verschiedenen Faktoren, einschließlich der Art, Umfang und Höhe der Investition ab!

Kapitalanlage in Not? Wer ist der beste Anwalt?

Im harten Wettbewerb auf dem Beratungsmarkt versuchen Rechtsanwälte, mit unterschiedlichsten Methoden auf sich aufmerksam zu machen. Für die betroffenen Anleger ist die Suche nach einem geeigneten Rechtsanwalt äußerst schwierig, sie wird nach Einschätzung des BSZ® e.V. auch immer schwieriger. Das liegt daran, dass natürlich jeder Rechtsanwalt von sich behaupten wird, dass er besonders qualifiziert und kompetent ist. Ob das tatsächlich der Fall ist, kann der Laie in der Regel nicht beurteilen.

In so manchen Internetforen wird geklagt, dass es keinerlei vernünftige Qualitätsmaßstäbe für die Bewertung von Anwälten gibt. Es werden zwar immer mal wieder Listen mit den besten Anwälten veröffentlicht, die zumeist von anderen Kollegen empfohlen werden. Bewertungsportale beruhen meist auf subjektiven Einzelmeinungen und sind damit wenig hilfreich.

Für Verbraucher bleibt es schwierig zu beurteilen, ob ein Anwalt seine Sache wirklich gut macht. Für den BSZ® e.V. gibt es nur ein einziges Kriterium für die beste Bewertung:

Ziel des Mandats wurde erreicht!!

,,Dieses Ziel wird für in- und ausländische private und institutionelle Investoren ausschließlich von Rechtsanwälten mit einer hohen fachlichen und juristischen Expertise erreicht!" Der BSZ® hat unter der Vielzahl von Anwälten für die BSZ e.V. Interessengemeinschaften einige wenige hochqualifizierte Anwaltskanzleien nominiert, welche die Mitglieder der jeweiligen  Interessengemeinschaft betreuen und vertreten.

Plädoyer für maximale Wiederbeschaffung Ihrer Anlageverluste

Die BSZ® e.V. Fachanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet. Der BSZ vermittelt den Kontakt mit einer hochspezialisierten Anwaltskanzlei, mit dem der Anleger ein erstes kostenloses Gespräch führen kann. Hier kann es in manchen Fällen schon möglich sein, dass eine erste grobe Einschätzung abgegeben werden kann. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben im Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte.

Fazit des BSZ e.V.

Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen! Wenn Sie ernsthaft rechtlichen Rat benötigen, nutzen Sie das BSZ e.V. Angebot.  Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte helfen Ihnen gerne! Schnell, diskret, professionell!

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen in diesem Fall der BSZ e.V.- Interessengemeinschaft Schrottimmobilien und Immobilien Rückabwicklung.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Direkter Link zum Kontaktformular:

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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