Montag, November 23, 2015

DEIKON: Gute Schadensersatzchancen! Achtung: Mögliche Verjährung Ende 2015!

Mehrere positive Urteile gegen Sicherheitentreuhänderin der 2. und 3. Anleihe. Prozessfinanzierer finanziert! Achtung: Es droht  Verjährung Ende 2015!

Die BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner konnte, worauf der BSZ e.V. bereits hingewiesen hat, mehrere positive Urteile gegen die Sicherheitentreuhänderin der 2. und 3. Anleihe, die Kanzlei CMS Hasche Sigle, vor dem 6., 9. und 16. Zivilsenat des OLG Düsseldorf auf Schadensersatz erstreiten (ein Fall ist auch inzwischen rechtskräftig, andere Fälle sind noch nicht rechtskräftig und befinden sich gerade beim BGH). Es gibt auch inzwischen mit der Gegenseite konkrete Vergleichsgespräche gibt für Anleger der 2. und 3.-Deikon-Anleihen.

Betroffene Deikon-Anleger sollten sich aber darüber im Klaren sein, dass Schadensersatzansprüche eventuell nicht mehr lange geltend gemacht werden können, denn zum Jahresende 2015 droht Verjährung einzutreten – aufgrund der Verjährungsvorschriften der §§ 195, 199 BGB.

Hiernach tritt Verjährung nach 3 Jahren ab Kenntnisnahme vom Schaden und Schädiger ein, was immer im Einzelfall überprüft werden muss.

Bei der 2. Deikon-Anleihe, die im Jahr 2006 ausgegeben wurde, wird sowieso aufgrund der 10-jährigen Höchstverjährungsvorschrift im Jahr 2016 Verjährung eintreten, und zwar nicht erst zum Jahresende, sondern unter dem Jahr.

Auch ein renommierter Prozessfinanzierer konnte inzwischen für die Zusammenarbeit gewonnen werden. Dieser Prozessfinanzierer hat sich inzwischen dazu bereit erklärt, Fälle für Anleger, die die 2. und/oder 3. Anleihe erworben haben, ab einem Streitwert von 30.000,- € zu finanzieren.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: „Die Chancen für Anleger der 2. und 3. DEIKON-Anleihen, gegen die Sicherheitentreuhänderin erfolgreich Schadensersatzansprüche geltend zu machen, schätzen wir als gut ein."

Tätig werden sollten nach Ansicht der Kanzlei Dr. Späth & Partner vor allem Anleger der 2. und 3. DEIKON-Anleihen, die die Anleihen bis Ende 2008 erworben haben und entweder rechtsschutzversichert sind und über 15.000,- € Zeichnungssumme haben, oder nicht rechtsschutzversichert sind ab ca. 30.000,- € Zeichnungssumme. Denn diese Anleger können aufgrund der Zusage des Prozessfinanzierers völlig ohne Kostenrisiko tätig werden und ihre Ansprüche geltend machen.

Anleger der 2. und 3. Deikon-Anleihen sollten keine Zeit mehr verlieren, um ihre Ansprüche überprüfen zu lassen. Aufgrund der zum Jahresende 2015 drohenden Verjährung ist Eile geboten.

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Deikon.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Direkter Link zum Kontaktformular:

Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.11. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
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