Solar Millennium: Gläubigerversammlung am 15.05.2012
Am 15. Mai 2012 findet in Erlangen eine Gläubigerversammlung für die Anleihegläubiger (Anleihen 4 bis 8) der Solar Millennium AG statt, über deren Vermögen seit dem 28.02.2012 das Insolvenzverfahren eröffnet ist. Eine Gläubigerversammlung für alle Gläubiger wird dann am 4. Juni 2012 stattfinden.
BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter
Späth wird zugunsten der geschädigten Anleger, die sich von der BSZ e.V.
Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth
Rechtsanwälte vertreten lassen, an der Versammlung am 15. Mai teilnehmen, und
seine Mandanten dort vertreten und deren Stimmrechte ausüben.
Hierzu benötigt die Kanzlei von den
Anlegern eine so genannte Hinterlegungsbescheinigung (oder auch Depotauszug)
mit Sperrvermerk. Mit diesem Sperrvermerk bestätigt die Depotbank, dass sich
die Wertpapiere im Depot des Anlegers befinden und bis zum Abschluss der
Gläubigerversammlung nicht über sie verfügt werden kann. Der Einfachheit halber
sollte die Depotbank diese Bescheinigungen direkt an die Kanzlei Dr. Späth
Rechtsanwälte senden.
Was von der Gläubigerversammlung zu
erwarten ist, ergibt sich aus dem Beschluss des Insolvenzgerichts. Demnach soll
zunächst ein gemeinsamer Vertreter aller Gläubiger gewählt werden, der die
Rechte der Anleger im Insolvenzverfahren vertritt. Während hiergegen nichts
einzuwenden ist, sieht Rechtsanwalt Dr. Späth einen weiteren
Tagesordnungspunkt, über den abgestimmt werden soll, durchaus kritisch: Der
gemeinsame Vertreter soll die Interessen der Anleger im Insolvenzverfahren
ausschließlich wahrnehmen, eine Verfolgung der Ansprüche durch einzelne Anleger
bzw. deren Rechtsanwälte ist demnach ausgeschlossen. Sollten einzelne Anleger
mit der Vertretung nicht zufrieden sein, soll es ihnen künftig verwehrt sein,
ihre Forderungen individuell durchzusetzen. Dem werden wir namens unserer
Mandanten voraussichtlich nicht zustimmen.
Den Beschluss des Insolvenzgerichtes
zur Gläubigerversammlung finden Sie hier:
Für Anleger, die in die Fonds
„Andasol Fonds GmbH & Co. KG“ und „Iberosol Fonds GmbH & Co. KG“
investiert haben, gilt Folgendes: beide Fonds haben bislang keinen Insolvenzantrag
gestellt, sie sind im Verhältnis zur Solar Millennium AG rechtlich selbständige
Gesellschaften. Anleger, die Fondsanteile erworben haben, sind rechtlich als
Kommanditisten, also Gesellschafter, zu behandeln, sind damit also keine
Gläubiger der Fonds. Selbst wenn beide Fonds die Eröffnung des
Insolvenzverfahrens beantragen würden, könnten Anleger keine Forderungen
anmelden.
Wer Aktien der Solar Millennium AG
erworben hat, dürfte wohl im Ergebnis leer ausgehen: Aktionäre sind Teilhaber,
also Gesellschafter der AG und haben in einem Insolvenzverfahren erst dann
Anspruch auf Zahlungen, wenn die Forderungen aller Gläubiger zu 100 %
befriedigt sind; sie werden als nachrangige Insolvenzgläubiger behandelt, vgl.
§ 39 InsO. Zur Anmeldung dieser Forderungen hat das Insolvenzgericht nicht
aufgefordert.
Derzeit sind die Anwälte der BSZ
e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte intensiv damit beschäftigt,
mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen zu prüfen. „Wir
hoffen, dass wir die ersten Klagen bis Mitte Mai einreichen können“, sagt
Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Oliver Behrendt, der besonderen Wert darauf
legt, nicht nur die Ansprüche der Anleger im Insolvenzverfahren zu sichern,
sondern primär eine vollständige Entschädigung der Anleger zu erzielen.
Für Betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich jetzt der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Solar Millennium" anzuschließen.
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 27.April 2012 wieder.
Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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