Samstag, Mai 04, 2013

WGF AG: BSZ e.V.-Vertrauensanwälte machen Schadensersatz geltend! Achtung: Es droht Verjährung!

Verjährung der Prospekthaftungsansprüche der Anleihe WGFH07 steht bevor. Verjährung z.B. durch kostengünstige Güteanträge hemmen. Vermittlerhaftung prüfen!


Am 08.04.2013 fanden im Düsseldorfer Congress Center die Gläubigerversammlungen für die Anleiheinhaber der diversen Anleihen der WGF AG statt, in denen es um die Wahl sog. „gemeinsamer Vertreter“ ging. Klar wurde in diesen Gläubigerversammlungen und bereits vorher, dass die Anleger erhebliche Einbußen hinnehmen müssen in Höhe von teilweise deutlich über 50 % des Anlagekapitals, schlimmstenfalls sogar in Höhe von über 80 %.

Viele Anleger haben nicht damit gerechnet, sondern waren der Meinung, mit den Hypothekenanleihen der WGF AG eine sichere, grundbuchlich abgesicherte Anlage zu tätigen, bei der nur geringe Verlustrisiken bestehen würden. Ein verhängnisvoller Irrtum, wie sich nun zeigt.

Die Anleger können nicht nur im Insolvenzverfahren ihren Schaden kompensieren, sondern auch veruschen, Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen geltend machen, und zwar zum einen Prospekthaftungsansprüche im engeren Sinne gegen die Prospektverantwortlichen, aber auch gegen die Berater/Vermittler der Anlage aus Prospekthaftung im weiteren Sinne. Bei diversen Anleihen sind Prospekthaftungsansprüche im engeren Sinne bereits verjährt, wie A0LDUL, WGFH04, WGFH05, aber auch WGFH06, bei der Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne vor kurzem, am 26.04.2013 verjährt sind.

Aus diesem Grunde haben die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte inzwischen für Anleger der Anleihe WGFH06 die ersten Güteanträge gegen die Prospektverantwortlichen zur Verjährungshemmung eingelegt, auch erste Klagen sind in Vorbereitung. BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner hierzu: „Unserer Ansicht nach enthält der Verkaufsprospekt zur Anleihe WGFH06 zahlreiche Prospektfehler, er ist zu optimistisch dargestellt und stellt die wahre Situation unserer Ansicht nach nicht richtig dar. Wir sind daher optimistisch, gegen die Prospektverantwortlichen erfolgreich Schadensersatzansprüche geltend machen zu können. Eventuell könnte hier auf die D & O-Versicherungen der Verantwortlichen zugegriffen werden.“

Da bei der  Anleihe WGFH07 am 17.09.2013 Verjährung der Prospekthaftungsansprüche im engeren Sinne eintritt, sollten auch Anleger dieser Anleihe rechtzeitig über verjährungshemmende Maßnahmen, z.B. in Form eines kostengünstigen verjährungshemmenden Güteantrages nachdenken.

Teilweise haben Anleger, denen die Anlage vermittelt worden ist, auch die Chance, im Wege der Vermittlerhaftung gegen die Vermittler der Anlage vorzugehen. Nach Erkenntnissen der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte dürfte dies ca. 15 - 20 % der Anleger betreffen. Auch diverse Banken wie DAB-Bank, comdirect Bank, u.a. haben die Anleihen der WGF AG vertrieben. Diese Anleger haben teilweise noch deutlich länger Zeit, Schadensersatzansprüche gegen den jeweiligen Vermittler der Anlage geltend zu machen, da bei der Vermittlerhaftung teilweise 3 Jahre ab Kenntnisnahme Zeit bleibt, um Schadensersatz-Ansprüche geltend zu machen. Dies muss aber immer im Einzelfall geprüft werden, da teilweise auch in diesen Fällen bereits Verjährung eingetreten ist. Auch hier können teilweise Schadensersatzansprüche erfolgreich geltend gemacht werden, wenn die Beratung fehlerhaft war.

Auch, sofern bei der Beratung von den Banken erhaltene Rückvergütungen, sog. „Kick-backs,“ verschwiegen wurden, können laut aktueller BGH-Rechtsprechung erfolgreich Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, die auf die vollständige Rückabwicklung der Beteiligung gerichtet sind.

Fazit: Anleger haben also teilweise die Möglichkeit, ihren Schaden über das Insolvenzverfahren hinaus zu kompensieren.



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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

Dieser Text gibt den Beitrag vom 04. Mai  2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.




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