Der Druck auf die Anleger steigt damit weiter! Die Gütestelle erwartet in einer Reihe von Verfahren eine Rückäußerung bis zum 18.03.2013!
Die ALAG Auto Mobil GmbH & Co. KG (nachfolgend ALAG) hatte bereits im Jahr 2012 damit begonnen, in großer Zahl die Anleger auf Zahlung von u.a. rückständigen Einlagen zu verklagen. Viele - bislang verschonte - Anleger erhielten nunmehr von einer durch die ALAG beauftragten Gütestelle einen Güteantrag übersandt, im Rahmen dessen die ALAG erneut die rückständigen Einlagen bzw. teilweise auch zukünftige Ratenzahlungen geltend macht. Den Anlegern wurde häufig eine sehr kurze - bis zum 18.03.2013! laufende - Frist zur Rückäußerung gesetzt!
,,Hintergrund des Güteverfahrens dürfte die drohende Verjährung des behaupteten Rückforderungsanspruches der ALAG zum 31.12.2012 sein. Da im Jahr 2009 die Liquidation der atypisch stillen Gesellschaft der jeweiligen Anleger an der ALAG beschlossen wurde, musste die ALAG bis Ende des Jahres 2012 verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen" erklärt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Stefan Hösler von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.
Durch die rechtzeitige Einreichung eines inhaltlich ausreichenden Güteantrages bei einer anerkannten Gütestelle kann die Hemmung der im Rahmen des Güteantrages geltend gemachten Ansprüche erreicht werden. Die verjährungshemmende Wirkung des Güteverfahrens tritt grundsätzlich für die Dauer des Güteverfahrens selbst sowie für weitere sechs Monate ein, gerechnet ab dem Zeitpunkt, zu welchem das Scheitern des Güteverfahrens festgestellt wurde.
,,Sollte das Güteverfahren scheitern, ist damit zu rechnen, dass die ALAG vor Ablauf der verjährungshemmenden Wirkung die rückständigen Einlagen bzw. teilweise auch die zukünftigen Ratenzahlungen von den Anlegern im Rahmen eines Klageverfahrens geltend macht." erklärt Rechtsanwalt Hösler weiter.
Nach Auffassung der auf das Rechtsgebiet des Kapitalanlagerechts spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte ergeben sich nach einer ersten Durchsicht einiger der eingereichten Güteanträge Anhaltspunkte dafür, dass teilsweise durch diese Güteanträge u.U. keine verjährungshemmende Wirkung der durch die ALAG geltend gemachten Zahlungsforderung erreicht werden konnte.
Anleger, welche einen Güteantrag der ALAG erhalten haben, sollten vor Ablauf der durch die Gütestelle gesetzten Frist gegebenenfalls durch einen auf den Bereich des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen, ob es sinnvoll ist das Güteverfahren durchzuführen oder sich erläutern zu lassen, welche Handlungsoptionen bestehen.
- Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft " ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG " gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Stefan Hösler
Dieser Text gibt den Beitrag vom 07. 03. 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.
cllbhös
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