Hilfe für Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt. Zahlreiche Anleger werden vertreten durch Fachanwalt. Wie lange der Dachfonds SEB Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt geschlossen bleiben wird, steht in den Sternen.
Durch die Auflösung der beiden offenen
Immobilienfonds CS Euroreal und SEB Immoinvest verminderten sich die Chancen
auf eine baldige Wiedereröffnung. Im Mai 2012 wurden die beiden Zielfonds des
Santander Kapitalprotekt nach Testöffnungen aufgelöst und werden in den
kommenden Jahren abgewickelt. Damit ist auch der Dachfonds in der Abwicklung
"gefangen". Insgesamt sind über 75 % des Fondsvermögens des Santander
Kapitalprotekt von Liquidationen betroffen. Für die Anleger bedeutet das, dass
sie ihre Anteile bis auf Weiteres wohl nicht zurückgeben können, da Dachfonds
wie der Santander Kapitalprotekt für unbegrenzte Zeit geschlossen bleiben
können.
Was können Anleger, die sich mit dieser
Situation nicht einfach abfinden möchten, unternehmen? Sie können sich zum
Beispiel an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. So kann
geklärt werden, ob die Anleger des Santander Kapitalprotekt sich verlustfrei
von ihren Anteilen an dem Dachfonds trennen können. Beispielsweise kann
überprüft werden, ob die Anlageberatung Fehler aufwies, die zum Schadensersatz
führen können.
Dachfonds können unbegrenzte Zeit geschlossen
bleiben
Zu den häufig auftretenden Fehlern einer
Anlageberatung zählt, dass Anlegern erklärt wurde, dass Dachfonds wie der
Santander Kapitalprotekt die Anteilsrücknahme unbefristet aussetzen können.
Daher ist gerade die jederzeitige Verfügbarkeit des investierten Kapitals nicht
gegeben. Auch war nicht allen Anlegern bewusst, dass sich offene
Immobilienfonds seit längerem in einer Krise befinden, die sich auch auf die
Zielfonds des Santander Kapitalprotekt auswirkte. Auch ist zu überprüfen, ob
die Anlage- oder Bankberater Vermittlungsprovisionen (kick backs) erhielten,
über die Anleger aufgeklärt werden mussten. Bei der Anlageberatung muss den
Anlegern ein Prospekt übergeben werden, in dem der Santander Kapitalprotekt
ausführlich beschrieben wird.
Erfahrung mit Dachfonds und offenen
Immobilienfonds - Neue Erfolge
Im Fall, dass die Berater gegen eine der
obigen Pflichten verstießen, bestehen für Anleger des Santander Kapitalprotekt
gute Chancen, dass sie Schadensersatz fordern können. So können Anleger ihr
eingezahltes Geld zurückerhalten und müssen sich nicht die zeitlich unbegrenzte
Schließung einlassen. Erste Urteile zu offenen Immobilienfonds bestätigen dies.
Anleger des Santander Kapitalprotekt sollten nun dringend handeln und sich von
einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen, der sich
speziell mit offenen Immobilienfonds auskennt. Die BSZ e.V.
Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat
ausgewiesene Kenntnisse bei offenen Immobilienfonds und Dachfonds. Die BSZ e.V.Anlegerschutzkanzlei
führt bundesweit Prozesse und Verfahren für Anleger, die Schadensersatz
einfordern. Zu den neuerlichen Erfolgen zählt die Ankündigung des Landgerichts
Mosbach, einem Anleger, der in einen offenen Immobilienfonds investierte,
Schadensersatz zuzusprechen.
Über die BSZ e.V. Interessengeminschaft werden von der
Anlegerschutzkanzlei bereits zahlreiche Anleger des Dachfonds SEB Santander
Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt vertreten, so dass die bestmögliche
Vertretung möglich ist.
Für Betroffene Anleger gibt es gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Santander (SEB) Vermögensverwaltung Kapitalprotekt" anzuschließen.
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Ralf Stoll
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser
Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 16. Juni 2012 wieder. Eventuell später
eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und
können zu einer anderen Einschätzung führen.
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