Anleger sollten Ruhe bewahren und können sich BSZ-Interessengruppe „S&K-Gruppe“ anschließen. Das Handelsblatt meldet Durchsuchungen im Zusammenhang mit der Zeitschrift „Finanzwelt“. Deren Chefin Dorothee S. wird verdächtigt, durch schöngefärbte Berichterstattung die Betrügereien der S&K-Gruppe unterstützt zu haben. Im Gegenzug soll sie hohe Honorare bekommen haben.
Zwischenzeitlich bestehen zudem
Befürchtungen, dass Fonds der SHB, DCM, United Investors, S&K Sachwerte und
von Midas betroffen sein könnten. Für Anleger besteht jedoch kein Grund zu
übereiltem Aktionismus.
Im Anlagebetrugsfall der S&K-Gruppe wird
inzwischen befürchtet, dass weitere Fonds in Mitleidenschaft gezogen wurden.
Die S&K-Gruppe steht im Verdacht, Anlagegelder bei anderen Fonds zur
Aufrechterhaltung ihres Schneeballsystems abgesaugt zu haben. Es geht wohl u.a.
um die SHB Innovative Fondskonzepte AG und die FIHM Fonds und Immobilien
Holding München AG (ehemals SHB AG), um die früher zum Münchener
Deinböck-Fondskonzern DCM Deutsche Capital Management AG gehörenden DCM
Verwaltungs GmbH und die DCM Service GmbH und den Hamburger Fondsinitiator
United Investors Emissionshaus GmbH sowie die Midas Management AG. Anleger
dieser Fonds machen sich daher große Sorgen und wollen wissen, was nun zu tun
ist.
BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
hierzu: „Es besteht kein Anlass für Anleger in vorschnellen Aktionismus zu
verfallen. Anleger, die meinen sie könnten betroffen sein, sollten zum einen
die Berichterstattung in der Presse verfolgen. Zum anderen sollten Anleger in
Ruhe Ihre Fonds-Unterlagen zusammenstellen und sich überlegen, rechtliche
Beratung einholen.
In den nächsten Wochen werden Anlager-Anwälte
Einsicht nehmen in die staatsanwaltlichen Ermittlungsakten und in Ruhe
Maßnahmen für Anleger planen. Bei der Auswahl eines Anwalts sollten Anleger
darauf achten, dass es sich um einen Spezialisten handelt. Dies kann man z.B.
daran erkennen, dass der zu beauftragende Anwalt ein Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht ist und über einschlägige Erfahrung in betrügerischen
Kapitalanlagefällen verfügt. Informationen dazu findet man auf der Webseite des
jeweiligen Anwalts.
Falls im Wohnort des Anlegers ein solcher
Anwalt nicht zu finden ist, so ist das kein Problem. Heutzutage werden
Unterlagen und Schriftsätze per E-Mail und
Fax versandt, Besprechungen finden am Telefon statt. Ein typischer Fachanwalt
für Bank- und Kapitalmarkrecht berät und vertritt heutzutage Anleger aus ganz
Deutschland, völlig ortsungebunden.
Bevor Anleger einen Anwalt kontaktieren,
können Sie auch zunächst einer Interessengruppe für Anleger beitreten, so
genauere Informationen bekommen und sich mit anderen Betroffenen austauschen.
Diese Interessengruppen findet man über das Internet. Vorsichtig sollten
Anleger immer dann sein, wenn sie mit Slogans wie „Wir holen ihr Geld zurück“,
„Garantiert“ oder ähnlichem geködert werden. Das ist unseriös.“
Sollte es sich bestätigen, dass weit mehr als
die nur unmittelbar zur S&K-Gruppe gehörenden Fonds vom Anlageskandal
betroffen sind, würde sich die Höhe des Schadens und die Zahl der geschädigten
Anleger erheblich ausweiten. Es könnten
dann in der Tat mehrere 10.000 Anleger geschädigt sein und der Schaden würde
mehrere hundert Millionen Euro betragen.
Der BSZ e.V. bündelt über eine
Geschädigtengemeinschaft die Anlegerinteressen
- Fünf führende Anlegerschutzkanzleien vertreten die betroffenen Anleger der genannten Fonds und der S&K-Unternehmensgruppe. Wegen der Dimension des angerichteten Schadens stehen betroffenen Anlegern in der BSZ Interessengemeinschaft ,,S&K Gruppe" fünf führende deutsche Anlegerschutzkanzleien – darunter auch die Kanzlei des Autors dieses Beitrags - zur Seite. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft b eizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine
BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 24.02.2013
wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage
verändern.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen