Mit Schreiben vom 29.04.2013 wurden zahlreiche Anleger des München - Fonds 2 angeschrieben, die im Jahre 2010 eine Vereinbarung über die Veräußerung und Abtretung der Rechte an der München - Fonds 2 Beteiligung abgeschlossen haben. Sie werden nunmehr vom Insolvenzverwalter aufgefordert, den vereinnahmten Kaufpreis zurückzuzahlen.
Im Jahre 2010 war Anlegern des München - Fonds 2 eine ,,Vereinbarung über die Veräußerung und die Abtretung von Rechten aus einem Registertreuhandvertrag über Kommanditanteile an der München - Fonds Projekt GmbH & Co. Investitions KG II" angeboten worden. Die Anleger hatten dadurch die Möglichkeit, ihre München - Fonds 2 Beteiligung an die Infraplan Gesellschaft für Infrastrukturplanung, Gewerbe - und Wohnbau mbh & Co. Betriebs KG zu verkaufen. Als Kaufpreis erhielten sie fast das gesamte eingesetzte Eigenkapital.
Die Vorstellung vieler Anleger, dass durch den Verkauf der Beteiligung das Kapitel München - Fonds 2 für sie abgeschlossen wäre, ist leider nicht zutreffend.
Der Insolvenzverwalter der Infraplan Gesellschaft für Infrastrukturplanung, Gewerbe - und Wohnbau mbh & Co. Betriebs KG fordert nunmehr den Kaufpreis von den Anlegern zurück. Er begründet dies damit, dass die Zahlung des Kaufpreises eine unentgeltliche Leistung darstelle, da die Rechte aus der übertragenen Fondsbeteiligung wertlos gewesen wären. Der Insolvenzverwalter meint daher, die Zahlungen anfechten zu können.
Ganz sicher scheint sich der Insolvenzverwalter seiner Sache aber nicht zu sein:
Denn der Insolvenzverwalter bietet jenen Anleger an, die bis 15.05.2013 auf sein Ansinnen eingehen, 20 Prozent des geforderten Betrages nachzulassen.
Nach Auffassung von Rechtsanwalt und BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die bereits zahlreiche München - Fonds 2 Anleger vertritt, ist es keineswegs eindeutig, dass die Forderung des Insolvenzverwalters in jedem Fall begründet ist. Anleger, die sich am München - Fonds 2 beteiligt haben und die sich nun diesen Rückforderungsansprüchen ausgesetzt sehen, ist daher zu raten, die Ansprüche prüfen zu lassen, so Rechtsanwalt Kainz weiter.
In diesem Zusammenhang sollte ggf. auch eine Prüfung erfolgen, ob Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen den Berater bzw. die Beratungsgesellschaft, die dem Anleger die Beteiligung empfohlen hat, in Betracht kommen. Der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte ist es bereits gelungen, München Fonds Anleger zu Schadenersatzzahlungen zu verhelfen.
- Für die Prüfung von Ansprüchen aus solchen Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft München Fonds gegründet. Es bestehen gute Gründe, die Interessen darin zu bündeln und prüfen zu lassen, und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz
Dieser Text gibt den Beitrag vom 03. Mai 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
cllbak
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