Griechenland-Anleihen: Anleger nimmt Bank auf Schadensersatz in Anspruch
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte nimmt für einen Griechenland-Anleihe-Anleger die Commerzbank in Anspruch. Sie soll nicht über das Totalverlustrisiko aufgeklärt haben. Das könnte für viele Präzidenzwirkung haben. Ein Hinweis von den BSZ e.V. Vertrauensanwälten Herrn Rechtsanwalt Matthias Gröpper und Herrn Rechtsanwalt Oliver Frick.
Die Commerzbank Aktiengesellschaft hat einem Kunden 2011 zu
dem Kauf einer Staatsanleihe Griechenlands geraten. Er soll nicht auf die
erheblichen Verlustrisiken hingewiesen worden sein. GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte
hat die Sache geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der Anleger
Schadensersatzansprüche gegen die Bank geltend machen kann. Jetzt wurde Klage
eingereicht.
Der sicherheitsorientierte Anleger wollte ein kurzfristiges
Investment mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren und nichts verlieren. Die
Bank empfahl ihm darauf den Kauf einer Griechenland-Anleihe.
Jetzt ist das Geld weitestgehend verloren. Der Anleger wird
wahrscheinlich nur noch ein Drittel, vielleicht nichts zurückbekommen. Das
wollte er sich nicht gefallen lassen. Er ließ den Fall von den auf das Bank-
und Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER
KÖPKE Rechtsanwälten prüfen und die kamen nach der Schilderung des Sachverhalts
zu dem Ergebnis, dass die Bank falsch beraten hat. Rechtsanwalt Gröpper:
"Die Bank hätte spätestens seit der Argentinien-Pleite wissen müssen, dass
Staatsanleihen ein erhebliches Verlustrisiko haben können. Darüber hätte sie
informieren müssen."
Das betrifft nach der Einschätzung der Hamburger Anlegeranwälte
viele Bankkunden, vor allem Kunden der Commerzbank Aktiengesellschaft. Die Kanzlei
vertritt mittlerweile weit über 700 Griechenland-Geschädigte, von denen die
meisten nicht von der Bank über die Risiken aufgeklärt wurden. Darunter sind
überproportional viele Commerzbank-Kunden. "Die Bank scheint angesichts
der desaströsen Lage des Unternehmens die Risiken aus den
Griechenland-Anleihen, von denen sie selbst viele im Bestand hatte und hat,
durch einen sprichwörtlichen Ausverkauf auf viele Kunden verschoben zu
haben," meint Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Gröpper.
"Das wäre, wenn sich das insgesamt bestätigen würde," so Gröpper
weiter, "skandalös".
Besonders pikant: Die Bank hat schon Anfang 2011 in einem
internen Papier die Verlustrisiken analysiert und kam zu dem Ergebnis, dass
Verlustrisiken bestehen. Das Dokument wurde dem Kunden aber erst 2012 zur
Verfügung gestellt. Rechtsanwalt Gröpper: "Weshalb unser Mandant erst 2012
über die negative Einschätzung der Erfolgsaussichten des Investments informiert
wurde, wissen wir nicht. Es kam jedenfalls zu spät. Der Anleger hatte die
Anleihen ja schon im Depot und bereits erhebliche Verluste eingefahren."
Darüber hinaus bereitet GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte für
Griechenland-Geschädigte die Anspruchnahme weiterer Haftungsgegner vor. Nach
dem vorläufigen Ergebnis der Prüfungen scheint neben der möglichen
Inanspruchnahme Griechenlands auch die Haftung Deutschlands möglich. Die
deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel hat nämlich sinngemäß erklärt, dass die
griechischen Anleihen bis Mitte 2013 bedient werden würden und da die meisten
Anleihen spätestens bis zum 31.05.2013 fällig werden würden, bestand nach der
Aussage kein Risiko. Das haben die Anleger auch so verstanden; die hielten das
für eine deutsche Garantieerklärung.
Zudem haftet der griechische Staat. Das
Schuldenschnitt-Gesetz Griechenlands, die sogenannten CAC (Collective Action
Clause)-Klauseln, verstoßen gegen das europäische Gemeinschaftsrecht.
Und die Europäischen Zentralbank ist auch angreifbar. Nach
dem 1. Protokoll der Europäischen Menschenrechtskonvention, das auch für die
Europäische Zentralbank gilt, dürfen die Eigentumsrechte der Mitglieder der
Europäischen Gemeinschaft nicht differenziert behandelt werden; es gelten für
alle dieselben Rechte und Pflichten. Die Zentralbank hat sich aber gerade durch
die Umbennung der Griechenland-Anleihen, die sie gehalten hat, einen
gravierenden Vorteil gegenüber den privaten Investoren verschafft. Dadurch sind
die nämlich nicht vom Schuldenschnitt betroffen.
Betroffene Griechenland-Anleger sollten die Sachen von einem
auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.
Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Gröpper: "In vielen Fällen
werden die Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen können."
Es bestehend daher gute Gründe, der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft „Griechenland Anleihen" beizutreten.
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Der Beitrag gibt den Sachstand und die Rechtslage zum
25.04.2012 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können zu einer anderen
rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.
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