Sind Sie geschädigt durch Anlagebetrug oder Falschberatung durch Anlageberater oder Banken? Dann ergreifen Sie die richtigen Schritte um nicht zum Opfer zu werden.
Manche Anleger glauben irrtümlich, die Staatsanwaltschaft
wird sich um ihre Verluste kümmern. Diese kann strafrechtliche Schritte gegen
Übeltäter einleiten, aber Anlegerverluste kann sie nicht ausgleichen. Andere
schreiben Briefe an die BAFIN und beschweren sich über einen Anlageberater oder
einen Anlageverlust. Aber auch die Bafin ist kein Ersatz für die Beauftragung
eines Anwalts.
Die Verbände der Geldinstitute haben unabhängige Schlichter
bestellt. Die sollen den Kunden unkompliziert und vor allem kostenlos helfen,
wenn sie Anlass zu Beschwerden haben. Doch Kunden sind häufig enttäuscht von
den Schlichtersprüchen. Laut plusminus sollen Schlichtersprüche überwiegend
zugunsten der Geldinstitute ausfallen. Plusminus hat einfach in den eigenen
Berichten der Ombudsleute nachgeforscht. Die Statistiken sind eindeutig: Bei
den Privatbanken bekommen 50 Prozent der Kunden Recht. Doch beim
Sparkassenverband sind es lediglich 12 Prozent. Und die genossenschaftlichen
Volks- und Raiffeisenbanken halten den Negativrekord: Nur 10 Prozent der Kunden
bekommen dort Recht.
Weil die Schiedsverfahren kostenlos sind, ziehen viele
Anleger nicht vor Gericht und genau darauf setzen die Banken. Durch die
Schlichtersprüche werden die Kunden davon abgehalten, ihr Recht vor Gerichten
zu suchen. So haben sie das Nachsehen. Volksbanken und Sparkassen dürfen
Schlichtersprüche, die ihnen nicht passen, ablehnen. Und davon machen sie auch
reichlich Gebrauch.
Immer mehr Investoren und Aktionäre fragen sich, ob sie tatsächlich
richtig beraten wurden und ob ihre Berater und Banken nicht doch überwiegend
ihre eigenen Interessen vertreten haben. Leider fehlt vielen Investoren das
Know-how solches Fehlverhalten zu erkennen. Die BSZ® e.V. Fachanwälte für Bank-
und Kapitalmarktrecht haben sowohl das Wissen und die juristische Erfahrung um
ein solches Fehlverhalten aufzudecken und festzustellen was passiert ist.
„Unser Kampf gegen Initiatoren dubioser Kapitalanlagen hört
nie auf, weil jedes Jahr neue Produkte entwickelt werden mit denen
Kapitalanleger erneut geschröpft werden und um ihre Ersparnisse gebracht
werden“, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.
Der wichtigste Schritt um Ihren Fall zu einem positiven Ende
zu bringen - ist es, den richtigen Anwalt zu beauftragen. Erwarten Sie nicht,
dass Sie dies erreichen werden, indem sie einfach in das Telefonbuch schauen
oder im Internet suchen. Das wird nicht reichen! Eine Entscheidung für einen
bestimmten Rechtsanwalt allein auf der Grundlage der Empfehlung eines Bekannten
zu treffen ist heikel.
Denken Sie daran, jede Beratungssituation ist einzigartig,
und das rechtliche Vorgehen hängt von verschiedenen Faktoren, einschließlich
der Art, Umfang und Höhe der Investition ab!
Kapitalanlage in Not? Wer ist der beste Anwalt?
Im harten Wettbewerb auf dem Beratungsmarkt versuchen
Rechtsanwälte, mit unterschiedlichsten Methoden auf sich aufmerksam zu machen.
Für die betroffenen Anleger ist die Suche nach einem geeigneten Rechtsanwalt
äußerst schwierig, sie wird nach Einschätzung des BSZ® e.V. auch immer
schwieriger. Das liegt daran, dass natürlich jeder Rechtsanwalt von sich
behaupten wird, dass er besonders qualifiziert und kompetent ist. Ob das
tatsächlich der Fall ist, kann der Laie in der Regel nicht beurteilen.
In so manchen Internetforen wird geklagt, dass es keinerlei
vernünftige Qualitätsmaßstäbe für die Bewertung von Anwälten gibt. Es werden
zwar immer mal wieder Listen mit den besten Anwälten veröffentlicht, die
zumeist von anderen Kollegen empfohlen werden. Bewertungsportale beruhen meist
auf subjektiven Einzelmeinungen und sind damit wenig hilfreich.
Für Verbraucher bleibt es schwierig zu beurteilen, ob ein
Anwalt seine Sache wirklich gut macht. Für den BSZ® e.V. gibt es nur ein
einziges Kriterium für die beste Bewertung:
Ziel des Mandats wurde erreicht!!
,,Dieses Ziel wird für in- und ausländische private und
institutionelle Investoren ausschließlich von Rechtsanwälten mit einer hohen
fachlichen und juristischen Expertise erreicht!" Der BSZ® hat unter der
Vielzahl von Anwälten für die BSZ e.V. Interessengemeinschaften einige wenige
hochqualifizierte Anwaltskanzleien nominiert, welche die Mitglieder der
jeweiligen Interessengemeinschaft
betreuen und vertreten.
Plädoyer für maximale Wiederbeschaffung Ihrer Anlageverluste
Die BSZ® e.V. Fachanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und
dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet. Der BSZ vermittelt den Kontakt mit einer
hochspezialisierten Anwaltskanzlei, mit dem der Anleger ein erstes kostenloses
Gespräch führen kann. Hier kann es in manchen Fällen schon möglich sein, dass
eine erste grobe Einschätzung abgegeben werden kann. Die BSZ e.V. Fachanwälte
für Bank- und Kapitalmarktrecht haben im Laufe der Jahre Millionen von Euro im
Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für diese Spezialisten ist kein Fall zu groß
oder zu komplex, dass er nicht im Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte.
Fazit des BSZ e.V.
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne
zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen! Wenn Sie ernsthaft
rechtlichen Rat benötigen, nutzen Sie das BSZ e.V. Angebot. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte helfen Ihnen
gerne! Schnell, diskret, professionell!
Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche
aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von
entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste
ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die
Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl
aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im
Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf
kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V.
empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen
gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen in diesem Fall der BSZ
e.V.- Interessengemeinschaft Schrottimmobilien und Immobilien Rückabwicklung.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
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Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere
Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und
unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem
Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und
Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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