Montag, März 04, 2013

WGF Westfälische Grundbesitz- und Finanzverwaltung AG. AG Düsseldorf eröffnet Insolvenzverfahren.

Anlegerschutzanwälte der BSZ e.V. Interessengemeinschaft ,,WGF-Anleihen"  vertreten geschädigte Anleger! Wie bereits mitgeteilt, hat die WGF Westfälische Grundbesitz- und Finanzverwaltung AG (WGF AG) beim Amtsgericht Düsseldorf einen Insolvenzantrag gestellt. Wie das AG Düsseldorf nunmehr mitteilte, wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Der bisher bestellte vorläufiger Sachwalter, Herr Rechtsanwalt Prof. Rottunde wurde als Sachwalter bestätigt.


Inzwischen haben sich bereits mehrere hundert Anleger rechtlichen Beistand gesucht. Von der Insolvenz betroffen sind nach Angaben der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte sowohl Kleinanleger, die ihr mühsam erspartes Geld sicher anlegen wollten, als auch institutionelle Anleger, die ebenfalls keine Verlustrisiken eingehen wollten.

Aufgrund der nun erfolgten Verfahrenseröffnung können die Anleger nunmehr ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  CLLB weist darauf hin, dass nur angemeldete Forderungen bei einer möglichen späteren Verteilung der Insolvenzmasse berücksichtigt werden.

Zwischenzeitlich kristallisiert sich auch heraus, dass viele Privatanleger aufgrund der Beratung ,,ihrer Bank" WGF-Anleihen erworben haben. Auffallend oft berichten Anleger, dass die WGF-Anleihen als absolut sicher verkauft wurden. Die Aussage ,,mündelsicher" erfolgte in vielen Fällen offensichtlich völlig undifferenziert und unabhängig von der Frage, welche konkrete Anleihe Gegenstand des Beratungsgespräches war.

In Fällen, in denen der Anleiheerwerb auf eine Beratung zurückzuführen ist, sollten die Anleger, die sich fehlerhaft beraten fühlen, unbedingt das Bestehen von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Kapitalanlageberatung von einer spezialisierten Kanzlei prüfen lassen. Ein darauf gestützter Schadensersatzanspruch ist grundsätzlich darauf gerichtet, den Anleger so zu stellen, wie er ohne die fehlerhafte Beratung stehen würde. Im konkreten Fall bedeutet das, dass der Anleger die einbezahlten Gelder zurückerlangt und im Gegenzug die Rechte aus der Anleihe an die beratende Bank bzw. die Beratungsgesellschaft übertragen kann.

Unabhängig davon sollten die Erwerber von WGF-Anleihen eine spezialisierte Kanzlei mit der Interessenvertretung im Insolvenzverfahren beauftragen. Auch wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abzusehen ist, welchen Fortgang das Insolvenzverfahren nehmen wird, sollte eine ordnungsgemäße Interessenvertretung bereits möglichst frühzeitig erfolgen.

Die Anlegerschutzanwälte der BSZ e.V. Interessengemeinschaft ,,WGF-Anleihen"  prüfen zwischenzeitlich auch die einzelnen Emissionsprospekte auf ihre Richtigkeit. Nach der Rechtsprechung müssen die Emissionsprospekte den interessierten Anleger vollständig und richtig über die der jeweiligen Kapitalanlage innewohnenden Risiken aufklären. Andernfalls sind die Prospektverantwortlichen verpflichtet, Schadensersatz zu leisten.

Die Anlegerschutzanwälte raten somit den Anlegern der WGF AG, die sich fehlerhaft beraten bzw. fehlerhaft aufgeklärt fühlen, eine spezialisierte Anwaltskanzlei zu konsultieren.
  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft ,,WGF-Anleihen" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                                                      
                                                                                                                             
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Steffen Liebl                       
                          
Dieser Text gibt den Beitrag vom 04. 03.  2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

cllblbl

Keine Kommentare: