Mittwoch, Mai 02, 2012


K1-Fonds: Ermittlungen der Staatsanwaltschaft auf Mallorca! Achtung, es droht Verjährung!


Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mallorca nach Strafantrag der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte! Achtung: Es droht Verjährung! Geschädigte können wirksam Verjährung hemmen!


In Sachen K1-Fonds haben die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte vor einigen Monaten Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Mallorca gestellt gegen diverse Personen aus dem Umfeld des inzwischen verstorbenen Herrn Dieter Frerichs, bei denen der Verdacht besteht, dass von dem inzwischen verstorbenen Herrn Dieter Frerichs vor dessen Tod unrechtmäßigerweise Vermögenswerte übertragen worden sein könnten, z.B. diverse Immobilien. Dieter Frerichs, der von Mallorca aus die Geschäfte in Sachen K1-Fonds steuerte, hat sich im Juli 2010 bei seiner Festnahme durch die Polizei das Leben genommen.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte konnten, in Zusammenarbeit mit einem spanischen Privatermittler, der Staatsanwaltschaft Mallorca mit dem Strafantrag und dem Ermittlungsersuchen wichtige Informationen geben, so z.B. die Adresse einer Millionenvilla auf Palma de Mallorca, Informationen zu einer Luxusyacht in der Marina von Arenal (Palma de Mallorca), die ebenfalls im Eigentum des verstorbenen Dieter Frerichs stand, sowie bislang unbekannte Konten von Herrn Frerichs in Deutschland, der Schweiz und Österreich.

Außerdem konnten die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte der Staatsanwaltschaft Mallorca auch wichtige Zeugen nennen, wie eine ehemalige Lebensgefährtin von Herrn Frerichs, die wichtige Angaben zu dem Fall machen kann, aber auch einen Geschäftspartner von Herrn Frerichs.

Aufgrund des Strafantrags der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte hat die Staatsanwaltschaft Mallorca inzwischen auch Ermittlungen aufgenommen, es kam inzwischen im März und April 2012 auch vor dem Ermittlungsgericht Nr. 7 in Palma de Mallorca zu einigen Anhörungen, in denen unter anderem die von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten benannten Zeugen zu der Thematik angehört wurden.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth Rechtsanwälte, der den Strafantrag auf Mallorca gestellt hat, hierzu: „Die Aufnahme von Ermittlungen auf Mallorca zeigt, dass die spanischen Ermittlungsbehörden die Angelegenheit als sehr ernst einstufen, wir freuen uns, dass wir wichtige Informationen beisteuern konnten und sind gespannt auf den Fortgang des Verfahrens.“

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte haben auch vor einigen Wochen in der Angelegenheit K1 einen Insolvenzantrag gestellt, gegen wen und warum, darüber wird der BSZ e.V. demnächst berichten.

Bereits vor einiger Zeit wurden von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten Dr. Späth Rechtsanwälten auch Klagen gegen diverse Verantwortliche in ganz Deutschland eingereicht, unter anderem gegen die Vermittler der Anlage.

Der erste von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten betreute Fall gegen einen Vermittler, ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen, wurde dabei, wie vom BSZ e.V. bereits berichtet wurde, mit einem gerichtlichen Vergleich vor dem Landgericht Frankfurt am Main abgeschlossen, der dortige Geschädigte hat den Vergleichsbetrag inzwischen auch von der Vermittlerfirma ausbezahlt erhalten. „Dies bestätigt unsere Ansicht, dass Ansprüche gegen die Vermittler teilweise nicht nur in juristischer Hinsicht durchsetzbar  sind, sondern auch in vollstreckungstechnischer Hinsicht,“ so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc, von der Berliner BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte, die die Vergleich mit dem Vermittler erzielt hat. Allerdings sollte eine mögliche Vollstreckung gegen den jeweiligen Vermittler immer im Einzelfall geprüft werden, teilweise verfügen die Vermittler auch über eintrittspflichtige Haftpflichtverssicherungen, wie von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten heraus gefunden werden konnte.

Weitere Klagen gegen diverse Vermittler, die von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten eingereicht wurden, werden demnächst vor Gerichten in ganz Deutschland verhandelt, der BSZ e.V. wird demnächst darüber berichten, die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte sind optimistisch, hier demnächst auch die ersten vollständig obsiegenden Urteile zu erstreiten.

Allerdings sollten Geschädigte berücksichtigen, dass in zahlreichen Fällen wegen fehlerhafter Falschberatung Verjährung droht. Durch die Schuldrechtsreform, die am 01.01.2002 in Kraft trat, wurde eine 10-jährige Höchstverjährungsfrist für diverse Ansprüche eingeführt, so dass z.B. Schadensersatzansprüche von Anlegern wegen Falschberatung, die sich vor dem Jahr 2002 bei den K1-Fonds oder den diversen Vorgängergesellschaften wie z.B. K2 beteiligt haben, mit Ablauf des 31.12.2011 zu verjähren drohten und für Ansprüche aus dem Jahr 2002 taggenau (und somit nicht erst zum Jahresende) und somit im Verlauf des Jahres 2012. Die Verjährung sollte jedoch immer im Einzelfall überprüft werden.

Auch in Fällen, in denen Anleger von einem sog. Wertpapierdienstleistungsunternehmen (ob es sich beim Berater um ein derartiges handelte, muss immer im Einzelfall geprüft werden) falsch beraten wurden, tritt taggenau Verjährung ein zu dem Zeitpunkt, ab dem der Anspruch entstanden ist, aufgrund der Spezialverjährungsvorschrift des § 37a WpHG alter Form.

Auch Geschädigte aus Österreich sollten nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte dringend mögliche Schadensersatzansprüche gegen die in Betracht kommenden Verantwortlichen und eine möglicherweise eintretende Verjährung überprüfen, die dortigen Geschädigten werden von einer Kanzlei aus Wien betreut, die mit dem BSZ e.V. zusammen arbeitet und die auch bereits erste Klagen gegen diverse Verantwortliche eingereicht hat.

Es bestehen daher gute Gründe, der BSZ Interessengemeinschaft „K 1" beizutreten.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 02 .Mai 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Schiffsfonds in der Krise: Insolvenzantrag der MS "Pride of Madrid" und MS "Pride of Paris"


Wie vor kurzem bekannt wurde, wurde für die MS "Pride of Madrid" und MS "Pride of Paris" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG vor dem Amtsgericht Hamburg Insolvenzantrag gestellt (517 IN 3/12 und 517 IN 4/12). Am 25. April 2012 um 16.15 Uhr und 16.20 Uhr wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerinnen angeordnet, zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Malte Köster bestellt.


Überraschend ist die Insolvenz der Unternehmen, deren Fondsvolumen sich auf je 10 Millionen Euro beläuft, aber keineswegs. Die MS "Pride of Madrid" und MS "Pride of Paris" (ehemals MS "Beluga Fascination" und MS "Beluga Flirtation") hatten bereits seit einiger Zeit mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen. Die die Schiffe finanzierende Bank hat nun dem Sanierungskonzept aber wohl endgültig ihre Zustimmung verweigert

Auch, wenn die Insolvenz des Fonds für die Anleger wohl zu erheblichen Verlusten, möglicherweise sogar zu einem Totalverlust führen sollte, stehen die Betroffenen aber nicht unbedingt chancenlos dar. Denn die Geschädigten können versuchen, den ihnen entstandenen Schaden zu begrenzen, indem sie mögliche Ansprüche gegen die Anlageberater verfolgen. "Dies gilt dann, wenn die Anlageberater nicht ihren Aufklärungspflichten gegenüber den Anlegern nachgekommen sind", so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich, die bereits zahlreiche Schiffsfonds-Geschädigte vertritt.

"Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich  erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.

BSZ e.V. Vertrauensanwalt Rechtsanwalt Luber empfiehlt daher allen Betroffenen, mögliche Ansprüche anwaltlich prüfen zu lassen.

Es bestehen somit gute Gründe, der Interessengemeinschaft des BSZ e.V. „Schiffsfonds/ MS "Pride of Madrid" MS "Pride of Paris"  beizutreten.

Bildquelle: © TiM Caspary / PIXELIO    http://www.pixelio.de/

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Immer mehr Geschädigte Kapitalanleger wehren sich erfolgreich gegen Kapitalverluste!


Die Gefahr vor Augen, nochmals Geld in den Sand zu setzen, lässt so manch geschädigten Kapitalanleger glauben, dass ihm nunmehr kostenlose Hilfe zuteil wird. Vorsicht vor Anbietern die geschädigten Kapitalanlegern mit verlockenden Angeboten Ihre Dienste offerieren: Alles unverbindlich und ohne Risiko!


Für betroffene Anleger, die Ihr Kapital zurück haben möchten, führt  der erste Weg in der Regel in die nächst gelegene Anwaltskanzlei. Nachdem man dort eine meist nicht unerhebliche Summe für  Anwaltsgebühren ausgegeben hat, besteht die anwaltliche „Analyse“ mitunter in der lapidaren Nachricht, dass das Geld weg sei und die Erfolgsaussicht bei einer Klage gegen Null liege. Oft sind das Kanzleien die im Bereich Kapitalmarkrecht noch nicht positiv aufgefallen sind geschweige denn, für den Anleger hilfreiche Veröffentlichungen vorzuweisen haben.  Solchen Helfern sollte man mit der notwendigen Skepsis begegnen.

Aus diesen Gründen sollte der Wahl des richtigen Anwalts verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet werden, rät der BSZ e.V. Denn auch hier wird manchmal die Not und die Ratlosigkeit von Rechtsuchenden nur als Chance zum eigenen Profit begriffen.  Allerdings gibt es weder schlechte Mandanten noch schlechte Anwälte. Nur die Partnerwahl ist mitunter falsch. Der durch diese falsche Anwaltswahl angerichtete Schaden beim Mandanten kann beträchtlich sein. Manchmal ist es sogar eine Art Gnadenstoß in den absoluten Ruin des Mandanten verbunden mit einem irreparablen Vertrauensmissbrauch gegen das Empfinden der Rechtsstaatlichkeit

Organisationen und auch Interessengemeinschaften die in diesem Bereich ermitteln, aufklären und praktische Hilfe anbieten sind sehr hilfreich und auch dringend notwendig. Dazu gehört auch der BSZ® e.V. Der BSZ® e.V. ist ein unabhängiger, weisungsfreier eingetragener Verbraucherschutzverein der mit seinem Anlegerschutzprogramm mit zur Stabilität des Finanzmarktes Deutschland beiträgt, das Vertrauen in einen seriösen deutschen Finanzmarkt stärkt und die Kapitalanleger nach Maßgabe der Vorschriften und Gesetze schützt. Ob eine einzelne Anwaltskanzlei oder auch zwei diese Aufgabe so wahrnehmen wollen oder können, darf jedermann selbst beurteilen.

Die dem BSZ® e.V. verbundenen Anlegerschutzkanzleien  sind auf das Kapitalmarkt-, Bank- und Börsenrecht spezialisiert. Die Rechtsanwälte vertreten in ganz Deutschland sowohl Privatanleger als auch institutionelle Investoren. Im Fokus der anwaltlichen Tätigkeit stehen der präventive Anlegerschutz und Haftungsfragen des Kapitalmarktes.

Verständlicherweise zögern viele geschädigte Kapitalanleger ihr Geld mit allen möglichen rechtlichen Mitteln zurückzufordern. Aber jede Verzögerung reduziert die Chance auf einen Erfolg.  Der BSZ e.V. bietet dank seines globalen Netzwerks juristischer und investigativer Partner betroffenen Anlegern den notwendigen methodischen Ansatz zu einer Wiedergutmachung. Der BSZ e.V.  sorgt dafür, dass betroffene Anleger nicht auf ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen die Spezialisten des BSZ e.V. Netzwerks, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können und wie die Initiatoren zweifelhafter Anlagemodelle  rechtzeitig daran gehindert werden  Gelder zu verschieben , bevor der Fall entschieden ist.

Durch das globale Experten-Netzwerk des BSZ e.V. wird es keinem Kapitalanlagebetrüger gelingen sich irgendwie außerhalb der Reichweite gesetzlicher Rechtsmittel einzurichten. Der BSZ® e.V. ist einer der „aktivsten“ Vereine im Bereich Anleger- und Verbraucherschutz. Mehrmals wöchentlich werden im Internet auf den Seiten http://www.rechtsboerse.de/ , http://www.kapitalanleger-echo.de/ und auf der Portalseite http://www.fachanwalt-hotline.eu/   neue Beiträge zu den Themen Anleger- und Verbraucherschutz eingestellt und den Beteiligten somit wertvolle, hochaktuelle Top-Informationen an die Hand gegeben, auf denen sie ihre Entscheidungen aufbauen können – ein Service, der in Deutschland unter den Vereinen wohl einmalig und unübertroffen ist und seinesgleichen sucht!!

Mit der Suchmaschine http://www.geldfuchs.eu/  steht eine Suchmaschine zur Verfügung in der die DSK Deutsche Streitgenossenschaft für Kapitalschutz im BSZ® e.V. ihr Kapitalanlageschutz-Know-How einfließen lässt und dabei das Potential und die Technik der Suchmaschine Google nutzt.

Betroffene Anleger können sich auch gerne einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Der BSZ® e.V.  arbeitet innerhalb der Interessengemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger  mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.  Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen. Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt. Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Der BSZ® kann dabei auf überdurchschnittliche Erfolge im Bereich Anlegerschutz verweisen: Ein Grund dafür ist, dass die Zusammenführung von Geschädigten in Interessengemeinschaften dazu führt, dass deren Rechte wesentlich effizienter wahrgenommen werden können als wenn jeder Anleger alleine tätig werden würde.

Übrigens: der kompetente Anlegerschutzanwalt wird dem geschädigten Kapitalanleger - bevor dieser dem  Anwalt  schlussendlich ein Mandat erteilt-  eine erste Einschätzung seines Falls vermitteln.

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:

Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung  dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

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Montag, April 30, 2012


IVG Euroselect Zwölf GmbH & Co KG (“London Wall“). Wieder keine Ausschüttung – Anleger wehren sich!


Im Internet wird berichtet, dass nunmehr zum dritten Mal in Folge keine planmäßigen Ausschüttungen erfolgen sollen. Der Fonds hat im Wesentlichen zwei Probleme. Er finanziert den Erwerb des Fondsobjekts nicht nur über die Kommanditeinlagen der Anleger, sondern auch über ein größeres Darlehen. In diesem Darlehensvertrag ist vereinbart, dass das Gebäude als Kreditsicherheit dient.


Ergänzt wird dies durch eine sog. loan-to-value-Klausel, wonach das offene Darlehen einen gewissen Prozentsatz des Gebäudewertes nicht überschreiten darf. Erstmals Ende 2009 wurde der Wert verletzt, weshalb höhere Leistungen auf das Darlehen beansprucht werden konnten, was zu Lasten der Rendite geht. Hintergrund waren gefallene Büromarktpreise in London.

Hinzu kommt, dass der Hauptmieter ING signalisiert hat, den 2016 auslaufenden Mietvertrag nicht verlängern zu wollen. Solange ein Nachmieter nicht gefunden ist und die neuen Mietkonditionen nicht bekannt sind, droht dem Fonds ein Mieteinnahmenverlust, was wiederum den Verkehrswert drückt, so dass der LTV-Wert nicht einzuhalten ist und höhere Darlehenskosten entstehen.

Einige Anleger sind der Auffassung, vor Zeichnung von den Banken, die ihnen die Beteiligung an dem Fonds empfohlen haben, nicht korrekt über die mit dem Fonds verbundenen Risiken aufgeklärt worden zu sein. Dies würde Schadensersatzansprüche der Anleger begründen, die auf eine Rückabwicklung des Beteiligungserwerbs gerichtet sind. Gelingt deren Durchsetzung, so haben sich die Anleger von den sich realisierenden Risiken des Fonds befreit und wären so gestellt, als hätten sie sich nie an dem Fonds beteiligt. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte sind insoweit von mehreren Anlegern mit der Durchsetzung der Schadensersatzansprüche beauftragt worden.

CLLB Rechtsanwälte mit Büros in Berlin, München und Zürich sind auf derartige Verfahren spezialisiert und vertreten auch Anleger des Parallelfonds IVG Euroselect Vierzehn. Dabei haben mehrere Landgerichte die Rechtsauffassung von CLLB Rechtsanwälte bestätigt und den dortigen Anlegern Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung zugesprochen. Dabei kamen die Gerichte u. a. zu der Überzeugung, dass die Banken für die Vermittlung Rückvergütungen erhalten haben, über die sie die Anleger hätten aufklären müssen. Grundgedanke dabei ist es, dass ein Anleger wissen muss, welches finanzielle Eigeninteresse der Bank mit der Fondsvermittlung verknüpft ist, um so die Motivation der Bank für die Empfehlung zur Beteiligung an dem geschlossenen Immobilienfonds abschätzen zu können.

Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in Berlin, München und Zürich rät allen betroffenen Anlegern, eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit der Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zu beauftragen. Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses wegen fehlerhafter Anlageberatung. Wichtig dabei ist es, nicht zu lange zu warten, da ansonsten die Gefahr besteht, dass laufende Verjährungsfristen unbeachtet bleiben.

Für Betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich jetzt der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „IVG Euroselect" anzuschließen..

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hendrik Bombosch

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 30.April 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen. 

Sonntag, April 29, 2012

HT – Flottenfonds V, HS ELEKTRA, HS BERLIOZ, HS SCOTT

Schadensersatzforderung gegen die Commerzbank AG (Marke Dresdner Bank)

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte,hat die Vertretung eines Anlegers des Schiffsfonds HT – Flottenfonds V, umfassend die Schiffsbeteiligungen „HS ELEKTRA“ mbH & Co. KG, „HS BERLIOZ“ mbH & Co. KG und „HS SCOTT“ mbH & Co. KG übernommen, der sich angesichts des unbefriedigenden Verlaufs der Anlage geschädigt sieht. Es wird die Inanspruchnahme der Commerzbank AG als Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank AG in Düsseldorf, Filiale Gerresheim, auf Schadensersatz vorbereitet, die zur Anlage in diesem Fonds geraten hatte.

Im Vorfeld einer für den 27.04.2012 anberaumten außerordentlichen Gesellschafterversammlung wurden die Fondsgesellschafter mit der Rückforderung an sie geleisteter Ausschüttungen „HS ELEKTRA“ unter kurzer Fristsetzung und der Bezeichnung als „zwingend“ konfrontiert. Die Geschäftsführung dieser Schifffahrtsgesellschaft verspräche sich davon die Abwendung einer Insolvenz. Ein Schadensersatzanspruch umfasst auch die Verpflichtung zur Freistellung von dieser Inanspruchnahme.

Die gegen das Kreditinstitut zu erhebenden Vorwürfe beruhen auf immer wieder zu beobachtenden Abläufen bei der Beratung im Vorfeld der Investition in Fonds. Kaum ein Anleger, der vor dem Anlageentschluss von einem Kreditinstitut beraten wurde, muss auf fehlgeschlagenen Fondsbeteiligungen sitzen bleiben. Gefloppte Anlagen in Milliardenhöhe können rückabgewickelt werden. Denn sehr häufig haften Banken, Sparkassen und ihre Beratungstöchter, die zu Anlagen insbesondere in Investment-, Immobilien-, Medien- und sonstigen Fonds geraten haben, wegen verheimlichter Interessenkonflikte auf Schadensersatz. In etlichen Fällen trifft die nämliche Haftung auch Initiatoren und Gründungsgesellschafter.

Je früher sich Geschädigte entschließen, etwas zu unternehmen, umso eher kommen sie in den Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins. Neben dem Anspruch auf Rückabwicklung des Engagements und Ersatz von Folgekosten besteht auch die Möglichkeit, entgangenen Gewinn für eine Alternativanlage zu erhalten.

Es bestehen somit gute Gründe, der Interessengemeinschaft des BSZ e.V. „Schiffsfonds/ HT – Flottenfonds V, HS ELEKTRA, HS BERLIOZ, HS SCOTT" beizutreten.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens Graf

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Fakten zur BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte
BSZ e.V. Vertrauensanwalt Rechtsanwalt Graf und Mitstreiter sind ausschließlich im Kapitalanlagenrecht tätig und vertreten nur die Anlegerseite. Mit mehr als 23 Jahren Erfahrung in der Person des Kanzleigründers ist die renommierte Kanzlei mit ihrem zentral gelegenen Standpunkt in Düsseldorf als einem der Zentren der inländischen Wirtschaftswelt gut aufgestellt und widmet sich mit Engagement und Kompetenz der Erhaltung vorhandenen und Wiederherstellung verlorenen Vermögens insbesondere von Privatanlegern. Nach der Erhebung WiWo-Top-Kanzleien des angesehenen Magazins WirtschaftsWoche ist Rechtsanwalt Jens Graf einer der "besten deutschen Anlegeranwälte".

Samstag, April 28, 2012

Wölbern-Fonds Holland Nr. 58: Gericht stoppt Kreditvergabe an andere Fonds

Das dürfte nach der Einschätzung der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte, die den Wölbern-Fonds-Holland-58-Anleger vertreten haben, dazu führen, dass die Durchführung des Liquiditätsmanagement-Systems zunehmend schwieriger wird, weil sich immer weniger Fonds daran beteiligen dürfen. Ein Beitrag von BSZ e.V. Vertrauensanwalt Herrn Rechtsanwalt Matthias Gröpper.

Das Hamburger Landgericht hat erneut die Beteiligung eines Wölbern-Fonds an dem neuen Liquiditätsmanagement-System gestoppt. Heute ging es um die Achtundfünfzigste IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH & Co. KG (Holland Nr. 58). Es hat der geschäftsführenden GmbH des Fonds die Kreditvergabe verboten und angeordnet, dass die bereits durchgeführten Maßnahmen unverzüglich beendet werden müssen.

Die Entscheidung erging wegen der Dringlichkeit der Sache wieder ohne mündliche Verhandlung und entfaltet mit der Zustellung des Beschlusses sofort Wirkung (nicht rechtskräftig). Der Anleger des Holland-58-Fonds wurde von dem geschäftsführenden Partner der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Hamburger BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte, Herr Rechtsanwalt Matthias Gröpper erstritten: "Wir haben das Gericht erneut davon überzeugen können, dass die Durchführung des neuen Liquiditätsmanagement-Systems die wirtschaftliche Situation des Fonds gefährdet und nicht vom Gesellschaftsvertrag gedeckt ist."

Das hat das Gericht jetzt auch in dem Fall bestätigt. Und dies mal wurde sogar eine Schutzschrift, die die Gegnerin zum Schutz vor einer Einstweiligen Verfügung beim Gericht hinterlegt hatte, berücksichtigt. Das hat aber nichts gebracht. Der Richter bestätigte die Einschätzung der Rechtswidrigkeit des Vorhabens und gab den Anträgen der Anlegerin vollumfänglich statt.

Die Entscheidung ist zwar noch nicht rechtskräftig, aber BSZ e.V. Vertrauensanwalt Gröpper geht davon, dass der Beschluss Bestand haben wird. Zudem dürfte die beabsichtigte Kreditvergabe an andere Fonds über das neue Liquiditätsmanagement-System zunehmen unmöglich werden. Rechtsanwalt Gröpper: "Wir haben bereits bei mehreren anderen Wölbern-Fonds ähnliche Verfügungen erwirkt. Deshalb können immer weniger Fonds daran teilnehmen und das könnte nach unserer Einschätzung am Ende dazu führen, dass das System überhaupt nicht durchgeführt werden kann. Das ist ein großer Erfolg für die Anleger, die sich gegen die zweifelhaften Methoden der neuen Geschäftsführung zur Wehr gesetzt haben."

Es bestehen somit gute Gründe, der Interessengemeinschaft des BSZ e.V. „Wölbern Fonds" beizutreten.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper

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Freitag, April 27, 2012


Viele geschädigte Kapitalanleger resignieren wegen hoher Anwalts- und Gerichtskosten.


Rechtsschutzversicherungen können die Lösung sein:  Darauf sollten Sie jedoch achten!


Während aufgrund gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Entwicklungen der Bedarf der Bürger an Rechtsberatung ständig zunimmt, wachsen nicht nur im Sozial-, sondern auch im Rechtsstaat die Finanzierungsprobleme. Hohe Anwalts- und Gerichtskosten sind nach Befürchtungen des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.  (Dieburg) zu einer Hürde geworden, Rechtsansprüche notfalls auch vor Gericht durchzusetzen. Vor allem Haushalte mit mittlerem Einkommen ohne private Rechtsschutzversicherung sind betroffen.

Dieser Zustand ist mit verschuldet durch das deutsche Rechtsberatungsmonopol. In Deutschland gibt es keinen frei zugänglichen Rechtsberatungsmarkt, nur Anwälte dürfen - von wenigen Ausnahmen abgesehen- Rechtsberatung durchführen und die Gebühren sind gesetzlich vorgegeben. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt gemahnt, der grundgesetzlich garantierte gleiche Zugang zum Recht dürfe nicht auf der Finanzierungsseite in Gefahr geraten. Das würde in der Praxis bedeuten, dass sich jeder Bürger notfalls den Gang vor Gericht leisten kann, ohne eine Privatinsolvenz zu riskieren.

Tatsächlich ist es jedoch so, dass viele Ansprüche in Deutschland mittlerweile nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden, weil die Betroffenen schlichtweg die Kosten nicht aufbringen können. Zumal es auch nie zu 100% sicher ist, ob die gerichtliche Auseinandersetzung letztlich Erfolg hat. Unterliegt man im Verfahren, verliert man nicht nur seine Forderung sondern hat zudem die Prozesskosten beider Seiten zu tragen. Auch wenn man gewinnt, kann man leer ausgehen wenn die unterlegene Partei zwischenzeitlich in Vermögensverfall gerät. Sogar für die Gerichtskosten und die Kosten des eigenen Anwaltes haftet man dann als sogenannter Zweitschuldner.

Wer solche Beträge nicht aufbringen kann, für den bleibt nur der Verzicht auf seine berechtigten Ansprüche kritisiert man bei dem BSZ e.V. Das trifft immer für den zu, dessen Rechtsschutzversicherung (sofern überhaupt vorhanden) keine Deckungszusage geben will und die Gewährung von Prozesskostenhilfe aus irgendwelchen Gründen nicht in Betracht kommt.

Viele Rechtsschutzversicherungsgesellschaften sind dazu übergegangen, Angelegenheiten im Zusammenhang mit Kapitalanlagen aus dem Versicherungsschutz auszuschließen. Dies ist eine ungeheure Einschränkung der Versicherungsleistungen, für die der Versicherungsnehmer erhebliche Prämien bezahlt.  Jeder Versicherungsnehmer sollte seinen Vertrag ansehen und prüfen, ob eine solche Klausel in dem Vertrag enthalten ist und gegebenenfalls den Versicherer wechseln. Denn einige Gesellschaften bieten noch, wie bisher, den umfassenden Versicherungsschutz auch bei Kapitalanlagen an.

Bei dem BSZ e.V. weiß man, dass gut versichert zu sein, gar nicht so einfach ist. Díe mit dem BSZ e.V. kooperierenden Versicherungsexperten helfen Ratsuchenden, ihre Risiken und Chancen richtig zu beurteilen. Neben dem Preis-Leistungs-Verhältnis sind aber die Bedingungen, eben das Kleingedruckte, von entscheidender Bedeutung. Damit der Schadenfall für Betroffene nicht zum bösen Erwachen wird, setzen sich diese Experten hier für ihre Kunden mit Rat und Tat beratungsstark ein.

Aus einer Vielzahl von Versicherungsgesellschaften wird für den Kunden die passende Leistung ausgewählt und ihm  damit geholfen Versicherungslücken zu füllen. Der BSZ e.V. Kooperationspartner
verschafft seinen Kunden als spezialisiertes VersicherungsFachgeschäft zuverlässige Rückendeckung für alle Lebenslagen.

Versicherungen sind vor allem eine Frage der richtigen und vollständigen Information erklärt der BSZ e.V.  Das komplizierte Produkt Versicherung ist eigentlich ganz einfach. Es ist ein Versprechen. Das Versprechen eines Unternehmens, nämlich einer Versicherung, genau dann mit ausreichend Geld für seine Kunden bereitzustehen, wenn die es brauchen und nicht haben. Doch der Teufel steckt wie so oft im Detail. So ein Versprechen kann sehr umfangreich sein, kann sehr detailliert sein und der Versicherer wird immer versuchen, sein Versprechen so genau wie möglich im Vorhinein zu regeln.
Und genau das sind die Bedingungen, fast immer kompliziert, häufig für Laien nicht zu verstehen.

Und hier helfen die BSZ Kooperationspartner. Sie verschaffen Ihnen Sicherheit. Die Sicherheit, eine gute Entscheidung treffen zu können. Unser Partner analysiert Ihre Risiken und den notwendigen Versicherungsbedarf. Das Angebot umfasst Versicherungen sowohl von großen und namhaften Versicherern als auch von Spezialversicherern mit außergewöhnlichen Lösungen.

Es gibt große Unterschiede. In der Rechtsschutzversicherung gibt es Leistungsarten, ähnlich wie in einem Baukasten. Manche davon haben die Versicherer zu Paketen zusammengefasst, andere müssen Sie aus- oder abwählen. Wenn Sie künftig sicher gehen wollen, dass eventuelle Streitigkeiten
insbesondere aus Kapitalanlagegeschäften ohne wenn und aber von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen werden, können Sie sich über den BSZ e.V. von den kooperierenden unabhängigen  Versicherungsexperten unter dem Stichwort „Rechtsschutzversicherung“ unverbindlich und kostenlos ein Angebot unterbreiten lassen

Für geschädigte Kapitalanleger ist es  übrigens auch immer von Vorteil, sich einer fallbezogenen Interessengemeinschaft anzuschließen oder eine solche selbst durch den BSZ® e.V. initiieren zu lassen. Dies hat sich zum Informationsaustausch der Geschädigten, der Bündelung von Beweismaterial und auch zur außergerichtlichen Einigung besonders bewährt.

Die Gefahr vor Augen, nochmals Geld in den Sand zu setzen, lässt so manch geschädigten Kapitalanleger glauben, dass ihm nunmehr kostenlose Hilfe zuteil wird. Vorsicht vor Anbietern die geschädigten Kapitalanlegern mit verlockenden Angeboten Ihre Dienste offerieren: Alles kostenlos und ohne Risiko! Das gibt es in der Regel nicht!

Der BSZ e.V. beschäftigt sich nunmehr seit beinahe 15 Jahren mit Recherchen, Analysen und Kampagnen zu den wichtigsten Themen rund um das Thema Kapitalanlage. Insbesondere auch mit der Rückabwicklung gescheiterter Kapitalanlagen und der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Durch ein operatives Netzwerk unabhängiger Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht werden die Rechte der Anleger innerhalb der BSZ e.V. Interessengemeinschaften  wesentlich gestärkt und die bestmögliche rechtliche Vertretung gewährleistet.

Die BSZ® e.V. Interessengemeinschaften bieten Kapitalanlegern die Möglichkeit von BSZ® -Anlegerschutzanwälten Ihre Kapitalanlagen fachkundig bewerten zu lassen. Die Anwälte prüfen, ob die Ansprüche juristisch durchsetzbar wären, ob  Schadensersatz zusteht , eventuell wegen drohender Verjährung sofort Maßnahmen zu ergreifen sind und kümmern sich um die Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.  Die Ansprüche können dann über die Rechtsanwälte der Interessengemeinschaften durchgesetzt werden. 

Der BSZ e.V. sorgt dafür, dass betroffene Anleger nicht auf ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen die Spezialisten des BSZ e.V.  wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können.

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Solar Millennium: Gläubigerversammlung am 15.05.2012


Am 15. Mai 2012 findet in Erlangen eine Gläubigerversammlung für die Anleihegläubiger (Anleihen 4 bis 8) der Solar Millennium AG statt, über deren Vermögen seit dem 28.02.2012 das Insolvenzverfahren eröffnet ist. Eine Gläubigerversammlung für alle Gläubiger wird dann am 4. Juni 2012 stattfinden.


BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth wird zugunsten der geschädigten Anleger, die sich von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  Dr. Späth Rechtsanwälte vertreten lassen, an der Versammlung am 15. Mai teilnehmen, und seine Mandanten dort vertreten und deren Stimmrechte ausüben.

Hierzu benötigt die Kanzlei von den Anlegern eine so genannte Hinterlegungsbescheinigung (oder auch Depotauszug) mit Sperrvermerk. Mit diesem Sperrvermerk bestätigt die Depotbank, dass sich die Wertpapiere im Depot des Anlegers befinden und bis zum Abschluss der Gläubigerversammlung nicht über sie verfügt werden kann. Der Einfachheit halber sollte die Depotbank diese Bescheinigungen direkt an die Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte senden.

Was von der Gläubigerversammlung zu erwarten ist, ergibt sich aus dem Beschluss des Insolvenzgerichts. Demnach soll zunächst ein gemeinsamer Vertreter aller Gläubiger gewählt werden, der die Rechte der Anleger im Insolvenzverfahren vertritt. Während hiergegen nichts einzuwenden ist, sieht Rechtsanwalt Dr. Späth einen weiteren Tagesordnungspunkt, über den abgestimmt werden soll, durchaus kritisch: Der gemeinsame Vertreter soll die Interessen der Anleger im Insolvenzverfahren ausschließlich wahrnehmen, eine Verfolgung der Ansprüche durch einzelne Anleger bzw. deren Rechtsanwälte ist demnach ausgeschlossen. Sollten einzelne Anleger mit der Vertretung nicht zufrieden sein, soll es ihnen künftig verwehrt sein, ihre Forderungen individuell durchzusetzen. Dem werden wir namens unserer Mandanten voraussichtlich nicht zustimmen.

Den Beschluss des Insolvenzgerichtes zur Gläubigerversammlung finden Sie hier:


Für Anleger, die in die Fonds „Andasol Fonds GmbH & Co. KG“ und „Iberosol Fonds GmbH & Co. KG“ investiert haben, gilt Folgendes: beide Fonds haben bislang keinen Insolvenzantrag gestellt, sie sind im Verhältnis zur Solar Millennium AG rechtlich selbständige Gesellschaften. Anleger, die Fondsanteile erworben haben, sind rechtlich als Kommanditisten, also Gesellschafter, zu behandeln, sind damit also keine Gläubiger der Fonds. Selbst wenn beide Fonds die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen würden, könnten Anleger keine Forderungen anmelden.

Wer Aktien der Solar Millennium AG erworben hat, dürfte wohl im Ergebnis leer ausgehen: Aktionäre sind Teilhaber, also Gesellschafter der AG und haben in einem Insolvenzverfahren erst dann Anspruch auf Zahlungen, wenn die Forderungen aller Gläubiger zu 100 % befriedigt sind; sie werden als nachrangige Insolvenzgläubiger behandelt, vgl. § 39 InsO. Zur Anmeldung dieser Forderungen hat das Insolvenzgericht nicht aufgefordert.

Derzeit sind die Anwälte der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte intensiv damit beschäftigt, mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen zu prüfen. „Wir hoffen, dass wir die ersten Klagen bis Mitte Mai einreichen können“, sagt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt  Oliver Behrendt, der besonderen Wert darauf legt, nicht nur die Ansprüche der Anleger im Insolvenzverfahren zu sichern, sondern primär eine vollständige Entschädigung der Anleger zu erzielen.

Für Betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich jetzt der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Solar Millennium" anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 27.April 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

IVG Euroselect Vierzehn GmbH & Co KG (“The Gherkin“): weitere Vergleiche für Anleger     

Die BSZ e.V Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte schließt vor den Landgerichten Bochum und Kiel für geschädigte Anleger weitere Vergleiche mit der Deutschen Bank.

 In zwei weiteren Verfahren ist es der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  CLLB Rechtsanwälte gelungen, Anlegern zu helfen, die in den geschlossenen Immobilienfonds IVG Euroselect Vierzehn GmbH & Co KG investiert haben.

Der Fonds, der auf der Hamburger Zweitmarktbörse zuletzt mit nur noch rund 20 % gehandelt wurde, befindet sich seit einiger Zeit in Schieflage. Bemerkenswert dabei ist, dass der Fonds die Mieten nahezu wie prospektiert einnimmt. Das Problem bildet ein Darlehen des Fonds, dass dieser in Schweizer Franken aufgenommen hat.

Eine massive Aufwertung des Schweizer Franken einhergehend mit rückläufigen Büroimmobilienpreisen in London hatte dazu geführt, dass die britische Immobilie nicht mehr ausreichend Sicherheit darstellte für den Darlehensvertrag in Schweizer Franken. Die Banken verlangten vom Fonds höhere Zinsen, die Ausschüttungen mussten eingestellt werden. Soweit CLLB Rechtsanwälte informiert sind, wurde bis heute keine endgültige Lösung mit dem Bankenkonsortium ausgehandelt. Sollte eine solche Lösung nicht ausgehandelt werden können, erscheint eine Darlehenskündigung als worst-case Szenario denkbar, was fatale Folgen für die Anleger haben dürfte.

Zwei Anleger sahen sich von der Deutschen Bank schlecht über die mit dem Fonds verbundenen Risiken aufgeklärt und entschlossen sich zu einer Klage gegen die Bank. Zur Beilegung der Streitigkeiten wurden nunmehr Vergleiche abgeschlossen, die die wirtschaftliche Situation der Anleger insgesamt sehr verbessern.

Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München Berlin und Zürich, der bereits Urteile zugunsten von Anlegern des Fonds wegen fehlerhafter Anlageberatung erstritten hat und der die beiden Anleger vertreten hat, empfehlt allen Anlegern des Fonds, die sich für unzureichend aufgeklärt halten, zeitnah prüfen zu lassen, ob auch in ihrem individuellen Fall Schadensersatzansprüche bestehen. In zahlreichen Fällen übernehmen vorhandene Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer solchen Anspruchsprüfung und ggf. Durchsetzung, erläutert Rechtsanwalt Bombosch weiter.

Für Betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich jetzt der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „IVG Euroselect" anzuschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hendrik Bombosch

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 27.April 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Wölbern-Fonds Holland Nr. 58: Anlegerin lässt Beteiligung des Fonds am Liquiditätsmanagement gerichtlich verbieten. 

 Durch die von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte herbeigeführte Einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg wurde der Geschäftsführung des Hollandfonds vorläufig verboten, Kredite an andere Fonds zu vergeben. 

Eine Information von BSZ e.V. Vertrauensanwalt Herrn Rechtsanwalt Matthias Gröpper. 

Das Hamburger Landgericht hat erneut die Beteiligung eines Wölbern-Fonds an dem neuen Liquifditätsmanagement-System gestoppt. Dies mal ging es um die Sechsundfünfzigste IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH & Co. KG (Holland Nr. 56). Es hat der geschäftsführenden GmbH des Fonds die Kreditvergabe verboten und angeordnet, dass die bereits durchgeführten Maßnahmen unverzüglich beendet werden müssen. 

Die Entscheidung erging wegen der Dringlichkeit der Sache wieder ohne mündliche Verhandlung und entfaltet mit der Zustellung des Beschlusses sofort Wirkung (nicht rechtskräftig). Sie wurde von dem geschäftsführenden Partner der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Hamburger BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte, Herr Rechtsanwalt Matthias Gröpper erstritten: 

"Wir haben das Gericht erneut davon überzeugen können, dass die Durchführung des neuen Liquiditätsmanagement-Systems die wirtschaftliche Situation des Fonds gefährdet und nicht vom Gesellschaftsvertrag gedeckt ist." Das hat das Gericht bestätigt. Und dies mal wurden sogar mehrere Schutzschriften, die die Gegnerin zum Schutz vor einer Einstweiligen Verfügung beim Gericht hinterlegt hatte, berücksichtigt. Das hat aber nichts gebracht. Der Richter bestätigte die Einschätzung der Rechtswidrigkeit des Vorhabens und gab den Anträgen der Anlegerin vollumfänglich statt. 

Es bestehen somit gute Gründe, der Interessengemeinschaft des BSZ e.V. „Wölbern Fonds" beizutreten.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper

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Mittwoch, April 25, 2012


Griechenland-Anleihen: Anleger nimmt Bank auf Schadensersatz in Anspruch


Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte nimmt für einen Griechenland-Anleihe-Anleger die Commerzbank in Anspruch. Sie soll nicht über das Totalverlustrisiko aufgeklärt haben. Das könnte für viele Präzidenzwirkung haben. Ein Hinweis von den BSZ e.V. Vertrauensanwälten Herrn Rechtsanwalt Matthias Gröpper und Herrn Rechtsanwalt Oliver Frick.


Die Commerzbank Aktiengesellschaft hat einem Kunden 2011 zu dem Kauf einer Staatsanleihe Griechenlands geraten. Er soll nicht auf die erheblichen Verlustrisiken hingewiesen worden sein. GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte hat die Sache geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der Anleger Schadensersatzansprüche gegen die Bank geltend machen kann. Jetzt wurde Klage eingereicht.

Der sicherheitsorientierte Anleger wollte ein kurzfristiges Investment mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren und nichts verlieren. Die Bank empfahl ihm darauf den Kauf einer Griechenland-Anleihe.

Jetzt ist das Geld weitestgehend verloren. Der Anleger wird wahrscheinlich nur noch ein Drittel, vielleicht nichts zurückbekommen. Das wollte er sich nicht gefallen lassen. Er ließ den Fall von den auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälten prüfen und die kamen nach der Schilderung des Sachverhalts zu dem Ergebnis, dass die Bank falsch beraten hat. Rechtsanwalt Gröpper: "Die Bank hätte spätestens seit der Argentinien-Pleite wissen müssen, dass Staatsanleihen ein erhebliches Verlustrisiko haben können. Darüber hätte sie informieren müssen."

Das betrifft nach der Einschätzung der Hamburger Anlegeranwälte viele Bankkunden, vor allem Kunden der Commerzbank Aktiengesellschaft. Die Kanzlei vertritt mittlerweile weit über 700 Griechenland-Geschädigte, von denen die meisten nicht von der Bank über die Risiken aufgeklärt wurden. Darunter sind überproportional viele Commerzbank-Kunden. "Die Bank scheint angesichts der desaströsen Lage des Unternehmens die Risiken aus den Griechenland-Anleihen, von denen sie selbst viele im Bestand hatte und hat, durch einen sprichwörtlichen Ausverkauf auf viele Kunden verschoben zu haben," meint Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Gröpper. "Das wäre, wenn sich das insgesamt bestätigen würde," so Gröpper weiter, "skandalös".

Besonders pikant: Die Bank hat schon Anfang 2011 in einem internen Papier die Verlustrisiken analysiert und kam zu dem Ergebnis, dass Verlustrisiken bestehen. Das Dokument wurde dem Kunden aber erst 2012 zur Verfügung gestellt. Rechtsanwalt Gröpper: "Weshalb unser Mandant erst 2012 über die negative Einschätzung der Erfolgsaussichten des Investments informiert wurde, wissen wir nicht. Es kam jedenfalls zu spät. Der Anleger hatte die Anleihen ja schon im Depot und bereits erhebliche Verluste eingefahren."

Darüber hinaus bereitet GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte für Griechenland-Geschädigte die Anspruchnahme weiterer Haftungsgegner vor. Nach dem vorläufigen Ergebnis der Prüfungen scheint neben der möglichen Inanspruchnahme Griechenlands auch die Haftung Deutschlands möglich. Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel hat nämlich sinngemäß erklärt, dass die griechischen Anleihen bis Mitte 2013 bedient werden würden und da die meisten Anleihen spätestens bis zum 31.05.2013 fällig werden würden, bestand nach der Aussage kein Risiko. Das haben die Anleger auch so verstanden; die hielten das für eine deutsche Garantieerklärung. 

Zudem haftet der griechische Staat. Das Schuldenschnitt-Gesetz Griechenlands, die sogenannten CAC (Collective Action Clause)-Klauseln, verstoßen gegen das europäische Gemeinschaftsrecht.

Und die Europäischen Zentralbank ist auch angreifbar. Nach dem 1. Protokoll der Europäischen Menschenrechtskonvention, das auch für die Europäische Zentralbank gilt, dürfen die Eigentumsrechte der Mitglieder der Europäischen Gemeinschaft nicht differenziert behandelt werden; es gelten für alle dieselben Rechte und Pflichten. Die Zentralbank hat sich aber gerade durch die Umbennung der Griechenland-Anleihen, die sie gehalten hat, einen gravierenden Vorteil gegenüber den privaten Investoren verschafft. Dadurch sind die nämlich nicht vom Schuldenschnitt betroffen.

Betroffene Griechenland-Anleger sollten die Sachen von einem auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Gröpper: "In vielen Fällen werden die Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen können."

Es bestehend daher gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Griechenland Anleihen" beizutreten.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper

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Der Beitrag gibt den Sachstand und die Rechtslage zum 25.04.2012 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.