Montag, Mai 13, 2013

Der geschlossenen Schiffsfonds Fehn Flottenfonds leidet noch unter den Auswirkungen der Finanzkrise.

Der geschlossenen Schiffsfonds Fehn Flottenfonds Schiffahrts GmbH & Co. KG leidet stark unter den Auswirkungen der Finanzkrise. Der Markt für Frachten ist in weiten Bereichen von sinkende Charterraten und einen allgemeinen Rückgang der Nachfrage gekennzeichnet.  Der geschlossenen Schiffsfonds Fehn Flottenfonds Schiffahrts GmbH & Co. KG leidet noch unter den Auswirkungen der Finanzkrise.


Der geschlossenen Schiffsfonds Fehn Flottenfonds Schiffahrts GmbH & Co. KG leidet stark unter den Auswirkungen der Finanzkrise.  Der Markt für Frachten ist in weiten Bereichen von sinkende Charterraten und  einen allgemeinen Rückgang der Nachfrage gekennzeichnet.

Die Fehn Flottenfonds Schiffahrts GmbH & Co. KG ist ein sogenannter Dachfonds, der insgesamt fünf Schiffe bereedert. Die in den Jahren 1993 bis 2008 erbauten General Cargo Schiffe

- MS Fehn Mistral,

- MS Fehn Antares,

- MS Fehn Castle,

- MS Fehn Sirius,

- MS Fehn Mirage

wurden zu einem Kaufpreis von insgesamt 11.240.000,00 € erworben.

Die Gesellschaft investierte jedoch 12.200.000,00 € eingeworbenes Eigenkapital und 19.800.000,00 € Fremdkapital.

Die Gesellschafter haben erstmals zum 31.12.2017 die Möglichkeit, sich durch eine Kündigung von der Gesellschaft zu lösen.

Die ursprünglich geplanten Neubauschiffe MS „Fehn Commander“, MS „Fehn Leader“ und MS „Fehn Century“ konnten nicht wie geplant in Betrieb genommen werden.

Die aktuelle Situation befindet sich der Fonds in einer deutlich angespannten wirtschaftlichen Situation. Kam es in den Jahren 2007 und 2008 noch zu prospektierten Ausschüttungen, bleiben diese seit 2009 vollständig aus. Es wird nunmehr von einem Sanierungskonzept der Gesellschaft gesprochen.

Sinkende Charterraten unterhalb der prospektierten Werte aufgrund eines Rückganges der Nachfrage und eines insgesamt schwierigen Marktes zeichnen die Lage. Es hinken vier der nunmehr fünf Schiffe hinter den Tilgungsverpflichtungen bei der Bank hinterher. Im Jahre 2010 wurde ein Soll von ca. 1,5 Mio. € verzeichnet. Als Grund hierfür wird die Finanzmarktkrise angeben, welche zu einem rückläufigen Frachtvolumen geführt habe.

Als Lösung der Probleme wurde angedacht, dass 9 % der Ausschüttungen wieder zurückgezahlt werden und 5 % Neukapital angelegt wird. Ob sich dieses Sanierungskonzept durchsetzt, erscheint fragwürdig. Die Kapitalgeber sind verunsichert.

Oft wurde Anlegern der Eindruck vermittelt, dass eine Geldanlage in einen geschlossenen Fonds eine sichere Sache sei. Dies ist nicht richtig. Die Beteiligung an einer Gesellschaft in Form einer GmbH & Co. KG stellt eine unternehmerische Beteiligung dar, die mit einem Totalverlust des eingebrachten Kapitals enden kann.

In vielen Fällen werden Anleger auch bei einer finanziellen Schieflage des Fonds zunächst mit prospektierten Ausschüttungen bei Laune gehalten. Worüber sich jedoch viele Anleger nicht Bewusst sind ist, dass Fondsgesellschaften u.U. gewinnunabhängige Ausschüttungen zurückfordern.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im März 2013  entschieden, dass Fondsgesellschaften an die Anleger ausgezahlte gewinnunabhängige Ausschüttungen nur unter besonderen Voraussetzungen zurückfordern können (BGH Urteil/Pressemitteilung 13.03.2013). Diese Ent-scheidung ist für Anleger auf den ersten Blick von großer Bedeutung.

Ob dies auch auf Ihrem Einzelfall zutrifft und ob Ihnen darüber hinaus ggf. auch Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung gegen Ihren damaligen Berater zustehen, sollten Sie von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht prüfen lassen.

Weitere Schadensersatzansprüche können Ihnen z.B. auch dadurch entstanden sein, dass die beratende Bank nicht über die an sie ge-flossenen Provisionen (sog. Kick-Backs / Rückvergütungen) aufgeklärt hat.

Wie der BGH in seiner gefestigten Kick-Back-Rechtsprechung immer wieder klarstellte, ist eine Bank verpflichtet, ihre Kunden ungefragt über Provisionen aufzuklären, die sie dafür bekommt, dass der Kunde gerade diese bestimmte Beteiligung zeichnet. Nur so kann ein Kunde einen möglichen Interessenkonflikt erkennen, ob seine Bank ihm die konkrete Beteiligung empfiehlt, weil sie am besten in sein Finanz-konzept passt oder weil das Institut eine Provisionen dafür erhält.

Aus Erfahrung bei vielen geschlossenen Fondsbeteiligungen wurde  oftmals der Emissionsprospekt verspätet, d.h. erst bei Zeichnung, kurz davor oder gar nicht übergeben. Der Anleger muss jedoch ausreichend Zeit erhalten, den Prospekt vor Zeichnung zu studieren, ansonsten kann sich der Berater nicht allein auf die darin enthaltenen Risikohinweise berufen.

Anleger geschlossener Beteiligungen, die ihr eingesetztes Kapital gefährdet sehen oder schon geschädigt wurden, sollten sich unbedingt fachkundigen Rechtsrat von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht einholen.



BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
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Telefon: 06071-9816810

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 13. Mai  2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Khsteff

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