Freitag, Juni 15, 2012

SEB Immoinvest: Was können Anleger nach der Auflösung tun?


Der offene Immobilienfonds SEB Immoinvest wurde nach einer testweisen Öffnung Anfang Mai 2012 aufgelöst. Die hierdurch erforderliche Abwicklung wird bis in Jahr 2017 andauern. Vertrieben wurden die Anteile am SEB Immoinvest von Banken, unter anderem auch von der Volkswagen Bank.


Das Management des SEB Immoinvest wird die Immobilien des Fonds veräußern und die Erlöse aus diesen Verkäufen halbjährlich an die Anleger auszahlen. Wie viel Geld die Anleger erhalten, hängt davon ab, wie erfolgreich die Fondsimmobilien veräußert werden können. Ein Bericht der Wirtschaftswoche (Ausgabe Nr. 22) zufolge werden bei einem Drittel der Immobilien des SEB Immoinvest in Kürze die Mietverträge auslaufen, was zu Schwierigkeiten beim Verkauf führen könnte.

Erste Auszahlung soll im Juni 2012 erfolgen

Doch bevor die Anleger sich mit den von Verkaufserlösen abhängigen, halbjährlichen Auskehrungen auseinandersetzen müssen, soll noch im Juni 2012 ein Fünftel des Vermögens des SEB Immoinvest an die Anleger ausgezahlt werden. Die Presse und Fachkreise analysieren derweil, welche Konsequenzen aus dem Aus des SEB Immoinvest zu ziehen sind und welche Auswirkung dies für die gesamte Branche der offenen Immobilienfonds haben wird.

Auf die Anleger des SEB Immoinvest kommt nun die Jahre andauernde Abwicklung zu. Oder sie können andere Wege beschreiten, um sich von ihren Anteilen zu trennen. So können die Anteile des SEB Immoinvest trotz der Abwicklung weiterhin an der Börse verkauft werden. Allerdings müssen Anleger bedenken, dass bei Börsenverkäufen Gebühren anfallen und dass der Kurs Schwankungen unterliegt. Daher birgt ein Börsenverkauf Verlustrisiken. Ob die Teilnahme an der Abwicklung oder der Börsenverkauf für Anleger, sich am Probehandelstag von ihren Anteilen am SEB Immoinvest trennen wollten, attraktiv sind, sei dahingestellt.

Interessengemeinschaft und Schadensersatzklagen für Anleger des SEB Immoinvest

Was können Anleger des SEB Immoinvest, die sich weder auf die jahrelange Abwicklung noch auf einen Börsenverkauf einlassen möchten, unternehmen? Eine Alternative hierzu bietet die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll und Kollegen hat reichlich Erfahrung mit offenen Immobilienfonds wie dem SEB Immoinvest und deren speziellen Problematiken. Die Kanzlei reichte bereits Klagen für Anleger des SEB Immoinvest bei Gericht ein, da in nahezu allen der Kanzlei vorliegenden Fällen Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung bestehen.

Für Betroffene Anleger gibt es gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „SEB ImmoInvest"  anzuschließen.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49 
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810   
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                                    
                                                                                                                                    
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:

                                     
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Ralf Stoll


Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 15. Juni 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Keine Kommentare: