Freitag, Juni 15, 2012

CS Euroreal - Anlegerfreundliches Urteil - Interessengemeinschaft für Anleger


Anleger des offenen Immobilienfonds CS Euroreal können sich von einem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main ermutigen lassen. Ein Anleger, der in offene Immobilienfonds investierte, erhielt Schadensersatz.


Das Landgericht Frankfurt am Main  sprach einem Anleger, der in einen offenen Immobilienfonds investierte, Schadensersatz wegen Falschberatung zu. Anleger des CS Euroreal sollten sich von diesem Beispiel ermutigen lassen und sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft CS Euroreal anschließen. Die Interessengemeinschaft wird von einem BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht geführt und betreut.

Am 21.05.2012 wurde bekannt, dass der offene Immobilienfonds CS Euroreal den Testhandelstag nicht erfolgreich abschließen konnte und aufgelöst werden muss. Die Gesamtsumme der Verkaufsaufträge betrug 3 Mrd. Euro, während die Liquidität des CS Euroreal sich auf 1,6 Mrd. Euro belief. Während der hierdurch erforderlichen Abwicklung werden die Immobilien des CS Euroreal veräußert. Die Veräußerungserlöse werden halbjährlich an die Anleger ausgezahlt. Die Höhe der Auszahlungen bemisst sich daran, wie viele und wie erfolgreich das Management des CS Euroreal die Fondsimmobilien veräußern kann.

Ein Verkauf der Anteile des CS Euroreal über die Börse ist trotz der Auflösung des CS Euroreal weiterhin möglich. Allerdings müssen Anleger mit Kursschwankungen und Verkaufsgebühren rechnen. Anleger, die eine Alternative zur Abwicklung und zum Börsenverkauf suchen, sollten sich der Interessengemeinschaft für Anleger des CS Euroreal anschließen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll und Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat viel Erfahrung mit offenen Immobilienfonds wie dem CS Euroreal und deren speziellen Problematiken.

Positives Urteil für Anleger

Darüber hinaus erhob die Anlegerschutzkanzlei bereits Schadensersatzklagen für Anleger des CS Euroreal vor Gericht, da in nahezu allen der Kanzlei vorliegenden Fällen Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung bestehen. Diese Auffassung wird auch durch ein neues Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (Aktenzeichen 2-12 O 81/11) gestärkt. Dort wurde einem Anleger Schadensersatz wegen Falschberatung zugesprochen. Vertrieben wurde der CS Euroreal von freien Beratern und Banken wie der Postbank. In vielen Fällen sollte die Investition in den CS Euroreal der Altersvorsorge dienen, obwohl die Risiken, die einem offenen Immobilienfonds innewohnen, dem Konzept einer sicheren Geldanlage widersprechen.

Für Betroffene Anleger gibt es gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „CS Euroreal"  anzuschließen.


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Bildquelle: © Thorben Wengert / PIXELIO    www.pixelio.de                                      

Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 15. Juni 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.


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