Montag, Juni 18, 2012

Die nächste ACCESSIO-Katastrophe: Ponaxis/ loginet3 ist pleite


Die fast ausschließlich vom Itzehoer Wertpapierhandelshaus ACCESSIO AG vermittelten Wertpapiere der Ponaxis AG (heute: loginet3 AG) sind weitestgehend wertlos. Das zuständige Amtsgericht hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens eröffnet. Was Anleger jetzt tun müssen. Ein Hinweis von Frau Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Catia Sofia das Neves Sequeira.


Das Amtsgericht Tostedt hat am 05.06.2012 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der loginet3 AG (ehemals: PONAXIS AG) eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde der Hamburger Rechtsanwalt Frank Dreyer bestellt. Für die Gläubiger der loginet3 AG laufen jetzt wichtige Fristen, die es zu beachten gilt:

Das Amtsgericht hat die Gläubiger der loginet3 AG durch einen Beschluss am 05.06.2012 aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 20.07.2012 über den Insolvenzverwalter zur Tabelle anzumelden.

„Aufgrund der Insolvenzeröffnung haben die Anleihegläubiger ein außerordentliches Kündigungsrecht mit der Folge, dass die Anleihe zum Nennbetrag fällig gestellt wird. Den daraus folgenden Rückzahlungsanspruch können die Anleihegläubiger nach dem Ausspruch der Kündigung als Forderung zur Insolvenztabelle der loginet3 AG anmelden. Wir empfehlen allen Betroffenen, von diesem Recht Gebrauch zu machen und ihre Forderung fristgerecht anzumelden“, so die Rechtsanwältin und Geschäftsführerin Cátia Sofia das Neves Sequeira von den auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Hamburger BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälten.

Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper sagt: „Die Anleger müssen bei der Forderungsanmeldung darauf achten, dass sie die Forderung als erstrangige Insolvenzforderung nach § 38 InsO zur Insolvenztabelle anmelden und ergänzend dazu mit einem Schadensersatzanspruch aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung begründen. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass der Anspruch richtig begründet wird. Anderenfalls steht zu befürchten, dass die Forderung nur als nachrangige Forderung behandelt wird.“

„Nachrangig“ bedeutet in diesem Fall, dass die Forderung noch nicht einmal berücksichtigt würde. Denn das zuständige Amtsgericht hat die Insolvenzgläubiger nur zur Anmeldung von erstrangigen Forderungen aufgefordert. Deshalb rät Rechtsanwältin Cátia Sofia das Neves Sequeira allen Betroffenen, die Forderung möglichst von einem spezialisierten Rechtsanwalt anmelden zu lassen.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich  der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Ponaxis AG"  anzuschließen.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper

Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 18. Juni 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

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