Nach der von der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main eingeleiteten Durchsuchungsaktion gegen Verantwortliche der S&K-Gruppe kommen immer mehr Details ans Tageslicht. Dem Vernehmen nach sollen Anlegergelder in großem Umfang zweckentfremdet worden sein. Die Zahl der Geschädigten gehe in die Tausenden. Selten war das mediale Echo im Anschluss an eine Durchsuchung so groß wie im Fall der S&K-Gruppe.
Staatsanwaltschaft
sieht dringenden Tatverdacht
Nach den bisherigen Ermittlungen habe sich
„ein dringender Tatverdacht dahingehend ergeben, dass von den
Hauptverantwortlichen der genannten beiden Firmengruppen in gemeinsam
abgestimmter Vorgehensweise ein über Jahre planmäßig und groß angelegtes
Betrugssystem installiert wurde“, so eine Pressemitteilung der
Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main vom 19.02.2013. Was da in sachlichem
Juristendeutsch mitgeteilt wird, ist nichts Geringeres als der Vorwurf eines
groß angelegten Betrugsmodells. Die Staatsanwaltschaft spricht von einem
Schneeballsystem, bei dem sich ein extrem hoher Schaden im dreistelligen
Millionenbereich mit mehreren Tausend geschädigten Anlegern abzeichne. So soll
das Geld einer Vielzahl von Kapitalanlegern vornehmlich für den „extrem
aufwändigen und exzessiven Lebensstil der Beschuldigten, für die
Anschubfinanzierung, den Aufbau und die hohen laufenden Kosten von eigenen und
verbunden Unternehmen sowie für zweckwidrige Objektfinanzierungen verwendet
worden sein. Sogar von Vermögensverschiebungen an Familienangehörige der
Beschuldigten ist die Rede.
Schadensausmaß
derzeit kaum abschätzbar
Sollte sich der dringende Tatverdacht der
Staatsanwaltschaft bestätigen, dürfte es sich bei S&K um einen der größten
Betrugsskandale in Deutschland handeln. Das tatsächliche Ausmaß des Schadens
ist derzeit aber nicht abschätzbar. „Zu groß ist die Anzahl der zur
S&K-Gruppe gehörenden Unternehmen, zu vielschichtig sind die Vertriebswege,
über die Anleger für die unterschiedlichen Beteiligungsangebote aus dem
Dunstkreis der S&K-Gruppe geworben wurden“, so Rechtsanwalt und BSZ e.V.
Vertrauensanwalt Berkemeier aus der auf das Bank- und Kapitalmarktanlagerecht
spezialisierten Anwaltskanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte in Tübingen, der
bereits im vergangenen Jahr in mühevoller Kleinarbeit ein Organigramm über die
einzelnen Unternehmen sowie die untereinander bestehenden personellen und
gesellschaftlichen Verflechtungen der S&K-Gruppe erstellt, um besser zu
verstehen, was genau da von Frankfurt aus aufgezogen wird. Erste Bedenken an
der Seriosität der S&K-Gruppe stellten sich ein, nachdem Gerüchte über
einen ausschweifenden Lebenswandel in den Medien erschienen.
Schadenersatzansprüche
prüfen lassen
Nachdem die Staatsanwaltschaft in großem
Umfang Vermögenswerte sicherstellen konnte, sollten die betroffenen Anleger
sobald wie möglich durch einen versierten Rechtsanwalt prüfen lassen, ob und
gegen wen im Einzelfall Schadenersatzansprüche bestehen. Dies hat nichts mit
sinnloser Hektik oder übertriebener Eile zu tun. Denn nur bei zeitnaher
Einschaltung eines Fachanwaltes kann dieser in aller Ruhe die Interessen der
geschädigten Anleger optimal vertreten und die richtigen Anspruchsgegner
identifizieren. Geschädigte S&K-Anleger vermeiden so auch die
Fehleinschätzung von Ergebnissen aus dem staatsanwaltschaftlichen
Ermittlungsverfahren.
Der BSZ
e.V. bündelt über eine Geschädigtengemeinschaft die Anlegerinteressen
- Fünf führende Anlegerschutzkanzleien vertreten die betroffenen S&K-Kapitalanleger. Wegen der Dimension des angerichteten Schadens stehen betroffenen Anlegern in der BSZ Interessengemeinschaft ,,S&K Gruppe" fünf führende deutsche Anlegerschutzkanzleien zur Seite. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine
BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Peter-A. Berkemeier
Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 23.02.2013 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.
Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 23.02.2013 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.
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