Montag, Februar 25, 2013

Solen AG: Anleihegläubiger sollen auf Zinsen verzichten, Anleger besorgt.

BSZ gründet Interessengruppe ,,Solen AG". Die Solen AG informiert in einer ad-hoc-Mitteilung vom 19. Februar 2013, dass sie Anleihegläubigern vorschlagen möchte, auf Zinsen zu verzichten. Dafür lädt sie zu einem Treffen an den Geschäftssitz nach Meppen. Anleger sind verunsichert und befürchten den nächsten Zahlungsausfall in der Solarbranche.


Die Solen AG ist ein herstellerunabhängiger Systemanbieter von Solar-Anlagen. Das Unternehmen plant, erstellt und vertreibt europaweit und in Nordamerika Photovoltaik-Anlagen sowohl für Freiflächen als auch im In- und Aufdachsegment von der Hausanlage bis zur industriellen Großanlage und übergibt diese schlüsselfertig an institutionelle sowie private Investoren und Betreiber. Zusätzlich agiert die Solen AG als Betreiber von Photovoltaikkraftwerken.

Vorstand und Aufsichtsrat der Solen AG haben beschlossen, in einer am 8. März 2013 in Meppen sattfindenden Gläubigerversammlung  über einen teilweisen Zinsverzicht der Anleihegläubiger abstimmen zu lassen. Beabsichtigt ist ein einmaliger Verzicht auf 75 % der Zinsen für den Zeitraum vom 8. April 2012 bis zum 7. April 2013. Der Verzicht sei notwendig, um die laufende Restrukturierung nicht zu gefährden. Zwar könne die am 8. März fällige Zinszahlung geleistet werden, dann sei allerdings die Fortführung des Unternehmens gefährdet. Denn, so die Solen AG, eine vollständige Zahlung der Zinsen würde unter Umständen zu einer Gefährdung der künftigen Zahlungsfähigkeit führen, weil die Solen AG dann nicht mehr über ausreichende Mittel zur Fortführung des Geschäftsbetriebs verfügen würde. Mit anderen Worten: Es besteht akute Insolvenzgefahr, ohne den Verzicht müsste das Unternehmen wohl den Gang zum Insolvenzgericht antreten. Der Markt für Mittelstandsanleihen, der wenig älter als zwei Jahre alt ist, erlebt  nun seinen sechsten Zahlungsausfall.

Hierzu BSZ e.V.- Vertrauensanwalt Dr. Späth: ,,Die Solen AG muss in der Gläubigerversammlung ihr Finanzkonzept ausführlich und schlüssig erläutern und darlegen, dass ihr Restrukturierungskonzept schlüssig ist. Dieses muss auf vernünftigen und nachvollziehbaren Zahlen beruhen, der Bau eines Wolkenkuckucksheims bringt nichts. Die rosarote Brille gehört abgesetzt. Der Vorstand behauptet, dass die Restrukturierungsmaßnahmen greifen, das wollen wir im Detail dargelegt sehen. Zudem können die Liquiditätsprobleme nicht allein zulasten der Anleihegläubiger gehen, - auch andere Gläubiger, z.B. die Banken müssen einen Beitrag leisten. Dann können Anleger darüber nachdenken, ob sie dem Vorschlag der Solen zustimmen und auf über 1,5 Millionen Euro verzichten. Alternativ kann die Anleihe gekündigt werden. Sie ist kündbar zum 8. April 2014 zu 102,00%, zum  8. April 2015 zu 101,00%. Die Schuldverschreibung ist am 8. April 2016 fällig.  Anleger sollten zur Wahrnehmung ihrer Rechte einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kontaktieren oder einer Anlegergemeinschaft beitreten."

Gemäß der Emissionsbedingungen der Anleihe (ISIN DE000A1H3M96, WKN A1H3M9), die derzeit mit einen Nennbetrag von EUR 27.548.000,00 valutiert, müssen am 8. April 2013 insgesamt 2.066.100,00 Euro an Zinsen (7,5% ) für den Zeitraum vom 8. April 2012 bis zum 7. April 2013 an Gläubiger gezahlt werden. Ein Ende der Solarkrise ist bislang nicht in Sicht. Die Bundesregierung will die Einspeisevergütung weiter absenken, die Billigkonkurrenz aus Asien drückt die Preise und der Solar-Markt ist in einer andauernden Konsolidierungsphase. Die Marktchancen von Solen dürften sich in absehbarer Zeit also kaum verbessern.
  • Zur Wahrung der Rechte von Anleihegläubigern der Solen AG hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft ,,Solen AG" gegründet. Solen-Anleger können dieser Interessengemeinschaft beitreten.

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Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 25.02.2013 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.

Sonntag, Februar 24, 2013

S&K-Gruppe: Gegen Zeitschrift „Finanzwelt“ wird nun auch ermittelt.

Anleger sollten Ruhe bewahren und können sich BSZ-Interessengruppe „S&K-Gruppe“  anschließen. Das Handelsblatt meldet Durchsuchungen im Zusammenhang mit der Zeitschrift „Finanzwelt“. Deren Chefin Dorothee S. wird verdächtigt, durch schöngefärbte Berichterstattung die Betrügereien der S&K-Gruppe unterstützt zu haben. Im Gegenzug soll sie hohe Honorare bekommen haben.


Zwischenzeitlich bestehen zudem Befürchtungen, dass Fonds der SHB, DCM, United Investors, S&K Sachwerte und von Midas betroffen sein könnten. Für Anleger besteht jedoch kein Grund zu übereiltem Aktionismus.

Im Anlagebetrugsfall der S&K-Gruppe wird inzwischen befürchtet, dass weitere Fonds in Mitleidenschaft gezogen wurden. Die S&K-Gruppe steht im Verdacht, Anlagegelder bei anderen Fonds zur Aufrechterhaltung ihres Schneeballsystems abgesaugt zu haben. Es geht wohl u.a. um die SHB Innovative Fondskonzepte AG und die FIHM Fonds und Immobilien Holding München AG (ehemals SHB AG), um die früher zum Münchener Deinböck-Fondskonzern DCM Deutsche Capital Management AG gehörenden DCM Verwaltungs GmbH und die DCM Service GmbH und den Hamburger Fondsinitiator United Investors Emissionshaus GmbH sowie die Midas Management AG. Anleger dieser Fonds machen sich daher große Sorgen und wollen wissen, was nun zu tun ist.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth hierzu: „Es besteht kein Anlass für Anleger in vorschnellen Aktionismus zu verfallen. Anleger, die meinen sie könnten betroffen sein, sollten zum einen die Berichterstattung in der Presse verfolgen. Zum anderen sollten Anleger in Ruhe Ihre Fonds-Unterlagen zusammenstellen und sich überlegen, rechtliche Beratung einholen.

In den nächsten Wochen werden Anlager-Anwälte Einsicht nehmen in die staatsanwaltlichen Ermittlungsakten und in Ruhe Maßnahmen für Anleger planen. Bei der Auswahl eines Anwalts sollten Anleger darauf achten, dass es sich um einen Spezialisten handelt. Dies kann man z.B. daran erkennen, dass der zu beauftragende Anwalt ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ist und über einschlägige Erfahrung in betrügerischen Kapitalanlagefällen verfügt. Informationen dazu findet man auf der Webseite des jeweiligen Anwalts.

Falls im Wohnort des Anlegers ein solcher Anwalt nicht zu finden ist, so ist das kein Problem. Heutzutage werden Unterlagen und Schriftsätze per E-Mail und  Fax versandt, Besprechungen finden am Telefon statt. Ein typischer Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkrecht berät und vertritt heutzutage Anleger aus ganz Deutschland, völlig ortsungebunden.

Bevor Anleger einen Anwalt kontaktieren, können Sie auch zunächst einer Interessengruppe für Anleger beitreten, so genauere Informationen bekommen und sich mit anderen Betroffenen austauschen. Diese Interessengruppen findet man über das Internet. Vorsichtig sollten Anleger immer dann sein, wenn sie mit Slogans wie „Wir holen ihr Geld zurück“, „Garantiert“ oder ähnlichem geködert werden. Das ist unseriös.“

Sollte es sich bestätigen, dass weit mehr als die nur unmittelbar zur S&K-Gruppe gehörenden Fonds vom Anlageskandal betroffen sind, würde sich die Höhe des Schadens und die Zahl der geschädigten Anleger erheblich ausweiten.  Es könnten dann in der Tat mehrere 10.000 Anleger geschädigt sein und der Schaden würde mehrere hundert Millionen Euro betragen.

Der BSZ e.V. bündelt über eine Geschädigtengemeinschaft die Anlegerinteressen
     
  • Fünf  führende Anlegerschutzkanzleien  vertreten die betroffenen Anleger der genannten Fonds und der S&K-Unternehmensgruppe. Wegen der Dimension des angerichteten Schadens stehen betroffenen Anlegern in der BSZ Interessengemeinschaft ,,S&K Gruppe" fünf führende deutsche Anlegerschutzkanzleien – darunter auch die Kanzlei des Autors dieses Beitrags - zur Seite. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft b eizutreten.


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Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 24.02.2013 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.

Samstag, Februar 23, 2013

S&K-Gruppe: Staatsanwaltschaft sieht dringenden Tatverdacht für groß angelegten Betrug

Nach der von der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main eingeleiteten Durchsuchungsaktion gegen Verantwortliche der S&K-Gruppe kommen immer mehr Details ans Tageslicht. Dem Vernehmen nach sollen Anlegergelder in großem Umfang zweckentfremdet worden sein. Die Zahl der Geschädigten gehe in die Tausenden. Selten war das mediale Echo im Anschluss an eine Durchsuchung so groß wie im Fall der S&K-Gruppe.


Staatsanwaltschaft sieht dringenden Tatverdacht

Nach den bisherigen Ermittlungen habe sich „ein dringender Tatverdacht dahingehend ergeben, dass von den Hauptverantwortlichen der genannten beiden Firmengruppen in gemeinsam abgestimmter Vorgehensweise ein über Jahre planmäßig und groß angelegtes Betrugssystem installiert wurde“, so eine Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main vom 19.02.2013. Was da in sachlichem Juristendeutsch mitgeteilt wird, ist nichts Geringeres als der Vorwurf eines groß angelegten Betrugsmodells. Die Staatsanwaltschaft spricht von einem Schneeballsystem, bei dem sich ein extrem hoher Schaden im dreistelligen Millionenbereich mit mehreren Tausend geschädigten Anlegern abzeichne. So soll das Geld einer Vielzahl von Kapitalanlegern vornehmlich für den „extrem aufwändigen und exzessiven Lebensstil der Beschuldigten, für die Anschubfinanzierung, den Aufbau und die hohen laufenden Kosten von eigenen und verbunden Unternehmen sowie für zweckwidrige Objektfinanzierungen verwendet worden sein. Sogar von Vermögensverschiebungen an Familienangehörige der Beschuldigten ist die Rede.

Schadensausmaß derzeit kaum abschätzbar

Sollte sich der dringende Tatverdacht der Staatsanwaltschaft bestätigen, dürfte es sich bei S&K um einen der größten Betrugsskandale in Deutschland handeln. Das tatsächliche Ausmaß des Schadens ist derzeit aber nicht abschätzbar. „Zu groß ist die Anzahl der zur S&K-Gruppe gehörenden Unternehmen, zu vielschichtig sind die Vertriebswege, über die Anleger für die unterschiedlichen Beteiligungsangebote aus dem Dunstkreis der S&K-Gruppe geworben wurden“, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Berkemeier aus der auf das Bank- und Kapitalmarktanlagerecht spezialisierten Anwaltskanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte in Tübingen, der bereits im vergangenen Jahr in mühevoller Kleinarbeit ein Organigramm über die einzelnen Unternehmen sowie die untereinander bestehenden personellen und gesellschaftlichen Verflechtungen der S&K-Gruppe erstellt, um besser zu verstehen, was genau da von Frankfurt aus aufgezogen wird. Erste Bedenken an der Seriosität der S&K-Gruppe stellten sich ein, nachdem Gerüchte über einen ausschweifenden Lebenswandel in den Medien erschienen.

Schadenersatzansprüche prüfen lassen

Nachdem die Staatsanwaltschaft in großem Umfang Vermögenswerte sicherstellen konnte, sollten die betroffenen Anleger sobald wie möglich durch einen versierten Rechtsanwalt prüfen lassen, ob und gegen wen im Einzelfall Schadenersatzansprüche bestehen. Dies hat nichts mit sinnloser Hektik oder übertriebener Eile zu tun. Denn nur bei zeitnaher Einschaltung eines Fachanwaltes kann dieser in aller Ruhe die Interessen der geschädigten Anleger optimal vertreten und die richtigen Anspruchsgegner identifizieren. Geschädigte S&K-Anleger vermeiden so auch die Fehleinschätzung von Ergebnissen aus dem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren.

Der BSZ e.V. bündelt über eine Geschädigtengemeinschaft die Anlegerinteressen
     
  • Fünf  führende Anlegerschutzkanzleien  vertreten die betroffenen S&K-Kapitalanleger. Wegen der Dimension des angerichteten Schadens stehen betroffenen Anlegern in der BSZ Interessengemeinschaft ,,S&K Gruppe" fünf führende deutsche Anlegerschutzkanzleien zur Seite. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Foto:  Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Peter-A. Berkemeier

Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 23.02.2013 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.

Freitag, Februar 22, 2013

Die Versprechungen der S & K Gruppe/Deutsche S & K Sachwerte Nr.2 GmbH & Co. KG

Nach den zahlreichen Mitteilungen der letzen Tage bezüglich der S & K-Gruppe und zahlreicher involvierter Fondsunternehmen und Unternehmensgruppen, als auch der United Investors Fondsvertriebsgesellschaft GmbH & Co. KG, haben sich nun erster Betroffene Anleger bei den Vertrauensanwälten des BSZ e.V. gemeldet.


Ein Kunde der S& K hatte noch mit Datum von 30.11.2012 eine Beitrittserklärung und einen Treuhandauftrag an der "Deutsche S & K Sachwert Nr.2  GmbH & Co. KG" unterzeichnet. Die Beteiligung wurde als solider Fonds ohne weitere Risiken angeboten. Auffällig im Rahmen der Vermittlung war jedoch, dass seitens eines Geschäftsführers, welche wohl nicht mehr für die S & K/United Inverstors tätig ist, Zusagen gemacht wurden, welche nicht eingehalten werden konnten. Wie berichtet wird, ist dieser Geschäftsführer Ende 2012 aus dem Unternehmen ausgeschieden.

Der betroffene Anleger hatte dann umgehend versucht telefonisch die gemachte Zusage geltend zu machen. Dem Anleger wurde nämlich zugesichert, dass er im Falle einer Überweisung der Zeichnungssumme zum 29.11.2012 bezüglich eines Beitritts zum "Deutsche S & K Sachwert Nr. GmbH & Co.KG Fonds" bereits für den Dezember 2012 ausschüttungsberechtigt sei. Kurios hieran ist, dass die Zeichnung des Fonds tatsächlich erst einen Tag nach der Überweisung erfolgte. Wie sich im Nachhinein herausstellte, meldete sich wenig Tage später die Treuhänderin, nämlich die United Inverstors Treuhand GmbH, und teilte mit, dass die Zahlung verspätet eingegangen sein und der Betroffene nunmehr erst im Jahr 2013 ausschüttungsberechtigt sei. Auf der Grundlage dieses Sachverhaltes wurden die Vertrauensanwälte des BSZ e.V., die Kanzlei BHP - Bouchon Hemmerich und Partner, mit der Prüfung von Kündigungs- und Ausstiegsmöglichkeiten als auch der Geltendmachung  von Schadenersatzansprüche beauftragt.

Bereits im Jahre 2011 waren Anleger an die Kanzlei herangetreten, welche von der S & K Gruppe und United Inverstors dahingehend beraten wurden, bereits solide angesparte Versicherungsguthaben aufzulösen und in zahlreiche Fonds der S & K Gruppe zu investieren. Wie bereits den Medienbericht zu entnehmen war, gehörten zur S & K Gruppe zum Beispiel die S & K Assets GmbH, die Deutsche S &  K Sachwerte-AG und die S & K Holding GmbH. Daneben sind auch Firmen wie zum Beispiel das Emissionshaus SHB und DCM genannt worden. Dies könnte zur Folge haben, dass unter gewissen Voraussetzungen auch Anleger dieser Fonds betroffen sein könnten.

Betroffene Anleger sollten daher insbesondere im Hinblick auf die unklaren Vermögensverhältnisse der S & K Gruppe/United Inverstors und der ungewissen Zukunft tätig werden.

"Berufen sich einige Verbraucherzentralen und Medien, wie z.B. in einem Artikel des Handelsblatt, darauf, dass geschädigte Anleger "nicht gleich zu einem Anwalt rennen" sollten, so muss dem widersprochen werden.

Hat nämlich die Staatsanwaltschaft Gelder sichergestellt, werden diese nicht etwa wie bei einer Insolvenz gleichermaßen an die Betroffene verteilt. Vielmehr erhält nur der geschädigte Anleger etwas von einem Kapital zurück, welcher z.B. einen dinglichen Arrest beantragt hat oder aber Schadenersatzansprüche geltend gemacht hat. Auch läuft bei einem "Abwarten" die Verjährung weiter, was sicher nicht im Sinne der geschädigten Anleger ist, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Adrian Wegel der Kanzlei BHP Bouchon Hemmerich & Partner aus Frankfurt am Main.

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Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 22.02.2013 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.

Donnerstag, Februar 21, 2013

S&K-Gruppe: Betrugsverdacht weitet sich aus!

Fonds der SHB, DCM, United Investors, S&K Sachwerte und von Midas könnten betroffen sein. Anleger schließen sich der BSZ-Interessengruppe ,,S&K-Gruppe" an!


Im Anlagebetrugsfall der S&K-Gruppe weiten sich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft aus und weitere Fondshäuser wurden durchsucht. Grund ist, dass die S&K-Gruppe in den vergangenen Monaten bei mehreren Fondshäusern die Unternehmensleitung übernommen hatte. Nun befürchtet die Staatsanwaltschaft Frankfurt, dass S&K von diesen Fonds Anlagegelder abgepumpt hat, um so ihr Schneeballsystem aufrecht zu erhalten.

Sorgen muss man sich wohl um die SHB Innovative Fondskonzepte AG und die FIHM Fonds und Immobilien Holding München AG (ehemals SHB AG) machen, um die früher zum Münchener Deinböck-Fondskonzern DCM Deutsche Capital Management AG gehörenden DCM Verwaltungs GmbH und die DCM Service GmbH und den Hamburger Fondsinitiator United Investors Emissionshaus GmbH sowie die Midas Management AG. Das Vorgehen der S&K-Gruppe zum Absaugen der Anlagegelder war wohl bei allen Fonds ähnlich.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth hierzu: ,,Zunächst übernahm die S&K-Gruppe mehrheitlich die Anteile an den jeweiligen Fonds-Unternehmensgruppen oder den Muttergesellschaften der Fonds. Im nächsten Schritt wechselte die S&K die vormalige Geschäftsführung aus und übertrug die wesentlichen Geschäftsführungsbefugnisse auf nahestehende Personen.  Nachdem so die Fonds unter Kontrolle gebracht waren, wurde deren Geschäftsstrategie neu ausgerichtet: Dazu gehörte insbesondere, dass freie Anlegergelder nunmehr in Immobilien der S&K-Gruppe investiert wurden; in Immobilien mit wohl zweifelhafter Werthaltigkeit.

Auf diese Weise, so der Verdacht, haben die S&K-Vorstände Stephan Schäfer und Jonas Köller ihre Schrottimmobilien aus dem S&K Portfolio in andere Fonds verschoben. Beispielhaft zeigt sich dieses Vorgehen bei SHB Fonds oder den Fonds der Midas-Gruppe. Nach der Kontrollübernahme durch S&K im Herbst 2012 wurden die SHB-Anleger Anfang 2013 mit einem überraschenden Schreiben der neuen Fondsleitung aufgeschreckt: Die Situation mehrerer SHB-Fonds sei besorgniserregend, die wirtschaftliche Lage sei kritisch und weitreichende Veränderungen sein notwendig, z. B. eine Kapitalerhöhung , damit der neue Geschäftsführer dem jeweiligen Fonds beitreten könne sowie die Absetzung des bisherigen Fondsbeirats.

Bei der Midas-Gruppe wurde den Anlegern nach der Kontrollübernahme durch S&K im Jahre 2011 mitgeteilt, dass freie Fondsliquidität nunmehr in Immobilien der S&K-Gruppe investiert wird und nicht mehr, wie ursprünglich konzipiert, in deutsche Mittelstandsunternehmen.  Auf diesem Weg sind wohl massiv Anlegergelder in die S&K-Gruppe geflossen. Anlegern von Fonds, an denen direkt oder indirekt ein S&K-Unternehmen mitgewirkt hat, ist daher zu raten, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden oder einer Interessengruppe für Anleger anzuschließen, um ihre Rechte zu sichern. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat nämlich umfangreiche Vermögenswerte bei der S&K-Gruppe beschlagnahmt.

Nach Presseberichten könnten u.a. bei der SHB-Gruppe die Fonds SHB Fonds Fürstenfeldbruck und München, SHB Altersvorsorgefonds sowie SHB Renditefonds 6 betroffen sein.  Bei der Midas Management AG bestehen Sorgen u.a. für den Mittelstandsfonds Nr. 2 (Sparplan und Einmaleinlage), den Midas Mittelstandsfonds Nr. 3, den Midas Mittelstandsfonds Nr. 4 und Midas Mittelstandsfonds Nr. 5. Hinsichtlich des Fondsinitiators United Investors Emissionshaus GmbH hat man Befürchtungen für sämtliche Fonds.

Sollte es sich bewahrheiten, dass weit mehr als die nur unmittelbar zur S&K-Gruppe gehörenden Fonds vom Betrug betroffen sind, würde sich die Höhe des Schadens und die Zahl der geschädigten Anleger dramatisch ausweiten.  Es könnten weit mehr als die bisher genannten 1.000 Anleger geschädigt sein und der Schaden würde sich auf mehrere hundert Millionen Euro belaufen.

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S&K-Gruppe: Anleger von Fernsehsendern gesucht!

Bundesweite Razzia gegen S&K wegen Verdachts auf Anlagebetrug! Geschädigte Anleger schließen sich dem BSZ e.V. an. Mehrere Fernsehsender suchen betroffene Anleger der S & K-Gruppe. Interessenten können sich an den BSZ e.V. wenden. Geschädigte schließen sich im BSZ e.V. zusammen.


Im mutmaßlichen Anlagebetrugsfall S & K werden betroffene Anleger, die ihr Geld bei S & K angelegt haben, von mehreren deutschen Fernsendern gesucht. Interessierte Anleger, die Interesse daran haben, können sich an den BSZ e.V: wenden. Es wird von einigen TV-Sendern auch eine Aufwandsentschädigung bezahlt. Wie der BSZ e.V. bereits berichtete, wurden im ganzen Bundesgebiet ca. 130 Durchsuchungen mit über 1200 Ermittlern gegen die S & K-Gruppe durchgeführt.

Es wird gegen ca. 50 (!) Beschuldigte ermittelt, auch gegen mehrere Notare und Rechtsanwälte. Das Ermittlungsverfahren wird bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main geführt. Diese teilte mit, dass die Frankfurter Firmengruppe S&K und deren Vorständen Jonas Köller und Stephan Schäfer verdächtigt werden, zusammen mit einem Unternehmen aus Hamburg ein umfassendes Schneeballsystem aufgebaut zu haben. Anlegern versprachen die mutmaßlichen Betrüger sichere Anlagen und könnten so wohl einen Schaden in dreistelliger Millionenhöhe zu verantworten haben. Mehrere tausend Anleger dürften von den Vorgängen um die S &K-Gruppe betroffen sein.

S&K hat über Jahre zumeist gemischte Fonds unter die Anleger gebracht. Diese enthielten häufig Immobilien. Bereits in den vergangenen Wochen waren Zweifel an einzelnen Anlage-Portfolios und deren Werthaltigkeit laut geworden.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth hierzu: ,,Wir befürworten das harte Vorgehen von Polizei und Staatsanwaltschaft, denn es besteht der klare Verdacht, dass es sich nicht um ein seriöses Unternehmen handelte. Scheinbar hat die Staatsanwaltschaft auch schnell gehandelt, denn nach Justizangaben konnten bei S&K Vermögenswerte von über 100 Mio. Euro gesichert werden, darunter Bankkonten und Immobilien. Diese könnten für geschädigte Anleger als Haftungsmasse wegen Schadensersatzansprüchen dienen. Außerdem wird wohl gegen mehrere Dutzend Beschuldigte ermittelt, auch gegen Notare und Rechtsanwälte. Damit bestehen gute Aussichten auf eine ordentliche Haftungsmasse.

Betroffene Anleger sollten sich auf jeden Fall an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden oder einer Anleger-Schutzgemeinschaft beitreten, um ihre Ansprüche sichern zu lassen. Doch Eile ist geboten, da unter Umständen im Arrestverfahren vorgegangen werden muss und hier das Prioritätsprinzip gilt, d.h., wer zuerst kommt, mahlt zuerst."

Inzwischen wurden weitere unerfreuliche Details bekannt, nämlich, dass die S & K-Gruppe auch bei anderen Fonds beteiligt gewesen sein könnte, Medienberichten von gestern zufolge z.B. bei SHB, DCM sowie United Investors. Schlimmstenfalls könnten somit auch den Anlegern dieser Fonds, bei denen es sich ebenfalls um etliche tausend Anleger handeln könnte erhebliche Verluste drohen.

Die beiden Vorstände Köller und Schäfer wollten die S&K-Gruppe nach eigenen Angaben zum ,,führenden Real-Estate-Unternehmen in Deutschland" machen. Scheinbar wurde die Werthaltigkeit der Portfolio-Immobilien aber nicht durch Wertgutachten, sondern mit sog. Schadgutachten unterlegt. Zudem bestehen Zweifel bezüglich der behaupteten IHK-Bestellung gerade des Sachverständigen, der einen Großteil der Fonds-Immobilien bewertet hat. Zumindest ein Teil der Gutachten soll daher auch zu weit überhöhten Immobilienwerten kommen.

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Mittwoch, Februar 20, 2013

Centrosolar AG: Restrukturierung notwendig, Anleihen sollen in Aktien umgetauscht werden!

Anlegern drohen erhebliche Verluste. Anleihegläubiger bündeln ihre Interessen im BSZ e.V. Centrosolar muss wegen Finanzproblemen ein ehrgeiziges Restrukturierungsprogramm umsetzen und will dabei Anleihen über nominal 50 Millionen Euro in Aktien umwandeln. Anleihegläubiger sollen voraussichtlich schmerzhafte Verluste erleiden.


Das Solar-Unternehmen Centrosolar AG beabsichtigt, seine im BondM notierten Anleihen (ISIN DE000A1E85T1; WKN A1E85T) in börsennotierte Aktien (ISIN DE0005148506; WKN 514850) umzutauschen. Angesichts des Aktienkurses wird dies für Anleihegläubiger wohl ein Verlustgeschäft. Stand die Aktie im Mai 2006 noch bei rund 20,78 Euro, so notiert sie im Moment im Berlin Second Regulated Market (BSRM) noch bei ca. 1,07 Euro. Das bedeutet, dass der Markt die Centrosolar AG derzeit mit ca. 22,5 Millionen Euro bewertet. Das ist 45% der ausstehenden Anleihe über 50 Millionen Euro. Hinzu kommt, dass angesichts des Restrukturierungsbedarfs bei Centrosolar und des insgesamt schwierigen Marktumfelds in der Solar- und Photovoltaikindustrie ein Anstieg des Aktienkurses unwahrscheinlich erscheint. Eine weitere Absenkung der Einspeisevergütung ist beschlossene Sache. Fälligkeitstermin für die Rückzahlung der Anleihe ist 15. Februar 2016.

Hinzu treten Pläne des Centrosolar-Vorstands zur Kapitalstärkung: Das Unternehmen beabsichtigt die Aufnahme neuer Mittel im Wege einer Kapitalerhöhung mit Bezugsrechten. Nicht von Altaktionären bezogene Aktien sollen an neue Investoren platziert werden.

Die von Centrosolar gestern vorgelegten Finanzkennzahlen für 2012 sind allerdings enttäuschend und reizen Investoren nicht zum Einstieg: Obwohl der Absatz unverändert blieb, sank der Umsatz um 22% auf 228 Millionen Euro. Das Unternehmen macht den Preisverfall für Photovoltaik-Anlagen hierfür verantwortlich. Marktkenner erwarten, dass der Verfall anhalten wird. Die Netto-Finanzverschuldung lag zum Bilanzstichtag bei 90 Millionen Euro (Vorjahr 69 Mio. Euro). Dabei verfügte das Unternehmen zum 31.12.2012 über liquide Mittel in Höhe von 18,3 Millionen Euro (Vorjahr 25,9 Mio. Euro). Die Marge verschlechterte sich auf minus 8% bis minus 10% von minus 1,3% in 2011. Das würde wohl einen operativen Verlust von ca. 18 bis 23 Millionen Euro bedeuten. Endgültige Zahlen will Centrosolar am 28. März 2013 vorlegen.

Noch ist unklar, ob der beabsichtigte Anleihetausch einen Zahlungsausfall im technischen Sinne, also eine Insolvenz bedeutet. Solange das Unternehmen zu der geplanten Umtauschaktion keinen genaueren Angaben macht, kann dies nicht abschließend beurteilt werden. Klar scheint jedenfalls, dass nach den momentanen Restrukturierungsplänen Anleger der ersten Stunde besonders bestraft werden. So lag der Höchstkurs der Anleihe im Mai 2011 bei 102,35%, momentan ist er auf rund 32% gefallen.

Hierzu BSZ e.V.- Vertrauensanwalt Dr. Späth: ,,Die Restrukturierungsmaßnahmen von Centrosolar dürfen nicht auf dem Rücken der Anleihegläubiger umgesetzt werden. Das Unternehmen muss klar mitteilen, welche Einbußen die anderen Gläubiger bereit sind zu tragen. Bislang heißt es von Seiten des Unternehmens lediglich, dass die besicherten Finanzgläubiger - Banken und Leasinggeber - bereit seien, Zinsen und Tilgungen teilweise zu stunden und ihre Finanzierungen bis Ende 2014 zuzusagen.

Ein wirklicher Einschnitt ist das nicht. Gleiches gilt für die Führungskräfte: Auch diese wollen Teile ihre Vergütung nur stunden, nicht aber verzichten. Ganz anders ist jedoch die Unternehmensplanung für die Anleihegläubiger: Diese sollen verzichten und Einbußen sofort erleiden. Denn angesichts des niedrigen Aktienkurses ist kein Wert erhaltendes Verhältnis beim Umtausch der Anleihen in Aktien zu erwarten. Anleihegläubiger werden also durch den Umtausch unmittelbar verlieren. Und falls die Restrukturierung nach dem Umtausch doch scheitert und Centrosolar in die Insolvenz fällt, gehen die vormaligen Anleihegläubiger komplett leer aus: Denn die dann von ihnen gehalten Aktien sind im Insolvenzfall weitgehend wertlos.

Die besicherten Finanzgläubiger hingegen können nach dem geplanten Restrukturierungsmodell auch im Insolvenzfall ihre Forderungen werthaltig durchsetzen. Denn sie haben ja ihre Sicherheiten. Und die Führungskräfte erhalten im Insolvenzfall Insolvenzgeld bzw. werden üblicherweise mit Sonderzahlungen auf Treuhandkonten an Bord gehalten. Ein solches Restrukturierungsmodell geht also voll zulasten der Anleger und muss abgeändert werden. Um eine Änderung durchzusetzen, kann ich Anleihegläubigern nur dringend raten, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden oder sich zumindest einer Anlegerinteressengruppe anzuschließen. Die Erfahrung zeigt, dass Anleger ihre Rechte auch durchsetzten können, wenn sie sich gebündelt wehren."

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 20. Februar 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

DCM Renditefonds 14: Landgericht Heilbronn bestätigt Ausstieg

Das Landgericht Heilbronn hat mit rechtskräftigem Urteil vom 19.12.2012 festgestellt, dass die Beteiligungsverträge eines von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei von Buttlar Rechtsanwälte vertretenen Anlegers beendet sind. Weiterhin wurde die Fondsgesellschaft verurteilt, das Auseinandersetzungsguthaben auszurechnen und an den Kläger auszuzahlen.


Renditefonds! Welche Rendite?

Der DCM Renditefonds 14 ist ein geschlossener Fonds, der 2002 und 2003 als eine Art ,,Immobilienrente" verkauft wurde. Der Fonds investiere - so der damalige Vertrieb - in attraktive Großimmobilien in den Standorten Stuttgart und Hannover. Bonitätsstarke Mieter würden die Erträge sichern. Die Mieteinnahmen seien zudem durch langfristige Mietverträge und durch Mietgarantien gewährleistet. Die nicht ausgeschüttete Liquidität solle in einen Wertpapier-Spezialfonds investiert werden, wodurch ein erhebliches Wertpapiervermögen als Sicherheitspolster aufgebaut werden würde. Die Anlage sei weitgehend inflationsgesichert. Mit diesen vollmundigen Aussagen wurden mehr als 5.000 Anleger für den DCM Renditefonds 14 geworben.

Die Einlage konnte wie sonst üblich als Einmalzahlung erbracht werden. Alternativ konnte die Einlage aber auch in monatlichen Raten über einen Zeitraum von insgesamt 200 Monaten gezahlt werden. Als weitere Beteiligungsart war es außerdem möglich, zunächst nur die Hälfte der Einlage einzuzahlen. Die restlichen 50 % sollten bei dieser Thesaurierungsvariante durch Umbuchung der Ausschüttungen aus dem bereits eingezahlten Kapital erbracht werden.

Nach den zuletzt veröffentlichten Zahlen muss jedoch mit empfindlichen Verlusten gerechnet werden. So wurde der Fonds in der Thesaurierungsvariante Ende 2012 an der Fondsbörse Deutschland mit nur 38 % gehandelt. In der Ratensparvariante ist der Fonds sogar vom Handel ausgesetzt. Nach diesen Informationen ist eine positive Rendite ebenso unrealistisch wie eine Immobilienrente.

Ausstieg ist möglich

Der Fonds hat eine Laufzeit bis mindestens Ende 2024. Eine vorzeitige Kündigung ist zwar nach dem Gesellschaftsvertrag nicht vorgesehen. Wer aber die richtigen rechtlichen Maßnahmen ergreift, kann jederzeit aus dem Fonds aussteigen. Dies hat das Landgericht Heilbronn in einem Parallelfall mit Urteil vom 19.12.2012 bestätigt.

Der Ausstieg empfiehlt sich speziell für Anleger, die die Ratenzahlungsvariante gewählt haben und nicht mehr bereit sind, dem schlechten Geld noch gutes hinterher zu werfen.
  • Für die Prüfung derartiger Ansprüche hat der BSZ e.V. eine Interessengemeinschaft "DCM Renditefonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 20. Februar 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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S&K-Gruppe: Weitere Einzelheiten werden bekannt!

Nachdem der BSZ e.V. in den letzten Tagen bereits über die Vorkommnisse bei der S&K Firmengruppe aus Frankfurt am Main und die durch die Staatsanwaltschaft eingeleiteten Ermittlungsverfahren berichtet hat, kommen nun weitere Einzelheiten ans Licht.


Es besteht somit einmal mehr Anlass für die ca. 1.000 geschädigten Anleger, die über die S&K Firmengruppe vermittelten und abgeschlossenen Geschäfte durch Vertrauensanwälte des BSZ e.V., so unter anderem auch die Kanzlei BHP Bouchon Hemmerich & Partner Rechtsanwälte in Frankfurt am Main, überprüfen zu lassen.

Nach ersten Informationen laufen derzeit bei der Frankfurter Staatsanwaltschaft umfassende Ermittlungen an. Die beiden Gründer der Frankfurter Immobiliengruppe S&K wurden bereits in Untersuchungshaft genommen.

Diese Entwicklung kommt nicht von ungefähr. Bereits Ende Januar hatte das Magazin "Wirtschaftwoche" über die Aktivitäten der S&K-Gruppe aus Frankfurt am Main berichtet. Auch das "Manager Magazin Online" berichtete bereits über die Firmengruppe. Folge war und ist, dass an über 100 Orten bundesweit Durchsuchungsbeschlüsse erwirkt wurden und Konten sichergestellt wurden. Es handelt sich nach einer ersten Einschätzung der Vertrauensanwälte des BSZ e.V. um einen groß angelegten Kapitalanlagebetrug.

Noch vor wenigen Wochen hatte die S&K sogar juristische Schritte gegen einige Fachzeitschriften eingeleitet, welche bezweifelt hatten, dass bei der S&K-Gruppe 1.000 Mitarbeiter beschäftigt seien und Immobilienwerte in Höhe von € 1,7 Milliarden verwaltet werden würden. Dies dürfte nach ersten Einschätzungen nicht ansatzweise der Fall gewesen sein.

Kritisch zu überprüfen wird daher auch eine Meldung Ende des Jahres 2012 zu überprüfen sein, wonach die Münchener DCM AG eine Pressemitteilung herausgegeben haben soll, mit der sie darüber informierte, dass sie die Tochtergesellschaften DCM Service GmbH und DCM Verwaltungs GmbH bereits Mitte des Jahres verkauft habe. Käuferin soll die S&K Assets GmbH aus Frankfurt am Main, eine Gesellschaft der S&K Unternehmensgruppe gewesen sein.

Auch soll nach Presseberichten Ende vergangenen Jahres die S&K auch die Kontrolle über das Emissionshaus SHB sowie über das Management der SHB Immoblienfonds übernommen haben. 10.000 Anleger dürften im Laufe der Jahre einen mittleren bis hohen dreistelligen Millionenbetrag in die Fonds eingezahlt haben. Das SHB Fondsvolumen wird mit ca. € 1,8 Milliarden bewertet. Auch diesbezüglich wird die Übernahme durch die S&K kritisch zu hinterfragen sein.

Hinzu kommt auch, dass die Gesellschaft Sachwert & Partner S+P Management AG als Teil der S&K-Gruppe als Servicegesellschaft für die Asset Trust AG und die Deutsche Sachwert Emissionshaus AG fungiert haben soll. Hierbei handelte es sich wohl um ein umstrittenes Geschäft mit "gebrauchten Lebensversicherungspolicen". Auch hierin war die S&K-Gruppe involviert.

Noch im Oktober und Dezember 2012 gab die S&K-Gruppe vor, im Bereich Immobilien zu arbeiten und bot mit Vertragspartnern, zum Beispiel der Deutsche S&K Sachwert AG, attraktive Möglichkeiten für Investoren an. Es wurde auf die langjährige Erfahrung der Vorstände der S&K abgestellt. Man kaufe, so gab die S&K-Gruppe vor, überwiegend Immobilien aus Zwangsversteigerungen zu fairen Konditionen und würde diese dann gewinnbringend verwerten.

Aufgrund der aktuellen Entwicklung sollten geschädigte Anleger der S&K-Gruppe als auch der dazugehörigen Unternehmen nicht zögern, ihre Investitionen durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und die Vertrauensanwälte des BSZ e.V. prüfen zu lassen.  Dies insbesondere deshalb, da im Falle einer Falschberatung oder aber im Falle eines Kapitalanlagebetrugs Schadenersatzansprüche gegen die Verantwortlichen und Mitwisser geltend gemacht werden können.

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Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 20.02.2013 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.

S&K-Gruppe: Innovative Immobilienanlagen oder kriminelle Geldvernichtung?

Die Zahl der Negativberichte über die S&K-Gruppe nahm in den letzten Wochen deutlich zu. Immer lauter wurden die Stimmen, die vor den Anlageangeboten der S&K-Gruppe warnten. Nunmehr überschlagen sich die Ereignisse: Im Rahmen einer Großrazzia mit mehr als 1.000 Ermittlern im Einsatz sollen  unter anderem auch die Verantwortlichen der S&K-Gruppe, Jonas Köller und Stephan Schäfer, verhaftet worden sein. Der Vorwurf: Untreue und schwerer Betrug.


Negative Berichte

Immer wieder sorgte die sog. S&K-Gruppe aus Frankfurt am Main - allen voran die Unternehmensverantwortlichen Jonas Köller und Stephan Schäfer - für Schlagzeilen, doch nicht immer waren es positive Presseberichte. Mal wurde über ausgelassene Partys berichtet, garniert mit pikanten Fotos leicht bekleideter Damen vor Luxussportwagen, mal über eine Hausdurchsuchung bei Jonas Köller im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen einen mutmaßlichen Titelhändler. Dabei sollte es jedoch nicht bleiben. Seit Herbst des vergangenen Jahres mehrten sich Berichte, die ernsthafte Zweifel am Geschäftsgebaren der Verantwortlichen und an der Seriosität der S&K-Gruppe nährten.

Hausdurchsuchung und Haftbefehle

Das bunte Treiben der S&K-Verantwortlichen dürfte vorerst ein jähes Ende gefunden haben: Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat mit einer groß angelegten Razzia an mehreren Orten gleichzeitig zugeschlagen. Dem Vernehmen nach sollen 130 Wohnungen und Firmensitze in mehreren Bundesländern durchsucht und mehrere Personen verhaftet worden sein. Zu den verhafteten Personen sollen auch die beiden Verantwortlichen der S&K-Gruppe, Jonas Köller und Stephan Schäfer, gehören. Der von den Ermittlungsbehörden erhobene Vorwurf wiegt schwer: Verdacht der Untreue und des schweren Betruges.

Positive Selbstdarstellung
Auf ihrer Homepage war die S&K-Gruppe stets um ein seriöses Erscheinungsbild bemüht. Man erwerbe - so die Herren Schäfer und Köller - Immobilien zu günstigen Preisen aus Zwangsversteigerungen und kaufe bzw. verwerte notleidende Immobilienkredite. Das hierfür benötigte Kapital soll von Kapitalanlegern teils über Fondsanlagen der UNITED INVESTORS Emissionshaus GmbH und teils auf anderen Vertriebswegen - den Ankauf von Lebensversicherungen - eingesammelt worden sein. Durch die Umsetzung ihrer Geschäftsideen soll die S&K-Gruppe inzwischen - so das Branchenmagazin ,,finanzwelt" in seiner Ausgabe 04/2012 - einen Immobilienbestand im Volumen von EUR 180 Millionen (Stand April 2012) angehäuft haben. Dabei sollen die drei operativen Gesellschaften, die S&K Assets GmbH, die Deutsche S&K Sachwert AG und die S&K Holding GmbH laut ,,finanzwelt" ,,im Jahr 2011 nach Abzug aller Kosten einen Reingewinn in Höhe von rund EUR 5,8 Mio. erzielt" haben.

Mehr Schein als Sein?
Inwieweit die angeblichen Erfolge in Millionenhöhe mit den tatsächlichen Gegebenheiten übereinstimmen, ist für Außenstehende nicht nachprüfbar. Scheinbar um Transparenz bemüht, veröffentlichte die S&K Gruppe bereits vor Monaten auf ihrer Homepage eine Zusammenstellung über die angeblich gehandelten bzw. im Eigentum gehaltenen Immobilien. Es werden Fotos der Gebäude sowie Ablichtungen von Zuschlagsurkunden bzw. des Verkaufsnachweises gezeigt. Transparenz ist freilich etwas anderes: Die gescannten Dokumente sind mit Ausnahme der Bildbearbeitung über angebliche Erwerbs- bzw. Verkaufspreise nicht lesbar. Die Zweifel am tatsächlichen Geschäftsgebaren der Verantwortlichen von S&K dürften letztlich auch die Staatsanwaltschaft zu ihrem Vorgehen bewogen haben.

S&K-Anlagen auf den Prüfstand
Angesichts der aktuellen Entwicklung sollten die betroffenen Anleger ihr Engagement in der S&K-Gruppe prüfen lassen, ehe es zu spät ist. Dem Vernehmen nach soll die Staatsanwaltschaft erhebliche Vermögenswerte von mehr als 100 Millionen EURO für die Rückgewinnungshilfe zugunsten geschädigter Anleger gesichert haben. Die geschädigten Anleger sollten daher nach Ansicht des BSZ e.V. keine Zeit verlieren, um Schadenersatzansprüche zu überprüfen. Hierzu BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Steinhübel: ,,Wenn Vermögenswerte durch die zuständige Staatsanwaltschaft für die Rückgewinnungshilfe zugunsten geschädigter Anleger gesichert wurden, kann es besonders wichtig sein, möglichst schnell zu handeln. Insbesondere diejenigen Anleger, die im Rahmen des Verkaufs von Lebensversicherungen unmittelbar mit einem Unternehmen der S&K-Gruppe einen Vertrag abgeschlossen haben, sollten schnellstmöglich einen auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt aufsuchen." Aber auch in allen anderen Fällen empfiehlt es sich angesichts der aktuellen Entwicklung, eine Rückabwicklung der S&K-Kapitalanlage zu prüfen.

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Dienstag, Februar 19, 2013

S&K-Gruppe: Bundesweite Razzia gegen S&K wegen Verdachts auf Anlagebetrug!

Geschädigte Anleger schließen sich im BSZ e.V. zusammen! Eine Hiobsbotschaft für Anleger kommt von der Frankfurter Firmengruppe S&K: Bei bundesweiten Razzien seien mehrere Beschuldigte in Haft genommen Geschädigte Anleger schließen sich im BSZ e.V. zusammen! Eine Hiobsbotschaft für Anleger kommt von der Frankfurter Firmengruppe S&K: Bei bundesweiten Razzien seien mehrere Beschuldigte in Haft genommen worden. Über 1000 Anleger sollen geprellt sein, der Schaden soll sich auf über 100 Mio. EUR belaufen!

Im Anlagebetrugsfall der S&K wird gegen ca. 50 (!) Beschuldigte ermittelt, auch gegen mehrere Notare und Rechtsanwälte. Das Ermittlungsverfahren wird bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main geführt. Diese teilte mit, dass die Frankfurter Firmengruppe S&K und deren Vorständen Jonas Köller und Stephan Schäfer verdächtigt werden, zusammen mit einem Unternehmen aus Hamburg ein umfassendes Schneeballsystem aufgebaut zu haben. Anlegern versprachen die mutmaßlichen Betrüger sichere Anlagen und haben so wohl einen Schaden in dreistelliger Millionenhöhe zu verantworten. Es seien im ganzen Bundesgebiet ca. 130 Durchsuchungen mit über 1200 Ermittlern durchgeführt worden.

S&K hat über Jahre zumeist gemischte Fonds unter die Anleger gebracht. Diese enthielten häufig Immobilien. Bereits in den vergangenen Wochen waren Zweifel an einzelnen Anlage-Portfolios und deren Werthaltigkeit laut geworden.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth hierzu: ,,Nachdem Medien in den vergangenen Tagen über einen protzigen Lebensstil der S&K-Eigentümer und Unstimmigkeiten bei Immobilien-Wertgutachten berichtet hatten, sind wir stutzig geworden. Denn dies war kein typisches Gebaren einer seriösen Anlagefirma. Scheinbar hat die Staatsanwaltschaft auch schnell gehandelt, denn nach Justizangaben konnten bei S&K Vermögenswerte von über 100 Mio. Euro gesichert werden, darunter Bankkonten und Immobilien. Diese könnten für geschädigte Anleger als Haftungsmasse wegen Schadensersatzansprüchen dienen. Außerdem wird wohl gegen mehrere Dutzend Beschuldigte ermittelt, auch gegen Notare und Rechtsanwälte. Damit bestehen gute Aussichten auf eine ordentliche Haftungsmasse. Betroffene Anleger sollten sich auf jeden Fall an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden oder zumindest einer Anleger-Schutzgemeinschaft beitreten, um ihre Ansprüche sichern zu lassen."

Die beiden Vorstände Köller und Schäfer wollten die S&K-Gruppe nach eigenen Angaben zum ,,führenden Real-Estate-Unternehmen in Deutschland" machen. Scheinbar wurde die Werthaltigkeit der Portfolio-Immobilien aber nicht durch Wertgutachten, sondern mit sog. Schadgutachten unterlegt. Zudem bestehen Zweifel bezüglich der behaupteten IHK-Bestellung gerade des Sachverständigen, der einen Großteil der Fonds-Immobilien bewertet hat. Zumindest ein Teil der Gutachten soll daher auch zu weit überhöhten Immobilienwerten kommen.



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Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 19.02.2013 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.

IVG Euroselect Vierzehn GmbH & Co KG ("The Gherkin") vom Handel an der Zweitmarktbörse ausgesetzt.

Es gibt neue Hiobsbotschaften für die Anleger des in Schieflage geratenen IVG Euroselect Vierzehn GmbH & Co KG, der am berühmten Londoner Bürogebäude THE GHERKIN beteiligt ist.


Seit geraumer Zeit befindet sich der Fonds wegen seiner teilweisen Finanzierung über ein CHF-Darlehen in Schwierigkeiten, da eine vereinbarte Beleihungswertgrenze nicht eingehalten wird. Jetzt wurde der Handel mit IVG Euroselect Vierzehn Beteiligungen an der Hamburger Zweitmarktbörse ausgesetzt. Es war als Grund zu erfahren, dass die Banken auf einer Umschuldung von CHF in GBP bestehen, was Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wegen der aktuellen Wechselkurse als Hiobsbotschaft wertet. Die Anleger sollen dieser Tage in einem Rundschreiben näher informiert werden.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte hat für diverse Anleger des Fonds bereits Klagen gegen die Commerzbank und die Deutsche Bank wegen fehlerhafter Anlageberatung eingereicht. Ziel der Kläger ist es, mittels der Schadensersatzklagen eine Rückabwicklung ihres Beteiligungserwerbs zu erreichen.

Die Landgerichte Wuppertal, Hanau, Köln, Frankfurt, Oldenburg und Lübeck haben dabei bereits Anlegern Recht gegeben und einen Anspruch auf Schadensersatz der Anleger wegen fehlerhafter Anlageberatung der vermittelnden Banken bejaht.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte empfiehlt allen betroffenen Anlegern zeitnah überprüfen zu lassen, ob sie korrekt beim Erwerb des Fonds beraten wurden oder aber ob auch in ihrem individuellen Fall Schadensersatzansprüche in Betracht kommen. In zahlreichen Fällen übernehmen vorhandene Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer solchen Anspruchsprüfung und ggf. Durchsetzung, erläutert Rechtsanwalt Bombosch weiter.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 19. Februar 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen  Beurteilung führen.

Lloyd Fonds LF 31 MS "Annabelle Schulte" trotz Sanierung insolvent: Anleger verlieren ihr Kapital


Mittlerweile hat die Lloyd Fonds AG vier insolvente Schiffsfondsgesellschaften zu verzeichnen. Bereits im Juni 2012 traf es den Fonds LF 31 MS Annabelle Schulte Shipping GmbH & Co. KG. Ob dies das Ende der Serie insolventer Schiffe bei Lloyd sein wird, ist offen.


Für die im vergangenen Jahr medienwirksam angekündigte Rettungsgesellschaft ,,Ocean 16", in welcher die Schiffsfonds des Hauses Lloyd zusammengefasst werden sollten, fand sich kein Kapitalgeber. Für die betroffenen Anleger führt die Insolvenz zumeist zum vollständigen Verlust ihrer Ersparnisse.

LF 31 MS Annabelle Schulte Shipping GmbH & Co. KG

Die 2003 aufgelegte Fondsgesellschaft MS Annabelle Schulte Shipping GmbH & Co. KG erwarb ein Vollcontainerschiff mit einer Kapazität von 2.602 TEU (1 TEU = 1 Standardcontainer). Die Finanzie-rung erfolgte über Anlegerkapital in Höhe von rd. EUR 13,7 Mio. sowie über Schiffshypothekendarlehen in Höhe von umgerechnet rd. EUR 21,3 Mio. Die Fondsgesellschaft plante mit konstanten und hohen Einnahmen aus der Vercharterung des Schiffs. Insoweit galt es neben den Schiffsbetriebskosten und dem Kapitaldienst für das Schiffshypothekendarlehen nicht zuletzt auch die Ausschüttungen an die Anleger von anfänglich 8 % pro Jahr zu finanzieren.

Von der Sanierung alsbald in die Insolvenz

Aufgrund des aus unserer Sicht ungesunden Verhältnisses des Anlegerkapitals zum Schiffshypothekendarlehen war der Lloyd Fonds MS ,,Annabelle Schulte" Fonds von Anfang an auf konstant hohe Chartereinnahmen angewiesen. In etwa zeitgleich mit dem Ausbruch der Finanzkrise 2009 fielen die Charterraten im Bereich der Containerschifffahrt aber in kürzester Zeit auf ein extrem niedriges Niveau. Hiervon blieb auch die MS Annabelle Schulte Shipping GmbH & Co. KG nicht verschont und musste bereits 2010 durch frisches Kapital in Millionenhöhe vor der Insolvenz gerettet werden. Allein das kurze Zeitfenster dieser Entwicklung verdeutlicht, wie empfindlich ein überwiegend durch Schiffshypothekendarlehen finanzierter Schiffsfonds auf den Verfall von Charterraten reagiert und in wirtschaftliche Not gerät, wenn die Chartereinnahmen nicht mehr ausreichen, um die Ausgaben für Schiffsbetrieb und Kapitaldienst zu decken. Die erfolgte Sanierung des Lloyd Fonds MS ,,Annabelle Schulte" war auch nicht von Nachhaltigkeit geprägt. Gerade mal rd. zwei Jahre nach der Fondssanierung ist das Ende der Fondsgesellschaft durch die Insolvenz besiegelt.

Totalverlust und Rückzahlung von Ausschüttungen drohen

Für die betroffenen Anleger könnte sich die Situation nicht schlimmer darstellen. Neben dem Verlust der bisherigen Einlage sowie des Neukapitals müssen die Geschädigten nun damit rechnen, nach endgültiger Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf Rückzahlung der erhaltenen Ausschüttungen in Anspruch genommen zu werden. Gerade die Erfahrungen mit dem Lloyd Fonds LF 16 MS ,,Wehr Nienstedten" zeigen, dass die Forderungen des Insolvenzverwalters nicht lange auf sich warten lassen. Dies vor dem Hintergrund, dass der Erlös aus der Verwertung des Fondsschiffs nicht ausreicht, um die bestehenden Bankkredite abzulösen. Für die verbleibenden Schulden müssen dann die geschädigten Anleger aufkommen und diese über die teilweise oder vollständige Rückzahlung der Ausschüttungen begleichen.

Ausstieg trotz Insolvenz möglich: Gute Aussichten auf Schadenersatz für die Anleger

Die geschädigten Anleger sind nach Auffassung der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte aber nicht rechtlos gestellt. Den Betroffenen wird empfohlen, umgehend den Rat eines auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts einzuholen. In vielen Fällen wurden die Beteiligungen durch Banken und Sparkassen vertrieben. Diese sind verpflichtet, die Anleger vollständig und richtig über die Risiken und die sonstigen beteiligungswesentlichen Umstände aufzuklären. Zu der geschuldeten Aufklärung gehört neben den Verlust- und Haftungsrisiken auch der Hinweis auf die Provisionen, die zumeist hinter dem Rücken der Anleger für die Vermittlung der Fondsbeteiligungen gezahlt werden und daher auch als Rückvergütungen bzw. Kick-Back-Zahlungen an die beratende Bank bezeichnet werden. Bei Schiffsfonds werden nicht selten bis zu 15 % und mehr des Anlegerkapitals für Vertriebsvergütungen verwendet und nicht für den Erwerb der Schiffe. Allein die unterbliebene oder falsche Aufklärung über diesen Umstand führt nach der ausgesprochen anlegerfreundlichen, sog. Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in vielen Fällen zu einem Anspruch des betroffenen Anlegers gegen die Bank auf vollständige Rückabwicklung der Fondsbeteiligung.

Eile ist geboten - Verjährung droht

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Berkemeier aus der auf den Anlegerschutz spezialisierten Kanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte rät den betroffenen Anlegern, jetzt keine Zeit mehr verstreichen zu lassen, da die Verjährung möglicher Schadenersatzansprüche jeden Tag eintreten kann. Die Verjährung von Schadenersatzansprüchen tritt spätestens zehn Jahre nach der Falschberatung ein. Die Beteiligungen an dem Schiffsfonds LF 31 MS ,,Annabelle Schulte" wurden im Zeitraum von 2003 bis 2004 emittiert. In vielen Fällen haben die betroffenen Anleger daher nur noch wenig Zeit, um den Eintritt der Verjährung von Schadenersatzansprüchen zu verhindern.

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Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 19.02.2013 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.

Sonntag, Februar 17, 2013

MS "NORDFALCON" Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG: Wiedereinzahlung von 3 % des Kommanditkapitals

MS "NORDFALCON" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG - Anleger sollen die Insolvenz versuchen zu vermeiden - 3 % Ausschüttungen zurück!  Die Anleger wurden von der NORDKAPITAL TREUNHAND angeschrieben! Beim Scheitern des Konzepts soll die Insolvenz drohen!


Die Anleger haben von der NORDCAPITAL TREUHAND ein Schreiben über das Abwicklungskonzept zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens erhalten. NORDCAPITAL TREUNHAND sieht nach Ausschöpfung einiger Finanzierungsmöglichkeiten die Überschuldung derzeit noch nicht gegeben. Nach Auslaufen dieser Maßnahmen wäre die MS "NORDFALCON" Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co KG akut von der Insolvenz bedroht.

Aufgrund der gemäß § 172 Abs. 4 HGB durch die Auszahlungen wieder aufgelebte Kommanditistenhaftung müssen neben den verbliebenen Verbindlichkeiten der Gesellschaft weitere erhebliche Kosten für das Insolvenzverfahren von den Gesellschaftern der MS "NORDFALCON" Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG aufgebracht werden. Neben Forderungsverzichten der Investoren sieht das Abwicklungskonzept eine Wiedereinzahlung bereits erhaltender Auszahlungen der Gesellschafter von 3 % ihrer Kommanditkapitals vor. Die Wiedereinzahlung von 3 % des Kommanditkapitals soll bis zum 28.2.2013 auf ein Treuhandkonto erfolgen.

Anleger sollten Sie hinsichtlich der Wiedereinzahlung von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht beraten lassen. In diesem Zusammenhang sollten auch weitere Ansprüche gegen Berater, Banken, Sparkassen usw. geprüft werden.

Anleger im Fall WGF AG können sich der BSZe.V.-Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ MS "NORDFALCON" anschließen.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens

Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 17. Februar 2013 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Khsteff

Samstag, Februar 16, 2013

WGF AG: BSZ e.V.-Anwälte gehen gegen Banken vor! Achtung: Es droht Verjährung!

BSZ e.V.-Vertrauensanwälte fordern Banken wie DAB-Bank, comdirect Bank, etc., zum Schadensersatz auf. Achtung: Es droht Verjährung!


Mehrere hundert Geschädigte haben sich in den letzten Wochen  beim BSZ e.V. zur Interessengemeinschaft WGF AG angemeldet! Die WGF AG musste kurz vor Weihnachten 2012 Insolvenz anmelden, tausende von Anlegern haben daher voraussichtlich mit hohen Verlusten zu rechnen.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth: „Wir prüfen gerade Schadensersatzansprüche der Anleger in jede Richtung. Inzwischen liegen auch die ersten Kostenschutzzusagen von Rechtsschutzversicherungen vor und die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte haben auch die ersten Banken wie DAB-Bank, comdirect Bank sowie Cortal Consors, die den Anlegern teilweise die Anleihen vermittelt haben, außergerichtlich zum Schadensersatz aufgefordert.

In ca. 20 % der Fälle dürften nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte die Anleihen der WGF AG den Anlegern von diversen Banken wie DAB-Bank, comdirect Bank, etc., vermittelt worden sein.

Teilweise wurden die WGF-Anleihen dabei von den vermittelnden Banken ausdrücklich aus „mündelsicher“ bezeichnet, wobei fraglich ist, ob dies zutreffend war. Auch sicherheitsorientierten Anlegern, die nur geringe Risiken eingehen wollten, wurden so die Anleihen teilweise vermittelt. Teilweise werden vermittelnde Banken auf der Homepage der WGF AG auch ausdrücklich als Vertriebspartner genannt.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth weist auf folgende Vorteile hin, wenn man die Banken im Wege der Vermittlerhaftung in Anspruch nimmt, sofern die WGF-Anleihen von einer Bank vermittelt wurden:

„Zum einen haben die Anleger mit der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen länger Zeit als bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus Prospekthaftung im engeren Sinne. Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne sind bei einigen WGF-Anleihen bereits verjährt, bei Ansprüchen aus Vermittlerhaftung, sog. Prospekthaftung im weiteren Sinne, können sich Anleger teilweise auf die Vorschriften der §§ 195, 199 BGB berufen, nämlich 3 Jahre ab Kenntnisnahme, so dass hier teilweise erst in nächsten Jahren Verjährung eintreten dürfte. Dies muss jedoch immer im Einzelfall geprüft werden, da teilweise Ausnahmen bestehen.

Auch die sog. „Kick-back“-Rechtsprechung des BGH dürfte Anlegern, denen die WGF-Anleihen von Banken vermittelt wurden, teilweise Ansatzpunkte für Schadensersatzansprüche gegen die vermittelnden Banken geben, denn der BGH hat bereits mehrfach entschieden, dass zumindestens beim Vorliegen eines Beratungsvertrages eine Bank auch unaufgeklärt auf diese Rückvergütungen, sog „Kick-backs“, aufklären muss.

Auch ist zu berücksichtigen, dass bei Banken nur ein geringes Vollstreckungsrisiko besteht, wohingegen bei anderen Anspruchsgegnern immer zu überprüfen ist, ob noch genügend Geld zur Verfügung steht (oder eventuelle Haftpflichtversicherungen bestehen), um mögliche Schadensersatzsansprüche zu bedienen.

Anleger, die rechtsschutzversichert sind, sollten wissen, dass Rechtsschutzversicherungen oftmals die Kosten für einen Rechtsstreit übernehmen, und zwar nicht nur für das Insolvenzverfahren, sondern auch für mögliche Klagen gegen Verantwortliche.

Es empfiehlt sich für Anleger, die Kostenschutzanfrage von einem Fachmann einholen zu lassen, d.h., am besten von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, nur dieser weiß, worauf bei der Kostenschutzanfrage zu achten ist, und kann im Zweifelsfall auch überprüfen, ob Risikoausschlüsse, auf die sich Rechtsschutzversicherungen berufen, wirksam sind oder nicht. Oftmals gelingt es den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten, obwohl sich Rechtsschutzversicherung auf diverse Risikoausschlüsse berufen, diese doch noch zur Kostenübernahme zu bewegen. Für BSZ e.V.-Mitglieder holen die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte die Anfrage an die Rechtsschutzversicherung im Rahmen der BSZ e.V.-Mitgliedschaft kostenfrei ein.

Anleger sollten nach Ansicht des BSZ e.V. auch keine wertvolle Zeit mehr verlieren, um Schadensersatzansprüche zu überprüfen, auch mögliche Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne werden von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten geprüft, hierzu BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Späth: „Die Anleger sollten keine wertvolle Zeit verlieren, sondern umgehend handeln, denn in einigen Fällen, wie z.B. bei der Anleihe mit der WKN WGFH06 droht bereits in einigen Wochen, nämlich am 26.04.2013, die Verjährung möglicher Prospekthaftungsansprüche im engeren Sinne, auch in anderen Fällen wird demnächst Verjährung eintreten, was immer im Einzelfall geprüft werden muss. Hier sollte unbedingt umgehend die Einleitung verjährungshemmender Maßnahmen überprüft werden.“



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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

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