Montag, Juni 18, 2012

Die nächste ACCESSIO-Katastrophe: Ponaxis/ loginet3 ist pleite


Die fast ausschließlich vom Itzehoer Wertpapierhandelshaus ACCESSIO AG vermittelten Wertpapiere der Ponaxis AG (heute: loginet3 AG) sind weitestgehend wertlos. Das zuständige Amtsgericht hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens eröffnet. Was Anleger jetzt tun müssen. Ein Hinweis von Frau Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Catia Sofia das Neves Sequeira.


Das Amtsgericht Tostedt hat am 05.06.2012 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der loginet3 AG (ehemals: PONAXIS AG) eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde der Hamburger Rechtsanwalt Frank Dreyer bestellt. Für die Gläubiger der loginet3 AG laufen jetzt wichtige Fristen, die es zu beachten gilt:

Das Amtsgericht hat die Gläubiger der loginet3 AG durch einen Beschluss am 05.06.2012 aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 20.07.2012 über den Insolvenzverwalter zur Tabelle anzumelden.

„Aufgrund der Insolvenzeröffnung haben die Anleihegläubiger ein außerordentliches Kündigungsrecht mit der Folge, dass die Anleihe zum Nennbetrag fällig gestellt wird. Den daraus folgenden Rückzahlungsanspruch können die Anleihegläubiger nach dem Ausspruch der Kündigung als Forderung zur Insolvenztabelle der loginet3 AG anmelden. Wir empfehlen allen Betroffenen, von diesem Recht Gebrauch zu machen und ihre Forderung fristgerecht anzumelden“, so die Rechtsanwältin und Geschäftsführerin Cátia Sofia das Neves Sequeira von den auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Hamburger BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälten.

Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper sagt: „Die Anleger müssen bei der Forderungsanmeldung darauf achten, dass sie die Forderung als erstrangige Insolvenzforderung nach § 38 InsO zur Insolvenztabelle anmelden und ergänzend dazu mit einem Schadensersatzanspruch aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung begründen. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass der Anspruch richtig begründet wird. Anderenfalls steht zu befürchten, dass die Forderung nur als nachrangige Forderung behandelt wird.“

„Nachrangig“ bedeutet in diesem Fall, dass die Forderung noch nicht einmal berücksichtigt würde. Denn das zuständige Amtsgericht hat die Insolvenzgläubiger nur zur Anmeldung von erstrangigen Forderungen aufgefordert. Deshalb rät Rechtsanwältin Cátia Sofia das Neves Sequeira allen Betroffenen, die Forderung möglichst von einem spezialisierten Rechtsanwalt anmelden zu lassen.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich  der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Ponaxis AG"  anzuschließen.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper

Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 18. Juni 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

DCM Fonds (Renditefonds) Prime Office - Anleger für Interessengemeinschaft gesucht


Anleger der DCM Fonds (DCM Renditefonds), die in der Prime Office aufgegangen sind, wollen Interessengemeinschaft gründen. Schließen Sie sich an.


Zahlreiche Anleger der DCM Fonds (DCM Renditefonds 18, 22, 23 usw.) sind massiv enttäuscht über die Entwicklung ihrer Anlage, die ihnen u.a. von der Deutschen Bank AG als sichere Altersvorsorge verkauft wurden. Gerade die Immobilien der DCM Fonds (DCM Renditefonds 18, 22, 23 usw.) waren der Grund, warum sich viele Anleger an den DCM Fonds (DCM Renditefonds 18, 22, 23 usw.) beteiligt haben. Über Risiken und Provisionen hat die Deutsche Bank meist nicht aufgeklärt.

Nun sind die Immobilien der DCM Fonds (DCM Renditefonds 18, 22, 23 usw.) auf die Prime Office AG übergegangen und die Anleger erleiden einen massiven Verlust Ihres Kapitals.

Viele Anleger fühlen sich aufgrund des Börsengangs der Prime Office AG betrogen, da sie der Übertragung der Immobilien nicht zugestimmt hätten und dies auch nie wollten. Nun sollen Anleger mit dem massiven Schaden leben. Dem wollen sich jedoch zahlreiche Anleger der DCM Fonds (DCM Renditefonds 18, 22, 23 usw.) widersetzen.

Die BSZ e.V.  Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt zahlreiche Anleger der DCM Fonds (DCM Renditefonds 18, 22, 23 usw.) Auf Wunsch vieler Anleger der DCM Fonds (DCM Renditefonds 18, 22, 23 usw.) hat der BSZ e.V. eine Interessengemeinschaft ins Leben gerufen, im Rahmen derer der Übergang der Immobilien und der Börsengang der Prime Office AG rechtlich und wirtschaftlich überprüft werden soll.

Dazu müssen sich jedoch genügend Anleger beteiligen, um gemeinsam stark genug zu sein, die Interessen durchzusetzen. Nur wenn sich genügend Anleger finden, kann eine Überprüfung durch Experten, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Steuerberater erfolgen.

Zudem geht die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gegen die Deutsche Bank AG wegen Falschberatung vor. Anleger können so ohne Verlust aus den DCM Fonds rauskommen.

Abgebende Aktionäre der Prime Office AG:

DCM GmbH & Co. Renditefonds 16 KG
Deutsche Fonds Management GmbH & Co. DCM Renditefonds 18 KG
DCM GmbH & Co. Renditefonds 22 KG
DCM GmbH & Co. Objektgesellschaft Darmstadt/Am Kavalleriesand KG
DCM GmbH & Co. Objektgesellschaft Düsseldorf/Am Seestern KG
DCM GmbH & Co. Objektgesellschaft Essen/Gruga-Bu¨ropark KG
DCM GmbH & Co. Objektgesellschaft Hamburg/Imtech-Haus KG
DCM GmbH & Co. Objektgesellschaft Heilbronn/NeckarTurm KG
DCM GmbH & Co. Objektgesellschaft Nürnberg/Sigmund-Schuckert-Haus KG
DCM GmbH & Co. Objektgesellschaft Stuttgart/Office-Center KG

Für Betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich jetzt der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „DCM Fonds (Renditefonds) Prime Office"  anzuschließen.


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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 18. Juni 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Prorendita 5 (Prorendita Fünf GmbH & Co. KG) – Informationen für Anleger


Prorendita 5 Verluste für Anleger? Rechtsanwälte informieren, Urteil zugunsten von Anleger bereits ergangen.


Aufgelegt wurde der Prorendita 5 (Prorendita Fünf GmbH & Co. KG) von dem Initiator Ideenkapital, einer ERGO-Tochter. Im Jahr 2007 wurde der Prorendita 5 (Prorendita Fünf GmbH & Co. KG) mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 48 Mio. € laut Emissionsprospekt emittiert, wobei die Fondslaufzeit bis zum 31.12.2023 gehen sollte. Ideenkapital legte mit dem Prorendita 5 (Prorendita Fünf GmbH & Co. KG) noch 4 andere Prorendita Fonds auf, die allesamt in den britischen Lebensversicherungszweitmarkt investieren. Hierbei kauft der Prorendita 5 (Prorendita Fünf GmbH & Co. KG) „gebrauchte“ britische Lebensversicherungen, bezahlt weiterhin die Prämie und erhält im Versicherungsfall die Versicherungsleistung an sich ausbezahlt. Darüber sollte der Prorendita 5 (Prorendita Fünf GmbH & Co. KG) seine Rendite beziehen.

Vielmehr drohen den Anlegern des Prorendita 5 (Prorendita Fünf GmbH & Co. KG) Verluste, die sogar bis hin zum Totalverlust reichen könnten.

Anleger des Prorendita 5 (Prorendita Fünf GmbH & Co. KG), die sich mit diesen Verlusten nicht abfinden möchten, sollten einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt mit der Überprüfung ihrer Schadensersatzansprüche gegen die beratenden Banken einschalten. Solche Schadensersatzansprüche entstehen, wenn Anleger bei Zeichnung des Prorendita 5 (Prorendita Fünf GmbH & Co. KG) falsch oder nicht ordnungsgemäß über die Risiken des Prorendita 5 (Prorendita Fünf GmbH & Co. KG) aufgeklärt wurden.

Hauptsächlicher Vermittler des Prorendita 5 (Prorendita Fünf GmbH & Co. KG) war die Commerzbank AG, sodass sich viele Ansprüche auf Schadensersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung gegen diese richten dürften. Haben Berater der Commerzbank Anlegern des Prorendita 5 (Prorendita Fünf GmbH & Co. KG) z.B. das Zweitmarktrisiko verschwiegen, so liegt keine ordnungsgemäße anleger- und anlagegerechte Beratung vor. Auch wenn sie nicht über das mögliche Totalverlustrisiko des eingezahlten Kapitals aufgeklärt wurden, liegt eine Falschberatung vor. Hier ist vor allem zu erwähnen, dass es nicht haltbar ist, die Anlage an dem Prorendita 5 (Prorendita Fünf GmbH & Co. KG) als sicher oder zur Altersvorsorge geeignet anzupreisen, da die Verlustrisiken des Prorendita 5 (Prorendita Fünf GmbH & Co. KG) zu immens sind.

Schließlich muss der Anleger des Prorendita 5 (Prorendita Fünf GmbH & Co. KG) auch über der Commerzbank zugeflossene Kick-Backs aufgeklärt worden sein, welche Provisionen darstellen, die die Bank für die erfolgreiche Vermittlung der Anteile des Prorendita 5 (Prorendita Fünf GmbH & Co. KG) von der Fondsgesellschaft erhalten hat.

„Nach unserer Erfahrung haben Anleger des Prorendita 5 (Prorendita Fünf GmbH & Co. KG) gute Chancen eine Rückabwicklung ihrer Anlage zu erreichen und somit ohne Verluste aus der Anlage herauszukommen, da bei den Beratungsgesprächen meist nicht über Kick-Backs aufgeklärt wurde“, teilt der im Kapitalanlagerecht tätige BSZ e.V. Vertrauensanwalt Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll mit. Anleger des Prorendita 5 (Prorendita Fünf GmbH & Co. KG) sollten ihre Ansprüche also umgehend überprüfen lassen.

Für Betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich jetzt der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „PRORENDITA"  anzuschließen.


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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 18. Juni 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Samstag, Juni 16, 2012

Santander (SEB) Vermögensverwaltung Kapitalprotekt - Jetzt handeln! Fachanwalt klagt gegen Bank.


Hilfe für Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt. Zahlreiche Anleger werden vertreten durch Fachanwalt. Wie lange der Dachfonds SEB Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt geschlossen bleiben wird, steht in den Sternen.


Durch die Auflösung der beiden offenen Immobilienfonds CS Euroreal und SEB Immoinvest verminderten sich die Chancen auf eine baldige Wiedereröffnung. Im Mai 2012 wurden die beiden Zielfonds des Santander Kapitalprotekt nach Testöffnungen aufgelöst und werden in den kommenden Jahren abgewickelt. Damit ist auch der Dachfonds in der Abwicklung "gefangen". Insgesamt sind über 75 % des Fondsvermögens des Santander Kapitalprotekt von Liquidationen betroffen. Für die Anleger bedeutet das, dass sie ihre Anteile bis auf Weiteres wohl nicht zurückgeben können, da Dachfonds wie der Santander Kapitalprotekt für unbegrenzte Zeit geschlossen bleiben können.

Was können Anleger, die sich mit dieser Situation nicht einfach abfinden möchten, unternehmen? Sie können sich zum Beispiel an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. So kann geklärt werden, ob die Anleger des Santander Kapitalprotekt sich verlustfrei von ihren Anteilen an dem Dachfonds trennen können. Beispielsweise kann überprüft werden, ob die Anlageberatung Fehler aufwies, die zum Schadensersatz führen können.

Dachfonds können unbegrenzte Zeit geschlossen bleiben

Zu den häufig auftretenden Fehlern einer Anlageberatung zählt, dass Anlegern erklärt wurde, dass Dachfonds wie der Santander Kapitalprotekt die Anteilsrücknahme unbefristet aussetzen können. Daher ist gerade die jederzeitige Verfügbarkeit des investierten Kapitals nicht gegeben. Auch war nicht allen Anlegern bewusst, dass sich offene Immobilienfonds seit längerem in einer Krise befinden, die sich auch auf die Zielfonds des Santander Kapitalprotekt auswirkte. Auch ist zu überprüfen, ob die Anlage- oder Bankberater Vermittlungsprovisionen (kick backs) erhielten, über die Anleger aufgeklärt werden mussten. Bei der Anlageberatung muss den Anlegern ein Prospekt übergeben werden, in dem der Santander Kapitalprotekt ausführlich beschrieben wird.

Erfahrung mit Dachfonds und offenen Immobilienfonds - Neue Erfolge

Im Fall, dass die Berater gegen eine der obigen Pflichten verstießen, bestehen für Anleger des Santander Kapitalprotekt gute Chancen, dass sie Schadensersatz fordern können. So können Anleger ihr eingezahltes Geld zurückerhalten und müssen sich nicht die zeitlich unbegrenzte Schließung einlassen. Erste Urteile zu offenen Immobilienfonds bestätigen dies. Anleger des Santander Kapitalprotekt sollten nun dringend handeln und sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen, der sich speziell mit offenen Immobilienfonds auskennt. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat ausgewiesene Kenntnisse bei offenen Immobilienfonds und Dachfonds. Die BSZ e.V.Anlegerschutzkanzlei führt bundesweit Prozesse und Verfahren für Anleger, die Schadensersatz einfordern. Zu den neuerlichen Erfolgen zählt die Ankündigung des Landgerichts Mosbach, einem Anleger, der in einen offenen Immobilienfonds investierte, Schadensersatz zuzusprechen.

Über die BSZ e.V. Interessengeminschaft werden von der Anlegerschutzkanzlei bereits zahlreiche Anleger des Dachfonds SEB Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt vertreten, so dass die bestmögliche Vertretung möglich ist.

Für Betroffene Anleger gibt es gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Santander (SEB) Vermögensverwaltung Kapitalprotekt"  anzuschließen.


Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Ralf Stoll

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 16. Juni 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Freitag, Juni 15, 2012

Griechenland Anleihe – Fachanwalt macht Ansprüche gegen Commerzbank geltend


Die Krise in Griechenland dürfte keinem Anleger verborgen geblieben sein. Zahlreiche Anleger haben in den letzten Jahren und Jahrzehnten Anleihen des Staates Griechenland erworben. Insbesondere die Commerzbank hat Griechenland Anleihe vertrieben.


Zahlreiche Anleger berichten, dass Sie bei dem Erwerb der Anleihe davon ausgingen, dass sie eine sichere Anlage erwerben, da es sich schließlich um Staatsanleihen handelt. Verstärkt wurde diese Meinung sicher dadurch, dass es sich bei Griechenland um einen europäischen Staat handelt und ein solcher nicht pleite gehen kann. Noch im Jahre 2011 wurden durch die Commerzbank Griechenland Staatsanleihen an unbedarfte Anleger verkauft. Die Beratung von Anlegern durch die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen, die ihre Griechenland Anleihe über die Commerzbank erworben haben, zeigt, dass die Anleger oft nicht richtig beraten wurden. Insbesondere der so genannte Schuldenschnitt wurde mit den Anlegern nicht besprochen.

Die alten Griechenland Anleihen wurden bei dem Schuldenschnitt größtenteils in neue griechische Anleihen getauscht, die statt des ursprünglichen Werts von € 1.000,00/ Stück nur € 350,00 wert sind und die Anleihegläubiger erhalten zusätzlich dazu eine Anleihe des europäischen Rettungsschirms EFSF im Wert in Höhe von € 150,00. Die neuen griechischen Anleihen sind erst 2042 fällig und werden deutlich geringer verzinst. Anleger, die in die sicher geglaubten Anleihen des Staates Griechenland investiert haben, wurden böse überrascht durch den Schuldenschnitt. Sie stehen nun vor der Frage, wie sie handeln soll.

In vielen Fällen bestehen Schadensersatzansprüche der Anleger von Griechenlandanleihen, insbesondere dann, wenn sie von Ihrer Bank eine sichere Anlage mit einer kurzen Laufzeiten wünschten. Auch wenn Staatsanleihen früher als sicher galten, hätte im Rahmen der Finanzkrise zumindest auf die bestehenden Risiken von Staatsanleihen Griechenlands hingewiesen werden müssen. Bereits die Krise des Landes Argentinien hat gezeigt, dass Staatsanleihen mitnichten sicher sind. Gerade bei Ländern, die finanziell nicht gut da stehen, bergen Staatsanleihen erhebliche Gefahren. Vor dem Hintergrund der bestehenden Banken- und Finanzmarktkrise, hätte Anlegern insbesondere von der Commerzbank keine Staatsanleihen als sicheres Investment empfohlen werden dürfen.

Anleger, die in Griechenland Anleihen investiert haben, sollten sich daher dringend an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Nur so können rechtzeitig die möglichen Verluste mit den Griechenland Anleihen ausgeglichen werden.

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 15. Juni 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.


CS Euroreal - Anlegerfreundliches Urteil - Interessengemeinschaft für Anleger


Anleger des offenen Immobilienfonds CS Euroreal können sich von einem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main ermutigen lassen. Ein Anleger, der in offene Immobilienfonds investierte, erhielt Schadensersatz.


Das Landgericht Frankfurt am Main  sprach einem Anleger, der in einen offenen Immobilienfonds investierte, Schadensersatz wegen Falschberatung zu. Anleger des CS Euroreal sollten sich von diesem Beispiel ermutigen lassen und sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft CS Euroreal anschließen. Die Interessengemeinschaft wird von einem BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht geführt und betreut.

Am 21.05.2012 wurde bekannt, dass der offene Immobilienfonds CS Euroreal den Testhandelstag nicht erfolgreich abschließen konnte und aufgelöst werden muss. Die Gesamtsumme der Verkaufsaufträge betrug 3 Mrd. Euro, während die Liquidität des CS Euroreal sich auf 1,6 Mrd. Euro belief. Während der hierdurch erforderlichen Abwicklung werden die Immobilien des CS Euroreal veräußert. Die Veräußerungserlöse werden halbjährlich an die Anleger ausgezahlt. Die Höhe der Auszahlungen bemisst sich daran, wie viele und wie erfolgreich das Management des CS Euroreal die Fondsimmobilien veräußern kann.

Ein Verkauf der Anteile des CS Euroreal über die Börse ist trotz der Auflösung des CS Euroreal weiterhin möglich. Allerdings müssen Anleger mit Kursschwankungen und Verkaufsgebühren rechnen. Anleger, die eine Alternative zur Abwicklung und zum Börsenverkauf suchen, sollten sich der Interessengemeinschaft für Anleger des CS Euroreal anschließen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll und Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat viel Erfahrung mit offenen Immobilienfonds wie dem CS Euroreal und deren speziellen Problematiken.

Positives Urteil für Anleger

Darüber hinaus erhob die Anlegerschutzkanzlei bereits Schadensersatzklagen für Anleger des CS Euroreal vor Gericht, da in nahezu allen der Kanzlei vorliegenden Fällen Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung bestehen. Diese Auffassung wird auch durch ein neues Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (Aktenzeichen 2-12 O 81/11) gestärkt. Dort wurde einem Anleger Schadensersatz wegen Falschberatung zugesprochen. Vertrieben wurde der CS Euroreal von freien Beratern und Banken wie der Postbank. In vielen Fällen sollte die Investition in den CS Euroreal der Altersvorsorge dienen, obwohl die Risiken, die einem offenen Immobilienfonds innewohnen, dem Konzept einer sicheren Geldanlage widersprechen.

Für Betroffene Anleger gibt es gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „CS Euroreal"  anzuschließen.


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SEB Immoinvest: Was können Anleger nach der Auflösung tun?


Der offene Immobilienfonds SEB Immoinvest wurde nach einer testweisen Öffnung Anfang Mai 2012 aufgelöst. Die hierdurch erforderliche Abwicklung wird bis in Jahr 2017 andauern. Vertrieben wurden die Anteile am SEB Immoinvest von Banken, unter anderem auch von der Volkswagen Bank.


Das Management des SEB Immoinvest wird die Immobilien des Fonds veräußern und die Erlöse aus diesen Verkäufen halbjährlich an die Anleger auszahlen. Wie viel Geld die Anleger erhalten, hängt davon ab, wie erfolgreich die Fondsimmobilien veräußert werden können. Ein Bericht der Wirtschaftswoche (Ausgabe Nr. 22) zufolge werden bei einem Drittel der Immobilien des SEB Immoinvest in Kürze die Mietverträge auslaufen, was zu Schwierigkeiten beim Verkauf führen könnte.

Erste Auszahlung soll im Juni 2012 erfolgen

Doch bevor die Anleger sich mit den von Verkaufserlösen abhängigen, halbjährlichen Auskehrungen auseinandersetzen müssen, soll noch im Juni 2012 ein Fünftel des Vermögens des SEB Immoinvest an die Anleger ausgezahlt werden. Die Presse und Fachkreise analysieren derweil, welche Konsequenzen aus dem Aus des SEB Immoinvest zu ziehen sind und welche Auswirkung dies für die gesamte Branche der offenen Immobilienfonds haben wird.

Auf die Anleger des SEB Immoinvest kommt nun die Jahre andauernde Abwicklung zu. Oder sie können andere Wege beschreiten, um sich von ihren Anteilen zu trennen. So können die Anteile des SEB Immoinvest trotz der Abwicklung weiterhin an der Börse verkauft werden. Allerdings müssen Anleger bedenken, dass bei Börsenverkäufen Gebühren anfallen und dass der Kurs Schwankungen unterliegt. Daher birgt ein Börsenverkauf Verlustrisiken. Ob die Teilnahme an der Abwicklung oder der Börsenverkauf für Anleger, sich am Probehandelstag von ihren Anteilen am SEB Immoinvest trennen wollten, attraktiv sind, sei dahingestellt.

Interessengemeinschaft und Schadensersatzklagen für Anleger des SEB Immoinvest

Was können Anleger des SEB Immoinvest, die sich weder auf die jahrelange Abwicklung noch auf einen Börsenverkauf einlassen möchten, unternehmen? Eine Alternative hierzu bietet die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll und Kollegen hat reichlich Erfahrung mit offenen Immobilienfonds wie dem SEB Immoinvest und deren speziellen Problematiken. Die Kanzlei reichte bereits Klagen für Anleger des SEB Immoinvest bei Gericht ein, da in nahezu allen der Kanzlei vorliegenden Fällen Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung bestehen.

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LBB Stratego Grund – Hilfe für Anleger der Sparkasse Berlin


Der Mischfonds LBB Stratego Grund ist seit März 2012 geschlossen. Ein Ende der Schließung ist noch nicht absehbar. BSZ e.V. gründet Interessengemeinschaft für betroffene Anleger der Sparkasse Berlin.


Seit dem 30.03.2012 ist der Dachfonds LBB Stratego Grund geschlossen. Daher können sich Anleger, die Anteile am LBB Stratego Grund besitzen, sich nicht von ihren Anteilen trennen. Die Anteilsrücknahme ist für unbestimmte Zeit ausgesetzt. Hintergrund der Schließung waren die Probleme der offenen Immobilienfonds, in die der Dachfonds investierte. Da die Krise der offenen Immobilienfonds noch nicht überstanden ist, können die Anleger des LBB Stratego Grund noch nicht auf eine baldige Wiedereröffnung hoffen. Betroffen sind auch Anleger des LBB Stratego Grund, die Spar- und Auszahlungspläne haben.

Schließung ist für unbegrenzte Zeit möglich

Der von der Sparkasse Berlin vertriebene Mischfonds LBB Stratego Grund (Wertpapierkennnummer A0ERSF) wurde im Jahr 2005 gestartet und investiert schwerpunktmäßig in 15 offene Immobilienfonds. Allerdings haben etliche dieser Zielfonds mit schweren Problemen zu kämpfen, was sich auch auf den LBB Stratego Grund auswirkt. So wurden die Zielfonds Morgan Stanley P2 Value, TMW Weltfonds, KanAm Grundinvest und seit neuestem auch der SEB Immoinvest von der endgültigen Auflösung ereilt und werden in den kommenden Jahren abgewickelt. Beim Zielfonds KanAm SPEZIAL Grundinvest wurde kürzlich die Schließung um weitere 9 Monate verlängert. In Zahlen ausgedrückt war am 30.04.2012 bei 52,55 % der Zielfonds des LBB Stratego Grund keine Anteilsrückgabe möglich.

Doch auch im Fall einer Wiedereröffnung des LBB Stratego Grund – deren Termin noch nicht absehbar ist – müssen sich die Anleger auf grundlegende Veränderungen einstellen. So wird ab dem 01.01.2013 die Anteilsrücknahme nur noch bedingt und nicht mehr jederzeit möglich sein. So können Anleger ab nächstem Jahr pro Kalenderhalbjahr nur noch Anteile im Wert von 30.000 Euro zurückgeben. Auch wird eine Mindesthalte- und Kündigungsfrist für die Anteile eingeführt. Dies kündigte die Fondsgesellschaft LBB Invest in einer Anlegerinformation vom 12.04.2012 an.

Anleger des Dachfonds LBB Stratego Grund, die sich momentan von ihren Anteilen trennen möchten, können ihre Anteile an der Börse verkaufen. Dabei können allerdings durch Kursschwankungen und Verkaufsgebühren Verluste auf die Anleger zukommen. Eine Alternative zum Börsenverkauf und zum Warten auf die Wiedereröffnung bietet die rechtliche Überprüfung der Beteiligung am LBB Stratego Grund durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. So kann geklärt werden, ob die Anleger sich von ihren Anteilen am LBB Stratego Grund trennen können und im Gegenzug Schadensersatz von der Bank fordern können.

Ein Schadensersatzforderung gegen Banken oder Berater kann beispielsweise dann bestehen, wenn die Anleger bei der Anlageberatung nicht richtig über die Risiken, die mit einer Investition in einen Dachfonds wie den LBB Stratego Grund verbunden sind, aufgeklärt wurden. So war ein Hinweis darauf, dass Dachfonds unbefristet schließen können, notwendig. Das Schließungsrisiko war auch nicht fernliegend, da die Krise der offenen Immobilienfonds bereits im Jahr 2004 begann. Auch war der LBB Stratego Grund wegen der Schließungsmöglichkeit nicht für Anleger geeignet, die jederzeit über ihr Geld verfügen wollen. Auch musste Anlegern ein Prospekt, in dem der LBB Stratego Grund beschrieben wird, übergeben werden.

Wurden diese oder ähnliche Aufklärungspflichten verletzt, bestehen für die Anleger des LBB Stratego Grund gute Chancen, dass sie Schadensersatz verlangen können.

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Dr. Peters Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen – Hilfe für betroffene Anleger der kriselnden Fonds.


Die Krise der Schifffahrt sucht auch die Anleger von Dr. Peters Schiffsfonds heim. Was können betroffene Anleger tun? Die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann aufzeigen, welche Möglichkeiten Anlegern der Dr. Peters Schiffsfonds offen stehen.


Kaum ein Emissionshaus, das Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen auflegt, bleibt von der Krise der Schifffahrt unberührt. Auch viele der Schiffsfonds des Dortmunder Emissionshauses Dr. Peters sind in turbulentes Fahrwasser geraten und kämpfen mit finanziellen Schwierigkeiten. Zum Beispiel die verschiedenen VLCC-Fonds, die Supertanker betreiben (VLCC = very large crude carrier). Als Resultat der Schwierigkeiten droht den Anlegern der VLCC-Fonds eine Kapitalerhöhung. Zu den Schwesterfonds aus der Serie der VLCC-Glory-Supertankerfonds zählen folgende Schiffsfonds: Dr. Peters DS-Fonds Nr. 106 VLCC Titan Glory, Dr. Peters DS-Fonds Nr. 109 VLCC Saturn Glory, Dr. Peters DS-Fonds Nr. 110 VLCC Neptune Glory, Dr. Peters DS-Fonds Nr. 112 VLCC Mercury Glory, Dr. Peters DS-Fonds Nr. 113 VLCC Pluto Glory, Dr. Peters DS-Fonds Nr. 114 VLCC Artemis Glory, Dr. Peters DS-Fonds Nr. 120 VLCC Leo Glory und Dr. Peters DS-Fonds Nr. 127 VLCC Younara Glory.

Schifffahrtskrise zieht Schiffsfonds in Mitleidenschaft

Doch nicht nur die VLCC-Supertanker-Fonds bereiten den betroffenen Anlegern Sorge. Im Frühjahr 2012 geriet die japanische Reederei Sanko Steamship wegen eines finanziellen Engpasses in die Schlagzeilen. Die Reederei konnte die vereinbarten Charterraten nicht mehr bezahlen und kürzte die Charterraten verschiedener Schiffe, darunter auch jene der Rohöltanker der Schiffsfonds Dr. Peters DS-Fonds Nr. 102 MT Stena Venture und Dr. Peters DS-Fonds Nr. 103 MT Sunlight Venture. Hintergrund der Schwierigkeiten des japanischen Unternehmens waren verminderte Einnahmen bei gleichzeitig steigenden Kosten für Treibstoff. Ein wahres Tauziehen wurde um die beiden Schiffe DS Performer und DS Power veranstaltet. Der Dr. Peters DS-Fonds Nr. 111 DS Performer und DS Power musste 2011 Insolvenz anmelden, da Sanierungspläne für den angeschlagenen Schiffsfonds gescheitert waren. Die beiden Schiffe wurde letztendlich zwangsverkauft. Anfang 2012 wiederum wurde ein Rückkauf der zwei Tanker ins Auge gefasst. Doch bereits ein Vierteljahr später zeichneten sich erhebliche Schwierigkeiten beim Rückkauf der DS Performer und DS Power ab.

Auch die Anleger des Dr. Peters DS Fonds Nr. 126 DS Ability und DS Accuracy sind Kummer gewohnt. Nachdem der Schiffsfonds vor der Insolvenz gerettet werden musste, brachte das Jahr 2012 erneut Hiobsbotschaften für die Anleger. Wegen zu geringer Erträge wurden die Ausschüttungen für das  Neukapital ausgesetzt. Ähnliches widerfuhr den Anlegern des notleidenden Dr. Peters DS-Fonds Nr. 56 MS Cape Campbell. Der Schiffsfonds braucht weiteres Kapital, das die Anleger zur Verfügung stellen sollten. Da das benötigte Geld bislang nicht eingesammelt werden konnte, wurden weitere Ausschüttungen „gekündigt“. Bereits Anfang des Jahres wurden 5 % von den Anlegern des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 56 MS Cape Campbell gefordert.

Was können betroffene Anleger tun?

Schon diese kurze Übersicht zeigt, dass die Krise der Schifffahrt für die Anleger deutlich zu spüren ist. Anleger der Dr. Peters Schiffsfonds, die angesichts der Probleme ihres Fonds unzufrieden sind, sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. So kann geprüft werden, welche Möglichkeiten den betroffenen Anlegern offen stehen. Beispielsweise ließ die Anlageberatung vor der Investition in den Schiffsfonds oft zu wünschen übrig, sodass Anleger über die nicht zu unterschätzenden Risiken einer Schiffsbeteiligung nicht ausreichend aufgeklärt wurden. Dass einem Schiffsfonds Risiken wie das Totalverlustrisiko oder auch Nachschusspflichten innewohnen, musste so mancher Anleger bereits erfahren. Wurden Anleger falsch beraten, können sie Schadensersatz fordern. Anleger der Dr. Peters Schiffsfonds, die der Misere ihrer Kapitalanlage nicht tatenlos zusehen wollen, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um sich beraten zu lassen. Zumal Experten davon ausgehen, dass die Schifffahrtskrise in den nächsten Monaten nicht abflauen wird.

Für Betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich  der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Schiffsfonds/ Dr. Peters" anzuschließen.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Ralf Stoll

Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 15. Juni 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.


SIAG Schaaf AG: Insolvenzverfahren eröffnet


Mit Beschluss des Amtsgerichts Montabaur vom 01.06.2012 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SIAG Schaaf Industrie AG eröffnet worden.


Bis zum 15.07.2012 sind die Forderungen beim Sachwalter Dr. Plathner zur Tabelle anzumelden. Der Berichtstermin wurde auf den 25.07.2012 und der Prüfungstermin auf den 20.08.2012 bestimmt.

Die Teilnahme und die Wahrnehmung der Stimmrechte im Berichtstermin sind von großer Bedeutung, da möglichst die Interessen der Anleihegläubiger gegen die Interessen anderer Gläubiger angemessen durchgesetzt werden sollen.

"Nur mit einer Vielzahl von gebündelten Stimmen können die Interessen der Schuldverschreibungsgläubiger hinreichend gewahrt werden", meint Rechtsanwalt  und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Torsten Geißler.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich  der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „SIAG Schaaf Industrie AG"  anzuschließen.


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Donnerstag, Juni 14, 2012

Facebook-Börsengang beschäftigt die Gerichte - Aktienkurs weiter auf Talfahrt.


Den Börsenstart hätte sich das weltgrößte soziale Netzwerk Facebook wohl etwas anders vorgestellt. Die Aktie begab sich einen Tag nach Handelsstart auf eine Talfahrt. Schon zwei Wochen nach Handelsstart, so der Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e. V. (BSZ® e. V.),  beschäftigen sich die Gerichte mit dem Facebook-Börsengang.


Die Zeichen für Facebook standen zum Handelsstart an der Technologiebörse nicht gut. Es gab technische Schwierigkeiten und aus dem geplanten Triumph der sozialen Netzwerker wurde fast eine Tragödie. Die Aktie, die mit 38 Dollar an den Start ging, fällt und fällt und fällt. Schon elf Tage später liegt sie unter 29 Dollar. "Das bedeutet einen Verlust von über 20 Prozent für die Aktionäre", sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ® e. V. Wie Roosen selbst, so hielten auch sehr viele Analysten den Ausgabepreis von 38 Dollar schon im Vorfeld für absolut überbewertet. Die Talfahrt der Aktie konnte auch die Meldung der New York Times, dass Facebook im nächsten Jahr ein eigenes Smartphon auf den Markt bringen wolle, nicht stoppen.

Mittlerweile beschäftigen sich die Gerichte mit Facebook, seinem Gründer Mark Zuckerberg und den Konsortialbanken Morgan Stanley und Goldman Sachs. Die Umsatzprognosen sollen die beiden Geldhäuser just in dem Moment nach unten revidiert haben, als die Aktie platziert wurde. Großen institutionellen Interessenten habe man das mitgeteilt, den kleinen Anlegern jedoch nicht. Zwischenzeitlich habe auch die US-Aufsichtsbehörde SEC (United States Securities and Exchange Commission) die Untersuchungen aufgenommen.

Für Facebook war der Gang an die Börse lukrativ. Dem Unternehmen und dessen Alteigentümern brachte er 16 Milliarden Dollar ein. Sogar Mark Zuckerberg, der Unternehmensgründer, verdiente 1,1 Milliarden Dollar mit dem Börsengang. "Dass vor allem Kleinanleger verärgert sind, kann man gut verstehen", kommentiert Horst Roosen. Unternehmensvertreter sollen in Privatgesprächen bestimmten Investoren deutlich gemacht haben, dass die prognostizierten Umsätze nicht so schnell steigen würden. Der Vorstand des BSZ® e. V.: "Wenn das zutrifft, dann ist das selektiv gestreute Information und somit eine Verletzung geltender Rechtsvorschriften."

Mittlerweile gibt es schon Zivilklagen wegen Aktienrechtsverletzungen gegen die Banken und gegen Zuckerberg persönlich. Wer Facebook-Aktien gezeichnet hat, sollte - so die BSZ-Vertrauensanwälte - eine umfassende und kompetente Rechtsberatung einholen. Denn auch im Aktiengeschäft kann man unter Umständen Schadenersatzansprüche geltend machen, die das Verlustgeschäft mit Facebook-Anteilen minimieren oder sogar auffangen können.

Für Betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich  der BSZ e.V. Anlegerschutzgemeinschaft  „Facebook-Börsengang" anzuschließen.


Bildquelle: © Gerd Altmann / PIXELIO    http://www.pixelio.de/

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Im Sog der Finanzkrise – Spanienanleger fürchten um ihr Geld.


Immer mehr Anleger, die sich in Spanien direkt oder indirekt finanziell engagiert haben, fürchten wegen der akuten Krise um ihr Geld. Der Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e. V. (BSZ® e. V.) gründete bereits eine Interessengemeinschaft „Spanien“ und rät Anlegern zur Prüfung der entsprechenden Unterlagen.


Spanien hat ein Problem und mit ihm die Anleger, die sich direkt oder indirekt in Spanien finanziell engagiert haben. Während sich die EU Gedanken über eine mögliche Rettung Spaniens nach „griechischem Vorbild“ macht, sollten sich Kapitalanleger dringend Gedanken über ihre Anlagen machen. Wer beispielsweise in den SSgA Spain Index Equity Fund, einem reinen Aktienfonds Geld gesteckt hat, muss zum Teil schon mit Verlusten bis zu 47 Prozent rechnen.

„Wir stellen immer wieder fest, dass es Anleger gibt, die in einen Immobilienfonds in Deutschland investiert haben, und gar nicht wissen, wo ihr Geld tatsächlich steckt“, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ® e. V. Gerade auf dem spanischen Immobilienmarkt sei eine finanzielle Beteiligung sehr riskant. Die dortigen Immobilienpreise, die lange Jahre zum Teil hoffnungslos überteuert waren, nähern sich momentan ihrem realen Wert. Das lockt auch die „Haie der Hedgefonds“ in die Städte. Zusätzlich zwingt die spanische Regierung die angeschlagenen Banken zum Verkauf ihrer Vermögenswerte. Auch das ist eine Beute für Vulture Funds (wörtlich: „Geierfonds“), die über Spanien kreisen und aus den Verkäufen der Vermögenswerte ihren Profit schlagen wollen.

„In Krisensituationen sollte man generell seine Unterlagen von einem auf das Kapitalrecht spezialisierten Anwalt überprüfen lassen“, sagt Roosen. „Denn man hat die Wahl zwischen dem zähneknirschenden Hinnehmen der Verluste, oder man lässt erst einmal prüfen, ob es mögliche Ansprüche auf Schadenersatz geben könnte.

Die Wahrscheinlichkeit, dass man bei seiner Anlage nicht richtig aufgeklärt oder nur mangelhaft auf die Risiken der Anlage hingewiesen wurde, ist meist größer, als man denkt.“

Für Betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich  der BSZ e.V. Anlegerschutzgemeinschaft  „Spanien" anzuschließen.


Bildquelle: © Bildbearbeitung: Thommy Weiss / PIXELIO    http://www.pixelio.de/

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