Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB meldet, mehren sich die schlechten Nachrichten für die Anleger von GarantieHebelPlan ’08 Premium Vermögensaufbau AG & Co. KG (GarantieHebelPlan ’08 ). Seit einigen Monaten ist für die Anleger nun klar: Die Beteiligung GarantieHebelPlan ’08 muss aufgrund des Beschlusses der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 12.08.2015 abgewickelt werden.
Was bedeutet das nun für die Anleger?
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann ein Totalverlust der bisher
eingezahlten Einlagen nicht ausgeschlossen werden. Ob GarantieHebelPlan ’08
über Vermögen verfügt, welches am Ende an die Anleger ausgezahlt werden kann,
muss nun erst einmal durch den Abwickler geprüft werden.
Welche Risiken bestehen für die Anleger über das
Verlustrisiko der bereits gezahlten Einlagen hinaus?
„Wie uns aufgrund der Angaben vieler geschädigter Anleger
bekannt ist, haben einige Anleger hohe Beteiligungen, teilweise im fünf- bis
sechsstelligen Bereich, gezeichnet, die Einlage hierzu jedoch nicht sofort
erbracht, sondern nur in Form von monatlichen Ratenzahlungen, die über einen
Zeitraum von bis zu 30 Jahren erfolgen sollten,“ so BSZ e.V.
Anlegerschutzanwältin Aylin Pratsch die bereits eine Vielzahl der geschädigten
Anleger vertritt.
„Anleger, die ihre Einlage aufgrund der gewählten
Konstruktion der Ratenzahlung noch nicht vollständig erbracht haben, laufen
momentan nicht nur Gefahr, das eingezahlte Kapital zu verlieren. Es besteht
darüber hinaus das Risiko, auch in Höhe der ausstehenden Differenz nachträglich
zu haften, sollte der Abwickler aufgrund ausstehender Forderungen diese Gelder
einfordern müssen“, so Rechtsanwältin Aylin Pratsch weiter.
Welche Möglichkeiten bestehen nun für die Anleger?
Die Rechtsanwälte empfehlen geschädigten Anlegern von
GarantieHebelPlan ’08 , eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte
Kanzlei aufzusuchen und sich hinsichtlich möglicher Schadensersatzansprüche
beraten zu lassen. Nach Information von CLLB wurden anscheinend viele Anleger
völlig falsch über die Sicherheit der Geldanlage GarantieHebelPlan ’08
aufgeklärt. Hierzu bedarf es dringender anwaltlicher Beratung, um Ansprüche
prüfen zu lassen, die sich hieraus ergeben können.
Ansprüche können sich sowohl gegen die Anlageberater, die
diese Beteiligung vermittelt haben, als auch gegen weitere juristische und
natürliche Personen richten, die insbesondere in den Vertrieb und die Grundstruktur
der GarantieHebelPlan ’08 eingebunden waren.
Die BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte von CLLB vertreten
bereits eine Vielzahl von Anlegern, um deren Schadensersatzansprüche unter
anderem gegen Anlageberater, Gründungsgesellschaften und die Treuhandgesellschaft
geltend zu machen. Hierbei haben die Rechtsanwälte auch bereits Urteile zu
Gunsten geschädigter Anleger der GarantieHebelPlan ’08 erwirkt. In anderen
Fällen konnten Vergleiche für geschädigte Anleger der GarantieHebelPlan ’08
geschlossen werden. Gegenwärtig laufen auch noch diverse Verfahren vor
verschiedenen Gerichten. Weitere Klagen werden von der Kanzlei vorbereitet.
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich
immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass
eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen
gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
GarantieHebelPlan – Fonds.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Aylin Pratsch
Direkter Link zum Kontaktformular:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.11. 2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
cllbpra
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