Freitag, Juni 15, 2012

LBB Stratego Grund – Hilfe für Anleger der Sparkasse Berlin


Der Mischfonds LBB Stratego Grund ist seit März 2012 geschlossen. Ein Ende der Schließung ist noch nicht absehbar. BSZ e.V. gründet Interessengemeinschaft für betroffene Anleger der Sparkasse Berlin.


Seit dem 30.03.2012 ist der Dachfonds LBB Stratego Grund geschlossen. Daher können sich Anleger, die Anteile am LBB Stratego Grund besitzen, sich nicht von ihren Anteilen trennen. Die Anteilsrücknahme ist für unbestimmte Zeit ausgesetzt. Hintergrund der Schließung waren die Probleme der offenen Immobilienfonds, in die der Dachfonds investierte. Da die Krise der offenen Immobilienfonds noch nicht überstanden ist, können die Anleger des LBB Stratego Grund noch nicht auf eine baldige Wiedereröffnung hoffen. Betroffen sind auch Anleger des LBB Stratego Grund, die Spar- und Auszahlungspläne haben.

Schließung ist für unbegrenzte Zeit möglich

Der von der Sparkasse Berlin vertriebene Mischfonds LBB Stratego Grund (Wertpapierkennnummer A0ERSF) wurde im Jahr 2005 gestartet und investiert schwerpunktmäßig in 15 offene Immobilienfonds. Allerdings haben etliche dieser Zielfonds mit schweren Problemen zu kämpfen, was sich auch auf den LBB Stratego Grund auswirkt. So wurden die Zielfonds Morgan Stanley P2 Value, TMW Weltfonds, KanAm Grundinvest und seit neuestem auch der SEB Immoinvest von der endgültigen Auflösung ereilt und werden in den kommenden Jahren abgewickelt. Beim Zielfonds KanAm SPEZIAL Grundinvest wurde kürzlich die Schließung um weitere 9 Monate verlängert. In Zahlen ausgedrückt war am 30.04.2012 bei 52,55 % der Zielfonds des LBB Stratego Grund keine Anteilsrückgabe möglich.

Doch auch im Fall einer Wiedereröffnung des LBB Stratego Grund – deren Termin noch nicht absehbar ist – müssen sich die Anleger auf grundlegende Veränderungen einstellen. So wird ab dem 01.01.2013 die Anteilsrücknahme nur noch bedingt und nicht mehr jederzeit möglich sein. So können Anleger ab nächstem Jahr pro Kalenderhalbjahr nur noch Anteile im Wert von 30.000 Euro zurückgeben. Auch wird eine Mindesthalte- und Kündigungsfrist für die Anteile eingeführt. Dies kündigte die Fondsgesellschaft LBB Invest in einer Anlegerinformation vom 12.04.2012 an.

Anleger des Dachfonds LBB Stratego Grund, die sich momentan von ihren Anteilen trennen möchten, können ihre Anteile an der Börse verkaufen. Dabei können allerdings durch Kursschwankungen und Verkaufsgebühren Verluste auf die Anleger zukommen. Eine Alternative zum Börsenverkauf und zum Warten auf die Wiedereröffnung bietet die rechtliche Überprüfung der Beteiligung am LBB Stratego Grund durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. So kann geklärt werden, ob die Anleger sich von ihren Anteilen am LBB Stratego Grund trennen können und im Gegenzug Schadensersatz von der Bank fordern können.

Ein Schadensersatzforderung gegen Banken oder Berater kann beispielsweise dann bestehen, wenn die Anleger bei der Anlageberatung nicht richtig über die Risiken, die mit einer Investition in einen Dachfonds wie den LBB Stratego Grund verbunden sind, aufgeklärt wurden. So war ein Hinweis darauf, dass Dachfonds unbefristet schließen können, notwendig. Das Schließungsrisiko war auch nicht fernliegend, da die Krise der offenen Immobilienfonds bereits im Jahr 2004 begann. Auch war der LBB Stratego Grund wegen der Schließungsmöglichkeit nicht für Anleger geeignet, die jederzeit über ihr Geld verfügen wollen. Auch musste Anlegern ein Prospekt, in dem der LBB Stratego Grund beschrieben wird, übergeben werden.

Wurden diese oder ähnliche Aufklärungspflichten verletzt, bestehen für die Anleger des LBB Stratego Grund gute Chancen, dass sie Schadensersatz verlangen können.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich  der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „LBB Stratego Grund"  anzuschließen.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Bildquelle: © M. Großmann / PIXELIO    www.pixelio.de 

Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 15.Juni  2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.




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