Freitag, März 08, 2013

SiC Processing GmbH: Insolvenzverfahren eröffnet.

Anleihegläubiger sollten Forderungen anmelden und haben über gemeinsamen Vertreter zu entscheiden. Schadensersatzansprüche für Anleger wahrscheinlich.


Das Ringen um die Zukunft der SiC Processing GmbH geht in die nächste Runde: Am 1. März 2013 hat das Amtsgericht Amberg das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SiC eröffnet (Az. 261 IN 515/12) und alle Gläubiger aufgefordert, bis 24. März 2013 beim Sachwalter ihre Insolvenzforderungen anzumelden. Gleichzeitig hat die SiC Processing GmbH darüber informiert, dass vom 18. bis 20. März 2013 die Anleihegläubiger darüber abstimmen sollen, ob für sie eine Münchner Firma als gemeinsamer Vertreter bestellt wird. Angesichts der Kürze der Zeit, sollten Anleger sich über ihre Optionen nunmehr schnell Klarheit verschaffen.

Hierzu BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte: ,,Anleger sollten auf jeden Fall ihre Forderungen aus den SiC-Anleihen beim Sachwalter anmelden, andererseits droht der Verlust der Rechte aus diesen Anleihen. Ferner sollten Anleiheinhaber sich überlegen, ob sie für die Bestellung des vorgeschlagenen gemeinsamen Vertreters stimmen. Die Bestellung eines solchen ist eigentlich sinnvoll.

Konkret muss man sich aber auch überlegen, ob die vorgeschlagene Münchner Firma G&P GmbH & Co. KG für diese Rolle geeignet ist. Wir lassen uns im Moment für unsere Anleger-Mandanten deren Pläne zur Restrukturierung der SiC Processing GmbH erläutern. Da sind noch einige Fragen zu klären. Darüber hinaus prüfen wir bereits für eine ganze Reihe von Anleihegläubigern Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne. Unsere Recherchen haben ergeben, dass der Anleiheprospekt der SiC wohl nicht vollständig war hinsichtlich der wirtschaftlichen Risikopositionen der SiC, was ja auch letztlich zur Schieflage der SiC geführt hat. Hier bieten sich Ansatzpunkte für Anleihegläubiger, um ihren Schaden ersetzt zu verlangen. Anleihegläubiger sollten sich daher an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um ihre Rechte anmelden und Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen."

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte ist bereits seit über 10 Jahren erfolgreich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und insbesondere mit Schuldverschreibungen, wie im Fall SiC Processing GmbH, vertraut (z.B. Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Estate, Global Swiss Capital AG, Solar Millenium, BKN biostrom, DEIKON GmbH). Vertreten wurden hierbei über 1000 Anleger, die Verluste mit Anleihen erlitten haben. Es konnten bereits zahlreiche Erfolge für Anleger erzielt werden.
  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft  SIC Processing gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft   beizutreten. 

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                    

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth                     

Dieser Text gibt den Beitrag vom 08. 03. 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen. 
drwspä

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