Der Mischfonds LBB Stratego Grund ist seit März 2012 geschlossen. Ein Ende der Schließung ist noch nicht absehbar. BSZ e.V. gründet Interessengemeinschaft für betroffene Anleger der Sparkasse Berlin.
Seit dem 30.03.2012 ist der Dachfonds LBB Stratego Grund
geschlossen. Daher können sich Anleger, die Anteile am LBB Stratego Grund
besitzen, sich nicht von ihren Anteilen trennen. Die Anteilsrücknahme ist für
unbestimmte Zeit ausgesetzt. Hintergrund der Schließung waren die Probleme der
offenen Immobilienfonds, in die der Dachfonds investierte. Da die Krise der
offenen Immobilienfonds noch nicht überstanden ist, können die Anleger des LBB
Stratego Grund noch nicht auf eine baldige Wiedereröffnung hoffen. Betroffen
sind auch Anleger des LBB Stratego Grund, die Spar- und Auszahlungspläne haben.
Schließung ist für unbegrenzte Zeit möglich
Der von der Sparkasse Berlin vertriebene Mischfonds LBB
Stratego Grund (Wertpapierkennnummer A0ERSF) wurde im Jahr 2005 gestartet und
investiert schwerpunktmäßig in 15 offene Immobilienfonds. Allerdings haben
etliche dieser Zielfonds mit schweren Problemen zu kämpfen, was sich auch auf
den LBB Stratego Grund auswirkt. So wurden die Zielfonds Morgan Stanley P2
Value, TMW Weltfonds, KanAm Grundinvest und seit neuestem auch der SEB
Immoinvest von der endgültigen Auflösung ereilt und werden in den kommenden
Jahren abgewickelt. Beim Zielfonds KanAm SPEZIAL Grundinvest wurde kürzlich die
Schließung um weitere 9 Monate verlängert. In Zahlen ausgedrückt war am
30.04.2012 bei 52,55 % der Zielfonds des LBB Stratego Grund keine
Anteilsrückgabe möglich.
Doch auch im Fall einer Wiedereröffnung des LBB Stratego
Grund – deren Termin noch nicht absehbar ist – müssen sich die Anleger auf
grundlegende Veränderungen einstellen. So wird ab dem 01.01.2013 die
Anteilsrücknahme nur noch bedingt und nicht mehr jederzeit möglich sein. So
können Anleger ab nächstem Jahr pro Kalenderhalbjahr nur noch Anteile im Wert
von 30.000 Euro zurückgeben. Auch wird eine Mindesthalte- und Kündigungsfrist
für die Anteile eingeführt. Dies kündigte die Fondsgesellschaft LBB Invest in
einer Anlegerinformation vom 12.04.2012 an.
Anleger des Dachfonds LBB Stratego Grund, die sich momentan
von ihren Anteilen trennen möchten, können ihre Anteile an der Börse verkaufen.
Dabei können allerdings durch Kursschwankungen und Verkaufsgebühren Verluste
auf die Anleger zukommen. Eine Alternative zum Börsenverkauf und zum Warten auf
die Wiedereröffnung bietet die rechtliche Überprüfung der Beteiligung am LBB
Stratego Grund durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. So kann
geklärt werden, ob die Anleger sich von ihren Anteilen am LBB Stratego Grund
trennen können und im Gegenzug Schadensersatz von der Bank fordern können.
Ein Schadensersatzforderung gegen Banken oder Berater kann
beispielsweise dann bestehen, wenn die Anleger bei der Anlageberatung nicht
richtig über die Risiken, die mit einer Investition in einen Dachfonds wie den
LBB Stratego Grund verbunden sind, aufgeklärt wurden. So war ein Hinweis
darauf, dass Dachfonds unbefristet schließen können, notwendig. Das
Schließungsrisiko war auch nicht fernliegend, da die Krise der offenen
Immobilienfonds bereits im Jahr 2004 begann. Auch war der LBB Stratego Grund wegen
der Schließungsmöglichkeit nicht für Anleger geeignet, die jederzeit über ihr
Geld verfügen wollen. Auch musste Anlegern ein Prospekt, in dem der LBB
Stratego Grund beschrieben wird, übergeben werden.
Wurden diese oder ähnliche Aufklärungspflichten verletzt,
bestehen für die Anleger des LBB Stratego Grund gute Chancen, dass sie
Schadensersatz verlangen können.
Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „LBB Stratego Grund" anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ®
Anlegerschutzgemeinschaft:
Bildquelle: © M. Großmann / PIXELIO www.pixelio.de
Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 15.Juni 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 15.Juni 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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