Der geschlossenen Schiffsfonds Fehn Flottenfonds Schiffahrts GmbH & Co. KG leidet stark unter den Auswirkungen der Finanzkrise. Der Markt für Frachten ist in weiten Bereichen von sinkende Charterraten und einen allgemeinen Rückgang der Nachfrage gekennzeichnet. Der geschlossenen Schiffsfonds Fehn Flottenfonds Schiffahrts GmbH & Co. KG leidet noch unter den Auswirkungen der Finanzkrise.
Der geschlossenen Schiffsfonds Fehn
Flottenfonds Schiffahrts GmbH & Co. KG leidet stark unter den Auswirkungen
der Finanzkrise. Der Markt für Frachten
ist in weiten Bereichen von sinkende Charterraten und einen allgemeinen Rückgang der Nachfrage
gekennzeichnet.
Die Fehn Flottenfonds Schiffahrts GmbH &
Co. KG ist ein sogenannter Dachfonds, der insgesamt fünf Schiffe bereedert. Die
in den Jahren 1993 bis 2008 erbauten General Cargo Schiffe
- MS Fehn Mistral,
- MS Fehn Antares,
- MS Fehn Castle,
- MS Fehn Sirius,
- MS Fehn Mirage
wurden zu einem Kaufpreis von insgesamt
11.240.000,00 € erworben.
Die Gesellschaft investierte jedoch
12.200.000,00 € eingeworbenes Eigenkapital und 19.800.000,00 € Fremdkapital.
Die Gesellschafter haben erstmals zum
31.12.2017 die Möglichkeit, sich durch eine Kündigung von der Gesellschaft zu
lösen.
Die ursprünglich geplanten Neubauschiffe MS
„Fehn Commander“, MS „Fehn Leader“ und MS „Fehn Century“ konnten nicht wie
geplant in Betrieb genommen werden.
Die aktuelle Situation befindet sich der
Fonds in einer deutlich angespannten wirtschaftlichen Situation. Kam es in den
Jahren 2007 und 2008 noch zu prospektierten Ausschüttungen, bleiben diese seit
2009 vollständig aus. Es wird nunmehr von einem Sanierungskonzept der
Gesellschaft gesprochen.
Sinkende Charterraten unterhalb der
prospektierten Werte aufgrund eines Rückganges der Nachfrage und eines
insgesamt schwierigen Marktes zeichnen die Lage. Es hinken vier der nunmehr
fünf Schiffe hinter den Tilgungsverpflichtungen bei der Bank hinterher. Im
Jahre 2010 wurde ein Soll von ca. 1,5 Mio. € verzeichnet. Als Grund hierfür
wird die Finanzmarktkrise angeben, welche zu einem rückläufigen Frachtvolumen
geführt habe.
Als Lösung der Probleme wurde angedacht, dass
9 % der Ausschüttungen wieder zurückgezahlt werden und 5 % Neukapital angelegt
wird. Ob sich dieses Sanierungskonzept durchsetzt, erscheint fragwürdig. Die
Kapitalgeber sind verunsichert.
Oft wurde Anlegern der Eindruck vermittelt,
dass eine Geldanlage in einen geschlossenen Fonds eine sichere Sache sei. Dies
ist nicht richtig. Die Beteiligung an einer Gesellschaft in Form einer GmbH
& Co. KG stellt eine unternehmerische Beteiligung dar, die mit einem Totalverlust
des eingebrachten Kapitals enden kann.
In vielen Fällen werden Anleger auch bei
einer finanziellen Schieflage des Fonds zunächst mit prospektierten
Ausschüttungen bei Laune gehalten. Worüber sich jedoch viele Anleger nicht
Bewusst sind ist, dass Fondsgesellschaften u.U. gewinnunabhängige
Ausschüttungen zurückfordern.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im März
2013 entschieden, dass
Fondsgesellschaften an die Anleger ausgezahlte gewinnunabhängige Ausschüttungen
nur unter besonderen Voraussetzungen zurückfordern können (BGH
Urteil/Pressemitteilung 13.03.2013). Diese Ent-scheidung ist für Anleger auf
den ersten Blick von großer Bedeutung.
Ob dies auch auf Ihrem Einzelfall zutrifft
und ob Ihnen darüber hinaus ggf. auch Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter
Beratung gegen Ihren damaligen Berater zustehen, sollten Sie von einem
Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht prüfen lassen.
Weitere Schadensersatzansprüche können Ihnen
z.B. auch dadurch entstanden sein, dass die beratende Bank nicht über die an
sie ge-flossenen Provisionen (sog. Kick-Backs / Rückvergütungen) aufgeklärt
hat.
Wie der BGH in seiner gefestigten
Kick-Back-Rechtsprechung immer wieder klarstellte, ist eine Bank verpflichtet,
ihre Kunden ungefragt über Provisionen aufzuklären, die sie dafür bekommt, dass
der Kunde gerade diese bestimmte Beteiligung zeichnet. Nur so kann ein Kunde
einen möglichen Interessenkonflikt erkennen, ob seine Bank ihm die konkrete
Beteiligung empfiehlt, weil sie am besten in sein Finanz-konzept passt oder
weil das Institut eine Provisionen dafür erhält.
Aus Erfahrung bei vielen geschlossenen
Fondsbeteiligungen wurde oftmals der
Emissionsprospekt verspätet, d.h. erst bei Zeichnung, kurz davor oder gar nicht
übergeben. Der Anleger muss jedoch ausreichend Zeit erhalten, den Prospekt vor
Zeichnung zu studieren, ansonsten kann sich der Berater nicht allein auf die
darin enthaltenen Risikohinweise berufen.
Anleger geschlossener Beteiligungen, die ihr
eingesetztes Kapital gefährdet sehen oder schon geschädigt wurden, sollten sich
unbedingt fachkundigen Rechtsrat von einem Fachanwalt für Bank- und
Kapitalanlagerecht einholen.
- Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Schiffsfonds/ Fehn Flottenfonds“ beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine
BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 13. Mai 2013 wieder. Hiernach eintretende
Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer
anderen Einschätzung führen.
Khsteff