Samstag, Februar 23, 2013

S&K-Gruppe: Staatsanwaltschaft sieht dringenden Tatverdacht für groß angelegten Betrug

Nach der von der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main eingeleiteten Durchsuchungsaktion gegen Verantwortliche der S&K-Gruppe kommen immer mehr Details ans Tageslicht. Dem Vernehmen nach sollen Anlegergelder in großem Umfang zweckentfremdet worden sein. Die Zahl der Geschädigten gehe in die Tausenden. Selten war das mediale Echo im Anschluss an eine Durchsuchung so groß wie im Fall der S&K-Gruppe.


Staatsanwaltschaft sieht dringenden Tatverdacht

Nach den bisherigen Ermittlungen habe sich „ein dringender Tatverdacht dahingehend ergeben, dass von den Hauptverantwortlichen der genannten beiden Firmengruppen in gemeinsam abgestimmter Vorgehensweise ein über Jahre planmäßig und groß angelegtes Betrugssystem installiert wurde“, so eine Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main vom 19.02.2013. Was da in sachlichem Juristendeutsch mitgeteilt wird, ist nichts Geringeres als der Vorwurf eines groß angelegten Betrugsmodells. Die Staatsanwaltschaft spricht von einem Schneeballsystem, bei dem sich ein extrem hoher Schaden im dreistelligen Millionenbereich mit mehreren Tausend geschädigten Anlegern abzeichne. So soll das Geld einer Vielzahl von Kapitalanlegern vornehmlich für den „extrem aufwändigen und exzessiven Lebensstil der Beschuldigten, für die Anschubfinanzierung, den Aufbau und die hohen laufenden Kosten von eigenen und verbunden Unternehmen sowie für zweckwidrige Objektfinanzierungen verwendet worden sein. Sogar von Vermögensverschiebungen an Familienangehörige der Beschuldigten ist die Rede.

Schadensausmaß derzeit kaum abschätzbar

Sollte sich der dringende Tatverdacht der Staatsanwaltschaft bestätigen, dürfte es sich bei S&K um einen der größten Betrugsskandale in Deutschland handeln. Das tatsächliche Ausmaß des Schadens ist derzeit aber nicht abschätzbar. „Zu groß ist die Anzahl der zur S&K-Gruppe gehörenden Unternehmen, zu vielschichtig sind die Vertriebswege, über die Anleger für die unterschiedlichen Beteiligungsangebote aus dem Dunstkreis der S&K-Gruppe geworben wurden“, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Berkemeier aus der auf das Bank- und Kapitalmarktanlagerecht spezialisierten Anwaltskanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte in Tübingen, der bereits im vergangenen Jahr in mühevoller Kleinarbeit ein Organigramm über die einzelnen Unternehmen sowie die untereinander bestehenden personellen und gesellschaftlichen Verflechtungen der S&K-Gruppe erstellt, um besser zu verstehen, was genau da von Frankfurt aus aufgezogen wird. Erste Bedenken an der Seriosität der S&K-Gruppe stellten sich ein, nachdem Gerüchte über einen ausschweifenden Lebenswandel in den Medien erschienen.

Schadenersatzansprüche prüfen lassen

Nachdem die Staatsanwaltschaft in großem Umfang Vermögenswerte sicherstellen konnte, sollten die betroffenen Anleger sobald wie möglich durch einen versierten Rechtsanwalt prüfen lassen, ob und gegen wen im Einzelfall Schadenersatzansprüche bestehen. Dies hat nichts mit sinnloser Hektik oder übertriebener Eile zu tun. Denn nur bei zeitnaher Einschaltung eines Fachanwaltes kann dieser in aller Ruhe die Interessen der geschädigten Anleger optimal vertreten und die richtigen Anspruchsgegner identifizieren. Geschädigte S&K-Anleger vermeiden so auch die Fehleinschätzung von Ergebnissen aus dem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren.

Der BSZ e.V. bündelt über eine Geschädigtengemeinschaft die Anlegerinteressen
     
  • Fünf  führende Anlegerschutzkanzleien  vertreten die betroffenen S&K-Kapitalanleger. Wegen der Dimension des angerichteten Schadens stehen betroffenen Anlegern in der BSZ Interessengemeinschaft ,,S&K Gruppe" fünf führende deutsche Anlegerschutzkanzleien zur Seite. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Foto:  Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Peter-A. Berkemeier

Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 23.02.2013 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.

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