Werden ausgerechnet Menschen mit geringeren Einkommen bei der sog. Riester-Rente benachteiligt? Das hat demnächst der Bundesgerichtshof zu klären.
Konkret geht es vor dem BGH um die
Überschussklausel der Allianz. „Ähnliche Klauseln dürften aber auch bei anderen
Versicherern zu finden sein“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr.
Perabo-Schmid. Die Verbraucherzentrale Hamburg und der Bund der Versicherten
(BdV) werfen der Allianz vor, dass ausgerechnet Menschen mit geringeren
Einkommen nicht an den Kostenüberschüssen beteiligt werden. An diesen würden
erst die Sparer beteiligt, deren Garantiekapital größer als 40.000 Euro ist.
Gegen diese Klausel haben die
Verbraucherzentrale Hamburg und der Bund der Versicherten bereits erfolgreich
vor dem Landgericht (Az. 11 O 231/12) und Oberlandesgericht Stuttgart (Az. 2 U
57/13) geklagt. Beide Instanzen erkannten die intransparente Darstellung der
Überschussbeteiligungen in den Riester-Rentenversicherungsverträgen der
Allianz. Aus entsprechenden Klauseln geht hervor, dass die
Kostenüberschussbeteiligung erst bei einem Garantiekapital von 40.000 Euro
ausgezahlt wird. Für den Sparer ist diese Klausel allerdings kaum zu erkennen.
Vielmehr werde der Eindruck erweckt, dass jeder Versicherungsnehmer an den
Kostenüberschüssen beteiligt wird. Daher entschied das OLG Stuttgart, dass
diese Klausel nicht mehr verwendet werden dürfe. Denn die Beteiligung an den
Kostenüberschüssen stelle u.a. das Verlockende an einer Riester-Rente dar. Der
BdV schätzt, dass durch diese Klausel ein Betrag von 3500 Euro zu Rentenbeginn
fehlen könnte.
Obwohl das OLG eine Revision nicht zugelassen
hat, landet der Fall jetzt doch noch vor dem BGH. „Für die Riester-Sparer kann
das aber durchaus erfreulich sein. Bisher hat der BGH in ähnlichen Fällen
zumeist verbraucherfreundlich entschieden. So könnten etliche Verbraucher von
einem höchstrichterlichen Grundsatzurteil profitieren. Denn derartige Klauseln
finden sich nicht nur in den Verträgen der Allianz“, so BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt Dr. Perabo-Schmidt.
Wer unzufrieden mit der Entwicklung seiner
Rentenversicherung oder Lebensversicherung ist, kann auch prüfen lassen, ob ein
Widerspruch möglich ist. Das ist dann der Fall, wenn der Verbraucher nicht
ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten belehrt wurde. Nach einem
erfolgreichen Widerruf wird die Lebensversicherung oder Rentenversicherung
komplett rückabgewickelt, d.h. der Versicherte erhält seine gezahlten Beiträge
zurück.
Dieser Beitrag gibt die Sach- und Rechtslage
zum 26.12.2015 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können zu einer anderen
Sach- und Rechtslage führen.
Wenn es um die Verfolgung möglicher
finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter
Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben
Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste
auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre
Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften
Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben
können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu
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von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche
mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit
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Für die Prüfung von Ansprüchen aus
Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die
BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die
Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. A. Perabo-Schmid
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cp
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