Medico Nr. 34, 37 und Fundus Baubetreuung Forum Köpenick Immobilien-Anlagen 32 KG: LG Rottweil verurteilt Bonnfinanz zum Schadensersatz!
In dem von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Rötlich Rechtsanwälte Fachanwälte
erstrittenen Urteil vom 27.02.2013 hat die 6. Zivilkammer des Landgerichts
Rottweil die Bonnfinanz Aktiengesellschaft für Vermögensberatung und
Vermittlung zum Schadensersatz und damit zur Rückabwicklung der Beteiligungen
an den Medico Fonds Nr. 32 und 37 sowie Fundus 32 verurteilt.
Im zugrunde liegenden Fall wurde der Klägerin
von den Anlageberatern der Bonnfinanz AG eine Beteiligung am Medico Fonds Nr.
32, 37 und Fundus 32 empfohlen.
Das Landgericht Rottweil geht völlig
selbstverständlich vom Vorliegen eines Beratungsvertrages aus. Als Zeuge wurde
der damalige Berater vernommen. Der Berater hatte nach der Überzeugung des
Gerichts den Kläger beraten, denn dieser verfügte über keine Erfahrungen mit
Kapitalanlagen der vorliegenden Art und wollte eine sichere Geldanlage zum
Vermögensaufbau im Sinne einer Altersvorsorge. Der Zeuge bestätigte dies
indirekt, da er die Beteiligung damals dahingehend beschrieben hatte, daß diese
"eine gute Rendite abwerfe und eine langfristige Anlage der Altersvorsorge
diene".
Die Aufklärungs- und Beratungspflichten
wurden im entschiedenen Fall nicht hinreichend erfüllt.
Nach der Beweisaufnahme sah es das
Landgericht Rottweil als erwiesen an, daß der Berater den Kläger nicht über
Risiken informiert und die Prospekte nicht rechtzeitig übergeben hatte.
Durch die Beweisaufnahme konnte festgestellt
werden, daß es dem Kläger damals um die Altersvorsorge ging und er dieses dem
Berater auch mitgeteilt hatte. Der Kläger hätte über ein mögliches
Wiederaufleben der Haftung durch Einlagenrückgewähr ebenso aufgeklärt werden
müssen wie über das Risiko der Verpflichtung zum Verlustausgleich bei
Ausscheiden aus der Gesellschaft.
Die Beratungsfehler waren nach Ansicht des
Landgerichts Rottweil auch kausal für den Schaden. Der Kläger kann sich auf den
Grundsatz aufklärungsrichtigen Verhaltens berufen. Die Ansprüche des Klägers
sah das Landgericht Rottweil auch nicht als verjährt an. Dem Kläger kann keine
grob fahrlässige Unkenntnis oder Kenntnis vorgeworfen worden.
Da keine Verjährung eingetreten ist, reichte
dies für eine Verurteilung auch hinsichtlich der im Wege des Schadensersatz
geltend gemachten erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen aus, die der Kl. für
das Darlehen erbracht hatte, welches ihm vom Berater zur Finanzierung des Fonds
empfohlen worden war. Verwirkt sind die Ansprüche ebenfalls nicht.
Allerdings wurden die Ausschüttungen, die der
Kläger erhalten hat, in Abzug gebracht. Steuervorteile sind aber, so das
Landgericht Rottweil, nicht anzurechnen! So wurde die Bonnfinanz zum
Schadensersatz Zug um Zug gegen Abtretung der Rechte des Klägers aus den
Fondsbeteiligungen verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
- Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Medico Fonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und derInteressengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Dr. Inge Rötlich
Dieser Text gibt den Beitrag vom 02. März
2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht
berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drirö
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