Die Zukunft des geschlossenen Immobilienfonds Hannover Leasing Nr. 203 Substanzwerte Deutschland 7 bleibt weiter unklar. Das einzige Investitionsobjekt des Fonds war eine Büroimmobilie am Frankfurter Flughafen, die komplett an die inzwischen insolvente Imtech Deutschland vermietet war.
Zwar hat die Zech Gruppe den insolventen Gebäudeausrüster
übernommen. Ob er aber auch die Büros der Fondsimmobilie weiter nutzen wird,
ist unklar. Offenbar wird derzeit im Großraum Frankfurt nach neuen Büroräumen
gesucht, berichtet „Fonds professionell“ online. Möglich, dass für die
Fondsimmobilie neue Mieter gesucht werden müssen. Dem HL 203 Substanzwerte Deutschland
7 könnten geringere Einnahmen drohen. „Ob sich dann die Kalkulation und die
prospektierten Erwartungen noch realisieren lassen, ist ungewiss.
Möglicherweise müssen sich die Anleger aber auf finanzielle Verluste
einstellen“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Perabo-Schmidt.
Hannover Leasing hatte den Fonds HL 203 Substanzwerte
Deutschland 7 im Jahr 2011 aufgelegt. Das Geld der Anleger floss in eine neue
Büroimmobilie nahe des Frankfurter Flughafens. Für die Anleger verlief die
Beteiligung auch erfreulich. Das Gebäude war komplett vermietet. Allerdings war
die Imtech Deutschland der einzige Mieter. Das könnte sich nun rächen. Denn
nach der Insolvenz des Unternehmens könnten Leerstände oder geringere
Mieteinnahmen drohen. „Allerdings hätten die Anleger in den Beratungsgesprächen
auch über die Risiken der Kapitalanlage informiert werden müssen“, erklärt Dr.
Perabo-Schmidt. So werden mit den Fondsanteilen in der Regel unternehmerische
Beteiligungen erworben – mit entsprechenden unternehmerischen Risiken. „Unterm
Strich bedeutet das für die Anleger, dass der Totalverlust ihrer Einlage drohen
kann. Wurden sie über das Totalverlustrisiko und weitere Risiken nicht
ausführlich aufgeklärt, kann das Ansprüche auf Schadensersatz ausgelöst haben“,
so Dr. Perabo-Schmidt.
Darüber hinaus hätte die vermittelnde Bank auch ihre
Rückvergütungen offen legen müssen. Nach der Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofs müssen diese sog. Kick-Backs zwingend offen gelegt werden,
damit der Anleger die Möglichkeit hat, das Provisionsinteresse der Bank zu
erkennen, ehe er sich für eine Beteiligung entscheidet. Wurden die Anleger über
die Kick-Backs im Unklaren gelassen, kann das ebenfalls den Anspruch auf
Schadensersatz begründen.
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich
immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass
eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen
gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier zu der BSZ e.V.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. A. Perabo-Schmidt
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.11. 2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
Cp
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