Erste mündliche Verhandlungen zu den Klagen der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte fanden statt! Achtung! Es droht Verjährung! Verjährung durch Güteantrag hemmen!
Etwas über 1 Jahr nach der Insolvenz der
Solar Millennium AG hat die juristische Aufarbeitung gegen die Verantwortlichen
begonnen: Die BSZ e.V.-Vertrauenskanzleien haben bereits vor einigen Monaten
Dutzende Klagen für Anleger der Inhaberschuldverschreibungen der Solar Millennium
AG gegen die Verantwortlichen vor dem zuständigen Landgericht Nürnberg-Fürth
eingereicht, unter anderem teilweise gegen die Vorstände, die
Vertriebsgesellschaft, Solar Millennium Invest AG, aber auch gegen andere
Verantwortliche.
Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte machen unter
anderem Ansprüche gegen die Verantwortlichen aus Prospekthaftung im engeren
Sinne, aber auch aus Prospekthaftung im weiteren Sinne geltend. Erste Termine
zur mündlichen Verhandlung haben vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth bereits
statt gefunden, z.B. für die von der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth
Rechtsanwälte betreuten Verfahren am 22.02.2013 sowie am 07.03.2013.
BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: „Zunächst die schlechte
Nachricht: Die 10. Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth wird unsere
Klagen gegen die Verantwortlichen, die am 22.02.2013 verhandelt wurden,
vermutlich abweisen, hier werden wir prüfen, in Berufung zu gehen. Ganz anders
jedoch, und dies ist die gute Nachricht, die 6. Zivilkammer: Diese hat in
diversen Verfahren, die am 07.03.2013 verhandelt wurden, angedeutet, einige von
uns verklagte Prospektverantwortliche zu verurteilen. Die Urteile sind in den
nächsten Wochen bzw. Monaten zu erwarten.
Nach unserer Ansicht sind die
Verkaufsprospekte zu den Anleihen der Solar Millennium AG teilweise fehlerhaft
und enthalten Prospektfehler, was die Anleger zu Schadensersatzansprüchen berechtigt.
Wir freuen uns, dass zumindestens die 6. Zivilkammer des Landgerichts
Nürnberg-Fürth unsere Ansicht zu teilen scheint.“
Doch Eile ist geboten, da bei der
Geltendmachung von Prospekthaftungsansprüchen kurze Verjährungsfristen gelten:
1 Jahr ab Kenntnisnahme, spätestens jedoch 3 Jahre ab der ersten
Veröffentlichung des Verkaufsprospektes, verjähren Ansprüche aus
Prospekthaftung im engeren Sinne unwiderruflich. Da immer im Einzelfall geprüft
werden muss, wann die Ansprüche im Einzelnen verjähren, bei manchen Anleihen
bereits Verjährung eingetreten ist und bei anderen Anleihen der Solar Millenium
AG in Kürze Verjährung einzutreten droht, empfiehlt sich die rasche Prüfung
durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, ob
Schadensersatzsansprüche noch erfolgreich geltend gemacht werden können.
Für die Anleihen, die 2010 und 2011 von Solar
Millennium heraus gegeben wurden, können voraussichtlich noch Ansprüche aus
Prospekthaftung im engeren Sinne geltend gemacht werden, allerdings droht auch
hier in den nächsten Wochen Verjährung einzutreten, was immer im Einzelfall
geprüft werden muss.
Dr. Späth hierzu: „Anleger sollten
berücksichtigen, dass die Verjährung auch durch einen kostengünstigen
Güteantrag bei einer staatlich anerkannten Gütestelle wirksam gehemmt werden
kann, so dass zunächst Zeit gewonnen wird.“
- Geschädigte Solar Millennium-Anleger können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „Solar Millennium“ anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine
BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
Dieser Text gibt den Beitrag vom 10. 03. 2013
wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht
berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen
Beurteilung führen.
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