Freitag, April 27, 2012

Wölbern-Fonds Holland Nr. 58: Anlegerin lässt Beteiligung des Fonds am Liquiditätsmanagement gerichtlich verbieten. 

 Durch die von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte herbeigeführte Einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg wurde der Geschäftsführung des Hollandfonds vorläufig verboten, Kredite an andere Fonds zu vergeben. 

Eine Information von BSZ e.V. Vertrauensanwalt Herrn Rechtsanwalt Matthias Gröpper. 

Das Hamburger Landgericht hat erneut die Beteiligung eines Wölbern-Fonds an dem neuen Liquifditätsmanagement-System gestoppt. Dies mal ging es um die Sechsundfünfzigste IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH & Co. KG (Holland Nr. 56). Es hat der geschäftsführenden GmbH des Fonds die Kreditvergabe verboten und angeordnet, dass die bereits durchgeführten Maßnahmen unverzüglich beendet werden müssen. 

Die Entscheidung erging wegen der Dringlichkeit der Sache wieder ohne mündliche Verhandlung und entfaltet mit der Zustellung des Beschlusses sofort Wirkung (nicht rechtskräftig). Sie wurde von dem geschäftsführenden Partner der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Hamburger BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte, Herr Rechtsanwalt Matthias Gröpper erstritten: 

"Wir haben das Gericht erneut davon überzeugen können, dass die Durchführung des neuen Liquiditätsmanagement-Systems die wirtschaftliche Situation des Fonds gefährdet und nicht vom Gesellschaftsvertrag gedeckt ist." Das hat das Gericht bestätigt. Und dies mal wurden sogar mehrere Schutzschriften, die die Gegnerin zum Schutz vor einer Einstweiligen Verfügung beim Gericht hinterlegt hatte, berücksichtigt. Das hat aber nichts gebracht. Der Richter bestätigte die Einschätzung der Rechtswidrigkeit des Vorhabens und gab den Anträgen der Anlegerin vollumfänglich statt. 

Es bestehen somit gute Gründe, der Interessengemeinschaft des BSZ e.V. „Wölbern Fonds" beizutreten.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper

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